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Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Weihnachtswünsche

Oh, wie ist es schön, wenn Weihnachten ist. Ich wünschte nur, dass ein wenig öfter Weihnachten wäre.“ – Astrid Lindgren

Liebe Bürgerinnen und Bürger,  

ein ereignisreiches und herausforderndes Jahr liegt hinter uns. Die wirtschaftlichen Entwicklungen, steigende Kosten in vielen Lebensbereichen und die weiterhin angespannten politischen Rahmenbedingungen – national wie international – haben uns alle auf unterschiedliche Weise betroffen. Umso wichtiger ist es, gerade jetzt auf das zu schauen, was uns als Gemeinschaft trägt.

Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, dass Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung stärker sind als jedes schwierige Umfeld. In unserer Gemeinde erleben wir immer wieder, wie wertvoll ehrenamtliches Engagement, nachbarschaftliche Hilfe und ein offenes Miteinander sind. Sie alle tragen dazu bei, dass Börtlingen ein Ort bleibt, an dem man sich aufgehoben fühlt – auch in unsicheren Zeiten.

Herzlichen Dank an alle, die im vergangenen Jahr durch Taten, Worte oder Gesten sowohl in der Arbeit, im Ehrenamt oder einfach nur so zur guten Gemeinschaft im Ort beigetragen haben. 

Möge das bevorstehende Weihnachtsfest Ihnen Momente der Ruhe, des Lichts und der Hoffnung schenken. Nutzen wir diese Tage, um Kraft zu tanken und optimistisch in das neue Jahr zu blicken.

Für 2026 wünschen Ihnen der Gemeinderat und das Gemeinde-Team ein schönes und harmonisches Weihnachtsfest und für das Jahr 2026 Gesundheit, Zuversicht und viele schöne Momente. 

Vom Himmel hoch, da komm ich her …

Auch in diesem Jahr hat die Gemeinde die Weihnachtskarte selbst gestaltet. Die Kinder der Paul-Roth-Schule haben bunte Weihnachtsengel gemalt, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Vielen herzlichen Dank! 

Vorankündigung - Geänderte Rathausöffnungszeiten in den Weihnachtsferien

Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung von Montag, 29. Dezember 2025, bis einschließlich Montag, 05.01.2026, geschlossen.

Ab Mittwoch, 07.01.2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 

An den Feiertagen und Schließungstagen erreichen Sie für standesamtliche und sonstige dringende unaufschiebbare Fälle Bürgermeisterin Sabine Catenazzo unter 07161 / 95331-12  bzw. per E-Mail unter catenazzo@boertlingen.de  

Bitte beachten Sie: Am Dienstag, 23.12.2025 ist das Rathaus bis 12 Uhr geöffnet.

Ihre Gemeindeverwaltung

Wasser- und Abwassergebühren – 4. Abschlagszahlung 2025

Die dritte Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum   1. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2025 ist am Freitag, 2. Januar 2026 zur Zahlung fällig.

Die Höhe der Abschlagszahlung entnehmen Sie bitte Ihrem Jahresbescheid für das Jahr 2025 vom 13. März 2025. Bitte beachten Sie, dass für die vierteljährlichen Abschlagszahlungen grundsätzlich keine gesonderten Zahlungsaufforderungen verschickt werden.

Wir bitten alle Abgabenpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung, da ansonsten Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. 

Ehrung für insgesamt 100 Spenden aus Börtlingen

Herzlichen Dank an die Blutspenderin und die Blutspender 

Blutspenden werden nach Unfällen, chronischen Krankheiten und in der Forschung benötigt. Sie entscheiden, ob eine Person nach einem hohen Blutverlust überlebt. So unglaublich das heutzutage ist: Blut ist nicht ersetzbar, nicht künstlich herzustellen. 

Deshalb ist es umso wichtiger, dass es Menschen gibt, die Verantwortung für andere übernehmen, die Hoffnung geben. Deshalb werden jährlich Blutspenderinnen und Blutspender in der öffentlichen Gemeinderatssitzung geehrt, um „Danke“ zu sagen und den Einsatz anzuerkennen. 

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Für dieses Engagement überreichte Bürgermeisterin Catenazzo vom DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen den zu Ehrenden jeweils eine Ehrenurkunde zum Dank. Weiter wurden für 25-mal Blutspenden Frau Katrin Scheuring und Herrn Tobias Hennig die Anstecknadeln in Gold mit Lorbeerkranz überreicht. Herr Dr. Otto Hauck erhielt die Anstecknadeln in Gold mit Eichenkranz für 50-maliges Blutspenden. 

Diesem Dank schloss sich die Gemeinde an und die Bürgermeisterin überreichte den Geehrten eine Flasche Wein. 

„Falls du glaubst, dass du zu klein bist, um etwas zu bewirken, dann versuche mal zu schlafen, wenn eine Mücke im Raum ist.“ (Dalai Lama)

Selbst kleine Handlungen können eine enorme Wirkung entfalten. Eine Blutspende dauert nur wenige Minuten – doch sie hat die Kraft, ein Leben zu retten. 

Möchten Sie auch spenden?

Unter www.drk-blutspende.de/blutspendetermine können Sie unter Angabe der Postleitzahl die kommenden Blutspendetermine in Ihrer Nähe abrufen. Neben vielen netten Menschen erwartet Sie anschließend auch ein stärkendes Vesper. 

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Start der Bauarbeiten für neues Urnengrabfeld

Die Gemeinde hat mit den Bauarbeiten für ein neues Urnengrabfeld begonnen. Das neue Grabfeld wird 18 Bestattungsplätze umfassen, wobei jeder Platz für die Belegung von zwei Urnen vorgesehen ist.

