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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 15.09.2026

Fragen aus der Bürgerschaft

Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden verschiedene Themen aus Breech angesprochen.

Zunächst erkundigte sich ein Bürger, weshalb die Sirene in Breech beim bundesweiten Warntag nicht ausgelöst worden war. Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte, dass die rechtzeitige Auslösung versehentlich versäumt worden sei. Auf eine nachträgliche Alarmierung wenige Minuten später habe man bewusst verzichtet, um Irritationen in der Bevölkerung zu vermeiden. Die Sirene selbst sei voll funktionsfähig.

Weiter berichtete der Bürger von mehreren Drohnenflügen über Breech, teilweise mit Kameras und Beleuchtung. Aus dem Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass Drohnen inzwischen auch vermehrt von Jägern eingesetzt werden. Bürgermeisterin Catenazzo kündigte an, sich hierzu bei der Polizei zu erkundigen. Gleichzeitig bat sie darum, auffällige oder nicht zuzuordnende Drohnenflüge auch künftig unmittelbar der Polizei zu melden.

Auf Nachfrage zur gemeindlichen Unterkunft in der Ortsstraße 10 teilte die Bürgermeisterin mit, dass dort zwischenzeitlich ein junges Paar aus der Ukraine untergebracht wurde.

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Ein weiteres Thema war die Verkehrssituation in Breech. Der Bürger bemängelte, dass dort teilweise zu schnell gefahren werde, und regte die Einführung von Tempo 30 an. Zudem schlug er vor, Verkehrsschauen künftig verstärkt zu Zeiten des Berufsverkehrs durchzuführen, um die tatsächliche Verkehrssituation besser beurteilen zu können. Bürgermeisterin Catenazzo verwies darauf, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 im nördlichen Bereich der Ortsdurchfahrt Börtlingen im Rahmen der letzten Verkehrsschau nicht befürwortet worden war. Für den südlichen Bereich der Ortsdurchfahrt ist am 1. Oktober 2026 eine weitere Verkehrsschau vorgesehen. Für Breech schätzt die Verwaltung die Erfolgsaussichten für eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung derzeit als gering ein.

Behandlung von Bauanträgen
Errichtung einer Terrassenüberdachung, Flurstück Nr.661/4, Zeller Straße 25, Börtlingen
Der Gemeinderat befasste sich mit einem Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Zeller Straße 25. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schmittwiesen-Morgen“.Die geplante Überdachung überschreitet das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster auf einer Fläche von 2,55 × 5,70 Metern, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich ist. Hauptamtsleiter Spitz erläuterte, dass bereits im Jahr 2012 auf einem benachbarten Grundstück einer vergleichbaren und noch etwas größeren Überschreitung zugestimmt worden war. Städtebauliche oder nachbarliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig der erforderlichen Befreiung zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben.

Fortführung der Beteiligung an dem Familientreff Schurwald ab dem Jahr 2027; teilweise Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.06.2026
Bürgermeisterin Catenazzo erinnerte zunächst an die Beratungen des Gemeinderats vom 16.06.2026. Der Gemeinderat hatte sich damals grundsätzlich für den Erhalt des Familientreffs Schurwald ausgesprochen. Gleichzeitig sollte mit dem Beschluss ein deutliches Signal gegenüber dem Landkreis gegen Einsparungen im präventiven und sozialen Bereich gesetzt werden. Deshalb war beschlossen worden, den auf Börtlingen entfallenden Finanzierungsanteil von rund 6.000 Euro von der an den Landkreis zu entrichtenden Kreisumlage abzuziehen.Bereits in der damaligen Sitzung hatte Bürgermeisterin Catenazzo darauf hingewiesen, dass ein solcher Abzug rechtlich nicht zulässig ist. Der Beschluss wurde dennoch als politisches Signal gegen die Einsparungen bei präventiven Angeboten mitgetragen.Zwischenzeitlich hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde aufgefordert, diesen Teil des Beschlusses aufzuheben. Der eigenmächtige Abzug von der Kreisumlage ist rechtswidrig. Dem Beschluss hätte widersprochen werden müssen. Dies sei nicht erfolgt. Dass die damalige Vorgehensweise rechtlich nicht zulässig gewesen sei, stehe außer Frage.Bedauerlicherweise kann der Familientreff Schurwald unabhängig davon ab 2027 nicht in seiner bisherigen Form weitergeführt werden, da mehrere beteiligte Gemeinden aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage keine Finanzierungsmöglichkeit sehen. Durch einzelne Veranstaltungen, die abwechselnd in verschiedenen Gemeinden stattfinden sollen, soll zumindest ein Teil des bisherigen Beratungsangebotes erhalten bleiben.Bürgermeisterin Catenazzo betonte, dass sich durch die notwendige Aufhebung des Beschlusses nichts an der grundsätzlichen Haltung der Gemeinde zum Familientreff ändere. Das niedrigschwellige Angebot ermögliche es, insbesondere Familien mit kleinen Kindern frühzeitig zu erreichen, Unterstützung anzubieten und bei Bedarf weiterführende Hilfen zu vermitteln. Einsparungen gerade bei präventiven Angeboten seien deshalb kritisch zu sehen, da hierdurch Unterstützungsbedarfe möglicherweise erst später erkannt würden und in der Folge umfangreichere und kostenintensivere Hilfen erforderlich werden könnten.
Der Gemeinderat nahm die rechtliche Bewertung der Rechtsaufsichtsbehörde einstimmig zur Kenntnis. Die Aufhebung des Beschlusses vom 16.06.2026 hinsichtlich des Abzugs von 6.000 Euro von der Kreisumlage erfolgte mit vier Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.Einstimmig stellte der Gemeinderat abschließend fest, dass die Aufhebung aus rechtlichen Gründen erfolgt. Gleichzeitig hielt das Gremium an seiner Einschätzung fest, dass der Familientreff Schurwald ein wichtiges niedrigschwelliges und präventives Angebot für Familien darstellt und Einsparungen bei präventiven Angeboten mittel- und langfristig zu höheren Folgekosten führen können.

