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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Sitzungstermine des Gemeinderats 2024

Die regulären Gemeinderatstermine im Sitzungssaal des Rathauses finden im Jahr 2024 an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 23.01.2024
Dienstag, 20.02.2024
Dienstag, 19.03.2024
Dienstag, 16.04.2024
Dienstag, 14.05.2024
Dienstag, 11.06.2024
Dienstag, 16.07.2024
Dienstag, 17.09.2024
Dienstag, 22.10.2024
Dienstag, 19.11.2024
Dienstag, 10.12.2024

Gemeinderatssitzungen sind in der Regel öffentlich. Über Besucherinnen und Besucher freuen wir uns sehr. 


Bericht aus dem Gemeinderat Öffentliche Sitzung am 19.11.2024

Gemeindewald / Planungen für das Forstjahr 2025

 

BMin Catenazzo begrüßte Herrn Revierförster König zur Vorstellung der Planungen des Gemeindewalds für das kommende Forstjahr.

 

Herr König erläuterte zunächst den aktuellen Stand und wies darauf hin, dass in diesem Jahr noch ein größerer Holzeinschlag aussteht, der zwar geplant und beauftragt, aber noch nicht umgesetzt ist, so dass sich das Ergebnis 2024 noch verbessern werde. Er rechnete mit einem Ergebnis entsprechend dem Forstplan in Höhe von ca. 8.000 €. Für das Jahr 2025 sieht die Planung ein Defizit von 7.920 € (Einnahmen in Höhe von 12.478 € gegenüber Ausgaben in Höhe von 20.398 €) vor, da zum Ende des 10-Jahres-Zeitraumes nur noch eine geringere Einschlagmenge möglich ist. Eine Beteiligung des Bauhofes bei vorgesehenen Wegesanierungen wäre denkbar und würde das Ergebnis etwas verbessern.

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GR Held sah das im Plan veranschlagte Entgelt für den forstlichen Revierdienst kritisch und fragte nach dessen Zustandekommen. Herr König teilte mit, dass sich diese hauptsächlich nach der Fläche bemisst. Auf Nachfrage von GR Mohring nach der Höhe des jährlichen Zuwuchses erklärte Herr König, dass dieser 338 Festmeter pro Jahr bzw. 8 Festmeter pro Hektar beträgt. Zum Ende des Forsteinrichtungszeitraumes bestehe die Möglichkeit der Fortschreibung oder der Neueinrichtung. GR Schwegler sprach sich für eine Neueinrichtung aus, was im Gremium Zustimmung fand. Herr König nahm den Wunsch nach einer Neueinrichtung auf. 

 

Der GR beschloss einstimmig die Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans einschließlich Finanzplan und Naturalplan 2025. 

 

 

Vergabe der Sanierung des Hydrantenschachts „Ecke Stockbrunnenweg / Bergstraße“

 

GR Schwegler begab sich für diesen Tagesordnungspunkt aufgrund von Befangenheit in den Zuhörerbereich.

 

BMin Catenazzo berichtete, dass für die Maßnahme vier Straßenbaufirmen für die Abgabe eines Angebots angefordert worden waren, wovon drei ein Angebot abgegeben haben. 

 

Die Angebotssummen lagen zwischen 11.536,63 € brutto und 19.330,36 € brutto.  

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die preisgünstigste Bieterin, die Firma Forst- und Baggerbetrieb Manfred Abele, Rechberghausen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 11.536,63 € brutto. 

 

 

Breitbandausbau / Teilnahme an der Ausschreibung des Lückenschlussprogramms

 

BMin Catenazzo berichtete, dass derzeit die Hausanschlüsse durch die Deutsche Glasfaser bzw. der beauftragten Firma Artemis fertiggestellt werden. Der Verwaltung liegt die Zusage vor, dass bis Ende des Jahres alle Kundinnen und Kunden in Börtlingen und Zell mit schnellem Internet (1.000 MBit/s) versorgt sind. Sie stellte fest, dass dies ein großer Schritt für die Gemeinde ist, um die Attraktivität für alle Generationen zu erhalten. 

 

Zeitgleich mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau von Börtlingen und Zell hatte die Verwaltung in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, um auch Breech und den Außenhöfen einen Glasfaseranschluss zu ermöglichen. Doch trotz Angebot seitens ortsansässiger Gewerbebetriebe, Vereine und Mitglieder des Gemeinderats, die Trasse für die Leitung von Börtlingen nach Breech selbst zu graben, war für die angefragten Telekommunikationsunternehmen nicht attraktiv genug. 

 

Die Verwaltung hatte deshalb Informationen zu dem Lückenschlussprogramm eingeholt und das Interesse an der Teilnahme für die Ausschreibung bekundet. 

 

Die Förderantragstellung erfolgt durch die Firma Micus zusammen mit der Gigabit Region Stuttgart für die interessierten Kommunen des Landkreises Göppingen. 

 

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zur Verbesserung des Glasfasernetzausbaus in den verbleibenden Versorgungslücken in Randlagen im Rahmen der Bundesförderung "Lückenschluss" Gigabit 2.0. 

 

Die Gesamtinvestition ist gedeckelt auf 1 Mio. Euro. Der Bund fördert 50%, das Land 40%. Der Eigenanteil für den Ausbau von Breech und die Außenhöfe liegt damit bei max. 100.000 Euro.

 

BMin Catenazzo verwies auf die Möglichkeit, auch jederzeit wieder aus dem Lückenschlussprogramm auszusteigen. 

 

In dem Zusammenhang teilte sie mit, dass inzwischen der Hausanschluss des Feuerwehrgebäudes von der Deutschen Glasfaser realisiert worden war. 

 

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde von guten Erfahrungen bei der Hausanschlussverlegung durch die Deutsche Glasfaser berichtet. 

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Teilnahme an der Ausschreibung für die Förderung im Rahmen des Lückenschlussprogrammes. 

 

 

 

 

Bericht aus der Sitzung des Kinderbetreuungsausschusses am 12.11.2024

BMin Catenazzo fasste die wichtigsten Ergebnisse der Sitzung zusammen. Das Gremium nahm die Ergebnisse zur Kenntnis. Zum Thema „eine Kita für alle“ sprach sich das Gremium dafür aus, dies im kommenden Jahr im Gemeinderat zu behandeln. Die Verwaltung wurde beauftragt, weitere Informationen einzuholen. 

 

Den ausführlichen Bericht finden Sie in der Ausgabe des Schurwaldboten vom 28.11.2024. 

 

 

Verschiedenes

Bauabrechnung Sanierung des Westgiebels und des Kamins am Bürgerhaus

 

BMin Catenazzo informierte das Gremium über den Abschluss der Sanierung und die um 762,23 € höher ausgefallenen Gesamtkosten, die überwiegend durch den nachträglich beauftragten Taubenschutz und eine Korrektur bei der tatsächlich zu streichenden Fläche entstanden sind.

 

 

Beschaffung von Einsatzkleidung für die Feuerwehr

BMin Catenazzo gab bekannt, dass sich der Feuerwehrausschuss abschließend für die Beschaffung von 3-lagigen Hosen für die Einsatzkräfte entschieden hat, da diese gleich teuer sind wie die 2-lagigen. Die Kosten betragen 442,68 € brutto je Hose, somit insgesamt für 23 Stück 10.181,64 € brutto. Damit liegen sie unter dem Betrag, für den die Verwaltung für die Beschaffung ermächtigt worden war. 

 

 

Hauptübung der Feuerwehr

BMin Catenazzo blickte kurz auf die erfolgreiche Hauptübung der Feuerwehr am 16.11.2024 bei der Kläranlage zurück. GR Hettich ergänzte, dass nach der Übung offene Fragen aufgearbeitet werden müssen. BMin Catenazzo wies darauf hin, dass aufgrund des hohen zeitlichen Umfangs der Übung die ehrenamtliche Entschädigung von 10,50 € je Feuerwehr-Mitglied auf 16 € aufgestockt wurde. 

 

 

Termine

BMin Catenazzo gab folgende Termine bekannt:

 

  • Sitzung Abwasserzweckverband am 09.12.2024 um 18 Uhr 
  • Neujahrsempfang am Sonntag, 26.01.2025
  • Bundestagswahl nach findet nach aktuellem Stand am 23.02.2025 statt.

Die Gemeinderäte werden hierbei als Wahlhelfer mitwirken 

 

 

Volkstrauertag am 17.11.2024

 

BMin Catenazzo bedankte sich bei allen Mitwirkenden und den teilnehmenden Gemeinderäten.

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Bericht aus dem Gemeinderat – Öffentliche Sitzung am 19.11.2024

Behandlung von Bauanträgen

Umbau des bestehenden Wohnhauses auf Flurstück Nr. 1155/5, Stuifenstraße 17

 

BMin Catenazzo informierte das Gremium unter Verweis auf die Sitzungsvorlage über das Bauvorhaben, das eine geringfügige Erweiterung von Küche und Esszimmer beinhaltet. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Häuslensäcker“, welcher eingehalten wird. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten, es handelt sich lediglich um eine geringfügige Erweiterung des Wohnhauses.

Eine Angrenzeranhörung ist nach Mitteilung des Bauamtes im Landratsamt nicht erforderlich, auch die Erteilung des Einvernehmens ist nicht notwendig

Der GR nimmt das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis.

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Neubau eines Einfamilienhauses und Abbruch eines bestehenden Wirtschaftsgebäudes auf Flurstück Nr. 86, Obere Bruck


 GR Schwegler begab sich wegen Befangenheit in den Zuhörerbereich.

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage, die das inzwischen überplante Bauvorhaben darstellt. Hauptamtsleiter Spitz ergänzte, dass das Bauamt inzwischen mitgeteilt hat, dass das Bauvorhaben dem Innenbereich zuzuordnen und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Zudem ist keine Angrenzeranhörung erforderlich und der Abbruch des bestehenden Wirtschaftsgebäudes ist genehmigungsfrei und deshalb nicht zwingend in den Antragsunterlagen darzustellen.  

Anschließend wurde die Besucherin der Sitzung, zugleich Angrenzerin des Bauvorhabens, zur Sitzung zugelassen. Sie trug vor, dass im Lageplan des Bauantrages die Grundstücksgrenzen falsch dargestellt sind.  

Da dies keine Auswirkungen auf die Beurteilung des Bauvorhabens hat, wurde der Angrenzerin zugesichert, einen entsprechenden Hinweis in die Stellungnahme der Gemeinde an das Bauamt aufzunehmen. Auf ihre Nachfrage nach der Angrenzeranhörung erläuterte Hauptamtsleiter Spitz, dass sich die baurechtlichen Vorschriften diesbezüglich geändert haben und deshalb nur noch in wenigen Fällen eine Angrenzeranhörung durchzuführen ist. Dies wurde vom Bauamt entsprechend mitgeteilt. Angrenzeranhörungen finden nur noch statt, wenn nachbarschützende Vorschriften betroffen sind. Aus dem Gremium wurde bemängelt, dass das Vorhaben nicht genau auf der Fläche des abzubrechenden Gebäudes liegt und sehr weit von der Straße abgerückt sei, was optisch nicht passend sei. Außerdem wäre die geplante Entwässerung der Dachflächen über eine Zisterne und Versickerungsmulde kritisch, ebenso die teilweise Überbauung der vorhandenen Güllegrube. BMin Catenazzo erklärte, dass durch die Beurteilung als Innenbereich keine Verpflichtung besteht, genau auf die Fläche des Wirtschaftsgebäudes zu bauen und die jetzt geplante Lage deshalb keine Möglichkeit gibt, das Einvernehmen zu versagen. Die Gemeinde werde jedoch aber auf die Entwässerungsproblematik und die Überbauung der Güllegrube in ihrer Stellungnahme hinweisen.

Der GR beschloss einstimmig (ohne GR Schwegler), das notwendige Einvernehmen zum Neubau des Einfamilienhauses zu erteilen. 

 

 

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Grundstück Flurstück 35 der Gemarkung Börtlingen nach § 25 BauGB („Hirschareal“) 

Das Gremium hatte im Juli 2021 mit der Aufstellung eines Bebauungsplans der Bebauung des „Hirschareals“ mit einem Mehrfamilienhaus zugestimmt. Es bestand Bedarf an Wohnraum, insbesondere einer Möglichkeit für altersgerechtes Wohnen. Die Planungen, die bereits aus dem Jahr 2020 stammten, hätten das Gelände aufgewertet und sich gut eingefügt.  

Aufgrund der exklusiven Lage direkt neben dem Rathaus, angrenzend an den Dorfplatz sowie gegenüber des Pfarrhauses sprach sich die Verwaltung dafür aus, das Grundstück als Erweiterungsfläche für den Dorfplatz sowie zur Wohnbebauung zu sichern.  Planungsrechtlich ist dies mit dem Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung möglich. 

Der GR beschloss einstimmig den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Flurstück Nr. 35 der Gemarkung Börtlingen (Hirschareal) entsprechend des Entwurfs.

 

Anmerkung:  Den Satzungstext finden Sie in dieser Ausgabe des Schurwaldboten unter „Amtliche Bekanntmachungen.“ Sie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. 

 

Weitere Berichte folgen in den kommenden Ausgaben des Schurwaldboten. 

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Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Kinderbetreuungsausschusses am 12.11.2024

Naturgruppe „Villa Wiese“ / Überdachung der Feuerstelle 

 

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage sowie die Beratung in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 10.2024. Die Entscheidung zur Überdachung der Feuerstelle wurde dort auf den Kinderbetreuungsausschuss übertragen. 

Anschließend zeigte sie Fotos der Überdachung einer Grillstelle in Mögglingen und wies darauf hin, dass der Platz für 20 Kinder ihrer Einschätzung nach nicht ausreichen werde. Weiter berichtete sie, dass eine baurechtliche Genehmigung in jedem Fall erforderlich werde – egal, ob es sich um eine Jurte, ein Tipi oder – wie geplant – um eine Holzüberdachung handle. 

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Es ist geplant, dass das Forstamt im Vorfeld zum Genehmigungsverfahren das Thema „Waldabstand“ vor Ort bewerten werde. Eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme ist deshalb nicht möglich.

Anschließend wurde ausgiebig über die Details der Überdachung diskutiert. Die Kinderhausleitung legte Wert auf Helligkeit und einen ausreichenden Wetterschutz, dass alle Kinder Platz haben müssen. BMin Catenazzo ergänzte, dass für die Verglasung die Verwendung von Vogelschutzglas erforderlich ist, um den sonst zu erwartenden Vogelschlag zu vermeiden.

Nach längerer Diskussion beschloss das Gremium einstimmig Folgendes:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Firma Holzbau Hieber zur Abgabe eines Angebots für die Überdachung entsprechend der Grillhütte in Mögglingen aufzufordern. Dabei sollen zwei Elemente offen sein, zwei Elemente sollen nebeneinander mit Umrandung, aber ohne Verglasung vorgesehen werden. Die Verglasung ist mit Vogelschutzglas auszuführen.

 

Vorstellung des Projekts „Eine Kita für alle“

 

Die Kinderhausleitung, Frau Neufeld, stellte das Projekt „Eine Kita für alle“ des Landkreises Göppingen vor. Dabei erläuterte sie die Notwendigkeit und den Sinn der Einstellung einer Integrationskraft, die nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet wird. Sie berichtete anonym über verschiedene Kinder, bei denen Unterstützungsbedarf besteht. Hier ohne aufwendige Untersuchung und Abklärung von Fördermöglichkeiten sofort das Beste für die Kinder in die Wege zu leiten, sehe sie als den größten Vorteil. 

 

BMin Catenazzo ergänzte, dass eine Festanstellung dafür nicht in Frage komme. Man könne eine fachlich geeignete Person über das SOS-Kinderdorf in Form eines Vertrages mit diesem Träger einstellen. 

Nach längeren Ausführungen seitens Kita-Leitung und Verwaltung herrschte im Gremium grundsätzlich Zustimmung zur Teilnahme an dem Projekt. Vor der Entscheidung sollten jedoch noch einige offene Punkte geklärt werden. Insbesondere ist zu klären, ob bei Bedarf trotz Teilnahme am Projekt die Möglichkeit besteht, bei entsprechend konkretem Bedarf Fördermittel für eine weitere Integrationskraft zu bekommen.

Der Kinderbetreuungsausschuss beschloss einstimmig, die Verwaltung mit der Klärung der offenen Punkte (detaillierte Kosten, Möglichkeit einer weiteren Integrationskraft bei Bedarf) zu beauftragen und eine abschließende Entscheidung zur Teilnahme am Projekt nach Beratung im Gemeinderat zu treffen.

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Bericht aus dem Gemeinderat Öffentliche Sitzung am 22.10.2024

Vergabe Schachtsanierungsarbeiten in Gemeindestraßen

 

Einleitend stellte BMin Catenazzo fest, dass „Klappernde Schachtdeckel“ für die angrenzende Bürgerschaft immer wieder ein Ärgernis darstellt. Schachtdeckel, die nicht mehr „eben“ in der Straße liegen, führen darüber hinaus zu Beeinträchtigungen beim Winterdienst und können beschädigt werden. Auch sind sie teils Stolperfallen und Hindernisse, wenn man die Straße quert oder mit dem Zweirad unterwegs ist. 

 

Am 25.07.2024 wurden drei Firmen für die Sanierung von 12 Schachtdeckeln angefragt, daraufhin ging lediglich ein Angebot der Firma Philipp Schachtregulierungen GmbH, Heiningen, ein.  Mehr…

Die Firma hatte im Vorfeld Börtlingen, Breech und Zell befahren und insgesamt 21 Schadstellen ausgemacht. Das Angebot hierfür lag bei 22.976,31 € brutto. 

