Von wem bekomme ich während der Absonderung Ersatz für mein entgangenes Gehalt?
Den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56, 57 und 58 IfSG) übertragen. Weitere Informationen zu Entschädigungen im Absonderungsfall finden Sie auf dem Landesportal Baden-Württemberg sowie unter https://ifsg-online.de/index.html
Darüber hinaus können Sie sich per E-Mail oder per Telefon an die hierfür zuständigen Behörden werden:
Tübingen: 0711 218200601 / entschaedigung-ifsg@rpt.bwl.de
Freiburg: 0761 208 4600 / entschaedigung-ifsg@rpf.bwl.de
Stuttgart: 0711 904 - 39777 / entschaedigung-ifsg@rps.bwl.de
Karlsruhe: 0721 926 - 8828 / entschaedigung-ifsg@rpk.bwl.de