Feststellung der Jahresrechnung 2024
Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte, dass der Jahresabschluss 2024 mit einem negativen Gesamtergebnis von rund 834.000 Euro abschließt. Das bedeutet, dass die im Jahr 2024 angefallenen Aufwendungen die Erträge der Gemeinde deutlich überstiegen haben.Ein wesentlicher Grund hierfür war der Trägerwechsel beim Kinderhaus. Mit der Übernahme der Trägerschaft durch die Gemeinde mussten 2024 erstmals die laufenden Personalkosten unmittelbar von der Gemeinde getragen werden. Gleichzeitig waren noch Abrechnungen und Erstattungen aus den Vorjahren an die Evangelische Kirche als bisherigen Träger zu leisten. Damit trafen im Jahr des Trägerwechsels zusätzliche finanzielle Belastungen zusammen.Hinzu kommt, dass zum Jahresende noch Landeszuschüsse für die Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt ausstanden. Den bereits angefallenen Aufwendungen standen damit teilweise noch nicht die entsprechenden Erträge gegenüber. Diese Sondereffekte haben das Jahresergebnis 2024 erheblich belastet.Positiv entwickelten sich dagegen die Gewerbesteuererträge. Gegenüber dem Planansatz konnten Mehrerträge von rund 85.000 Euro erzielt werden.Herr Engel und Frau Leonhardt von der Kämmerei stellten dem Gemeinderat anschließend die Ergebnisse des Jahresabschlusses im Einzelnen vor und erläuterten wesentliche Positionen.Angesichts des Kostendeckungsgrades der Wasserversorgung von lediglich rund 55 Prozent wurde gefragt, ob die Gründung eines Eigenbetriebs sinnvoll sein könnte. Herr Engel erläuterte, dass dadurch letztlich lediglich eine Auslagerung der Kosten erfolgen würde. Bürgermeisterin Catenazzo verwies zudem auf den damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungs- und Personalaufwand.Auf Nachfrage bezifferte Herr Engel die Pro-Kopf-Verschuldung auf 888 Euro. Darin enthalten ist ein Anteil von 123 Euro je Einwohner für die Stromnetzgesellschaft.Bürgermeisterin Catenazzo informierte abschließend darüber, dass die Kämmerei bereits am Jahresabschluss 2025 arbeitet und dieser dem Gemeinderat zeitnah vorgelegt werden soll. Sie dankte Herrn Engel, Frau Leonhardt und Herrn Siehler für die umfangreichen Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses.
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2024 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg einstimmig fest. Den im Rechnungsjahr 2024 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt, soweit die Zustimmung nicht bereits durch Einzelbeschlüsse erfolgt war.

 

 

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Bericht aus dem Gemeinderat Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21.07.2026

Steuerlicher Abschluss der Wasserversorgung Börtlingen 2024

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den steuerlichen Jahresabschluss der Wasserversorgung Börtlingen für das Jahr 2024 einstimmig festgestellt. Herr Engel erläuterte die von Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Frau Treubert erstellten Zahlen und ging dabei insbesondere auf die Ursachen des Jahresergebnisses ein.

Die Wasserversorgung schloss das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von 156.774,74 Euro ab. Im Vergleich zum Vorjahr, das mit einem Verlust von 14.412,40 Euro abgeschlossen hatte, stellt dies eine deutliche Verschlechterung dar. Ursächlich hierfür waren vor allem außergewöhnlich hohe Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen im Leitungsnetz.

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Insbesondere die umfangreichen Arbeiten an den Wasserleitungen im Zuge der Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt sowie die Sanierung von zwei Hydrantenschächten im Ortsteil Zell führten zu erheblich höheren Aufwendungen. Dadurch stiegen die Material- und Fremdleistungskosten deutlich an. Gleichzeitig erhöhten sich die Umsatzerlöse aus der Wasserversorgung gegenüber dem Vorjahr zwar auf 192.623,73 Euro, konnten die außergewöhnlich hohen Ausgaben jedoch nicht ausgleichen.

Die Gemeinde verfolgt mit ihrer Wasserversorgung keine Gewinnerzielungsabsicht. Ziel ist vielmehr eine sichere und leistungsfähige Trinkwasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger. Der hohe Jahresfehlbetrag ist daher insbesondere auf die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur zurückzuführen.

Der Gemeinderat stellte den steuerlichen Abschluss der Wasserversorgung 2024 – wie vom Steuerbüro STR, Frau Treubert, erstellt – einstimmig fest.

 

Erlass einer neuen Hundesteuersatzung zum 01.01.2027

Der Gemeinderat hat einstimmig den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung zum 01.01.2027 beschlossen. Mit der Neufassung werden die in den vergangenen Jahren beschlossenen Änderungen übersichtlich zusammengeführt und die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung sowie an die Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg angepasst.

Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Steuerbefreiung für Wachhunde. Um künftig eine rechtssichere und gleichzeitig praktikable Lösung zu schaffen, soll außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile künftig ein Hund pro Haushalt, der zur Bewachung von Gebäuden gehalten wird, von der Hundesteuer befreit werden. Damit entfällt die aufwendige Prüfung jedes Einzelfalls, die bislang erforderlich war.

