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Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Wasser- und Abwassergebühren – 2. Abschlagszahlung 2026

Die zweite Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum 1. April 2026 bis 30. Juni 2026 ist am Dienstag, 30. Juni 2026 zur Zahlung fällig. 

Die Höhe der Abschlagszahlung entnehmen Sie bitte Ihrem Jahresbescheid für das Jahr 2026 vom 05. März 2026. Bitte beachten Sie, dass für die vierteljährlichen Abschlagszahlungen grundsätzlich keine gesonderten Zahlungsaufforderungen verschickt werden.

Wir bitten alle Abgabenpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung, da ansonsten Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. 

Grundsteuerfälligkeit 01.07.2026 für alle Jahreszahler

Die Grundsteuer 2026 wird für alle Jahreszahler am Mittwoch, 1. Juli 2026 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. 

Bitte entnehmen Sie den zu überweisenden Betrag dem Ihnen zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid.

Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Engel oder Frau Leonhardt, finanzen@boertlingen.de.

Wiedervermietungsprämie – läuft ….

… auf jeden Fall bis 31.12.2026.

Die Schaffung von Wohnraum bleibt auch in kleineren Gemeinden eine große Herausforderung. Neben Neubaugebieten kommt deshalb der Nutzung bereits vorhandenen Wohnraums eine immer größere Bedeutung zu. Ein wichtiges Instrument hierbei ist die Wiedervermietungsprämie des Landes Baden-Württemberg.

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Mit dieser Förderung unterstützt das Land Kommunen dabei, länger leerstehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung zuvor mindestens sechs Monate leer stand und die Wiedervermietung durch eine kommunale Aktivität, beispielsweise durch Beratung, Vermittlung oder Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer, zustande gekommen ist. Für jede erfolgreich reaktivierte Wohnung erhält die Kommune eine Prämie von bis zu 2.000 Euro. 

Das Förderprogramm wurde von der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Auch in Börtlingen wird dieses Instrument seit dem vergangenen Jahr erfolgreich genutzt. Die Gemeinde gibt alle Fördermittel direkt an die Vermieterinnen und Vermieter weiter, das bedeutet, bei Wiedervermietung können bis zu 2.000 € direkt und vor allem unbürokratisch ausbezahlt werden. 

Seit Einführung des Programms im Oktober 2025 konnten bereits vier Wohnungen schneller wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

Die Erfahrungen zeigen, dass persönliche Beratung und freiwillige Anreize häufig wirksamer sind als zusätzliche Vorschriften oder Sanktionen. Viele Leerstände haben individuelle Ursachen – beispielsweise Sanierungsbedarf, ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder Unsicherheiten bei einer Vermietung. Durch den direkten Kontakt können oftmals Lösungen gefunden und Hemmnisse abgebaut werden.

Die Gemeinde wird auch künftig auf den Dialog mit Eigentümerinnen und Eigentümern setzen und die Möglichkeiten der Wiedervermietungsprämie nutzen, solange das Förderprogramm zur Verfügung steht.

Für Fragen rund um die Wiedervermietung steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter catenazzo@boertlingen.de oder Tel. 07161-95331-12 gerne zur Verfügung. 

Dies gilt auch, wenn Sie weitere Fragen zur Vermietung, dem Verkauf oder Nutzung Ihrer Immobilie haben. 

ügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Ausweisdokumente – Neuer Service und Gebührenübersicht

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei einen Optionalen Direktversand für Personalausweise, Reisepässe, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel an. Damit können Ausweisdokumente direkt per Post an die Hauptwohnung geschickt werden, ohne dass eine persönliche Abholung im Bürgeramt erforderlich ist.  Mehr…

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen und Informationen zum Direktversand im Überblick:

  • Der Versand ist für Personalausweise/eID-Karten (ab 16 Jahren) und Reisepässe (ab 18 Jahren) möglich
  • Nicht möglich für Express-Bestellungen
  • Sie müssen den Ausweis persönlich beantragen
  • Bei Zustellung muss eine persönliche Übergabe erfolgen (kein Einwurf in den Briefkasten!)
  • Identitätsprüfung bei Übergabe erforderlich (gültiges Ausweisdokument)
  • Versand nur an die Meldeadresse (keine abweichende Lieferadresse möglich)

Wenn Sie nicht persönlich angetroffen werden, werden die Ausweisdokumente in eine Postfiliale gebracht; Sie erhalten eine Benachrichtigung und können sie dort nach Identitätsprüfung abholen.

Alle wichtigen Informationen zu Gebühren und Serviceleistungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:

 

Dokument

 

Gültigkeit

 

Gebühr

 

Personalausweis 

(unter 24 Jahre)

 

 

6 Jahre

 

 

27,60 €

 

Personalausweis

(ab 24 Jahre)

 

 

10 Jahre

 

 

46,00 €

 

Vorläufiger Personalausweis

 

3 Monate

 

10,00 €

 

Reisepass

(unter 24 Jahre)

 

 

6 Jahre

 

 

37,50 €

 

Reisepass

(ab 24 Jahre)

 

 

10 Jahre

 

 

70,00 €

 

Direktversand

 

 

15,00 €

 

Digitales Lichtbild kann direkt im Rathaus angefertigt werden

 

 

 

 

  6,00 €

 

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 07161/95331-11 zur Verfügung.