 

Gemeinsam mit dem Bauhof hatte die Verwaltung die dringendsten Stellen lokalisiert. Hier verbleiben noch vier Hydrantenschächte sowie zwölf Kanalschächte zur Sanierung. 

 Im Bereich Wasser sind Haushaltsmittel für das Jahr in Höhe von 25.000 € eingestellt. Dieser Haushaltsansatz wurde unter anderem aufgrund der Sanierung von zwei Hydrantenschächten in Zell bereits um ca. 16.000 € überschritten. Die aktuellen Kosten für die Sanierung der Hydrantenschächte belaufen sich auf 4.033,39 € brutto. Es wird eine weitere Sanierung eines Hydrantenschachts in der Bergstraße erwartet (siehe Tagesordnungspunkt 6). 

 

Im Bereich Abwasser waren 115.000 € eingeplant. Hier wurden im Jahr 2024 lediglich 11.000 € ausgegeben, so dass die Mehrausgaben bei der Wasserversorgung mit den Minderausgaben im Bereich Abwasser kompensiert werden können. 

 

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage und erläuterte, dass im Bereich Wasser für die Sanierung eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich wäre, beim Abwasser jedoch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um diese auszugleichen. GR Hettich erkundigte sich, ob die im Angebot veranschlagten Kosten sich im üblichen Rahmen bewegen. GR Held bestätigte dies. Bei einer früheren Besichtigung mit einer anderen Straßenbaufirma wurden ihm zu erwartende Kosten von 2.000 bis 2.500 Euro pro Schachtdeckel benannt. Dem stimmte BMin Catenazzo zu. Weiter verwies sie darauf, dass es keine weiteren Angebote gegeben habe. Diese kleinteilige Sanierung ist für die Straßenbaufirmen eher uninteressant. 

 

Der GR beschloss einstimmig die Vergabe der Sanierung von 16 Kanal- und Hydrantenschächten an die Firma Philipp Schachtregulierungen GmbH, Heiningen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 18.166,50 € brutto. 

 

 

Verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Bereich Wasser / Abwasser

 

 

GR Scheuring erklärte sich für befangen und begab sich für den Unterpunkt „Abwasser“ in den Zuhörerbereich.

 

Sanierung von Abwasserleitungen

 

BMin Catenazzo wies darauf hin, dass es sich um die Paul-Trunetz-Straße und nicht wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt um die Stuifenstraße handelte. Bei der Befahrung des Kanals im Rahmen der Überprüfung einer privaten Hausanschlussleitung wurde festgestellt, dass auch der Teil, der sich auf Gemeindegrund befindet, schadhaft ist. Eine Behebung des Schadens im Inliner-Verfahren ist aufgrund des größeren Umfangs des Schadens nicht möglich. Gegen die Maßnahme und Einholung von Angeboten bestanden aus dem Gremium keine Bedenken.

 

GR Scheuring nahm wieder am Sitzungstisch Platz. 

 

Sanierung von Wasserleitungen

 

BMin Catenazzo führte aus, dass – um einen an der Wasserleitung liegenden Anschluss reparieren zu können - es erforderlich ist, den Hydrantenschacht Ecke Stockbrunnenweg/Bergstraße zu sanieren. Die Firma Hummel war vor Ort und hatte bestätigt, dass ein Austausch der Rohre und Verbindungen nicht möglich ist, ohne den Schacht auszutauschen. GR Held bestätigte die Notwendigkeit der Maßnahme. 

 

Im Gremium bestand Einigkeit, dass drei Angebote für die Sanierung des Hydrantenschachts, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, eingeholt werden sollen.

 

Maßnahmenplanung Radverkehrskonzeption des Landkreises Göppingen / Stellungnahme der Gemeinde

Im Jahr 2021 hatte der Kreistag die Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption des Landkreises Göppingen beschlossen (als Fortentwicklung der erstmalig im Jahr 2011 aufgestellten Konzeption). 

 

In den letzten Jahren insbesondere durch die Verbreitung von E-Bikes entwickelte sich das Radfahren von einer reinen Freizeitbeschäftigung zu einem Alltagsverkehrsmittel, weshalb dies bei der Konzeption in den Vordergrund gestellt wurde. 

 

Das Planungsbüro VIA eG aus Köln hatte rund 700 Kilometer des vorgeschlagenen Radverkehrsnetzes abgefahren, die Ausbauzustände erfasst sowie Mängel aufgenommen. Die Befahrung wurde zwischenzeitlich ausgewertet und daraus zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur entwickelt. 

 

Der Landkreis hat nun alle Maßnahmen zusammengestellt und bittet die Gemeinden um eine Stellungnahme.  Aus diesem Maßnahmenkatalog leiten sich keine tatsächlichen Aufträge ab, zumal der jeweilige Baulastenträger für die Umsetzung zuständig wäre. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht, allerdings kann die Konzeption bei der Beantragung von Fördermitteln im Bereich Radwegplanung herangezogen werden. 

 

BMin Catenazzo verwies auf die in den Sitzungsvorlagen enthaltene Maßnahmenplanung des Landkreises und erklärte, dass diese für die Gemeinde nicht bindend ist, aber eine Stellungnahme zu den Maßnahmen abgegeben werden kann. Aus ihrer Sicht müsste zum Beispiel die vorgeschlagene Mittelinsel in Breech bei Maßnahme 017 entfallen. 

 

GR Hettich sprach sich grundsätzlich gegen weitere Fahrbahnverengungen aus. 

 

BMin Catenazzo betonte, dass in Kürze die noch ausstehende Markierung mit Fußabdrücken zur besseren Sichtbarkeit der Querungen und Schulwege umgesetzt wird.

 

Nachdem GR Randelzhofer Verbesserungsbedarf bei der Zone 30 im Bereich Hauptstraße vorbrachte, wurde beschlossen, dies als Thema für die im nächsten Jahr geplante Klausurtagung zu machen.

 

Nach kurzer Diskussion der einzelnen Maßnahmen besteht im Gremium Einigkeit, in der Stellungnahme darauf hinzuweisen, dass auf einzelne Maßnahmen verzichtet werden kann. 

 

Das Gremium beschloss einstimmig, in der Stellungnahme an das Landratsamt Göppingen die Streichung mehrerer Maßnahmen sowie die Änderung der vorgeschlagenen Strecke zwischen nördlichem Ortsausgang Börtlingen und Gewerbegebiet entsprechend der Planungen der Gemeinde, aufzunehmen. 

Anmerkung:  Dem Gremium war es wichtig, zur jetzigen Zeit nur die absolut sinnvollen Maßnahmen zu verfolgen und dem geringen Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen. 

 

Zensus 2022 / Ergebnis und weitere Vorgehensweise

Am 25. Juni 2024 wurden auf Grundlage der Zensus-Zählungen die neuen amtlichen Einwohnerzahlen zum Stichtag 15.05.2022 veröffentlicht. Deutschlandweit gab es nach diesem Ergebnis 1,4 Mio Einwohnerinnen und Einwohner weniger als bisher angenommen. Dementsprechend fielen die Ergebnisse für die Länder und Kommunen aus. 

 

Die amtliche Einwohnerzahl der Gemeinde Börtlingen zum 15. Mai 2022 wurde mit 1.683 Personen festgestellt. Dies entspricht laut der Fortschreibung 38 Personen weniger als bisher, also einem Minus von 2,2 %.

BMin Catenazzo erläuterte anhand der Sitzungsvorlage die Auswirkungen dieses Ergebnisses auf die Gemeinde. Die geringere Einwohnerzahl wird sich erstmals mit dem Finanzausgleich 2026 auswirken. Ab dem Jahr 2031 soll der Zensus dann registergestützt erfolgen, das bedeutet, dass nicht wie bisher eine statistische Hochrechnung aufgrund weniger Erhebungen stattfinden wird, sondern das Melderegister vorrangig herangezogen wird. GR Held sprach sich dafür aus, gegen den Bescheid vom 24.09.2024 Widerspruch einzulegen, dem schloss sich GR Hettich an und auch die übrigen Gremiumsmitglieder teilten nach kurzer Diskussion diese Auffassung. 

 

Der GR beschloss einstimmig, gegen den Zensusbescheid vom 24.09.2024 Widerspruch einzulegen.

 

 

Verschiedenes

 

VVS-Haltestellen: Digitale Haltestellen DFI-Light

BMin Catenazzo informierte das Gremium anhand einer Tischvorlage über das Angebot der VVS, die Fahrgastanzeigen zu digitalisieren. Mehrere Gemeinden des Landkreises haben dies bereits genutzt und die Fahrgäste können so direkt an der Haltestelle die tatsächliche Abfahrtszeit erfahren. Die Kosten pro Haltestelle belaufen sich auf ca. 3.000 € bis 4.000 €, im gesamten Gemeindegebiet befinden sich insgesamt 14 Haltestellen, von denen laut VVS alle für eine Umrüstung geeignet wären. GR Randelzhofer wies darauf hin, dass es in Börtlingen nur eine Buslinie gibt und der Nutzen angezeigter Verspätungen dadurch mangels Alternativen fehlt. Auch bei den anderen Gremiumsmitgliedern bestand mangels Nutzen eine ablehnende Haltung, so dass das Thema nicht mehr weiter verfolgt wird. 

 

 

Wiedereröffnung Gasthof „Löwen“

BMin Catenazzo gab bekannt, dass der Gasthof „Löwen“ am 02.11.2024 wieder eröffnet wird. 

 

Einbau einer neuen Tauchmotorpumpe beim Abwasserpumpwerk Breech

BMin Catenazzo teilte mit, dass eine neue Pumpe für 8.876,45 € beschafft werden musste, diese wurde vom Bauhof eingebaut.

 

 

Defekte Solaranlage für das Blockheizkraftwerk des Lehrschwimmbades

BMin Catenazzo informierte, dass die Kosten für eine neue Solarpumpe bei 4.511,39 € liegen. Dies wird vom Gremium zur Kenntnis genommen. 

 

 

Defekte Spülmaschine im Bürgerhaus

Weiter berichtete BMin Catenazzo darüber, dass die Reparaturkosten der Spülmaschine bei rund 1.600 € liegen werden. Dies habe sie veranlasst, den Neupreis zu erfragen und verschiedene Angebote zu vergleichen. Da es sich um eine Industriespülmaschine handelt, liegen die Kosten für eine neue Maschine bei ca. 5.500 €. 

Das Gremium war sich einig, die Reparatur in Auftrag zu geben.

 

Sanierung Reinhold-Maier-Turm 

BMin Catenazzo informierte das Gremium darüber, dass die Kosten für das Gerüst sich um 942,62 € erhöht haben, diese Rechnung sei nachgereicht worden. Die Gesamtkosten liegen jedoch weiterhin unter dem veranschlagten Betrag.

 

Austausch der Wasserleitungen im Kinderhaus

BMin Catenazzo teilte mit, dass entsprechend des Kostenvoranschlags der Leitungsaustausch durch die Firma Pittner 7.499,57 € gekostet habe.

 

70plus-Feier am 21.10.2024

BMin Catenazzo bedankte sich bei GRin Fischer für die tatkräftige Unterstützung. Es war ein sehr schöner und harmonischer Nachmittag gewesen, für den es seitens der Gäste viel Lob gegeben habe. 

 

 

Volkstrauertag

 

BMin Catenazzo lud zum am 17.11.2024 stattfindenden Volkstrauertag ein. Wie jedes Jahr werde dazu eine Gedenkfeier auf dem Kirchplatz stattfinden. 

 

 

Adventszauber am 30.11.2024

 

BMin Catenazzo teilte mit, dass das Interesse am diesjährigen Adventszauber groß sei und es auch neue Standbetreiber geben werde. 

 

 

Termine GR-Sitzungen 2025

 

Obwohl an den als Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Sitzungsterminen vereinzelt Terminkollisionen bei einzelnen Gremiumsmitgliedern bestehen, war sich das Gremium einig, die Termine wie vorgeschlagen zu belassen.

 

Ein Termin für die Klausurtagung wurde jedoch noch nicht festgelegt.

 

Anmerkung:

Die Termine für die im Jahr 2025 geplanten Gemeinderatssitzungen erfahren Sie unter „Mitteilungen der Gemeinde“ sowie auf der Homepage www.boertlingen.de/Gemeinderat. 

 

 

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Bericht aus dem Gemeinderat Öffentliche Sitzung am 22.10.2024

Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) 

BMin Catenazzo erläuterte den Hintergrund der Grundsteuerreform, die zum 01.01.2025 umgesetzt werden muss, und erteilte dann dem Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Engel, das Wort.

 

Herr Engel führte aus, dass die Notwendigkeit der Reform vor allem darauf beruht, dass es laut Bundesverfassungsgericht unzulässig ist, dass vergleichbare Grundstücke unterschiedlich bewertet werden. Auslöser dieser Ungleichbehandlung waren die unterschiedlichen Zeitpunkte und Einheitswerte der Bewertung. Künftig spielen Gebäude – weder Größe noch Zustand – bei der Bewertung keine Rolle. 

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Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte wurde wegen besserer Vergleichbarkeit eine Vereinbarung mit der Stadt Göppingen abgeschlossen und es erfolgt spätestens alle 7 Jahre eine Neubewertung. Herr Engel erläuterte die Auswirkungen der neuen Berechnungsmethode anhand von Beispielen. Eine Regelung und Festsetzung der Grundsteuer C bleibt dabei überwiegend den Gemeinden überlassen. Nachdem es für Grundstücke mit Wohnbebauung allerdings einen Rabatt bei der Festsetzung der Grundsteuer gibt, erscheint die Festsetzung der Grundsteuer C in den meisten Fällen nicht notwendig.

Anschließend zeigte die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Frau Leonhardt, anhand von Beispielen, wie sich die Reform auf einzelne Grundstücke auswirken wird.  

Für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) liegen der Verwaltung ca. 63 % Erklärungen zur Veranlagung der Grundstücke vor. Um auf die geplante aufkommensneutrale Festsetzung zu kommen, ist nach den Berechnungen der Kämmerei die vorgeschlagene Erhöhung des Hebesatzes von 400 auf 815 v.H. erforderlich. 

Bei Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) liegen bereits über 96 % Erklärungen vor.  

Hier wäre der aufkommensneutrale Hebesatz bei den vorgeschlagenen 415 v.H. (bisher 450 v.H.).

Anschließend erläuterte Frau Leonhardt die Auswirkungen der vorgeschlagenen Hebesatzänderungen und Neubewertungen anhand von konkreten Beispielen aus Börtlingen. Dabei wird deutlich, dass es individuell völlig unterschiedliche Auswirkungen gibt.

BMin Catenazzo ergänzte, dass es dem Gemeinderat und der Verwaltung wichtig ist, den Hebesatz aufkommensneutral zu gestalten. Das bedeutet, dass insgesamt die Gemeinde keine Mehreinahmen aus der Grundsteuer einplant. Die Verteilung der Steuer wurde jedoch durch das Gesetz geändert. 

 

Sie zeigte auf, dass in einigen Fällen die Grundsteuer um ein Doppeltes ansteigen werde – dies ist vor allem bei sehr großen Grundstücken oder bei Grundstücken, die bereits jahrzehntelang nicht bewertet worden sind, der Fall. Insbesondere bei letzterem haben die Eigentümerinnen und Eigentümer von dem alten Recht profitiert und lange Zeit im Vergleich zu anderen einen geringeren Betrag gezahlt. 

 

Herr Engel wies darauf hin, dass das Land den Gemeinden eine aufkommensneutrale Festsetzung empfiehlt, die Aufsichtsbehörde jedoch massive Erhöhungen einfordert. Er betonte ausdrücklich, dass aufkommensneutral die Gesamtsumme betrifft, es aber in Einzelfällen erhebliche Abweichungen nach unten und oben geben kann. Auf die Frage von GR Held, was unter massiven Erhöhungen zu verstehen ist, nannte Herr Engel einen um 50 % höheren Hebesatz gegenüber der aufkommensneutralen Variante. Auf die Frage von GR Hettich, was unter Grundsteuer A fällt, antwortete er, dass dies land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sind.

 

 

Der GR beschloss einstimmig den Erlass der vorgeschlagenen Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 mit den vorgeschlagenen Hebesätzen von 815 v.H. für Grundsteuer A und 415 v.H. für Grundsteuer B.

 

Anmerkung:

Die Satzungsänderung finden Sie unter „Amtlicher Bekanntmachungen“ in dieser Ausgabe des Schurwaldboten. 

Entgegen des Artikels in der NWZ vom 25.10.2024 liegen der Verwaltung über 96 % der Grundstücksbewertungen für Grundsteuer B, also bebaute und bebaubare Grundstücke vor. Somit war es sehr gut möglich, für die Grundstücke, die den Großteil der Bürgerschaft betrifft, eine gute und belastbare Berechnung durchzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinde keine Mehreinnahmen erwirtschaftet. Der Hebesatz verdoppelt sich hier nicht, sondern wird von 450 auf 415 Prozentpunkte gesenkt.

Weiter hat sich in den letzten Wochen die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Frau Leonhardt sich dem Thema angenommen und wird Ihnen hier auch für Fragen zur Verfügung stehen. Sie hat in der Gemeinderatssitzung anhand von anschaulichen Beispielen erläutert, wie sich die Hebesatzänderung auf die Grundstücke auswirkt. 

 

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Bericht aus dem Gemeinderat - Öffentliche Sitzung am 22.10.2024

Teilfortschreibung des Regionalplans Photovoltaik/Vorstellung der für Börtlingen vorgesehenen Planung und Stellungnahme der Gemeinde

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage und die im Oktober 2022 gefasste Stellungnahme zu der Fortschreibung des Regionalplans. 

Auf Nachfrage von GR Schwegler und GR Held erklärte Hauptamtsleiter Spitz, dass die Darstellung zu den Biotopen keine rechtliche Bindung habe. Es werden lediglich die potenziellen Flächen für die Biotopvernetzung dargestellt. 

