Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Aktuelle Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg - gültig ab 02.05.2022
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
seit ca. zwei Jahren werden Sie durch die Gemeinde Börtlingen informiert, wenn bei Ihnen ein positives Corona-Testergebnis vorliegt.
Zuerst erfolgte die Information per Telefonanruf mit anschließendem schriftlichen Bescheid. Aufgrund der Vielzahl von Fällen sind wir aktuell dazu übergegangen, nur noch die Hinweisschreiben zu verschicken.
Das Informationsschreiben erreicht die positiv getesteten Personen unglücklicherweise häufig erst nach Quarantäneende. Aufgrund der Masse an positiven Fällen dauert die Übermittlung durch die Labore und schlussendlich durch das Gesundheitsamt Göppingen an die Gemeinden sehr lange. Obwohl wir innerhalb von 24 Stunden nach Meldung Ihnen die Informationen zukommen lassen, liegen die notwendigen Informationen meist erst dann vor, wenn Sie sich bereits haben freitesten lassen.
Das Schreiben hat keine rechtliche Bindung und dient lediglich der Information. Sie sind kraft Gesetzes verpflichtet, sich nach einem positiven Test sofort in Quarantäne zu begeben.
Wir werden deshalb ab sofort keine schriftlichen Hinweise mehr verschicken, sondern wir verweisen auf die Möglichkeit, sich selbst zu informieren bzw. sich auf dem Rathaus per E-Mail oder telefonisch zu erkundigen.
Bei Fragen rund um Ihre Corona-Quarantäne hilft Ihnen
weiter.
Wenn Sie eine Absonderungsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber benötigen, bitten wir Sie uns zusammen mit Ihrem PCR-Ergebnis und ihrem Freitestungsergebnis an rathaus@boertlingen.de eine Anfrage zu senden.
Eine Genesenenbescheinigung erhalten Sie nach Vorlage Ihrer positiven PCR Testung in der Apotheke bzw. bei Ihrem Hausarzt.
Weitere Informationen zur Absonderung erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göppingen www.landkreis-goeppingen.de.
Allgemeine Verhaltensweisen:
Sie wurden positiv auf das Coronavirus getestet?
1. Bitte begeben Sie sich unmittelbar für mindestens 7 Tage in Quarantäne.
2. Ab dem 7. Tag können Sie sich bei Symptomfreiheit von mind. 48 Stunden mittels negativen Schnelltests an einer Teststation freitesten. (Achtung: Tag des ersten positiven Tests = Tag 0 + 7).
3. Wenn weiterhin Symptome vorliegen, beträgt die Quarantänezeit 10 Tage.
4. Bitte sondern Sie Ihre nichtimmunisierten/nicht genesenen Haushaltsangehörigen mit ab.
Allen Erkrankten wünschen wir gute Besserung!
Vital Staufen hat am 30. Dezember eine Teststation in Börtlingen eröffnet. Das Testzentrum befindet sich auf dem Parkplatz der Turn- und Festhalle, Hauptstr. 114 und hat ab sofort täglich zu folgenden Zeiten geöffnet:
Öffnungszeiten: | |
Montag bis Freitag: | 10.00 - 18.00 Uhr |
Samstag, Sonntag, Feiertag: | 12.00 - 16.00 Uhr |
Keine Terminvergabe