Aus dem Gemeinderat kam die Frage auf, ob auch Herdenschutzhunde künftig berücksichtigt werden sollten. Da dies in der Gemeinde derzeit keine praktische Bedeutung hat, bestand Einigkeit, eine entsprechende Regelung erst dann zu schaffen, wenn ein konkreter Bedarf entsteht.

Im Zuge der Beratung wurde außerdem angeregt, die Höhe der Hundesteuersätze zu überprüfen. Die Bürgermeisterin sagte zu, dieses Thema in der Novembersitzung erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Erst danach soll über die künftigen Steuersätze entschieden werden. Herr Engel informierte das Gremium ergänzend darüber, dass derzeit 120 Hunde in der Gemeinde angemeldet sind, von denen acht von der Hundesteuer befreit sind.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die neue Hundesteuersatzung zum 01.01. 2027 in Kraft zu setzen. Über die Höhe der Hundesteuer wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen gesondert beraten und beschließen.

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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21.07.2026

Behandlung von Bauanträgen – Errichtung einer Mauer, eines Sichtschutzes und zweier Terrassen sowie Anlage eines Stellplatzes auf Flurstück Nr. 521/1, Hauptstraße 102

Der Gemeinderat hat sich mit einem Bauantrag für das Grundstück Hauptstraße 102 befasst und dem Vorhaben einstimmig zugestimmt.

Geplant sind die Errichtung einer Mauer und eines Sichtschutzes, die Anlage von zwei Terrassen sowie die Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzes. Mit den Maßnahmen soll die Aufenthaltsqualität im Außenbereich verbessert und der zusätzliche Stellplatzbedarf gedeckt werden.

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Für das Bauvorhaben war lediglich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Halden“ erforderlich. Das dort festgesetzte Sichtschutzfeld wird um 40 Zentimeter überschritten. Da diese Festsetzung noch vor dem Umbau der Kreuzung entstanden ist und die Verkehrssituation heute deutlich übersichtlicher ist, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die erforderliche Befreiung.

Durch die geplante Bepflanzung wird sich das Vorhaben zudem gut in das Ortsbild einfügen. Da weder öffentliche Belange noch nachbarliche Interessen beeinträchtigt werden und die Grundzüge des Bebauungsplans unberührt bleiben, erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen und stimmte den erforderlichen Abweichungen und Befreiungen zu.

Sanierung der Fassade am Rathaus; Vergabe

Im Zuge der geplanten Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Rathaus wird auch die Fassade des Rathauses saniert. Bürgermeisterin Sabine Catenazzo erläuterte, dass insbesondere die Holzbalken dringend einen neuen Schutzanstrich benötigen und im Zuge der Arbeiten auch die Fassade mitgestrichen werden soll. Durch die gleichzeitige Durchführung beider Maßnahmen können Gerüstkosten eingespart und Synergieeffekte genutzt werden.

Vor der Beratung besichtigte der Gemeinderat den Giebel auf der Nordseite des Rathauses. Das Gremium sprach sich dafür aus, diesen – analog zum Bürgerhaus – mit einer Blechverkleidung zu versehen. Hierfür sollen noch Angebote der beiden ortsansässigen Firmen eingeholt werden.

Für die Fassadensanierung lagen insgesamt vier Angebote vor. Da diese unterschiedliche Leistungsumfänge enthielten, wurden sie von der Verwaltung intensiv geprüft und miteinander verglichen. Hauptamtsleiter Herr Spitz stellte anschließend das Ergebnis der Angebotsprüfung vor.

Als wirtschaftlichstes Angebot erwies sich das der Firma Terracolor, Wangen / Börtlingen. Es überzeugt insbesondere durch den günstigen Festpreise für sämtliche Leistungen. Das Angebot umfasst sowohl den Anstrich der Holzbalken als auch der Fassade.

Aus dem Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass das Gerüst – wie bereits zuvor beschlossen – direkt durch die Gemeinde vergeben werden soll. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass das Gerüst auch für die spätere Installation der Photovoltaikanlage geeignet und zugelassen ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Malerarbeiten an die Firma Terracolor, Wangen / Börtlingen, zum Angebotspreis von 9.788,46 Euro brutto zu vergeben. Die Gerüstarbeiten wurden ebenfalls einstimmig an die Firma Kurz aus Heiningen zum Angebotspreis von 5.039,80 Euro brutto vergeben. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Maßnahme damit auf 14.828,26 Euro brutto.

 

Ersatz des Blockheizkraftwerkes (BHKW) für Schule und Lehrschwimmbad – Beauftragung einer Konzeptplanung

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der zukünftigen Wärmeversorgung der Schule und des Lehrschwimmbads befasst. Hintergrund ist der notwendige Ersatz des bestehenden, gasbetriebenen Blockheizkraftwerkes (BHKW).

Bürgermeisterin Catenazzo berichtete, dass das angefragte Ingenieurbüro von einem erneuten Einbau eines gasbetriebenen BHKW abrate. Stattdessen empfehle es eine Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlage. Für die Prüfung dieser Lösung liege ein Honorarangebot für eine Konzeptplanung in Höhe von 6.607,78 Euro brutto vor. Der Kämmerer Herr Engel ergänzte, dass eine Wärmepumpe neben den Vorteilen beim Klimaschutz auch zur Kühlung der Schulräume im Sommer beitragen könne. Zudem sei künftig mit weiter steigenden Gaspreisen zu rechnen, einzelne Gaslieferanten hätten bereits ein Ende der Gasversorgung angekündigt.