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BMin Catenazzo stellte fest, dass für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen weiterhin die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde notwendig ist. Die Gemeinde entscheidet also weiterhin über deren Bau, die geplante Regionalplanänderung erlaubt nun nur grundsätzlich die Errichtung solcher Anlagen zusätzlich innerhalb der planerisch dargestellten Flächen des Regionalen Grünzuges.

Auch wenn sich aus der Festlegung der Vorbehaltsgebiete kein direktes Bebauungsrecht ergibt, wurde angeregt, auf die Stellungnahme der Gemeinde vom 02.10.2022 zu verweisen. Hier wurden die Flächen in Zell entlang der Gemeindeverbindungsstraße nach Birenbach vorgeschlagen. 

Weiter wurde vorgeschlagen, in der Stellungnahme erneut klar zu machen, dass Flächen, die für die Landwirtschaft wertvoll sind, nicht in Frage kommen und sie deshalb von der Gemeinde abgelehnt werden. 

GR Mohring stellte den Antrag, in die Stellungnahme einen Hinweis auf die dringend notwendige Verbesserung der Netzstruktur aufzunehmen. Aus eigenen Erfahrungen ist ihm bekannt, dass am fehlenden Netzausbau ein weiterer Ausbau der regenerativen Energien scheitert.

Das Gremium beauftragte einstimmig die Verwaltung, eine Stellungnahme entsprechend der oben genannten Ausführungen zu erstellen und dabei auf die Notwendigkeit des Netzausbaus hinzuweisen.

Naturgruppe „Villa Wiese“/Überdachung der Feuerstelle 

Einleitend berichtete BMin Catenazzo, dass inzwischen alle Plätze bis 2028 belegt sind. Zeitweise kommt es zu kurzfristigen Überbelegungen mit bis zu 23 Kindern in der Gruppe, was gesetzlich zulässig ist. Da bei schlechter Witterung die Hütte für diese Kinderzahl zu klein ist, um zum Vespern dort alle unterzubringen, kam die Idee einer Überdachung der Feuerstelle auf. Inzwischen liegt ein Angebot für die Überdachung von der Firma Holzbau Hieber über 10.150 € brutto vor. Die Kosten für eine Jurte wären mit 3.300 bis 4.000 € deutlich niedriger und diese könnte auch schnell ab- und aufgebaut werden.

Auf die Frage von GR Schwegler, aus welchem Material die Jurte gefertigt ist, teilte BMin Catenazzo mit, dass diese aus PVC oder Polyester hergestellt wird. 

GR Held stellte die Jurte in Frage, da sie nicht auf Dauer geeignet ist und sprach sich angesichts der bisher relativ geringen Ausgaben für den Naturkindergarten für eine dauerhafte und beständige Überdachung aus, was von GR Randelzhofer unterstützt wurde. 

Nach Ansicht von GR Schwegler hätte eine feste Überdachung um ein Vielfaches länger Bestand als die Lebensdauer von zwei Jurten. Damit werde der Kostenunterschied relativiert. GR Hettich stellte die Frage nach der Notwendigkeit einer Verglasung und fragte nach, ob die geplante Maßnahme mit dem pädagogischen Konzept vereinbar ist. 

BMin Catenazzo wies darauf hin, dass die Überdachung seitens der Erzieherinnen angeregt worden sei. So ist es auch an sehr kalten Tagen möglich, draußen zu bleiben, wenn auch geschützt. 

GRin Fischer sah die Gefahr, dass eine Jurte durch Vandalismus leichter zu beschädigen ist als eine feste Überdachung. Sie stellte zudem in Frage, ob bei weiteren Forderungen die Grundidee – Aufenthalt in der Natur mit einer einfachen Schutzhütte – verloren geht. 

GR Hettich regte an, zu prüfen, ob für die Maßnahme Mittel der Stiftung verwendet werden können.

Anschließend wurde intensiv über eine mögliche Gestaltung der Überdachung diskutiert. 

Um zeitnah zu einer Lösung zu kommen, schlug die Verwaltung vor, die Vergabe an den Kinderbetreuungsausschuss zu delegieren. Dieser findet am 12.11.2024 statt. 

Der GR beschloss einstimmig, die Entscheidung über den geplanten Wetterschutz beschließend an den Kinderbetreuungsausschuss zu delegieren und diesen Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Weitere Berichte folgen in der nächsten Ausgabe des Schurwaldboten. 

Weniger…

Bericht aus dem Gemeinderat - Öffentliche Sitzung am 17.09.2024

Ersatzbeschaffung von Einsatzuniformen für die Freiwillige Feuerwehr

 

BMin Catenazzo berichtete von der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 13.09.2024. Auf Grundlage der Empfehlungen der Projektgruppe wurde drei Stunden intensiv über die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen diskutiert. Sie bedankte sich ausdrücklich bei den Mitgliedern der Projektgruppe für die umfangreichen Vorarbeiten und Recherchen. Anschließend stellte BMin Catenazzo die Ergebnisse aus dem Feuerwehrausschuss zur Neubeschaffung der Einsatzkleidung vor.

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Helme

Sie erläuterte die Notwendigkeit der Beschaffung neuer Helme. Die Helme, die derzeit im Einsatz sind, sind über 35 Jahre alt und auch sehr schwer und unbequem. Es ist deshalb eine Beschaffung von 35 Helmen mit integrierter Zusatzausstattung wie z.B. Stirnlampe vorgesehen. Da die Firma Barth in Fellbach die einzige Firma sei, die diesen vollintegrierten Helm anbietet, konnten keine weiteren Angebote eingeholt werden.  GR Hettich wies ergänzend darauf hin, dass die Zulassung der alten Helme ausläuft und deshalb eine Ersatzbeschaffung alternativlos ist. 

 

Handschuhe

BMin Catenazzo führte weiter aus, dass die vorhandenen Handschuhe alt, störrisch und unpraktisch sind. Außerdem ist es erforderlich, für die Atemschützer Brandbekämpfungshandschuhe anzuschaffen. Für die gesamte Mannschaft ist die Anschaffung von technischen Handschuhen vorgesehen. Da vereinbart wurde, die alten Handschuhe auf dem Löschfahrzeug weiter zu verwenden, kann auf die eigentlich hierfür vorgesehene Beschaffung weiterer Brandbekämpfungshandschuhe verzichtet werden. Da die Handschuhe zu den Uniformen der Firma Fireliner passen, wurde auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet. Insgesamt bestehen hier keine großen Preisunterschiede. 

 

Einsatzuniformen

BMin Catenazzo erläuterte anschließend die vorgesehene Beschaffung von Jacken und Hosen und verwies dabei auf die Tischvorlage. Günstigster Anbieter war hier die Firma Fireliner aus Weinstadt, deren Bekleidung in Deutschland produziert wird. 

 

Weiter führte sie aus, dass die Einsatzjacken für die gesamte Mannschaft dieselben sind, an die Hosen für die Atemschützer jedoch höhere Ansprüche bestehen (unter anderem müssen sie 3-lagig sein). 

 

Nachdem für die übrigen Hosen eine neue DIN-Vorschrift gilt und die Zertifizierung für 2-lagige Hosen noch aussteht, soll eine Beschaffung zurückgestellt werden, bis diese erfolgt ist. 2-lagige Hosen haben gegenüber 1-lagigen den Vorteil, dass sie wasserundurchlässiger sind – gerade bei Starkregenereignissen ein wichtiger Aspekt. BMin Catenazzo erklärte weiter, dass die Firma Fireliner auch die Reinigung der Einsatzkleidung anbietet. Die Kleidung wird dabei auch geprüft. GRin Fischer fragte nach, wie oft eine Reinigung erfolgt. GR Hettich erläuterte, dass eine Reinigung immer nach Heißeinsätzen, wenn die Kleidung kontaminiert ist, erfolgen muss, ansonsten turnusgemäß.

BMin Catenazzo wies auf die gesetzliche Vorschrift hin, dass die Schutzausrüstung einmal jährlich geprüft werden muss. Da die Firma Fireliner alle zwei Jahre prüft, soll für die zweite Prüfung eine feuerwehrinterne Lösung gefunden werden. 

 

Diskutiert wurde weiter über den Zeitpunkt der Anschaffungen. Da insgesamt 23 Hosen für die Mannschaft erst nach der Zertifizierung bestellt werden können, stellte sich die Frage, ob auch die 23 Jacken zu einem späteren Zeitpunkt bestellt werden sollen. 

Zwar würde der Haushaltsansatz für 2024 und 2025 in Höhe von insgesamt 57.000 € für alle Anschaffungen ausreichen, allerdings sind für das Jahr 2024 lediglich 35.000 € eingestellt. Bei Bestellung aller 35 Einsatzjacken wäre es erforderlich, dass der Gemeinderat für das Jahr 2024 einer überplanmäßigen Ausgabe zustimmt. 

 

GR Held sprach sich dafür aus, alles zu bestellen und nur die Bestellung der 2-lagigen Hosen zurückzustellen, bis die Zertifizierung erfolgt ist. Dem stimmte das Gremium zu. 

 

Der Gemeinderat beschloss anschließend einstimmig folgende Beschaffungen:

 

1. 35 Helme zu einem Angebotspreis von 15.703,24 € brutto bei der Firma Wilhelm Barth Gmbh, Fellbach.  

2. 12 Paar Brandbekämpfungshandschuhe und 35 Paar technische Handschuhe zu einem Angebotspreis von 2.706,43 € brutto bei der Firma Fireliner, Weinstadt.  

3. 35 Einsatzjacken zu einem Angebotspreis von 21.949,55 € brutto sowie 12 Einsatzhosen für Atemschützer zu einem Angebotspreis von 5.340,72 € brutto jeweils von der Firma Fireliner, Weinstadt. Das Gremium stimmte der Überschreitung des Haushaltsansatzes 2024 zu.   

4. Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt, 23 Einsatzhosen (2-lagig) nach erfolgter Zertifizierung zu einem Angebotspreis von maximal 11.000 € brutto zu beschaffen.

 

 

Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung – FwKS)

 

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage und die vom Gemeindetag neu festgesetzten Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge, die eine Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung notwendig machen. Auf die Neukalkulation der Stundensätze für Personal wurde vorerst verzichtet, da diese recht aufwändig ist und überschlägig keine großen Abweichungen zu erwarten sind. Deshalb wird die Neukalkulation zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, dadurch können auch die Neubeschaffungen der Schutzausrüstung berücksichtigt werden.

GR Held zeigte die Problematik des Kostenersatzes für Feuerwehrleute bei Einsätzen wegen Fehlalarmen auf. BMin Catenazzo entgegnete, dass dies in der Feuerwehrentschädigungssatzung geregelt sei. Sie sicherte auch hier eine Neukalkulation und Behandlung der Thematik im Frühjahr 2025 zu.

 

Das Gremium beschloss einstimmig den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Börtlingen entsprechend vorliegendem Entwurf.

 

Demnach werden folgende Stundensätze bei Einsätzen verrechnet: 

 

 

1. Mannschaftstransportwagen MTW:  bisher 20,- €  künftig 34,- €

 

2. Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (entspricht LF 10): 

bisher 120,- €  künftig 172,- €

 

 

Anmerkung: Die Veröffentlichung der Satzung ist bereits im Schurwaldboten vom 26.09.2024  erfolgt. Sie ist damit zum 27.09.2024 in Kraft getreten. 

 

 

 

Verschiedenes

Erweiterung eines Klassenzimmers, Paul-Roth-Schule

BMin Catenazzo berichtete, dass nun die Einschätzung des Statikers vorliegt. Das Klassenzimmer kann bedenkenlos erweitert weren und dafür eine Mauer entfernt werden, wenn der Stützpfeiler belassen wird. Das Einziehen eines Querbalkens wird nicht erforderlich. 

Hintergrund der Erweiterung sind die hohen Kinderzahlen an der Paul-Roth-Schule – aktuell und in den nächsten Jahren. Mit der Erweiterung wird ein weiteres „großes“ Klassenzimmer im Obergeschoss geschaffen. Es ist somit möglich, das untere Klassenzimmer für die Betreuung zu nutzen. Mit 53 angemeldeten Kindern in der Grundschulbetreuung (Kernzeiten- und Hausaufgabenbetreuung) wird dringend mehr Platz benötigt. Der Termin für die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird aktuell mit Schule, Betreuung und den angefragten Handwerksbetrieben abgestimmt. 

 

 

Stiftung Börtlingen 

BMin Catenazzo bedankte sich für die großzügigen Zuwendungen im Jahr 2024 und stellte die einzelnen Projekte vor: 

 

  • Zuschuss für eine Grillstelle auf dem Spielplatz Zell    150 €
  • Sandkastenabdeckung auf dem Spielplatz Panoramaweg  118,98 €
  • Anschaffung Bank-Tisch-Kombination Stockbrunnenweg    1.624,35 €
  • Unterstützung für die Hausaufgabenbetreuung eines Kindes    390 €  

 

Das Gremium nahm diese zur Kenntnis. 

 

 

Mobilfunk-Standorterfassungstool

BMin Catenazzo wies auf die Möglichkeit hin, Standorte für Mobilfunk-Anlagen an das Innenministerium Baden-Württemberg zu melden, um die Verbindungen zu verbessern. Die Verwaltung hatte den Reinhold-Maier-Turm sowie den alter Wasserturm in Breech vorgeschlagen, da insbesondere in Breech die Verbindungen „ausbaufähig“ wären. 

 

Volksbegehren „Landtag verkleinern“

BMin Catenazzo erklärte kurz das Verfahren für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“. In der Zeit vom 12. August 2024 bis 11. Februar 2025 findet eine freie Sammlung statt. Die amtliche Sammlung wurde vom Innenministerium von 11. September bis 10. Dezember 2024 festgesetzt. Hierzu liegen Listen im Rathausfoyer aus. Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird. (das sogenannte Zulassungsquorum). 

Ist das Volksbegehren erfolgreich, befasst sich damit wieder der Landtag. Stimmt er der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem muss mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen (das sogenannte Zustimmungsquorum). Abschließend listete sie die Anträge der vergangenen Jahre auf und stellte fest, dass die Form der Bürgerbeteiligung stark zugenommen habe. 

 

Neuer Kleintraktor für den Bauhof

 

BMin Catenazzo informierte darüber, dass der neue Kleintraktor der Marke Carraro geliefert worden ist und ab kommender Woche nach Anmeldung einsatzfähig sein wird. Neben Fahrten für die Leerung der Mülleimer und Hundetoiletten wird er insbesondere für den Winterdienst eingesetzt. Der alte blaue Kleintraktor mit Erstzulassung 2005 wird nun verkauft. Es gibt bereits Interessenten, es wird jedoch auch eine Ausschreiung über Ebay-Kleinanzeigen stattfinden. 

 

 

Ausspülungen an der Straße Richtung Zachersmühle

 

GR Mohring teilte mit, dass die Gemeindeverbindungsstraße Richtung Zachersmühle schadhaft sei. Laut Mitteilungen aus dem Gremium wurde die Schadstelle bereits vom Gemeindeverwaltungsverband abgesichert. BMin Catenazzo bat darum, solche Feststellungen umgehend zu melden, damit diese entweder an die zuständige Stelle gemeldet oder aber sofort behoben werden können. 

 

 

Parkverhalten am Friedhof

 

GR Scheuring teilte mit, dass er von Bürgern auf verschiedene Themen angesprochen worden sei. Unter anderem wurde bemängelt, dass regelmäßig ein Wohnmobil auf dem Parkplatz des Friedhofs abgestellt werde. Dies schränke die Parkmöglichkeiten insbesondere bei Beerdigungen ein. 

Da Wohnmobile wie Fahrzeuge zu behandeln sind, so BMin Catenazzo, wäre nur eine Beschränkung des Parkplatzes durch Regelungen im Zuge einer Verkehrsschau möglich. Unabhängig davon regte GR Held an, neue Wanderparkplätze auszuweisen, da hier mehrere Standorte über die Jahre weggefallen sind.

 

Weiter berichtete GR Scheuring, dass der Feldweg vom Friedhof Richtung Obere Bruck verbotenerweise regelmäßig befahren werde. BMin Catenazzo führte dazu aus, dass man hier bei Bekanntwerden des Verstoßes Anzeige erstatten könne. Hierfür sind Datum, Uhrzeit und ein Foto des Verstoßes notwendig sowie das Kennzeichen des Fahrzeuges und der Meldende muss sich als Zeuge zur Verfügung stellen. 

 

Weiter sprach sich GR Scheuring für die Realisierung eines barrierefreien Zugangs zur Turn- und Festhalle aus. BM Catenazzo bedauerte dies sehr, dass dies technisch nicht möglich ist. Es habe bereits Prüfungen hierzu gegeben, da die Treppe jedoch zu steil ist, war eine Umsetzung nicht möglich. Zuletzt wurde dies bei der Sanierung des Parkplatzes geprüft. Für Veranstaltungen wird der Aufzug eingeschaltet. Dies ist nicht ideal, da ein spontaner Besuch der Turnhalle dann nicht für alle möglich ist. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den jüngst zusätzlich angebrachten Handlauf, der zumindest eine Erleichterung des Zuganges darstellt. 

 

Gerüst Hauptstraße 60

 

GRin Fischer erkundigte sich nach dem Hintergrund des an der Hauptstraße 60 bzw. 60/1 angebrachten Gerüstes. BMin Catenazzo führte aus, dass dieses in Zusammenhang mit Problemen mit der Dachrinne und einem Eindringen von Wasser wegen der fehlerhaften Dachrinnenkonstruktion steht. Aufgrund der komplexen Dachform war es strittig, wie die Entwässerung der einzelnen Gebäude erfolgt und wer somit für die Sanierung zuständig ist. Eine abschließende Klärung steht jedoch noch aus. Dies hänge auch vom Ergebnis bei der am Donnerstag stattfindenden Begehung ab. Hier wird geklärt, welche Dachfläche in welche Rinne entwässert wird und dementsprechend werden die Kosten aufgeteilt. 