Mit der Anlage des Grabfeldes reagiert die Gemeinde auf den steigenden Bedarf an Urnenbestattungen und sorgt dafür, dass ausreichend Kapazitäten für die kommenden Jahre zur Verfügung stehen. Die Arbeiten sollen zügig umgesetzt werden, sodass das Grabfeld noch vor Weihnachten fertiggestellt ist.

Ablesen des Zählerstands Ihrer Wasseruhr

Die Gemeinde Börtlingen verschickt an alle Hauseigentümer einen Selbstablesebrief zur Ablesung des Zählerstands zum 31.12.2025. Hierzu bitten wir Sie, Ihren Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und online unter www.boertlingen.de/wasseruhrablesung an uns zu übermitteln.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Daten auch per Telefon: 07161/95331-0 melden oder in den anhängenden Abschnitt des Selbstablesebriefs eintragen. Diesen können Sie per Post an uns schicken oder auch im Rathaus einwerfen. Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens 06.01.2026 mit. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Gemeinde sucht erneut Wohnraum

Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund Eigenbedarf gekündigt wurden.

Gesucht werden Wohnungen oder Häuser für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen. 

Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen. 

Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich. 

Vorankündigung Klimawerkstatt

Leider musste die Klimawerkstatt im November ausfallen. Nun steht ein neuer Termin fest: 

Bitte merken Sie sich 

Montag, 26. Januar 2026, um 18:30 Uhr

vor. 

Diejenigen, die sich bereits für den ersten Termin angemeldet haben, erhalten eine separate Einladung. 

Gelingen des Winterdienstes durch gemeinsame Verantwortung

Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen ihre Räum- und Streupflicht durchzuführen. 

Die Gemeinde Börtlingen hat in der Vergangenheit stets ihre Verpflichtung ganz allgemein in den Ortsstraßen wahrgenommen. Obwohl zum Beispiel ebene Wohnstraßen nicht unter die entsprechenden Kriterien fallen. Dies wollen wir im Rahmen eines wirtschaftlichen und effizienten Winterdienstes auch künftig so handhaben. 

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt und endet am Abend. Vor Beginn des morgendlichen Hauptberufsverkehrs muss gestreut sein. Dieser Zeitpunkt wird in der Regel auf 7.00 Uhr angesetzt. Am Abend endet die Streupflicht in der Regel um 20.00 Uhr.

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Der Streuplan der Gemeinde Börtlingen sieht vor, dass zunächst in den Ortslagen Börtlingen, Breech und Zell geräumt und gestreut wird, erst anschließend werden Außenbereichs-Wohnplätze angefahren.

Darüber hinaus muss bezüglich der landwirtschaftlichen Anwesen in den Morgenstunden auch noch die Fahrtroute für Milchtransporte berücksichtigt werden.

An verschiedenen erfahrungsgemäß kritischen Stellen im Gemeindegebiet haben wir wieder Streukisten mit Splittmaterial aufgestellt. Diese sollen dazu dienen, dass in kritischen Situationen auch einzelne Stellen der Ortsstraßen bei Bedarf im Wege der Selbsthilfe gestreut werden können. 

Auch lässt die Funktion eines Schneepfluges es nicht zu, dass Garagenzufahrten oder Hauszugänge ausgespart werden können. Insgesamt kann der Schnee eben nur seitlich an den Straßenrand weggeschoben werden.

Gerade in der Winterzeit kommt es beim Räumen und Streuen durch die Winterdienstfahrzeuge immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge. Diese sollten gerade in der jetzigen Zeit so weit wie möglich auf den privaten Grundstücken abgestellt werden; auch an engen Straßenstellen und Gefällstrecken besteht immer die Gefahr, dass bei Schnee- und Eisglätte das Räumfahrzeug in parkende Fahrzeuge hineinrutschen kann. Die Autobesitzer bitten wir deshalb auf diesem Wege um ihre Mithilfe. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Das Bauhofteam ist für den anstehenden Winterdienst bestens gerüstet. Bitte bringen Sie unserem Bauhofteam auch bei Eis und Schnee etwas Verständnis entgegen. Sie werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, alle Mühe geben – können jedoch nicht überall gleichzeitig sein.

 

Zusammenfassung der Pflichten der Anlieger

 Grundsätzlich sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen und Wegen angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Gebäude selbst bewohnt wird oder vermietet ist.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Zeitlicher Rahmen: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr müssen die Wege verkehrssicher sein. Die Pflicht besteht jeweils bis 20 Uhr.
  • Breite des Gehwegs: Es muss mindestens ein etwa 1 Meter breiter Streifen geräumt werden, damit Fußgänger sicher passieren können.
  • Einsatz von Streumitteln: Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Auftausalze sollen nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) benutzt werden.
  • Freihalten von Zugängen: Auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen und Hauszugängen sind entsprechend zu sichern.
  • Schneehaufen: Räumgut darf nicht auf die Straße oder auf Radwege geschoben werden.

Gemeinsame Verantwortung Damit alle sicher durch den Winter kommen, sind wir auf die Mithilfe aller Anlieger angewiesen. Bitte erfüllen Sie gewissenhaft Ihre Räum- und Streupflichten und sprechen Sie gegebenenfalls auch mit Ihren Mietern oder Nachbarn darüber. Nur gemeinsam können wir glatte Wege vermeiden, sichere Schulwege und ein gutes Miteinander gewährleisten.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine sichere Winterzeit!

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Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

Fügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Gemeinderat setzt ein Zeichen für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum

Beantragung der Wiedervermieterungsprämie ab sofort möglich

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbarem Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

So funktioniert´s:

Mehr…

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

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Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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