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Börtlinger Repaircafé

Das Repaircafé repariert Hausgeräte ehrenamtlich zu Gunsten der Bürgerstiftung Börtlingen. Spenden sind freiwillig. Alle Spenden kommen uneingeschränkt der Stiftung zu! 

Wir wünschen uns noch mehr Hobbyreparierer mit Spaß am gemeinsamen Schrauben, sich am Erfolg zu freuen und die Nachhaltigkeit in unseren Umwelt zu fördern. 

Die Freude am Erfolg der Reparaturen für die Besitzer motiviert uns jedes Mal. 

Mach mit und schau mal rein, es lohnt sich! 

Nähere Informationen unter Tel. 07161 51692

Termine Straßenreinigung 2026

Hiermit geben wir eine Übersicht über die anstehenden Termine der Straßenreinigung in Börtlingen bekannt:

Grundreinigung nach dem Winter:

Dienstag, 14.04.2026

 

Monatliche Straßenreinigung:

Dienstag, 19.05.2026

Dienstag, 16.06.2026

Dienstag, 14.07.2026

Dienstag, 11.08.2026

Dienstag, 08.09.2026

Dienstag, 06.10.2026

Dienstag, 03.11.2026

Die einzelnen Reinigungstermine werden jeweils rechtzeitig vorab nochmals gesondert bekannt gegeben.

Neuigkeiten zum Glasfaserausbau

Ausbau Gewerbegebiet Seele durch die Telekom

Die Gemeinde hat den Ausbau des Gewerbegebiets an die Telekom vergeben. Der Ausbau wird über die „Weiße-Förderung“ mit insgesamt 90 % der Kosten unterstützt. 

Der Baubeginn wurde nun für Juni 2026 angekündigt.  

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Nachanschlüsse für Deutsche Glasfaser-Kunden

Erste Anschlüsse konnten bereits fertiggestellt werden. Die weiteren ca. 70 Anschlüsse folgen zeitnah. 

Dafür werden erneut kleinere Tiefbaumaßnahmen erforderlich. In der Regel wird ein Kopfloch im Asphalt notwendig (max. 1 x 1 Meter). Diese Kopflöcher sind maximal einen halben Tag offen und werden direkt nach den Arbeiten wieder verschlossen. Entweder wieder mit Pflaster oder, bei Asphalt, temporär mit Pflaster, bis die gesammelten Kopflöcher mit Asphalt verschlossen werden.

Daneben werden mehrere Straßenquerungen erforderlich, die jedoch mittels Erdverdrängungsverfahren durchgeführt werden. So muss hier nicht in den Asphalt eingegriffen werden, dies bedeutet auch weniger Lärm und Schmutz für die Anlieger. 

Bei Fragen zu Ihrem Nachanschluss steht Ihnen die Hotline der von der Deutschen Glasfaser beauftragten Firma NXT wie folgt zur Verfügung: 

  • NXT Hotline mit Öffnungszeiten für Kundenanfragen 

- E-Mail: ftth.hotline@nxt-netcare.com

- Phone: +49 211 88239311   Montag-Freitag 9:00-16:00 (mit Rückruf)

 

Ausbau von Breech und den Außenhöfen

 

Die Ausschreibung für den Ausbau von 67 Adressen ist erfolgt. Wir halten Sie hier über das Ergebnis auf dem Laufenden. 

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Mittelverwendung 2026 – Anträge jederzeit möglich

Im vergangenen Jahr wurden aus Stiftungsmitteln unter anderem die Jugend-Nikolaus-Party sowie die beiden Jugendkonferenzen der Gemeinde finanziell unterstützt. Weiter wurden Werkbänke für die Villa Wiese sowie Reckstangen für das Kinderhaus angeschafft. Auch die Kosten für das Töpfchen-Training wurden übernommen.  Mehr…

Auch in diesem Jahr stehen wieder Mittel zur Verfügung. 

Sollten Sie eine Idee aus dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit haben, melden Sie gerne Ihren Bedarf beim Stiftungsrat an. Kontaktperson ist hier Bürgermeisterin Catenazzo, catenazzo@boertlingen.de, Tel.: 95331-12.

Der Stiftungsrat entscheidet dann, welche Projekte unterstützt werden. 

In dem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender sowie dem Team des Repair-Cafés! 

Wenn auch Sie die Stiftung Börtlingen unterstützen möchten, informieren wir Sie gerne. 

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Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sehen wir künftig von der Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen ab. 

Wir wünschen allen herzlich einen schönen Ehrentag.

Gemeinde sucht erneut Wohnraum

Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund Eigenbedarf gekündigt wurden.

Gesucht werden Wohnungen oder Häuser für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen. 

Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen. 

Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich. 

Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

Fügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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