 

Anmerkung: Das Gebäude Hauptstr. 60/1 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Börtlingen. 

 

Schaffung einer einheitlichen Geodateninfrastruktur im Bereich der Bauleitplanung / Vergabe

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage und die gesetzliche Verpflichtung, Geodatensätze über das Internet zur Verfügung zu stellen. Die Europäische Kommission beschloss im Jahr 2007 die Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer einheitlichen Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE). Diese Richtlinie verpflichtet Mitgliedsstaaten, die Geobasisdaten, online bereit zu stellen. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landesgeodatenzugangsgesetzes Baden-Württemberg, mit dem die EU-Richtlinie INSPIRE (2007) in Landesrecht umgesetzt wurde, sind auch kommunale Stellen verpflichtet, bis zum Jahr 2020 kommunale Geodatensätze über das Internet bereitzustellen. 

 

Die Bebauungspläne der Gemeinde sind zwar bereits digital vorhanden, jedoch noch nicht online bereitgestellt. 

 

Gemäß dem Angebot der Firma Geocokpit betragen die jährlichen Kosten 1.500 € netto und die einmaligen Kosten für die Einrichtung 900 € netto. Im Gremium herrschte angesichts der hohen laufenden Kosten wenig Begeisterung, insbesondere GR Held, GR Elser und GR Mohring sahen die Maßnahme kritisch.

 

Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme (GR Mohring) die Vergabe des Auftrags für die Bereitstellung, Übernahme und Pflege der Bebauungspläne in die jeweiligen Portale an die Firma Geocockpit, Schlierbach, zu einem Angebotspreis in Höhe von jährlich 1.500 € netto sowie einmalig 900 € netto. 

 

 

Bestellung eines Stadtjägers für das Gemeindegebiet

BMin Catenazzo erläuterte die Notwendigkeit der Bestellung eines neuen Stadtjägers. Da der bisher bestellte Stadtjäger aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stand, hat die Verwaltung versucht, einen Ersatz zu finden. Die Einsetzung eines Stadtjägers hat den Vorteil, dass kein Genehmigungsverfahren für das Abfangen von Wildtieren notwendig ist.  

 

Herr Edmund Maier hat sich bereit erklärt, als Stadtjäger in Börtlingen tätig zu sein, aus anderen Gemeinden wurde positiv über die Zusammenarbeit mit ihm berichtet. Die derzeitigen Jagdpächter prüfen noch, ob sie Kapazitäten für eine Tätigkeit als Stadtjäger haben, könnten aber frühestens Ende 2025 die erforderliche Prüfung ablegen. GR Hettich sprach sich für eine unbefristete Bestellung von Herrn Maier aus. 

 

Der Gemeinderat beschloss die Bestellung von Herrn Edmund Maier zum Stadtjäger für das Gemeindegebiet zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Anmerkung: Sobald die Bestellung stattgefunden hat, wird die Verwaltung Herrn Maier vorstellen und seine Kontaktdaten im Schurwaldboten sowie auf der Homepage veröffentlichen. 

 

 

Verschiedenes

Sanierung des Reinhold-Maier-Turms / Abrechnung

BMin Catenazzo informierte das Gremium über den Abschluss der Sanierung und die um etwa 4.600 € geringer ausgefallene Schlussrechnung. Der Gemeinderat hatte am 11.06.2024 die Sanierung der Außenfassade des Reinhold-Maier-Turms an die Firma terrecolor Kent Helmer, Börtlingen-Breech, zu einem Angebotspreis in Höhe von 22.905,93 € brutto vergeben. Die Maßnahme konnte im Sommer erfolgreich abgeschlossen werden. Die Schlussrechnung betrug 18.295,64 € brutto. Es besteht eine Farbtongarantie für die nächsten 20 Jahre. 

Anmerkung: Aufgrund einer noch nicht berücksichtigen Schlussrechnung des Gerüstbauers erhöhten sich die Gesamtausgaben auf 19.209,98 €. Das liegt dennoch um 3.695,95 € unter dem Angebotspreis.

Weniger…

Bericht aus dem Gemeinderat - Öffentliche Sitzung am 23.07.2024

Einführung und Verpflichtung der neugewählten Mitglieder des Gemeinderats

In einem kleinen Festakt gemeinsam mit der Bürgerschaft begrüßte BMin Catenazzo die neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und vereidigte sie mit folgenden Worten: 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ 

Sie bedankte sich für das bisherige Engagement und bringt zum Ausdruck, dass sie sich auf eine konstruktive, verantwortungsvolle und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit in den kommenden fünf Jahren freut. 

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Sie stellte kurz in Form einer Stellenanzeige die Anforderungen und das Profil von Gemeinderätinnen und Gemeinderäte vor. Entsprechend dieser Analogie „erhalte man für die Leistung von der Gemeinde eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit, ein tolles, motiviertes Team, mit dem man gerne zusammenarbeitet, die Möglichkeit, die Zukunft von Börtlingen aktiv mitzugestalten und jede Menge Informationen auch zu Themen, mit denen man sich ansonsten eher nicht beschäftigt hätte.“

Nachdem auf die neue Amtsperiode angestoßen worden war, setzte das Gremium die öffentliche Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses fort.

 

Wahl der drei Stellvertretungen der Bürgermeisterin

BMin Catenazzo teilte mit, dass in der Vergangenheit in Börtlingen die Stellvertretung der Bürgermeisterin die Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte mit den meisten Stimmen übernommen hatten. Davon könne jedoch abgewichen werden, es obliege dem Gremium, die Stellvertretungen aus ihrer Mitte zu wählen. Im Gremium bestand die einheitliche Auffassung, die bisherige Vorgehensweise beizubehalten. Damit wären GR Schwegler, GR Held und GR Mohring die Stellvertreter. Nachdem GR Held aufgrund seiner Tätigkeit als Bauhofleiter der Gemeinde bereits im Vorfeld erklärt hatte, nicht für eine Stellvertretung zur Verfügung zu stehen, würde gemäß der Stimmenzahl GR Mürdter nachrücken. GR Schwegler, GR Mohring sowie GR Mürdter erklärten sich auf Rückfrage bereit, die Stellvertretungen zu übernehmen. 

Das Gremium sprach sich einstimmig für eine offene Abstimmung aus. 

Anschließend wählte das Gremium einstimmig die Stellvertretungen der Bürgermeisterin wie folgt: 

1. stellvertretender Bürgermeister: GR Florian Schwegler

2. stellvertretender Bürgermeister: GR Michael Mohring

3. stellvertretender Bürgermeister: GR Jochen Mürdter

BMin Catenazzo gratulierte den Gewählten.

 

Wahlen für die Verbände und Ausschüsse

BMin Catenazzo berichtete über das Gespräch im Vorfeld der Amtseinsetzung mit den drei neu im Gemeinderat vertretenen Gremiumsmitgliedern. Neben einer Einführung in die Kommunalpolitik und die Aufgaben des Gremiums wurden hier auch die einzelnen Verbände und Ausschüsse vorgestellt. 

Für BMin Catenazzo war es wichtig, dass die Besetzung zum einen das Wahlergebnis und somit den Wählerwillen repräsentiere und zum anderen die Interessen und Neigungen der Gewählten entspreche. 

Das Gremium beschloss einstimmig, über alle Sitze offen abzustimmen.

Nach jeweils kurzer Diskussion erfolgten alle Besetzungen einvernehmlich wie folgt:

Vier Mitglieder sowie deren /Stellvertretungen für die Verbandsversammlung GVV Östlicher Schurwald

BMin Catenazzo ergänzte hierzu, dass die Gemeinde lediglich Vorschlagsrecht habe. Die Wahl erfolge dann in der Verbandsversammlung. 

Das Gremium einigte sich einstimmig auf folgende Vorschläge für die Verbandsversammlung: 

 


Ordentliches Mitglied

Stellvertreter

Verbandsversammlung GVV

GR Andreas Held

GRin Nina Görisch

„Östlicher Schurwald“

GR Simon Hettich

GR Jonas Randelzhofer


GR Martin Elser

GR Jochen Mürdter


GR Florian Schwegler

GRin Heike Fischer

 




















GRin Fischer regte an, die Sitzungsunterlagen des GVV auch an die Stellvertretungen zu schicken, damit diese problemlos kurzfristig einspringen können. GR Held befürwortete dies, da dadurch ein besserer Überblick über die behandelten Themen vorhanden wäre. BMin Catenazzo teilte mit, dass der Versand durch den GVV erfolge, sicherte jedoch eine Prüfung zu.

Ein Mitglied sowie zwei Stellvertretungen für den Verwaltungsrat GVV Östlicher Schurwald

Voraussetzung für die Mitgliedschaft wäre, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats auch in der Verbandsversammlung als ordentliche Mitglieder vertreten sind, ergänzte BMin Catenazzo. 

Das Gremium sprach sich einstimmig für folgende Besetzung aus: 













Ordentliches Mitglied

Stellvertreter

Verwaltungsrat GVV   "Östlicher Schurwald"

GR Florian Schwegler

GR Simon Hettich



GR Martin Elser

Zwei Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands

Das Gremium einigte sich einstimmig auf folgende Mitglieder:






 


Ordentliches Mitglied

Stellvertreter

Verbandsversammlung

GR Michael Mohring

GR Thomas Scheuring

Abwasserzweckverband

GR Martin Elser

GR Jonas Randelzhofer







Vier Mitglieder sowie deren /Stellvertretungen im Kinderbetreuungsausschuss

Für den zum Ende der abgelaufenen Amtsperiode neu eingeführten Kinderbetreuungsausschuss wählte das Gremium einstimmig folgende Mitglieder: 


Ordentliches Mitglied

Stellvertreter

Kinderbetreuungsausschuss

GR Simon Hettich

GR Jochen Mürdter


GRin Heike Fischer

GR Florian Schwegler


GRin Nina Görisch

GR Michael Mohring


GR Jonas Randelzhofer

GR Martin Elser

 

 Zwei Mitglieder sowie deren Stellvertretungen der Verbandsversammlung Schurwald-Musikschule

Das Gremium beschloss einstimmig die nachfolgende Besetzung: 

 


Ordentliches Mitglied

Stellvertreter

Verbandsversammlung

GRin Heike Fischer

GR Andreas Held

Schurwaldmusikschule

GRin Nina Görisch

GR Jochen Mürdter

 

 

Ein Mitglied sowie dessen Stellvertretung in der Verbandsversammlung Landes-wasserversorgung Stuttgart

Nachdem GR Mohring und GR Schwegler ihr Interesse an einer Fortführung der Mitgliedschaft bekundet hatten, stimmte das Gremium einstimmig für nachfolgende Vergabe. 


Ordentliches Mitglied

Stellvertreter

Landeswasserversorgung

GR Michael Mohring

GR Florian Schwegler

 

Drei Mitglieder sowie deren Stellvertretungen im Schulbeirat

BMin Catenazzo schlug vor, auf eine Weiterführung des Schulbeirates zu verzichten, da dieser im Wesentlichen durch den Kinderbetreuungsausschuss ersetzt wird und bei wichtigen Entscheidungen in schulischen Angelegenheiten diese im Gemeinderat behandelt werden. 

Der GR beschloss einstimmig den Verzicht auf den Schulbeirat.

 

Vier Mitglieder sowie deren Vertretungen im Energiebeirat Stromnetzgesellschaft Östlicher Schurwald

Das Gremium beschloss einstimmig die Besetzung des Energiebeirats wie folgt: 


Ordentliches Mitglied

Stellvertreter

Energiebeirat

GR Thomas Scheuring

GR Michael Mohring


GR Jonas Randelzhofer

GR Martin Elser


GR Jochen Mürdter

GR Florian Schwegler


GRin Heike Fischer

GR Andreas Held

Zwei Vertreter sowie drei Stellvertretungen zur Unterzeichnung der Protokolle 

BMin Catenazzo stellte zur Diskussion, für die Unterzeichnung der Protokolle künftig eine dritte Stellvertretung zu bestellen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass es durchaus möglich sei, dass sowohl das ordentliche Mitglied als auch dessen Stellvertretung nicht an der Sitzung teilgenommen haben. Dies fand allgemein Zuspruch. Das Gremium bestimmte einstimmig folgende Mitglieder zur Unterzeichnung der Protokolle:

 


Ordentliches Mitglied

Stellvertreter

Unterzeichnung Protokolle

GRin Heike Fischer

GR Thomas Scheuring


GR Jochen Mürdter

GR Jonas Randelzhofer



GR Martin Elser

 

Anmerkung: Eine Gesamtübersicht über die Besetzung der Ausschüsse und Verbände finden Sie unter „Mitteilungen der Gemeinde“ sowie auf unserer Homepage www.boertlingen.de/Gemeinderat.

Verschiedenes

Streichen des Westgiebels und Kaminsanierung am Bürgerhaus

BMin Catenazzo teilte mit, dass für die vorgenannten Arbeiten ein Angebot der Firma Maler Braun aus Börtlingen vorliege, welche die bisher bereits notwendigen Arbeiten am Bürgerhaus erledigt hatte. Der Angebotspreis belief sich auf 7.385,32 Euro brutto. Im Gremium bestand Einverständnis, die Firma Braun zu beauftragen.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Firma Maler Braun, Börtlingen, mit den Arbeiten zum Streichen des Westgiebels und der Kaminsanierung am Bürgerhaus zum Angebotspreis von 7.385,32 Euro.

 

Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

BMin Catenazzo berichtete, dass der Haushaltsplan und die Kreditermächtigung über 200.000 € vom Landratsamt Göppingen genehmigt worden war. Dabei sei festgestellt worden, dass in den Folgejahren die Gemeinde Schwierigkeiten mit dem Haushaltsausgleich haben werde, eine Haushaltskonsolidierung sei jedoch nicht festgelegt worden. Allerdings wird auf eine sparsame Verwendung der finanziellen Mittel gedrängt.

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Kurzbericht aus dem Gemeinderat - Öffentliche Sitzung am 16.07.2024

Erlass einer Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Gebühren (Kita-Satzung)

BMin Catenazzo verwies auf die Vorberatung des Themas im Gremium sowie die Sitzungsvorlage. Auch nach der vorgeschlagenen Erhöhung um 9 % im U3-Bereich sei das Angebot in Börtlingen noch immer sehr günstig im Vergleich mit anderen Gemeinden. Sie nannte als Beispiel die Gebühren für die Betreuung im Krippenbereich: Die Empfehlung der Verbände liegt bei 439 € für 30 Stunden, die künftige Gebühr in Börtlingen würde nach der Erhöhung 389 € für 35 Stunden betragen. 

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Auf Nachfrage von GR Hettich informierte BMin Catenazzo, die vorgeschlagene Erhöhung um 9 % statt der empfohlenen 7,5 % würde lediglich die Spanne zum empfohlenen Betrag etwas verringern. Es wurde deshalb aus der Mitte des Gremiums vorgeschlagen, die Erhöhung noch höher anzusetzen und um 11 % zu erhöhen.

Nachdem BMin Catenazzo erläuterte, dass eine zu große Erhöhung zu rückläufigen Kinderzahlen führen könnte, bestand Einigkeit, dass in den Folgejahren kontinuierlich erhöht wird, so dass die Differenz zu den Empfehlungen weiter verringert wird. 

BMin Catenazzo erklärte die Notwendigkeit, die im Entwurf vorliegende Satzung zu erlassen mit der Übernahme der Trägerschaft des Kinderhauses. Die Regelungen zur Aufsicht in § 5 der Satzung seien zum Schutz der Kinder, zur Absicherung der Gemeinde und zum Schutz der Erzieherinnen unumgänglich. Bei allem dürfe man jedoch nicht vergessen, dass man „auf dem Dorf wohne“. 

 GR Hettich erkundigte sich nach dem Stand der Stellenbeschreibungen für Kinderhausleitungen und Erzieherinnen und betonte deren Bedeutung. BMin Catenazzo stellte fest, dass diese aus Zeitgründen noch nicht vorliegen, sicherte aber baldige Erledigung zu. Abschließend wies sie darauf hin, dass künftig keine Beteiligung des Kinderhauses am Erntedankfest der Kirche mehr erfolgen wird und in der Satzung aus formalen Gründen von zwei getrennten Einrichtungen die Rede ist.

Der GR beschloss einstimmig den Erlass der Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Gebühren (Kita-Satzung) entsprechend dem beiliegenden Entwurf.

Anmerkung:

Die Satzung sowie die Erhöhung der Kinderhausgebühren waren zuvor mit dem Kinderhaus und dem Elternbeirat besprochen worden. Der Verwaltung ist eine gute Zusammenarbeit mit Erzieherinnen und den Eltern wichtig und dazu gehöre Transparenz und Offenheit.

Die Satzung gültig ab 01.09.2024 wurde im Schurwaldboten Nr. 30 vom 25. Juli 2024 veröffentlicht. Sie finden den Text auf unserer Homepage unter www.boertlingen.de/Ortsrecht / Satzung über die Benutzung der kommunanlen Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Gebühren der Gemeinde Börtlingen.

Einführung einer Cloud-Lösung für die IT-Anwendungen der Gemeindeverwaltung

Einleitend stellte BMin Catenazzo fest, dass der aktuelle Server der Gemeindeverwaltung aus dem Jahr 2014 stammt. Grundsätzlich wird die Nutzungsdauer eines Servers dieser Größe mit ca. fünf bis sechs Jahren angegeben. Aufgrund verschiedener Aktualisierungen konnte dieser bis heute genutzt werden, wobei die Kompatibilität mit neueren Programmen, insbesondere mit dem Dokumentenmanagementsystem „regisafe“ eingeschränkt ist – trotz der Umstellung aller PCs auf Microsoft Office 2021. Eine Ersatzbeschaffung war seit längerem im Gespräch, um einen Totalausfall zu vermeiden.  