Im Gemeinderat wurden die verschiedenen Möglichkeiten ausführlich und kontrovers diskutiert. Während sich ein Teil des Gremiums für eine zukunftsorientierte Lösung mit Wärmepumpe und Photovoltaik aussprach, wurden auch Bedenken geäußert. Insbesondere wurde die Frage gestellt, ob das Lehrschwimmbad im Winter ausreichend beheizt werden könne und welche Stromkosten entstünden. Auch wurde darauf hingewiesen, dass das Dach des Schulhauses sowie des Lehrschwimmbads im Zuge der Installation einer PV-Anlage erneuert werden müsste. Aus den Reihen des Gemeinderats wurde außerdem vorgeschlagen, auch eine Holzhackschnitzelheizung oder ein Gesamtkonzept für die Wärmeversorgung aller gemeindeeigenen Gebäude zu prüfen.

Einigkeit bestand darüber, dass rasch gehandelt werden muss. 

Da sich im Gremium keine Mehrheit für die Beauftragung einer Konzeptplanung für eine Alternative zum BHKW abzeichnete, wurde schließlich über das weitere Vorgehen abgestimmt. Mit Stimmenmehrheit beschloss der Gemeinderat, ein neues oder gebrauchtes Blockheizkraftwerk zum Preis von maximal 40.702,76 Euro brutto zu beschaffen. Dieser Betrag entspricht dem vorliegenden Angebot der Firma Enerquinn aus Weinstadt. Zwei Mitglieder des Gemeinderats sowie Bürgermeisterin Sabine Catenazzo stimmten gegen den Beschluss, ein weiteres Mitglied enthielt sich der Stimme.

Einig war man sich, dass die nächsten Jahre dafür genutzt werden sollen, eine Gesamtplanung für den Bereich Kinderhaus, Schule, Lehrschwimmbad sowie Bürgerhaus mit Feuerwehrmagazin und Rathaus zu erstellen. Durch den aktuellen Ersatz des BHKWs wurde 
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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21.07.2026

Fragen aus der Bürgerschaft

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt an das Gremium zu richten.

Eine Bürgerin erkundigte sich nach der aktuellen Belegung des Gebäudes Ortsstraße 10 in Breech sowie nach einer möglichen weiteren Unterbringung von Personen. Bürgermeisterin Sabine Catenazzo informierte, dass derzeit sechs Personen in dem Gebäude untergebracht sind. Darüber hinaus ist vorgesehen, dort vier weitere Personen unterzubringen.

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Ein weiterer Bürger fragte nach, wer die Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgeräts in der Hohlgasse in Breech veranlasst habe. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Batterie des Geräts längere Zeit leer gewesen sei und daher keine Messungen hätten stattfinden können. Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte, dass der Bauhof das Messgerät während der Umleitungsphase aufgestellt habe. Auch wenn das Gerät inzwischen außer Betrieb sei, habe es während der Umleitung zumindest zu einer gewissen Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer beigetragen. 

 

Erweiterung des Urnengemeinschaftsgrabfeldes; Abrechnung der Maßnahme

Der Gemeinderat nahm die Abrechnung der Erweiterung des Urnengemeinschaftsgrabfeldes auf dem Friedhof Börtlingen zur Kenntnis. Mit der Maßnahme wurden 18 neue, doppelt belegbare Urnenbestattungsplätze geschaffen, sodass künftig bis zu 36 Urnenbeisetzungen in diesem Grabfeld möglich sind.

Neben der Erweiterung des Grabfeldes wurden zwei Rot-Eichen gepflanzt und ein bestehender Weg saniert. Die Arbeiten konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Besonders erfreulich ist, dass die Gesamtkosten mit 23.145,65 Euro deutlich unter der ursprünglichen Auftragssumme von 27.553,20 Euro lagen. Damit konnten 4.407,55 Euro eingespart werden.

Das neue Grabfeld wird bereits gut angenommen: Bislang haben dort bereits drei Bestattungen stattgefunden.

Der Gemeinderat nahm die Abrechnung der Maßnahme einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

Verschiedenes

 

Sanierung des Sanitärbereichs im Kinderhaus Grashüpfer – Vergabe der Montage der Trennwände

Der Gemeinderat hat die Lieferung und Montage neuer Trennwände für den Sanitärbereich des Kinderhauses Grashüpfer vergeben. Bürgermeisterin Sabine Catenazzo informierte, dass zwar ein zweites Angebot einer auswärtigen Firma rund 700 Euro günstiger ausgefallen sei, allerdings noch kein Aufmaß erfolgt sei und unklar sei, ob die Arbeiten innerhalb des engen Zeitfensters der Sommerferien abgeschlossen werden könnten.

Zusätzlich können Kosten eingespart werden, da der gemeindliche Bauhof die Demontage der bestehenden Trennwände übernimmt.

Aus dem Gemeinderat wurde betont, dass die Beauftragung eines örtlichen Unternehmens Vorteile biete. Neben kurzen Reaktionszeiten bei möglichen Reparaturen sei auch die Abstimmung mit den weiteren beteiligten Handwerksbetrieben einfacher.

Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Trennwände an die Firma Wenzel aus Börtlingen zum Angebotspreis von 7.998,47 Euro brutto zu vergeben. Die Arbeiten sollen während der Sommerferien durchgeführt werden, sodass der Sanitärbereich pünktlich zum neuen Kindergartenjahr wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.