Eine Alternative für die Beschaffung eines neuen Servers wäre eine Cloud-Lösung über Komm.ONE. Dabei werden die Daten nicht wie bisher auf dem Server verarbeitet und gespeichert, sondern beim Rechenzentrum in Stuttgart. 

Entsprechend der Sitzungsvorlage listete sie die Vor- und Nachteile beider Lösungen auf: Für die Cloud-Lösung sprechen in erste Linie der Raumgewinn, mehr Flexibilität im Homeoffice sowie ein besserer Schutz gegen Cyberangriffe. Demgegenüber sind jedoch die Kosten höher, man mache sich vom Rechenzentrum abhängig und es wird mit längeren Reaktionszeiten bei Support-Anfragen gerechnet. 

BMin Catenazzo ergänzte, dass eine Anbindung von Feuerwehr und Bauhof ebenfalls möglich wird. Das Gremium war sich einig, dass die Mitarbeiterzufriedenheit und die Sicherheit im Vordergrund stehen müssen und sprechen sich für die Cloud-Lösung aus.  

 BMin Catenazzo wies darauf hin, dass eine Realisierung aufgrund der großen Nachfrage wohl erst ab März 2025 erfolgen könne. Der IT-Beauftragte, Herr Wöllner, wird erfreulicherweise auch bei der Cloudlösung weiterhin als IT-Verantwortlicher zur Verfügung stehen. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die schnellstmögliche Einführung der Cloudlösung über Komm.ONE und beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Schritte einzuleiten. 

Anmerkung: Entgegen der ersten Aussage des Rechenzentrums ist eine Umsetzung noch in diesem Jahr (Nov./Dez.) möglich. 

Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 / Feststellung von evtl. Hinderungsgründen für den Eintritt in den neu gewählten Gemeinderat

 BMin Catenazzo verwies auf die vorliegenden Gesetzesgrundlagen und erklärte, dass das Gremium über eventuelle Hinderungsgründe Beschluss fassen muss. Nach erfolgter Prüfung durch die Verwaltung liegen aus ihrer Sicht keine Hinderungsgründe vor. Insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gemeinde gilt die Regelung in § 29 Absatz 1 letzter Satz der Gemeindeordnung. Danach besteht kein Hinderungsgrund, wenn überwiegend körperliche Arbeit verrichtet wird. Dies ist der Fall bei GR Andreas Held (Bauhof) und GR Thomas Scheuring (Wertstoffhof), die beide bei der Gemeinde arbeiten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass bei den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat gemäß § 29 Gemeindeordnung vorliegen

 

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Kurzbericht aus dem Gemeinderat – Öffentliche Sitzung am 16.07.2024

Behandlung von Bauanträgen

Neubau eines Einfamilienhauses als barrierefreies Altenteil, Obere Bruck, Flurstück 86  

GRin Schwegler verließ aufgrund Befangenheit den Sitzungstisch und begab sich in den Zuhörerbereich.

Hauptamtsleiter Spitz erläuterte den Bauantrag anhand der Sitzungsvorlage. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens liegen nicht vor, da die zur Bebauung vorgesehene Fläche entgegen den Angaben im Bauantrag baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist und die Antragstellerin nach Prüfung durch das Landwirtschaftsamt nicht privilegiert ist. Herr Spitz verwies auch auf die vom Landwirtschaftsamt festgestellten agrarstrukturellen Bedenken aufgrund der Nähe des Bauvorhabens zu landwirtschaftlichen Flächen.  

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BMin Catenazzo wies ergänzend darauf hin, dass die Antragstellerin nach Kontakt mit dem Bauamt und der Gemeinde inzwischen einen anderen Standort gesucht habe. Nach Ansicht des Bauamtes wäre allenfalls eine Bebauung hinter dem Gebäude Obere Bruck 8 auf den Flurstücken Nr. 83 und 85 noch dem Innenbereich zuzuordnen und damit denkbar. Dies lehnte die Antragstellerin jedoch ab und stellte den Antrag, eine Bebaubarkeit des Flurstücks Nr. 86 durch die Ausweisung eines Bebauungsplanes zu ermöglichen. Aus der Sicht der Verwaltung würde dies jedoch zu einem nicht gewünschten Präzedenzfall führen.

Im Gremium herrschte Einigkeit, dass die Ausweisung eines Bebauungsplanes für ein solches Einzelbauvorhaben nicht in Frage komme, da neben der Präzedenzwirkung für die Antragstellerin auch Alternativen für eine Realisierung ihres Bauvorhabens auf anderen eigenen Flächen bestehe.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig: 

1. Das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben wird aufgrund der fehlenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erteilt. 

2. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken der Antragstellerin wird abgelehnt. 

 

Ersatzbeschaffung eines Kleintraktors

BMin Catenazzo erklärte, dass der sich aktuell im Einsatz befindende blaue Traktor bereits 25 Jahre alt ist. Der Traktor wird vor allem für den Winterdienst benötigt, überall dort, wo „es eng zugeht“, wie zum Beispiel Gehwege und Plätze. Weiter verwies sie auf den in den Sitzungsunterlagen enthaltenen Vergleich der beiden in Frage kommenden Modelle und die inzwischen durchgeführte Vorführung, an der einige Mitglieder des Gemeinderats teilgenommen hatten. Im Haushalt sind 60.000 € für die Beschaffung eingestellt. Die Angebotspreise lagen für das Modell von Iseki bei 54.750,01 € und für das Modell von Carraro bei 62.408,13 €.  

Neben dem Preis ist ein wesentlicher Unterschied, dass der Carraro über eine Knicklenkung verfügt. GR Held teilte seine Ansicht mit, dass dies einen Vorteil beim Schneeräumen hat. GRin Fischer erkundigte sich über die Konditionen des Kundendienstes, woraufhin GR Held darlegte, dass der Kundendienst für den Carraro durch die Firma Bopp vor Ort mit einem Werkstattwagen durchgeführt werden könne.  

GR Schwegler hielt aufgrund der Vorführung das Modell von Carraro für besser geeignet, auch aufgrund der hochwertigeren Kabine. Den höheren Preis hält er auf die Lebensdauer gesehen für akzeptabel. Letztendlich müssten die Bauhofmitarbeiter damit arbeiten. BMin Catenazzo erläuterte, der Bauhof habe signalisiert, dass beide Modelle in Frage kommen.  

GR Mohring erkundigte sich, ob die Angebotspreise auch den Streuer und den Schneeschieber beinhalten, was BMin Catenazzo bestätigt. 

Das Gremium beschloss nach längerer Diskussion einstimmig die Beschaffung des Kleintraktors Carraro SP 4800 mit Schneeschild und Elektrostreuer gemäß dem Angebot der Firma Bopp aus Böbingen zu einem Angebotspreis in Höhe von 62.408,12 € brutto.

 Anmerkung:

Nicht unwesentlich bei der Entscheidung war die Tatsache, dass das Fahrzeug von Carraro bis Mitte September geliefert werden kann. Bei dem japanischen Modell Iseki müsse man mit längeren Lieferzeiten rechnen. Weiter war es eine Frage der Arbeitssicherheit: Die Kabine des Carraro war eindeutig benutzerfreundlicher und trug mit seinem gefederten Sitz und der besser angeordneten Steuerung und Handbremse zu mehr Fahrkomfort bei. Auch ist es möglich, mit dem Carraro Gegenstände zu transportieren. Somit kann der Kleintraktor auch für die Leerung von Mülleimern oder kleineren Einsätzen mit der Heckenschere genutzt werden.  

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Kurzbererichte aus dem öffentlichen Sitzung am 11.06.2024

Behandlung von Bauanträgen

 Es lagen bis zur Sitzung keine Bauanträge zur Beratung vor. 

Einführung „Jobrad“ für die Beschäftigten der Gemeinde Börtlingen

Einleitend stellte BMin Catenazzo fest, dass sich das Gremium in der April-Sitzung dafür ausgesprochen hatte, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde einen Zuschuss für Sport- und Gesundheitsförderung zu gewähren. Dabei wird der Besuch eines Fitnessstudios oder Schwimmbads gefördert. Dies ist eine Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und dient nicht nur dem Gesundheitserhalt, sondern auch der Bindung an die Gemeinde. 

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Eine weitere Möglichkeit, die Beschäftigten seitens der Arbeitgeberin sprich Gemeinde zu fördern, ist das Jobrad. Radfahren ist gesund und umweltfreundlich, mit dem Rad zur Arbeit zu kommen, spart Parkplätze. Eine Förderung des Radfahrens ist deshalb nicht nur als Benefit für die Beschäftigten zu sehen, sondern hat auch Vorteile für die Arbeitgeberin. Das Angebot für die Beschäftigten, ein Dienstfahrrad zu leasen, wäre ein Instrument, das Fahrradfahren attraktiver zu machen und die Gesundheit zu fördern.

Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, das Dienstfahrradleasing für Beschäftigte einzuführen. BMin Catenazzo berichtete von den Erfahrungen umliegender Gemeinden, die durchweg positive Erfahrungen mit der Firma „Jobrad GmbH“ aus Freiburg als Kooperationspartnerin gemacht haben. 

Weiter erklärte sie, dass die Firma Jobrad GmbH unterschiedliche Optionen des Dienstradleasings anbietet: 

 

1. Übernahme der Vollkaskoversicherung (kostenneutral) 

2. Übernahme der Vollkaskoversicherung sowie die jährliche Inspektion

3. Full Service – hier werden nicht nur die Versicherung und die Inspektion übernommen, sondern auch die Verschleißteile erstattet. 

 

Weiter erklärte sie, dass es erforderlich sei, die Mitarbeitenden auf mögliche Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe hinzuweisen. Diese sind insbesondere bei jüngeren Mitarbeitenden spürbar, wenn diese kontinuierlich das Fahrradleasing in Anspruch nehmen. 

 Eine längere Diskussion entstand zum Thema vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages seitens der Beschäftigten. Insbesondere Jobwechsel, vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand sowie Elternzeit könnte dazu führen, dass die Gemeinde  die Kosten und das Fahrrad übernehmen müsse. 

 BMin Catenazzo sicherte eine Prüfung dieser Problematik zu. Generell schließt die Jobrad GmbH verschiedene Gruppen wie Minijobber und Menschen kurz vor dem Renteneintritt aus, um diese Problematik zu verhindern. Bei der Frage, ob das Modell auch für die Partner und Ehegatten der Mitarbeitenden angeboten werden soll, wurden sich Gremiumsmitglieder schnell einig: den Partnerinnen und Partner wird das Jobrad nicht angeboten, da dies ein weiteres Risiko für die Gemeinde bedeuten würde.  

 Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

 1. Die Gemeinde bietet ein Dienstfahrradleasing für die Beschäftigten und Beamten mit der JobRad GmbH, Freiburg, an.

2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Vollkaskoversicherung.

3. Das Angebot gilt nicht für Auszubildende, Mini-Jobber, befristete Beschäftigte, Beschäftigte in Probezeit sowie Beschäftigte, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen. 

Sanierung der Außenfassade des Reinhold-Maier-Turms / Vergabe

 BMin Catenazzo verwies auf die drei vorliegenden Angebote. Diese gab sie zusammen mit der von der Kämmerei erarbeiteten Übersicht zur besseren Vergleichbarkeit der Angebote in Umlauf und stellte fest, dass der Grundsatzbeschluss für die Durchführung der Sanierung bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgt ist. Seit Umgestaltung des ehemaligen Pendelturms im Jahr 2009 zum Aussichtsturm wurde die Außenfassade nicht gestrichen. 

 Die Angebotspreise lagen zwischen 22.905 € und 29.142 €. Als Grundlage diente eine Sanierungszeit von vier Wochen, da die angegebenen Kosten zum Teil abhängig von der Dauer der Maßnahme waren (Gerüstmiete, Miete der mobilen Toilette). 

 GR Hettich regte an, Spendengelder für die Sanierung zu sammeln. Aus dem Gremium gingen dazu verschiedene Vorschläge ein, wie zum Beispiel Sponsorentafeln, Anfrage beim Farbhersteller nach Unterstützung. Daneben wurde die Gestaltung der Info-Tafeln im Inneren des Turmes diskutiert. BMin Catenazzo sagte zu, die Möglichkeiten in einer der Herbstsitzungen vorzustellen.  

 Das Gremium beschloss einstimmig die Vergabe der Sanierung der Außenfassade des Reinhold-Maier-Turmes mit Stellung des Gerüsts an die Firma terracolor Kent Helmer, Börtlingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von  22.905,93 €.

Verschiedenes

Jährliche Überprüfung der Brandmelder an der Paul-Roth-Schule

BMin Catenazzo informierte das Gremium über die durchgeführten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Brandmeldern und den Feststellanlagen in der Paul-Roth-Schule. Die Wartung sowie Instandsetzung erfolgte durch die Firma Habdank, Göppingen, zu einem Preis von 4.447,03 € brutto. Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 Austausch von Leitungen und Filtern sowie Einbau eines Korrosionsschutzgerätes im Kinderhaus Grashüpfer

 BMin Catenazzo erläuterte, dass diese Maßnahme zur Verhinderung von Korrosion und zum Reinigen des Wassers erforderlich gemacht hatte. 

 Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Vergabe an die Firma Pittner, Göppingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 6.292,85 € aus. 

 Reinigung der Regenüberlaufbecken zur Überprüfung

BMin Catenazzo verwies auf die vergangene Sitzung, in der das Gremium den Auftrag zu Bauwerksprüfung erteilt hatte. Zur Überprüfung ist die Reinigung der Regenüberlaufbecken erforderlich. Hiermit wurde die Firma Hofele, Salach, zu einem Angebotspreis von 2.647,75 €, beauftragt. Es besteht bei Interesse die Möglichkeit seitens des Gemeinderats, die Regenüberlaufbecken nach der Reinigung zu besichtigen. 

Besichtigung des Feuerwehrmagazins durch die Unfallkasse Baden-Württemberg

BMin Catenazzo berichtete über die Begehung des Feuerwehrmagazins durch einen Beauftragten der Unfallkasse Baden-Württemberg. Erfreulicherweise waren keine Beanstandungen zu verzeichnen, was den umfangreichen Maßnahmen in den vergangenen zwei Jahren geschuldet war, so BMin Catenazzo. Auch habe sich seitens des Arbeitsschutzes aufgeworfene Frage nach einem zweiten Fluchtweg erledigt. Da die Tore mechanisch zu bedienen sind, muss kein weiterer Fluchtweg vorgehalten werden.  Angeregt wurde bei dem Termin die Anschaffung von aufschaltbaren Rauchmeldern. Hier wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten zu ermitteln. 

Feuerwehreinsatz am 01.06.2024 / Beschaffung von drei Pumpen

 BMin Catenazzo erläuterte die Ersatzbeschaffung einer defekten Pumpe sowie die Beschaffung von zwei weiteren Pumpen im Zuge des Hochwassereinsatzes der Feuerwehr am 01.06.2024. Sie bedankte sich nun auch im Rahmen der Gemeinderatssitzung bei allen Einsatzkräften der Feuerwehr sowie den Bauhofmitarbeitern für den umfangreichen Wochenendeinsatz sowie bei GR Hettich für die Abholung der Pumpen in Mindelheim.

 GR Hettich wies darauf hin, dass die neuen Pumpen den Vorteil haben, dass sie liegend verwendet werden können, dadurch effektiver sind und somit auch im Flachwasser eingesetzt werden können.

Weniger…

Kurzbererichte aus dem öffentlichen Sitzung am 11.06.2024

Behandlung von Bauanträgen

 Es lagen bis zur Sitzung keine Bauanträge zur Beratung vor. 

 Einführung „Jobrad“ für die Beschäftigten der Gemeinde Börtlingen

 Einleitend stellte BMin Catenazzo fest, dass sich das Gremium in der April-Sitzung dafür ausgesprochen hatte, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde einen Zuschuss für Sport- und Gesundheitsförderung zu gewähren. Dabei wird der Besuch eines Fitnessstudios oder Schwimmbads gefördert. Dies ist eine Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und dient nicht nur dem Gesundheitserhalt, sondern auch der Bindung an die Gemeinde. 

 Eine weitere Möglichkeit, die Beschäftigten seitens der Arbeitgeberin sprich Gemeinde zu fördern, ist das Jobrad. Radfahren ist gesund und umweltfreundlich, mit dem Rad zur Arbeit zu kommen, spart Parkplätze. Eine Förderung des Radfahrens ist deshalb nicht nur als Benefit für die Beschäftigten zu sehen, sondern hat auch Vorteile für die Arbeitgeberin. Das Angebot für die Beschäftigten, ein Dienstfahrrad zu leasen, wäre ein Instrument, das Fahrradfahren attraktiver zu machen und die Gesundheit zu fördern.

 Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, das Dienstfahrradleasing für Beschäftigte einzuführen. BMin Catenazzo berichtete von den Erfahrungen umliegender Gemeinden, die durchweg positive Erfahrungen mit der Firma „Jobrad GmbH“ aus Freiburg als Kooperationspartnerin gemacht haben. 

Weiter erklärte sie, dass die Firma Jobrad GmbH unterschiedliche Optionen des Dienstradleasings anbietet: 

 

1. Übernahme der Vollkaskoversicherung (kostenneutral) 

2. Übernahme der Vollkaskoversicherung sowie die jährliche Inspektion

3. Full Service – hier werden nicht nur die Versicherung und die Inspektion übernommen, sondern auch die Verschleißteile erstattet. 