 

Verschiedenes

Schulsozialarbeit

Bürgermeisterin Sabine Catenazzo informierte das Gremium darüber, dass am folgenden Tag ein Vorstellungsgespräch für die Stelle der Schulsozialarbeit stattfindet. Mit der Einführung sollen Schülerschaft, Lehrerinnen und Betreuungspersonal unterstützt werden. 

 

Abnahme des Geh- und Radweges

Der neu hergestellte Geh- und Radweg wurde zwischenzeitlich gemeinsam mit den beteiligten Firmen abgenommen. Dabei wurden noch einzelne Mängel festgestellt, die im Zuge der Gewährleistung behoben werden müssen. So ist unter anderem die im Rahmen des Breitbandausbaus entfernte Entwässerungsmulde wiederherzustellen, außerdem müssen einzelne Pflastersteine ausgetauscht werden. Auch die Netze BW wird die Arbeiten an der neuen Beleuchtung noch vor Beginn der Wintermonate abschließen.

 

Handwerkeraktion am Treppenweg

Mit einem besonderen Dank schloss Bürgermeisterin Sabine Catenazzo den öffentlichen Teil der Sitzung. Sie würdigte die gelungene Sanierung des Treppenwegs, die im Rahmen einer gemeinsamen Handwerkeraktion umgesetzt wurde. Ihr Dank galt den beteiligten Firmen, dem gemeindlichen Bauhof sowie Andreas Held, der die Arbeiten koordiniert hatte. Die Maßnahme sei von der Bevölkerung bereits vielfach positiv aufgenommen worden und trage zu einem attraktiven Ortsbild bei.

 

Schülerferienprogramm

Bürgermeisterin Sabine Catenazzo informierte den Gemeinderat über das diesjährige Schülerferienprogramm und bedankte sich beim AKKiD für die Organisation des abwechslungsreichen Angebots. Neben der beliebten Aktion „Abtauchen in die Ferien“ findet in diesem Jahr erstmals am letzten Schultag eine „School's out-Party“ statt. Die Gemeinde freut sich auf zahlreiche teilnehmende Kinder und Jugendliche und bedankt sich bei allen Ehrenamtlichen und Vereinen, die das Ferienprogramm unterstützen.

 

Gemeinsames Mittagessen

Auch das gemeinsame Mittagessen vom Krankenpflegeverein erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Nachdem beim ersten Termin 38 Personen teilgenommen hatten, kamen trotz der sommerlichen Hitze auch beim zweiten Mittagessen noch 25 Gäste zusammen. Bürgermeisterin Sabine Catenazzo freute sich über die positive Resonanz und die vielen guten Gespräche, die das Angebot ermöglicht.

 

Förderung für die Digitalisierung der Regenüberlaufbecken

Erfreuliche Nachrichten gibt es bei der geplanten Digitalisierung der Regenüberlaufbecken: Die beantragte Förderung wurde grundsätzlich bewilligt. Der offizielle Förderbescheid sowie die genaue Höhe der Förderung stehen allerdings noch aus.

In diesem Zusammenhang wies der Kämmerer Herr Engel darauf hin, dass verspätete Förderbescheide die Kommunen zunehmend vor finanzielle Herausforderungen stellen. Da Zuschüsse häufig erst nach Vorliegen der Bescheide abgerufen werden können, müssen notwendige Investitionen regelmäßig über Kassenkredite zwischenfinanziert werden.

 

 

Tempo 30 an der Ortsdurchfahrt

Bürgermeisterin Sabine Catenazzo informierte den Gemeinderat über die Ergebnisse der Verkehrsschau, die am 2. Juli 2026 gemeinsam mit der zuständigen Verkehrskommission stattgefunden hat. Nach Einschätzung der Fachbehörden liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h entlang der gesamten Ortsdurchfahrt derzeit nicht vor.

Auf Bitte der Gemeindeverwaltung wird jedoch der Ortseingang aus Richtung Zell im Rahmen einer weiteren Verkehrsschau am 1. Oktober 2026 nochmals gesondert betrachtet. Dabei sollen die einzelnen Gefahrenstellen sowie insbesondere die Sichtverhältnisse und Querungsmöglichkeiten nochmals eingehend bewertet werden. Hintergrund sind die von der Gemeinde vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, insbesondere für Schulkinder.

Darüber hinaus schlug Bürgermeisterin Catenazzo vor, eine zweite Geschwindigkeitsmessanlage zu beschaffen. Diese könnte dauerhaft an einer Gefahrenstelle installiert werden und so gleichzeitig aussagekräftige Messdaten liefern, die der Gemeinde bei Gesprächen mit dem Straßenverkehrsamt als Grundlage dienen.

Aus dem Gemeinderat wurde angemerkt, dass eine unterschiedliche Geschwindigkeitsregelung innerhalb der Ortsdurchfahrt nur schwer nachvollziehbar wäre. Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte, dass die Entscheidung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung letztlich beim Straßenverkehrsamt liege und die Gemeinde darauf keinen unmittelbaren Einfluss habe. Sie sprach sich dafür aus, dass auch Mitglieder des Gemeinderats an der erneuten Verkehrsschau teilnehmen, um die örtlichen Gegebenheiten gemeinsam mit den Fachbehörden zu erörtern.

Weitere Berichte folgen in den kommenden Ausgaben des Schurwaldboten. 

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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 16.06.2026

Ausbau und Modernisierung der Sireneninfrastruktur; Beantragung von Fördermitteln

Der Gemeinderat hat sich einstimmig für die Weiterentwicklung der Sireneninfrastruktur in Börtlingen ausgesprochen. Ziel ist es, die Warnung der Bevölkerung auch künftig zuverlässig sicherzustellen und die bestehenden Anlagen technisch auf den neuesten Stand zu bringen.

Bürgermeisterin Sabine Catenazzo erläuterte, dass Sirenen auch heute noch ein unverzichtbarer Bestandteil des Bevölkerungsschutzes sind. Gerade bei Unwettern, Großbränden, Gefahrstoffunfällen oder länger andauernden Stromausfällen müssen möglichst viele Menschen schnell erreicht werden. Deshalb setzen Bund und Land auf einen sogenannten „Warnmix“ aus Warn-Apps, Cell Broadcast, Rundfunk, digitalen Medien und Sirenen. Diese haben den großen Vorteil, dass sie unabhängig von Mobiltelefonen oder Internet funktionieren und Menschen auch nachts zuverlässig auf Gefahren aufmerksam machen.

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Die Gemeinde verfügt derzeit über drei Sirenenstandorte. Während sich eine Sirene auf dem Feuerwehrmagazin befindet, sind die beiden weiteren Anlagen in Zell und Breech auf privaten Gebäuden installiert. Alle drei Sirenen sind inzwischen über 40 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie können insbesondere nicht digital angesteuert werden.

Künftig soll die Sirene auf dem Feuerwehrmagazin durch eine moderne Anlage ersetzt werden. Die beiden Anlagen in Zell und Breech sollen hingegen durch moderne freistehende Mastsirenen ersetzt werden. Dadurch kann die Gemeinde den dauerhaften Zugang für Wartung und Instandhaltung sicherstellen. Die konkreten Standorte der neuen Sirenen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Verwaltung hat die geplante Konzeption mit Feuerwehrkommandant Georg Fink und stellvertretendem Kommandanten Simon Hettich abgestimmt. Von Seiten der Feuerwehr wird das Vorhaben ausdrücklich unterstützt, da die neue Struktur eine zukunftssichere und leistungsfähige Warninfrastruktur gewährleistet.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, Fördermittel aus dem aktuellen Sirenenförderprogramm des Landes Baden-Württemberg zu beantragen. Parallel dazu werden Angebote von Fachfirmen eingeholt, um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln. Über die konkrete Umsetzung wird der Gemeinderat erst entscheiden, wenn die Förderzusage vorliegt und die Finanzierung gesichert ist.

Verschiedenes

Verkehrsschau am 2. Juli

Bürgermeisterin Sabine Catenazzo informierte den Gemeinderat über die anstehende Verkehrsschau, die am Donnerstag, 2. Juli 2026, um 9 Uhr beginnt. Treffpunkt ist am Rathaus. Gemeinsam mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der Straßenbaulastträger werden verschiedene Verkehrssituationen im Gemeindegebiet begutachtet und besprochen. Ein Schwerpunkt wird dabei die geplante Tempo-30-Regelung sein. 

Möglichkeit zum Erwerb eines Sanitärcontainers

Um dringend benötigten Wohnraum für die Anschlussunterbringung wieder nutzen zu können, hat der Gemeinderat einstimmig dem Erwerb eines gebrauchten Sanitärcontainers zugestimmt. Das Kaufangebot beläuft sich auf maximal 3.600 Euro und steht unter der Voraussetzung, dass sich der Container in einem guten Zustand befindet.

Der Sanitärcontainer soll am Gebäude Hauptstraße 116 eingesetzt werden und ermöglicht es, das Gebäude wieder für die Unterbringung herzurichten. Neben dem Einbau des Containers ist eine Sanierung der Elektrik erforderlich, deren Kosten sich auf rund 6.000 Euro belaufen werden. Auch dieser Maßnahme stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Mit dieser Entscheidung schafft die Gemeinde vergleichsweise kostengünstig zusätzlichen Wohnraum und sorgt dafür, dass die bestehende Immobilie wieder genutzt werden kann.

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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 16.06.2026

Einführung von Schulsozialarbeit an der Paul-Roth-Schule

Der Gemeinderat hat sich erneut mit der Einführung von Schulsozialarbeit an der Paul-Roth-Schule befasst. Bürgermeisterin Catenazzo verwies dabei auf die als Tischvorlage vorgelegte, korrigierte Kostenübersicht sowie die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

Im Rahmen der Beratung wurde erläutert, dass eine Förderung durch das Land Baden-Württemberg nur möglich ist, wenn der Stellenumfang insgesamt mindestens 50 Prozent beträgt und die Schulsozialarbeit auf höchstens zwei Schulen verteilt wird. Zudem stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Schulsozialarbeit über einen externen Träger oder über eine Direkteinstellung bei einer der beteiligten Gemeinden organisiert werden soll.

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Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte Bürgermeisterin Catenazzo, dass bei einer Beauftragung eines externen Trägers die vereinbarten Kosten auch im Krankheitsfall der eingesetzten Fachkraft weiter zu tragen wären. Eine Reduzierung der Overheadkosten aufgrund der bereits bestehenden Zusammenarbeit mit dem SOS-Kinderdorf im Projekt „Kita für Alle“ sei nicht vorgesehen.

In der Diskussion wurden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle abgewogen. Während eine Direkteinstellung insbesondere aus Kostengründen Vorteile bietet, wurde auf fehlende Vertretungsmöglichkeiten bei Krankheit oder Urlaub hingewiesen. Mehrere Gemeinderäte sprachen sich deshalb bei einer interkommunalen Zusammenarbeit für die Beauftragung des SOS-Kinderdorfes aus. Gleichzeitig wurden vereinzelt Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit einer Schulsozialarbeit geäußert.