 

Weiter erklärte sie, dass es erforderlich sei, die Mitarbeitenden auf mögliche Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe hinzuweisen. Diese sind insbesondere bei jüngeren Mitarbeitenden spürbar, wenn diese kontinuierlich das Fahrradleasing in Anspruch nehmen. 

 Eine längere Diskussion entstand zum Thema vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages seitens der Beschäftigten. Insbesondere Jobwechsel, vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand sowie Elternzeit könnte dazu führen, dass die Gemeinde  die Kosten und das Fahrrad übernehmen müsse. 

 BMin Catenazzo sicherte eine Prüfung dieser Problematik zu. Generell schließt die Jobrad GmbH verschiedene Gruppen wie Minijobber und Menschen kurz vor dem Renteneintritt aus, um diese Problematik zu verhindern. Bei der Frage, ob das Modell auch für die Partner und Ehegatten der Mitarbeitenden angeboten werden soll, wurden sich Gremiumsmitglieder schnell einig: den Partnerinnen und Partner wird das Jobrad nicht angeboten, da dies ein weiteres Risiko für die Gemeinde bedeuten würde.  

 Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

 1. Die Gemeinde bietet ein Dienstfahrradleasing für die Beschäftigten und Beamten mit der JobRad GmbH, Freiburg, an.

2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Vollkaskoversicherung.

3. Das Angebot gilt nicht für Auszubildende, Mini-Jobber, befristete Beschäftigte, Beschäftigte in Probezeit sowie Beschäftigte, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen. 

Sanierung der Außenfassade des Reinhold-Maier-Turms / Vergabe

 BMin Catenazzo verwies auf die drei vorliegenden Angebote. Diese gab sie zusammen mit der von der Kämmerei erarbeiteten Übersicht zur besseren Vergleichbarkeit der Angebote in Umlauf und stellte fest, dass der Grundsatzbeschluss für die Durchführung der Sanierung bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgt ist. Seit Umgestaltung des ehemaligen Pendelturms im Jahr 2009 zum Aussichtsturm wurde die Außenfassade nicht gestrichen. 

 Die Angebotspreise lagen zwischen 22.905 € und 29.142 €. Als Grundlage diente eine Sanierungszeit von vier Wochen, da die angegebenen Kosten zum Teil abhängig von der Dauer der Maßnahme waren (Gerüstmiete, Miete der mobilen Toilette). 

 GR Hettich regte an, Spendengelder für die Sanierung zu sammeln. Aus dem Gremium gingen dazu verschiedene Vorschläge ein, wie zum Beispiel Sponsorentafeln, Anfrage beim Farbhersteller nach Unterstützung. Daneben wurde die Gestaltung der Info-Tafeln im Inneren des Turmes diskutiert. BMin Catenazzo sagte zu, die Möglichkeiten in einer der Herbstsitzungen vorzustellen.  

 Das Gremium beschloss einstimmig die Vergabe der Sanierung der Außenfassade des Reinhold-Maier-Turmes mit Stellung des Gerüsts an die Firma terracolor Kent Helmer, Börtlingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von  22.905,93 €.

Verschiedenes

Jährliche Überprüfung der Brandmelder an der Paul-Roth-Schule

BMin Catenazzo informierte das Gremium über die durchgeführten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Brandmeldern und den Feststellanlagen in der Paul-Roth-Schule. Die Wartung sowie Instandsetzung erfolgte durch die Firma Habdank, Göppingen, zu einem Preis von 4.447,03 € brutto. Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 Austausch von Leitungen und Filtern sowie Einbau eines Korrosionsschutzgerätes im Kinderhaus Grashüpfer

 BMin Catenazzo erläuterte, dass diese Maßnahme zur Verhinderung von Korrosion und zum Reinigen des Wassers erforderlich gemacht hatte. 

 Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Vergabe an die Firma Pittner, Göppingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 6.292,85 € aus. 

 Reinigung der Regenüberlaufbecken zur Überprüfung

 BMin Catenazzo verwies auf die vergangene Sitzung, in der das Gremium den Auftrag zu Bauwerksprüfung erteilt hatte. Zur Überprüfung ist die Reinigung der Regenüberlaufbecken erforderlich. Hiermit wurde die Firma Hofele, Salach, zu einem Angebotspreis von 2.647,75 €, beauftragt. Es besteht bei Interesse die Möglichkeit seitens des Gemeinderats, die Regenüberlaufbecken nach der Reinigung zu besichtigen. 

 Besichtigung des Feuerwehrmagazins durch die Unfallkasse Baden-Württemberg

 BMin Catenazzo berichtete über die Begehung des Feuerwehrmagazins durch einen Beauftragten der Unfallkasse Baden-Württemberg. Erfreulicherweise waren keine Beanstandungen zu verzeichnen, was den umfangreichen Maßnahmen in den vergangenen zwei Jahren geschuldet war, so BMin Catenazzo. Auch habe sich seitens des Arbeitsschutzes aufgeworfene Frage nach einem zweiten Fluchtweg erledigt. Da die Tore mechanisch zu bedienen sind, muss kein weiterer Fluchtweg vorgehalten werden.  Angeregt wurde bei dem Termin die Anschaffung von aufschaltbaren Rauchmeldern. Hier wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten zu ermitteln. 

 Feuerwehreinsatz am 01.06.2024 / Beschaffung von drei Pumpen

 BMin Catenazzo erläuterte die Ersatzbeschaffung einer defekten Pumpe sowie die Beschaffung von zwei weiteren Pumpen im Zuge des Hochwassereinsatzes der Feuerwehr am 01.06.2024. Sie bedankte sich nun auch im Rahmen der Gemeinderatssitzung bei allen Einsatzkräften der Feuerwehr sowie den Bauhofmitarbeitern für den umfangreichen Wochenendeinsatz sowie bei GR Hettich für die Abholung der Pumpen in Mindelheim.

 GR Hettich wies darauf hin, dass die neuen Pumpen den Vorteil haben, dass sie liegend verwendet werden können, dadurch effektiver sind und somit auch im Flachwasser eingesetzt werden können.

Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 16.04.2024

Behandlung von Bauanträgen - Ödweilerhof 3/Vorberatung des Haushaltsplans 2024 / Betriebsübernahme des evang. Kinderhauses "Grashüpfer" durch die bürgerliche Gemeinde zum 01.05.2024 / Vertrag / Informationen zum Stand der aktuellen Baumaßnahmen a) Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt / Glasfaserausbau / Verschiedenes - Ergänzung von zwei Handläufen am Treppenaufgang Turnhalle / Pflanzung von 30 Streuobstbäumen / Handwerker-Aktion / Verkehrssituation an der Hauptstraße / Unfallschwerpunkt in Breech / Vandalismus in Börtlingen / W-LAN für das Rathaus / Abwasserleitung Kinderhaus ​​​​​

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Behandlung von Bauanträgen

 Errichtung eines Balkons im Dachgeschoss und einer Terrasse im Erdgeschoss, Ödweilerhof 3, Börtlingen, Flurstück Nr. 320

GR Thamm rückte aufgrund Befangenheit vom Sitzungstisch ab. 

Herr Spitz erläuterte die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, das im baurechtlichen Außenbereich liegt. Zum einen dürfen keine öffentlichen Belange wie z. B. das Landschaftsbild oder der Gewässerschutz beeinträchtigt sein, zum anderen ist darauf zu achten, dass die Erschließung gesichert ist. Da beide Voraussetzungen vorliegen, schlug die Verwaltung vor, das Einvernehmen zu erteilen. 

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 35 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB.

 Vorberatung des Haushaltsplans 2024

BMin Catenazzo verwies auf die als Sitzungsvorlage erstellte Auflistung der geplanten Maßnahmen im Jahr 2024. Sie erläuterte, dass ein nicht unerheblicher Teil der Maßnahmen aufgrund der späten Verabschiedung des Haushaltsplans bereits umgesetzt oder beschlossen ist. Weiter hatte sie die Maßnahmen, die in das Folgejahr verschoben werden könnten, farblich markiert. Die übrigen Maßnahmen dieser Liste sind entweder gesetzlich vorgeschrieben, wie zum Beispiel die Digitalisierung der Regenüberlaufbecken, oder nicht verschiebbar. 

 Für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehruniformen hat die Verwaltung 35.000 € veranschlagt. GR Hettich berichtete in diesem Zusammenhang, dass der Feuerwehrausschuss bei den ersten Recherchen zu dem Thema auf einen weitaus höheren Betrag gekommen sei. Die Kosten können hier bis zu 2.700 € pro Uniform liegen. Deshalb hat man hier innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr eine Arbeitsgruppe gegründet, um die Sicherheit der Wehr in einem finanziell verträglichen Rahmen gewährleisten zu können. Für GR Hettich wäre es auch denkbar, die Beschaffung auf mehrere Jahre nach Bedarf zu verteilen. 

 Für Bürgermeisterin Catenazzo war es unstrittig, für die Atemschutzträger, die an den Brandherd heranrücken, möglichst zeitnah neue Uniformen zu beschaffen. Vor einer Entscheidung müssen die Fördermöglichkeiten abgeklärt werden. Möglicherweise sei die sofortige Beschaffung aller Uniformen rentabler. 

 Anschließend erläuterte Bürgermeisterin Catenazzo die einzelnen aufgeführten Maßnahmen und stellte fest, dass bei Umsetzung aller Maßnahmen mit einem Defizit im Haushalt von insgesamt 550.000 € zu rechnen wäre. Dies sei aufgrund der positiven Haushaltsergebnisse der Jahre 2022 und 2023 vertretbar.

Für die geplante Instandsetzungsmaßnahme Zugang zum „Treppenweg Blumenstraße“ war nur ein hohes Angebot eingegangen. Deshalb wurde aus dem Gremium angeregt, bei den vor Ort aktuell tätigen Firmen nachzufragen, ob sie nicht ebenfalls ein Angebot abgeben wollen. 

 Weiter berichtete Bürgermeisterin Catenazzo, dass man die Firma Gansloser angefragt habe, ob sie im Zuge der Sanierungsarbeiten der südlichen Ortsdurchfahrt in Zell die Hofeinfahrten mit insgesamt 727 m² Fläche sanieren könnten. Dabei muss sowohl die Trag- als auch die Deckschicht erneuert werden. Das Gremium stimmte dieser Vorgehensweise zu. BMin Catenazzo ergänzte, dass diese Maßnahme frühestens nach Abschluss der aktuellen Maßnahmen erfolgen könne. Sie ging davon aus, dass dies Anfang Juni umgesetzt werden könne. Auch für die Instandsetzung der insgesamt zehn Schachtdeckel wurde die Verwaltung beauftragt, nach einer günstigeren Lösung zu suchen.

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED könnte eventuell verschoben werden, es sind jedoch einige ältere Straßenlaternen mit hohem Energieverbrauch vorhanden, bei denen sich die Umstellung besonders lohnen würde, so Bürgermeisterin Catenazzo. Bei der Errichtung des Fuß- und Radweges ins Gewerbegebiet muss geprüft werden, wann der Zuschuss ausläuft. Dementsprechend wird dann entschieden, in welchem Jahr die Umsetzung erfolgen wird. 

Auch wenn dies sehr bedauerlich wäre, so BMin Catenazzo, könnte die Erstellung einer PV-Anlage auf dem Rathausdach in das nächste Jahr verschoben werden. Hier soll nochmals das Interesse der Bürgerenergiegenossenschaft erfragt werden. 

GR Held schlug vor, sollte das Gerüst für die Errichtung der Anlage am Rathaus stehen, dies mit der Sanierung der Holzbalken am Rathaus zu kombinieren; dies könne Kosten sparen. Dies wurde allgemein befürwortet. 

Weiter müsse noch abgeklärt werden, wann die neuen Endgeräte für den Digitalfunk beschafft werden. BMin Catenazzo sagte zu, hier die erforderlichen Informationen in Erfahrung zu bringen. Weiter führte sie aus, dass die Sanierung des Reinhold-Maier-Turmes (Streichen der Außenfassade) dringend notwendig sei, wohingegen die Anschaffung eines Ratsinformationssystems nach Auffassung des Gremiums auch ins nächste Jahr verschoben werden könnte. 

Im Zusammenhang mit dem Umbau der Regenüberlaufbecken verwies GR Held darauf, dass dabei auch die Schachtdeckel erneuert und durch abschließbare Deckel ersetzt werden sollten, um den Absturz der Deckel zu verhindern. 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Hinweise in den Haushalt 2024 einzuarbeiten und diesen für die Verabschiedung im Mai 2024 vorzubereiten. 

 Betriebsübernahme des evang. Kinderhauses „Grashüpfer“ durch die bürgerliche Gemeinde zum 01.05.2024 / Vertrag

BMin Catenazzo verwies auf den als Tischvorlage vorbereiteten Entwurf des Übertragungsvertrages, der erst kurz vor der Sitzung vorlag. Ursache hierfür ist die erforderliche Prüfung durch den Oberkirchenrat im Vorfeld. Bürgermeisterin Catenazzo erklärte, dass die rechtliche Umsetzung relativ „einfach“ sei, da sich Gebäude und Außenanlagen bereits im Eigentum der Gemeinde befinden. Die Übertragung der Arbeitsverträge sei hier die größte Herausforderung gewesen – und auch die Bearbeitung von weiteren 27 Personalfällen mit Auszubildenden und FSJ-Kräften werde in Zukunft viel Mehraufwand bedeuten. 

 Weiter berichtete Bürgermeisterin Catenazzo, dass am 6. Mai ein kleines Willkommensfest im Kinderhaus mit den neuen Mitarbeiterinnen, dem Rathaus-Team, dem Bauhof-Team sowie den Mitgliedern des Gemeinderates sowie des ehemaligen Kindergartenausschusses stattfinden werde. 

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat dem vorliegenden Übertragungsvertrag einstimmig zu.

 Informationen zum Stand der aktuellen Baumaßnahmen

a) Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt 

BMin Catenazzo informierte das Gremium darüber, dass nach aktuellem Stand geplant ist, die Hauptstraße spätestens am 23. April für den Verkehr wieder freizugeben. Sie bedankte sich in diesem Zusammenhang für die Geduld aller Anliegerinnen und Anlieger der Umleitungsstrecke, wies jedoch auch darauf hin, dass aufgrund der guten Planungen und Absprachen mit der Firma Gansloser die Belastung auf fünf Wochen reduziert werden konnte. 

GRin Schwegler berichtete, dass der zu einem Notfall gerufene Rettungswagen die Umleitungsstrecke über Rattenharz gefahren sei. Die Information zu Wegen für die Rettungsdienste erfolgt über das Landratsamt. BMin Catenazzo sagte zu, dass sie dies jedoch an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeben werde. Selbstverständlich müssen die Rettungsdienste über die Zufahrtsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt werden. 

Abschließend berichtete sie, dass der Zeitplan vollumfänglich eingehalten werden konnte. Somit wird der Endbelag am Pfingstwochenende aufgebracht. Für die Sperrung wurde folgender Zeitraum festgelegt: 

Freitag, 17. Mai, von 17:30 Uhr bis Sonntag (Pfingstsonntag), bis 20:00 Uhr. 

Je nach Wetterlage und Baufortschritt könnte die Straße bereits am Samstagabend wieder freigegeben werden. 

 b) Glasfaserausbau

Beim Glasfaserausbau wurde nach Mitteilung von BMin Catenazzo wiederholt auf die Problematik der nur mit großer zeitlicher Verzögerung erfolgten Asphaltierungsarbeiten nach erfolgter Verlegung hingewiesen.

 Verschiedenes

Ergänzung von zwei Handläufen am Treppenaufgang Turnhalle

BMin Catenazzo teilte mit, dass eine Anbringung des mittleren Handlaufes nur genau mittig möglich ist, da ansonsten die rechtlichen Vorgaben (nach mindestens 4 Metern ein Handlauf) bei einer Treppenbreite von 8 Metern Breite nicht eingehalten sind. Dies nahm das Gremium zur Kenntnis. 

Pflanzung von 30 Streuobstbäumen / Handwerker-Aktion

BMin Catenazzo informierte über die Pflanzaktion und die anschließende Umsetzung von Maßnahmen zum Verbissschutz zusammen mit den örtlichen Handwerkern. 

Zum Abschluss bedankte sie sich bei Ak rund ums Dorf für die Pflanzaktion, bei den Handwerkern für die Einhausung der Bäume, bei dem Bauhof-Team Andreas Held, Michael Zürn und Ben Weller für die Unterstützung sowie Herrn Willi de Wit für die Unterstützung und Beratung sowie den ersten Baumrückschnitt. 

Verkehrssituation an der Hauptstraße / Unfallschwerpunkt in Breech

BMin Catenazzo informierte das Gremium darüber, dass im Anschluss an die Glasfaserverlegung eine Verkehrsschau durchgeführt werden soll. Nach den Erfahrungen einiger Gremiumsmitglieder hat sich die Zahl der Falschparker aufgrund der Kontrollen und Strafzettel bereits verbessert.

In Breech zeichnet sich ein Unfallschwerpunkt ab – Ortsstraße Einmündung Kaisersträßle – laut Anwohnern fanden hier bereits drei Unfälle statt. Auch das muss mit dem Straßenverkehrsamt geklärt werden. 

Vandalismus in Börtlingen

BMin Catenazzo berichtete, dass es in den zurückliegenden Wochen mehrfach zu Vandalismus gekommen ist. Unter anderem wurden in der Turnhalle ein Schrank und ein Sportgerät beschädigt, die Spielekiste auf dem Sportplatz zerstört und die Parkverbotsschilder in der Blumenstraße entfernt.  Außerdem wurden mehrfach Artikel bei TanteM nicht bezahlt, was nun entsprechende Anzeigen nach sich ziehen wird. Im Mitteilungsblatt soll deshalb ein Artikel über die Problematik veröffentlicht werden und auf die Videoüberwachung im Laden hingewiesen werden.