Bürgermeisterin Catenazzo hob die Vorteile einer Zusammenarbeit mit dem SOS-Kinderdorf hervor und regte an, eine einseitige Kündigungsmöglichkeit zugunsten der Gemeinde vertraglich zu verankern. Darüber hinaus sprach sich der Gemeinderat für eine regelmäßige Überprüfung der Schulsozialarbeit aus; als geeigneter Zeitraum wurden zwei Jahre genannt.

Der Gemeinderat beschloss anschließend einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, die nächsten Schritte für den Einstieg in die Sozialarbeit in die Wege zu leiten. Dies soll in interkommunaler Zusammenarbeit und durch einen externen Träger erfolgen. Der Stellenanteil für die Gemeinde Börtlingen soll dabei maximal 30 Prozent betragen. Zudem soll eine einseitige Kündigungsmöglichkeit für die Gemeinde in die Vereinbarung aufgenommen werden. Eine Überprüfung und erneute Entscheidung im Gemeinderat nach spätestens zwei Jahren nach Einführung wurde ebenfalls festgelegt. 

 

Fortführung der Beteiligung am Familientreff Schurwald ab dem Jahr 2027

Der Gemeinderat befasste sich mit der Zukunft des Familientreffs Schurwald ab dem Jahr 2027. Bürgermeisterin Catenazzo verwies auf die ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage und berichtete von ihrem Besuch des Familientreffs am Vortag. Besonders beeindruckt zeigte sie sich von der Arbeit der dort tätigen Fachkräfte, darunter Hebammen, Psychologinnen sowie von dem umfassenden Beratungsangebot. Durch den Wegfall familiärer Strukturen und den zunehmenden Druck auf junge Familien ist der Familientreff ein Angebot für alle. 

Hintergrund der Beratung ist die Entscheidung des Landkreises Göppingen, die Finanzierung der Personalkosten des Familientreffs ab Januar 2027 einzustellen. Eine Fortführung des Angebots wäre damit nur möglich, wenn die beteiligten Kommunen die Personalkosten künftig selbst übernehmen. Bisher beteiligte sich die Gemeinde Börtlingen lediglich anteilig an den Raumkosten, die zuletzt 343,25 Euro betrugen.

Anhand der Besucherzahlen erläuterte Bürgermeisterin Catenazzo, dass schätzungsweise zwei bis drei Familien aus Börtlingen regelmäßig den Familientreff besuchen. Daraus ergäbe sich ein Kostenanteil von etwa zehn Prozent der Gesamtkosten beziehungsweise rund 6.000 Euro jährlich für die Gemeinde.

Im Gemeinderat entwickelte sich eine intensive Diskussion über die weitere Vorgehensweise. Dabei brachten die Mitglieder ihre deutliche Verärgerung über die Entscheidung des Landkreises zum Ausdruck. An der Bedeutung und dem Nutzen des Familientreffs bestanden im Gremium keinerlei Zweifel. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Aufgabenbereiche Familienförderung, Jugendhilfe und Gesundheitsvorsorge grundsätzlich in die Zuständigkeit des Landkreises fallen. Entsprechend wurde die Bereitschaft zur Kostenübernahme durch die Gemeinden unterschiedlich bewertet.

Zusätzlich wurde thematisiert, dass noch nicht feststeht, ob sich alle beteiligten Kommunen künftig an der Finanzierung beteiligen werden. Dadurch könnten auf die verbleibenden Gemeinden gegebenenfalls höhere Kosten zukommen. Eine Mitfinanzierung von Anteilen anderer Kommunen fand im Gemeinderat wenig Zustimmung und wurde auch von der Verwaltung aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisch gesehen.

Aus dem Gremium wurde daran erinnert, dass die Stiftung Börtlingen die Bereitschaft signalisiert habe, den Familientreff finanziell bei Beschaffungen und Vorträgen zu unterstützen, was jedoch nicht den jährlichen Abmangel ausgleichen werde. Zudem wurde vorgeschlagen, den von der Gemeinde übernommenen Kostenanteil bei der Zahlung der Kreisumlage entsprechend in Abzug zu bringen. Dieser Vorschlag fand breite Zustimmung. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit über die Haltung der Gemeinde und die Kritik an der Vorgehensweise des Landkreises informiert werden.

Der Gemeinderat beschloss schließlich mit einer Gegenstimme, sich auch künftig mit einem Anteil von zehn Prozent an den Gesamtkosten des Familientreffs Schurwald zu beteiligen. Gleichzeitig soll die an den Landkreis zu entrichtende Kreisumlage um den entsprechenden Betrag reduziert werden.

 

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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 16.06.2026

Schaffung von Wohnraum - Mittel zur Bekämpfung von Leerstand

Die Schaffung und Aktivierung von Wohnraum zählt auch in der Gemeinde Börtlingen zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat erneut mit der Frage beschäftigt, welche Möglichkeiten bestehen, Leerstände zu reduzieren und vorhandenen Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

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Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte die aktuelle Situation und stellte die verschiedenen Handlungsoptionen vor. Während in Ballungsräumen häufig Wohnraum für Ferienwohnungen oder gewerbliche Nutzungen verloren gehe, hätten Leerstände in kleineren Gemeinden oftmals andere Ursachen. Häufig handele es sich um ältere Gebäude mit erheblichem Sanierungsbedarf, ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Erbengemeinschaften oder persönliche Lebenssituationen, die eine Vermietung oder einen Verkauf erschweren. Nicht selten seien auch Unsicherheiten oder Bedenken gegenüber einer Vermietung ausschlaggebend.