W-LAN für das Rathaus

BMin Catenazzo berichtete, dass für verschiedene Anwendungen im Rathaus und auch für die Gäste W-LAN zweckmäßig wäre. Kosten für die Einrichtung belaufen sich auf 2.358 €. Das Gremium ist mit der Einrichtung einverstanden. 

Abwasserleitung Kinderhaus 

Vor ca. zwei Jahren wurde ein erster Teilbereich der Abwasserleitung saniert. Nachdem es nach wie vor zu Verstopfungen kommt, ist es nun erforderlich, die restliche Leitung zu erneuern. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, das Angebot des Forst- und Baggerbetriebs Abele, Rechberghausen zum Preis von 8.112,23 € anzunehmen. 

Weniger…

Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 19.03.2024

Verschiedenes

Zweiter Handlauf am Treppenaufgang Turnhalle

BMin Catenazzo verwies auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Demnach ist aufgrund der breiten Treppe ein zweiter Handlauf vorgeschrieben. GR Held sprach sich gegen den ebenfalls denkbaren wegklappbaren Handlauf aus, da dieser nicht stabil genug wäre. GRin Schwegler befürwortet einen zweiten Handlauf, dieser sollte aber nicht genau in der Mitte angebracht werden, damit er bei Entladungen nicht im Weg ist. GRin Fischer unterstützt diese Auffassung.

BMin Catenazzo schlägt deshalb vor, den zweiten Handlauf so anzubringen, dass die Treppe dadurch in 1 Drittel/ 2 Drittel aufgeteilt wird. 

Der GR beschloss einstimmig die Beauftragung der Firma Metallbau Markus Böhnel, Göppingen-Bartenbach, mit der Anbringung von zwei Handläufen zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.675,00 €, wobei die Anbringung nicht in der Mitte der Treppe, sondern ungefähr bei einem Drittel der Treppenbreite erfolgen soll.

Ertüchtigung der Telefonanlage sowie Anschaffung von fünf Headsets

BMin Catenazzo erläuterte die Notwendigkeit der Erneuerung der Telefone und die Gründe für die Anschaffung von Headsets. Die Telefone wiesen Funktionsmängel auf und durch die Headsets sei ein flexibleres Arbeiten möglich. Die Kosten hierfür betrugen 2.209,12 €. Die Firma Heldele, welche seit 2006 die Anlage betreut, hatte die Umstellung und Beschaffung durchgeführt.

Anschaffung eines zweiten EC-Terminals

BMin Catenazzo informierte das Gremium darüber, dass im Zuge der Verlegung des Bürgerbüros ins Erdgeschoss die Anschaffung eines zweiten EC-Terminals notwendig wurde. Die Bürger haben sich bisher sehr positiv über die Verlegung des Bürgerbüros in das Erdgeschoss geäußert.

Einladung Jubiläumskonzert

BMin Catenazzo wies auf den Auftakt des Jubiläumsjahres des Musikvereins am 23.03.2024 hin, der mit einem Stuhlkonzert in der Turn- und Festhalle erfolgt. Der Eintritt ist frei. 

Umzug Kinderfest am 29.06.2024 

BMin Catenazzo zeigte anhand der Tischvorlage die mit den Vereinen und Gruppen abgesprochene Umzugsstrecke und den Vorschlag für die Festzugsreihenfolge. 

 Pflanzung von 30 Streuobstbäumen / Ausgleichsmaßnahme

BMin Catenazzo berichtete von der bevorstehenden Pflanzung von Streuobstbäumen als Ausgleichsmaßnahme auf der gemeindeeigenen Fläche am Schneiderhof am 23.03.2024.  Die Aktion wird vom Arbeitskreis rund ums Dorf zusammen mit dem Bauhof durchgeführt. In dem Zusammenhang bedankte sie sich bereits heute bei allen Beteiligten. 

Herr Spitz ergänzte die Ausführungen mit dem Hinweis, dass durch die Pflanzmaßnahmen das noch vorhandene Ausgleichsdefizit für die Bebauungspläne im Bereich des Gewerbegebietes Seele ausgeglichen sind.

Anmerkung: Wie berichtet konnte die Maßnahme mit der Einhausung der Bäume durch Handwerker und Bauhof in der vergangenen Woche beendet werden. 

 Verkauf des Rasentraktors

BMin Catenazzo gab bekannt, dass der alte Rasentraktor der Gemeinde zu einem Preis von 1.800 € verkauft wurde. 

 Lüftung und Heizung Turnhalle bzw. Bürgerhaus

BMin Catenazzo erklärte, dass die Lüftung der Turnhalle überprüft werden muss. Außerdem besteht Sanierungsbedarf bei der Heizungsanlage, weshalb mit dem Ingenieurbüro H und H Planungs GmbH, Schlierbach, ein Termin vereinbart worden sei. Mittel für die Untersuchung und Planung seien bereits im Haushalt 2023 eingestellt gewesen. Auch die Heizung im Bürgerhaus musste repariert werden. Dies war erforderlich geworden, da bei der Überprüfung Defizite festgestellt worden waren. 

 Beeinträchtigung Parkprobleme in der Hauptstraße

BMin Catenazzo kündigte an, das Thema in der Aprilsitzung zu behandeln.

 Kaltes Wasser aus den Duschen der Sporthalle 

GRin Schniepp wies darauf hin, dass die Duschen in der Turnhalle seit längerer Zeit nur noch kaltes Wasser liefern würden. BMin Catenazzo teilte hierzu mit, dass die Gemeinde hierüber informiert worden sei, es jedoch verschiedene Aussagen zur Behebung gegeben habe. In der vergangenen Woche konnte nun das Warmwasser wieder in Betrieb genommen werden. Grundsätzlich sei der Einbau eines Durchlauferhitzers statt des großen Boilers zur Energieeinsparung zu erwägen. Auch dies werde mit dem Ingenieurbüro besprochen werden. 

Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 20.02.2024

Behandlung von Bauanträgen - Birenbacher Str. 19 / Verschiedenes / Beschaffung eines Kleintraktors / Jahresrechnung 2022 mit Rechenschaftsbericht / Glasfaserbau / weitere Ausbaumaßnahme der Kreisstraße K 1408 / Krankenpflegeverein / Parkprobleme im Bereich der Hauptstraße 

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Behandlung von Bauanträgen

Erstellung eines Einfamilienfertighauses sowie Anlage von zwei Stellplätzen, Lerchenweg, Flst. 42/3 Börtlingen

Hauptamtsleiter Spitz verwies darauf, dass für das Bauvorhaben keine Befreiungen erforderlich sind, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Häuslensäcker, 2. Änderung“ eingehalten werden. Da das Vorhaben Wohnraum im Zuge  der Innenentwicklung schafft, ist es aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen. Eine Angrenzeranhörung ist laut Mitteilung des Bauamtes nicht notwendig.

Das Gremium beschloss einstimmig, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Es wurde dabei der Hinweis auf die Bestimmungen des Bebauungsplanes ausgesprochen, mindestens einen Baum 1. oder 2. Ordnung aus der Pflanzliste des Bebauungsplanes pro (angefangener) 400 m² zu pflanzen.

Errichtung von Balkonen im EG und OG, Birenbacher Straße 19, Flst. 197/3 Börtlingen-Zell 

 Herr Spitz erläuterte dem Gremium anhand der Sitzungsvorlage, dass das Vorhaben aufgrund der Überschreitung der Baugrenze des Bebauungsplanes „Tobel“  der Befreiung von dessen Festsetzungen bedarf. Er schlug vor, zur Beschleunigung des Bauvorhabens über die Befreiung zu entscheiden, obwohl das Bauamt noch prüfen muss, ob eine zunächst geforderte Verkleinerung der Balkone rechtmäßig ist. Die Erteilung des Einvernehmens für die beantragten größeren Balkone würde in diesem Fall auch für die kleinere Variante gelten.

 Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das  Einvernehmen der Gemeinde zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. 

 Verschiedenes 

 Herr Spitz informierte anschließend das Gremium darüber, dass die in der letzten Sitzung beschlossene Forderung, im Zuge des Bauvorhabens Hauptstraße 49 einen Stellplatz je Wohnung (und somit sieben anstatt der geplanten fünf) herzustellen, nach Mitteilung des Bauamtes im Landratsamt rechtlich nicht durchsetzbar ist. Zum einen können im Zuge der Erteilung des Einvernehmens keine Auflagen gefordert werden, zum anderen ist bei einem Umbau im Bestand gemäß § 37 LBO keine Forderung zusätzlicher Stellplätze möglich, wenn die Baugenehmigung für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt. Das Gremium nahm die Ausführungen mit Unverständnis zur Kenntnis. 

 Beschaffung eines neuen Kleintraktors

 BMin Catenazzo stellte die vorliegenden Angebote für drei verschiedene Kleintraktormodelle vor. Die Preisspanne lag dabei zwischen  43.127,44 € und 58.905 €. Sie erklärte, dass der aktuell vorhandene Kleintraktor (New Holland) 19 Jahre alt ist und 4.000 Betriebsstunden vorweist. Er wird vorrangig für den Winterdienst eingesetzt. Ein kleines Fahrzeug ist erforderlich, um Plätze und Gehwege zu schippen und zu streuen. Da bei Wintereinbruch in allen Gemeinden gleichzeitig geschippt werden muss, sind eine interkommunale Zusammenarbeit bzw. die Beauftragung einer externen Firma keine Optionen. 

Das Fahrzeug hatte im vergangenen Jahr verschiedene Ausfälle bei der Elektronik, das Gestänge ist verbogen und durch die Korrosion kam es zu weiteren Schäden. Bisher waren Reparaturen noch möglich, es ist jedoch zu befürchten, dass im kommenden Winterdienst der Traktor komplett ausfällt. Damit ist eine Neubeschaffung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll. BMin Catenazzo wies darauf hin, dass heute noch keine Vergabe stattfinden solle, da man sich zuvor für ein Modell entscheiden müsse. GR Held ergänzte, dass auch ein Elektrostreuer für den Winterdienst angeschafft werden soll, da mit diesem unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit gestreut werden kann, was bei der Hanglage in Börtlingen besser funktioniert. Hier sei auch die Beschaffung eines Vorführgerätes möglich, das zwischen 5.000 Euro und 9.000 Euro kosten würde.

 GR Hettich sprach sich dafür aus, dass die Bauhofmitarbeiter entscheiden sollen, welches Modell am besten ist. GR Schwegler schlug vor, dass sich einige Mitglieder des Gremiums, die sich mit solchen Fahrzeugen auskennen, die Modelle ansehen sollen.  

 Das Gremium einigte sich darauf, dass ein Termin für die Besichtigung der Kleintraktoren festgelegt wird, an dem dann interessierte Mitglieder des Gemeinderats teilnehmen werden. 

Jahresrechnung 2022 mit Rechenschaftsbericht

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis genommen und einstimmig festgestellt. Kämmerin Leonhardt erläuterte dem Gremium das Ergebnis und die entstandenen Abweichungen. 

Die Gemeinde konnte im laufenden Betrieb einen Gewinn erwirtschaften. So stand am Ende des Jahres 2022 ein Plus von 392.178,59 €. Im Sonderergebnis erwirtschaftete die Gemeinde 246.586,15 €. Die Überschüsse des laufenden Betriebs und des Sonderergebnisses wurden in die Rücklagen überführt. Die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses belief sich auf 392.178,59 € und die Rücklage des Sonderergebnisses auf 919.724,51 €.

Kämmerin Leonhardt erläuterte dem Gremium zunächst die Abweichungen im Ergebnishaushalt:  Auf der Ertragsseite war ein Plus von 415.645,81 € gegenüber der Planung zu verzeichnen. Dies stellt eine Abweichung von 10,24 % dar. Auf der Aufwandsseite sind die Aufwendungen um 121.322,78 € (-2,88 %) gegenüber der Planung gesunken.

Im Finanzhaushalt, der den tatsächlichen Zahlungsmittelverlauf darstellt, konnte ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 468.119,33 € erzielt werden. Geplant waren 128.810,00 €. Der Finanzierungsmittelüberschuss für Investitionen betrug 179.296,95 €. Die Gemeinde hat im Jahr 2022 einen Kredit in Höhe von 250.000,00 € aufgenommen. Nach Abzug der Tilgungsleistungen von 111.039,65 € stand der Finanzierungsmittelüberschuss zum Jahresende bei 103.120,87 €.

Der liquide Mittelbestand der Gemeinde erhöhte sich  zum Jahresende um 614.976,63 € auf 434.650,57 €. In dem Zuge konnten kurzfristige Kassenkredite zurückgezahlt werden. 

Der 167 Seiten umfassende Jahresabschluss 2022, der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlag, enthält Ausführungen zur Kredit- und Vermögenssituation der Gemeinde Börtlingen. Der Schuldenstand hat sich zum Jahresende 2022 auf 1.797.324,12  € verringert. Dies bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.044 €. 

BMin Catenazzo bedankte sich bei Frau Leonhardt und Herrn Engel für den umfassenden Jahresabschluss und beim Gemeinderat für den verantwortungsbewussten Umgang mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde. 

Verschiedenes

 Glasfaserausbau

 BMin Catenazzo informierte über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen. Nicht alles laufe rund. Gestern wurde zum Beispiel ein Privatweg aufgegraben. Auch komme es vereinzelt zu Beanstandungen, wie auch bei den derzeit laufenden Arbeiten entlang der Hauptstraße, die zu einer Verengung der Fahrbahn geführt haben. Hier sei von allen Rücksicht und Geduld gefordert. GRin Fischer wies in diesem Zusammenhang auf die zu geringe Beleuchtung der Baustelle an der Hauptstraße hin, zudem sei der aufgebrachte Belag in der Stuifenstraße zu grob. BMin Catenazzo erwidert, dass dies noch nicht der Endbelag sei, da dieser aufgrund der Witterung noch nicht hat aufgebracht werden können. Dieser folge in den kommenden Wochen. 

Weitere Ausbaumaßnahmen der Kreisstraße K 1408

 BMin Catenazzo erläuterte die als Tischvorlage ausgelegten Pläne der Straßensperrungen und Umleitungsstrecken. GR Mohring sprach die Problematik bei Nutzung der Umleitungsstrecken durch landwirtschaftliche Fahrzeuge an. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass an der Feldwegkreuzung westlich der Kreisstraße vorbereitende Arbeiten erforderlich seien, um die angrenzenden Grünlandflächen nicht zu sehr in Mitleidenschaft zu ziehen.

 Krankenpflegeverein

 BMin Catenazzo berichtete von der Sitzung des Vorstandes des Krankenpflegevereins Börtlingen e.V. am 19.02.2024. Das vorhandene Dreirad soll an das Haus Katharina abgegeben werden. Weiter findet  am 18.03.2024 im Rahmen der regelmäßigen Veranstaltungen ein Erste-Hilfe-Kurs statt. Zudem soll die Einstellung eines Seniorenreferenten geprüft werden, was zu einer Entlastung der Gemeindeverwaltung bei der Organisation der Veranstaltungen führen würde.

 Parkprobleme im Bereich Hauptstraße

GRin Schwegler berichtete von erheblichen Problemen mit parkenden Fahrzeugen im Bereich Hauptstraße/Friedhof. GR Hettich bekräftigte dies, durch häufige Falschparker komme es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da die Ortsdurchfahrt dann sehr unübersichtlich wird. Er forderte die Prüfung und Einrichtung von Parkverboten. Eine längere Diskussion im Gremium ergibt, dass die Problematik schwer lösbar ist, da es an alternativen Parkmöglichkeiten fehlt. BMin Catenazzo wies darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt beim Straßenverkehrsamt des Landratsamtes liegt. Sie wird hier erneut Kontakt aufnehmen und eine weitere Verkehrsschau und entsprechende Parkverbote anregen. In einer der nächsten Sitzungen soll dann über das Ergebnis des Gespräches berichtet werden.  

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 23.01.2024

Begehung der Paul-Roth-Schule / Vorstellung des Digitalkonzepts / Bürgerfragen / ​Bauangelegenheiten / Jahresrückblick und Statistik des Jahres 2023 / ​​​​

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Begehung der Paul-Roth-Schule / Vorstellung des Digitalkonzepts

Aus den Reihen des Gemeinderats kam der Wunsch auf, die digitale Ausstattung an der Paul-Roth-Schule anzuschauen. Rektorin Elke Neumaier freute sich über die Möglichkeit, die Arbeit zu präsentieren und bedankte sich für die gute Unterstützung durch den Schulträger. Sie zeigte den Bildschirm im Eingangsbereich sowie den I-Pad-Satz der Schule, welcher in einem speziell dafür vorgesehenen fahrbaren Koffer aufbewahrt wird. Weiter zeigte sie in einem Klassenzimmer, wie die Geräte zum Einsatz kommen. 

Sie betonte, dass die Schülerinnen und Schüler sehr sorgsam mit den Materialien umgehen und auch viel Spaß am Lernen und den Lernstandskontrollen haben. Erfreulich sei es, dass mit Herrn Mannsperger ein weiterer Kollege gefunden werden konnte. In den vergangenen drei Jahren hatte die Schule mit einer Stellenkapazität von 75 % gearbeitet, nun stehen für das kommende Schuljahr wieder 100 % zur Verfügung. 

Weiter berichtete sie, dass mit den steigenden Schülerzahlen in allen Klassen die Raumkapazitäten ausgeschöpft seien. Sie regte an, durch die Einhausung des Lagerraumes sowie eines Teils des Flurs das kleinste Klassenzimmer zu vergrößern. 