Im Gemeinderat war die Frage aufgeworfen worden, ob eine Satzung auf Grundlage des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Leerständen sein könnte. Die Verwaltung stellte deshalb die rechtlichen Möglichkeiten dieses Instruments näher vor.

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz des Landes Baden-Württemberg ermöglicht es Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, durch Satzung den vorhandenen Wohnraum besonders zu schützen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Wohnungen dauerhaft anderen Nutzungen zugeführt werden und dadurch dem Wohnungsmarkt verloren gehen.

Als Zweckentfremdung gelten insbesondere die überwiegende gewerbliche Nutzung von Wohnraum, die Nutzung als Ferienwohnung oder zur kurzfristigen Fremdenbeherbergung, längerfristige Leerstände, bauliche Veränderungen, durch die Wohnraum nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden kann, sowie der Abbruch von Wohngebäuden. Für solche Maßnahmen wäre bei Vorliegen einer entsprechenden Satzung grundsätzlich eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich.

Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Gesetz sieht hierfür Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen Auskunfts- oder Anzeigepflichten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass die Einführung einer solchen Satzung für Börtlingen derzeit nur eingeschränkt geeignet erscheint. Zum einen wäre bereits der Nachweis eines angespannten Wohnungsmarktes rechtlich schwierig zu führen. Zum anderen gestaltet sich die praktische Durchsetzung entsprechender Regelungen oftmals sehr aufwendig. Gerade bei Leerständen sind die Hintergründe häufig komplex und nicht immer eindeutig nachweisbar. Die Erfahrung zeigt, dass rechtliche Vorgaben allein selten dazu führen, dass leerstehende Gebäude tatsächlich wieder bewohnt werden.

Aus Sicht der Verwaltung sind deshalb positive Anreize und die direkte Zusammenarbeit mit Eigentümerinnen und Eigentümern deutlich erfolgversprechender. Als Beispiel wurde die Wiedervermietungsprämie des Landes Baden-Württemberg genannt, die die Gemeinde seit Oktober 2025 nutzt. Durch die Förderung konnten bereits vier Wohnungen schneller wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus steht die Gemeindeverwaltung regelmäßig mit Eigentümern leerstehender Gebäude in Kontakt, informiert über Vermietungs- und Verkaufsmöglichkeiten und bietet Unterstützung bei der Aktivierung von Wohnraum an.

Derzeit sind in der Gemeinde mindestens acht leerstehende Wohnhäuser bekannt. Die Zahl leerstehender Wohnungen kann hingegen nicht verlässlich beziffert werden. Der Gemeinderat war sich einig, dass die Aktivierung bestehenden Wohnraums weiterhin ein wichtiges Ziel bleibt. Gleichzeitig wurde deutlich, dass hierfür vor allem der Dialog mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie gezielte Unterstützungsangebote erfolgversprechender erscheinen als zusätzliche Verbote und Sanktionen.

Siehe dazu auch „Mitteilungen der Gemeinde“ 

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Bericht aus der Sitzung des Abwasserzweckverbands

Bürgermeisterin Catenazzo informierte den Gemeinderat über die aktuellen Beratungen und die anstehenden Investitionen des Abwasserzweckverbands. In den kommenden Jahren stehen umfangreiche Maßnahmen an, die auch die Gemeinde Börtlingen finanziell erheblich belasten werden. Da sich die Gemeinde mit einem Anteil von 18 Prozent an der Vermögensumlage des Zweckverbands beteiligt, sind in den nächsten zwei bis drei Jahren erhebliche finanzielle Belastungen und entsprechende Herausforderungen für die Liquidität der Gemeinde zu erwarten. 

Für die Gemeinde Börtlingen bedeuten das Kosten in Höhe von knapp einer Million Euro für die kommenden Jahre bis 2029. Bedauerlich dabei ist, dass das Geld aus dem Sondervermögen dafür nicht genutzt werden kann, da die Maßnahmen aus den Gebühren finanziert werden müssen.  

Neben den Herausforderungen im Abwasserbereich besteht auch bei der Wasserversorgung Handlungsbedarf. So muss die Folienauskleidung des Wasserbehälters im Wasserturm erneuert werden. Als mögliche langfristige Alternative zum bestehenden Wasserturm wird daher auch der Neubau von Erdbehältern geprüft. Damit steht fest, dass in den nächsten Jahren die Wasser- und Abwassergebühren weiter steigen werden. 

 

Gemeinsames Mittagessen des Krankenpflegevereins

Bürgermeisterin Catenazzo teilte mit, dass für das gemeinsame Essen des Krankenpflegevereins am 18. Juni 2026 im Gasthaus Löwen bereits rund 40 Anmeldungen vorliegen.

 

Sanierung der Toiletten im Kinderhaus

Für die geplante Sanierung der Toilettenanlagen im Kinderhaus liegen inzwischen Angebote vor. Die Arbeiten sollen an die Firma Pittner, Börtlingen, zum Angebotspreis von 13.864,15 Euro sowie an die Firma Maler Braun, Börtlingen, zum Angebotspreis von 1.145,45 Euro zuzüglich der Kosten für die Materialkosten vergeben werden. Für die erforderlichen Trennwände werden noch Angebote eingeholt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die genannten Firmen sowie an den jeweils günstigsten Anbieter für die Trennwände und stimmte der Durchführung der Sanierungsmaßnahme zu.

Weitere Berichte folgen.

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