Anmerkung: 

Die Gemeinde Börtlingen hatte in den Sommerferien das WLAN-Netz ausgebaut sowie die Bildschirme mit Übertragungsmöglichkeit für jedes Klassenzimmer angeschafft. Ergänzt wurde dies mit Schüler- und Lehrer-Tablets, deren Bestand nun laut Beschluss vom 12.12.2023 um weitere 20 Tablets aufgestockt worden ist. Insgesamt betragen die Kosten für die Digitalisierung 36.548,97 €; es werden Landes- und Bundeszuschüsse in Höhe von ca. 25.400 € im Rahmen des Digitalpakts erwartet. 

Bürgerfragen

Ein Bürger lobte ausdrücklich die tolle Arbeit, die von den Lehreinnen und der Rektorin im Rahmen der Digitalisierung geleistet wird. Die Unterstützung durch Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sei ebenfalls bemerkenswert. 

Außerdem fragte er nach, was es mit den orangefarbenen Pfeilen und Markierungen zwischen Breech und Börtlingen auf sich hat. BMin Catenazzo stellte fest, dass es nicht in Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau stehe und dass hierzu nichts weiter bekannt ist. 

Anmerkung: 

Es ließ sich nicht feststellen, aus welchem Grund die Pfeile angebracht worden waren. 

Bauangelegenheiten

Umbau des Wohnhauses und Anlage von fünf Stellplätzen, Hauptstraße 49, Börtlingen

Herr Spitz verwies auf die Sitzungsvorlage und darauf, dass für das Bauvorhaben keine Befreiungen erforderlich sind. Bauliche Erweiterungen sind nicht geplant, lediglich die fünf Stellplätze kommen neu hinzu. Er erläuterte außerdem die geänderte Verfahrensweise bei Bauanträgen, die sich durch die Änderung der Landesbauordnung ergeben haben. Baugesuche werden nun direkt beim Landratsamt Göppingen eingereicht und von dort der Gemeinde zur Stellungnahme übersandt. Das Bauamt teilt dann mit, ob und in welchem Umfang eine Angrenzeranhörung durchzuführen ist. Diese ist künftig nur noch bei tatsächlich möglichen Beeinträchtigungen der Angrenzer erforderlich.

GR Held hielt die Zahl von fünf Stellplätzen für zu gering, dies werde zur unerwünschten Nutzung der Parkplätze von Rathaus und Tante M führen. GR Hettich bekräftigte dies und forderte eine größere Anzahl an Stellplätzen für das Bauvorhaben, was allgemein Zustimmung fand. Es soll ein Stellplatz je Wohnung und somit sieben Stellplätze gefordert werden.

Der Gemeinderat nahm einstimmig den Umbau des Wohnhauses und die Anlage der Stellplätze zur Kenntnis. Das Einvernehmen der Gemeinde wird gemäß § 34 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB unter der Auflage erteilt, dass für jede Wohnung ein Stellplatz und somit sieben Stellplätze errichtet werden.

Jahresrückblick und Statistik des Jahres 2023

BMin Catenazzo zeigte anhand der Statistiken die Entwicklung der Gemeinde in den letzten Jahren und erläuterte die auffälligsten Zahlen. Insbesondere die Anzahl der Bauanträge und der Eheschließungen war stark rückläufig, wohingegen die Geburtenrate seit mehreren Jahren stabil bleibe. (siehe dazu auch den Bericht im Schurwaldboten vom 11.01.2024). 

Anschließend ging sie im Jahresrückblick auf die wichtigsten Ereignisse des vergangenen Jahres anhand von zahlreichen Bildern ein. Während des Vortrags erfolgten einzelne Wortmeldungen aus den Reihen des Gemeinderates zu den angesprochenen Ereignissen.

GR Held wies darauf hin, dass auch im Schulweg nach Verlegung der Backbone- Kabeltrasse Wasser ausläuft. BMin Catenazzo sicherte zu, dies bei der insolventen Baufirma, die nun nach längerer Zeit mit ihr Kontakt aufgenommen hatte, erneut anzusprechen und diese erneut zur Behebung der Mängel aufzufordern.

Der AK Rund ums Dorf wird am 05.02. bei einem Termin mit der Gemeindeverwaltung mögliche Maßnahme zur Verbesserung der Biodiversität vorstellen. GR Thamm erklärte, dass neben mehreren Mitgliedern des Arbeitskreises auch Herrn Dr. Zelesny die Aktion begleiten werde. 

 GR Held fragte nach, ob es für die Größe von Klassenzimmern gesetzliche Vorgaben gibt. Der Verwaltung ist hier nichts bekannt, wird jedoch hierzu sich erkundigen. 

BMin Catenazzo nahm den Jahresrückblick zum Anlass, sich bei allen zu bedanken, die sich für die Gemeinde und das Gemeinwohl im Jahr 2023 eingebracht haben: Gemeinderat, Gemeindeteam, Vereine, Gruppen, Handwerksbetriebe sowie Bürgerinnen und Bürger. Gute Ergebnisse lassen sich nur in Gemeinschaft erzielen. 


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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 12.12.2023

Bürgerfragen, Behandlung von Bauanträgen, Stellungnahme der Gemeinde zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen,  Verschiedenes, Erneuerung von drei Masten für die Straßenbeleuchtung in Zell, Birenbacher Straße 8 – 14, Schulstatistik 2023/2024 BMin Catenazzo stellte die diesjährige Schulstatistik vor: Terminbekanntgaben,  Änderung der Hauptsatzung, Ev. Anschaffung weiterer Tablets für die Paul-Roth-Schule im Rahmen des Medienentwicklungsplans​​​​​ 

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Bürgerfragen

Ein Bürger fragte nach, ob es nicht möglich ist, die E-Mail-Adressen der Mitglieder des Gemeinderates zu veröffentlichen, um diese besser und schneller erreichen zu können.

BMin Catenazzo verwies auf den Schutz von in der Kommunalpolitik Tätigen, die zunehmend persönlichen Angriffen der Öffentlichkeit ausgesetzt sind. Sie erklärte, dass die Gemeinde 2024 nach den Kommunalwahlen die Anschaffung und Einführung eines Ratsinformationssystems plant. In diesem Zusammenhang wäre dann auch eine Kontaktierung der Mitglieder des Gemeinderates über entsprechende separate E-Mail-Adressen möglich. Sie betonte jedoch ausdrücklich, dass alle von der Bürgerschaft schriftlich oder per E-Mail eingehenden Schreiben, die an den Gemeinderat gerichtet sind, umgehend seitens der Verwaltung an das Gremium weitergeleitet werden. 

Weitere Bürgerfragen werden nach ausdrücklicher Nachfrage von BMin Catenazzo nicht vorgebracht.

Behandlung von Bauanträgen

 Es lagen keine Bauanträge vor. 

Stellungnahme der Gemeinde zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen

BMin Catenazzo verwies auf den Beschlussantrag in die Sitzungsvorlage: Die Gemeinde soll eine Stellungnahme abgeben und erneut einen Abstand von mindestens 1.000 m zu jeglicher Wohnbebauung fordern. Weiter erläuterte sie die Möglichkeit, für die Bürgerschaft direkt bei der Region Stellungnahmen abzugeben. Sie betonte außerdem, dass mit der Änderung des Regionalplanes noch keine Entscheidung über konkrete Windkraftprojekte verbunden ist, da hier nur potenzielle Flächen festgelegt werden, auf denen der Bau von Anlagen grundsätzlich möglich ist. Die Zulassung konkreter Anlagen erfolgt dann in separaten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach Prüfung der Genehmigungsfähigkeit.

Nachdem aus den Reihen der Zuhörer Wortmeldungen vorgebracht werden möchten, der Tagesordnungspunkt Bürgerfragen aber bereits abgeschlossen ist, muss der Gemeinderat Bürgerfragen zu diesem Tagesordnungspunkt separat zulassen. Nachdem BMin Catenazzo den Gemeinderat über die Zulassung von Fragen der Zuhörer entscheiden lässt, werden diese vom Gremium einstimmig zugelassen.

Auf die Frage, weshalb die Gemeinde den Bau von Anlagen zunächst abgelehnt habe und diesem nun zustimmen will, erklärte BMin Catenazzo, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme identisch mit der ersten Stellungnahme ist und eine grundsätzliche Ablehnung von der Gemeinde nie erfolgt sei. Sie wies weiter darauf hin, dass die Region für das jetzige Verfahren sehr viele Informationen liefert und eine sehr gute Bürgerbeteiligung durchführt.

GR Thamm zeigte auf, dass Börtlingen nur mit einer sehr kleinen Fläche an den Gemarkungsgrenzen tangiert wird und deshalb kein triftiger Grund für eine Ablehnung des Entwurfs seitens der Gemeinde vorliegt.

Aus den Reihen der Zuhörer wurde der geforderte 1.000-m–Abstand zur Wohnbebauung begrüßt, aber auch gebeten, auf das Vorhandensein windkraftempfindlicher Arten ausdrücklich hinzuweisen. Außerdem seien Auswirkungen auf Breech dennoch vorhanden und die zur Erholung genutzte Landschaft werde beeinträchtigt. Mit Hinweis auf die Sitzungsvorlagen und den bereits vorliegenden Umweltbericht für beide Gebiete erklärte BMin Catenazzo, dass das Vorkommen des Rotmilans bereits bekannt und in den Abwägungsprozess aufgenommen worden ist. 

Erneut verwies BMin Catenazzo ausdrücklich auf die Möglichkeit, als Bürgerin oder Bürger direkt bei der Region die Bedenken in einer Stellungnahme vorzubringen und sicherte zu, das entsprechende Verfahren zur Bürgerbeteiligung sowohl im Mitteilungsblatt als auch auf der Homepage der Gemeinde darzustellen. 

GR Hettich betonte, dass die Haltung der Gemeinde schwerpunktmäßig auf die Verhinderung von Freiflächenphotovoltaik ausgerichtet ist, da diese wesentlich stärkere Beeinträchtigungen für die Gemarkung bedeutet hätten. 

GR Mohring stellte ausdrücklich fest, dass der Gemeinderat Vertreter aller Einwohnerinnen und Einwohner ist und deshalb nicht eine ablehnende Stellungnahme aufgrund der ablehnenden Haltung einiger Bürgerinnen und Bürger  abgeben kann, da es innerhalb der Bürgerschaft und im Gremium auch andere Meinungen zur Windkraft gibt. 

Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde eine Stellungnahme abgibt, bei der die Einhaltung eines Mindestabstands zu jeglicher Wohnbebauung von 1.000 m gefordert wird. Ansonsten bestehen keine Bedenken gegen die Ausweisung der vorgeschlagenen Flächen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Homepage ausführlich auf die Möglichkeit zu Stellungnahme durch Bürgerinnen und Bürger zur geplanten Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen hinzuweisen. 

Anmerkung: Stellungnahmen zum Planentwurf können von Bürgerinnen und Bürger sowie von Interessensvertretungen bis spätestens zum 02. Februar 2024 abgegeben werden. Innerhalb dieses Zeitraums stehen zur Abgabe von Stellungnahmen folgende Wege zur Verfügung:

  • über die Beteiligungsplattform
  • per E-Mail an windenergie@region-stuttgart.org
  • per Post an Verband Region Stuttgart, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart

Die Beteiligungsplattform sowie alle Informationen wie Planentwurf, Umweltbericht und Gebietssteckbriefe finden Sie auf der Homepage der Region Stuttgart, auf folgender Seite

www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/

sowie auf der Homepage der Gemeinde Börtlingen unter www.boertlingen.de/Aktuelles.

 Verschiedenes

Erneuerung von drei Masten für die Straßenbeleuchtung in Zell, Birenbacher Straße 8 – 14

 BMin Catenazzo stellte das Angebot der Netze BW für die Erneuerung von drei Masten in der Birenbacher Straße vor. Bei den Masten handelte es sich um Betonmasten, die seit einiger Zeit starke Risse aufweisen und nun dringend erneuert werden müssen. Weiter ist geplant, die Oberleitungen in den Boden zu verlegen. Gleichzeitig werden die bestehenden Leuchtmittel durch LED-Lampen ersetzt, was sich energie- und kostensparend auswirkt. Für den Ersatz der drei defekten Masten trägt die Gemeinde die Kosten für die Tiefbauarbeiten sowie die Leuchtmittel, die restlichen Kosten übernimmt die Netze BW.

GR Elser schlug vor, die Tiefbauarbeiten mit den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Glasfaserverlegung abzustimmen.

Der GR beschloss einstimmig die Auftragsvergabe für den Austausch der drei Masten an die Netze BW gemäß den Angeboten vom 16.11.2023 und 04.12.2023 zum Angebotspreis von insgesamt 17.239,32 €.

Schulstatistik 2023/2024

BMin Catenazzo stellte die diesjährige Schulstatistik vor: 

Im Schuljahr 2023/2024 besuchen insgesamt 57 Kinder die Paul-Roth-Schule, davon

15 Kinder die 1. Klasse, 

19 Kinder die 2. Klasse, 

11 Kinder die 3. Klasse und 

12 Kinder die 4. Klasse. 

Die Wohnsitze der  Kinder teilten sich wie folgt auf:  

41 Kinder aus Börtlingen

5 Kinder aus Breech

9 Kinder aus Zell

1 Kind aus Rechberghausen

1 Kind aus Birenbach.

 In jeder der vier Klassen hat ein Kind Migrationshintergrund.

Terminbekanntgaben

BMin Catenazzo gab für das Jahr 2024 folgende Termine bekannt:

Die erste Gemeinderatssitzung des Jahres 2024 findet am 23. Januar statt. 

 Weitere Termine:

12.01.2024    Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr

13.01.2024  Bürgerdialog des Landkreises Göppingen

14.01.2024  Neujahrsempfang im Bürgerhaus

 Änderung der Hauptsatzung

Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde wurde am 14.09.2010 erlassen, geändert wurde sie zur Aufhebung der Unechten Teilortswahl am 10.12.2013 sowie zur Ermöglichung von Durchführungen von Online-Sitzungen am 08.12.2021. 

In dem vorliegenden Entwurf wurde die Satzung der aktuellen Rechtslage und die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Bürgermeisterin den tatsächlichen Anforderungen in der Verwaltung angepasst. Bei „der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben“ sowie „der Bewirtschaftung der Mittel im Haushaltsplan“ wurde berücksichtigt, dass die Werte als Richtschnur für die Erläuterungspflicht bei den Jahresabschlüssen herangezogen werden. 

Durch den Übergang der Trägerschaft des Kinderhauses auf die Gemeinde wird sich die Anzahl der Mitarbeitenden in der Kommune verdoppeln. Um schnelle personalrechtliche Entscheidungen treffen zu können, wurde bereits im Vorfeld besprochen, einen beschließenden Ausschuss einzurichten. BMin Catenazzo schlug vor, dass der Ausschuss sich auch mit Themen der Grundschulbetreuung befassen soll. Das Gremium stimmte der Einführung eines Kinderbetreuungsausschusses zu. Dabei liegen in dessen Zuständigkeitsbereich Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten sowie die Konzeption der Einrichtungen. Bei Entscheidungen über die personelle Besetzung von Leitungspositionen oder Gebühren verbleibt die Zuständigkeit beim Gesamtgemeinderat.

Laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg bestehen beschließende Ausschüsse aus dem Bürgermeister sowie vier Mitgliedern des Gemeinderats und deren Stellvertretungen. 

Der GR beschloss einstimmig die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf. Weiter wurde der beschließende Kinderbetreuungsausschuss mit folgenden Gemeinderäten besetzt:

  • GR Hettich (Stellvertreter GR Mürdter)
  • GRin Fischer (Stellvertreter GR Schwegler)
  • GRin Schniepp (Stellvertreter GR Mohring)
  • GR Thamm (Stellvertreter GR Elser)

Anmerkung: 

Die Satzung gültig ab 01.01.2024 finden Sie auf unserer Homepage unter www.boertlingen.de/Ortsrecht sowie in der Ausgabe Nr. 51/52 vom 21.12.2023 des Schurwaldboten. 

Ev. Anschaffung weiterer Tablets für die Paul-Roth-Schule im Rahmen des Medienentwicklungsplans

Einleitend erklärte BMin Catenazzo, dass der Start mit den Bildschirmen, Dokumentenkameras und Tablets, welche im Laufe des Jahres im Rahmen des Medienentwicklungsplans angeschafft worden waren, gut gelungen sei. Die Medien werden regelmäßig im Unterricht eingesetzt. Aktuell werden im Bereich „Lesen“ regelmäßige Lernstandskontrollen durchgeführt, um gezielt die Kinder zu unterstützen. Die Schulleitung hat einen Antrag gestellt, die Anzahl der vorhandenen Schülertablets um weitere 20 Stück aufzustocken, um zeitgleich mit allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse arbeiten zu können.

GR Hettich befürwortete die Beschaffung und BMin Catenazzo bestätigt auf seine Nachfrage, dass die bereits vorhandenen Geräte auch genutzt werden.

GR Elser sprach sich ebenfalls für die Beschaffung aus, in der Grundschule sei diese als Basis für die weiterführenden Schulen sehr wichtig. GRin Fischer erkundigte sich, ob eine Besichtigung in der Schule – unabhängig von der Entscheidung über die Beschaffung – möglich ist, was von BMin Catenazzo zugesagt wird. Auch GR Held berichtete von positiven Erfahrungen – Grundkenntnisse im Umgang mit digitaler Technik seien sehr wichtig. 

BMin Catenazzo ergänzte, dass die Zusammenarbeit mit der Firma KringIT aus Lorch bereits bei der Beschaffung der ersten Tablets sehr gut gewesen sei und dass die Ortsnähe, die gute Beratung der Lehrkräfte sowie die Einbindung der Schulprogramme für eine weitere Beauftragung sprechen. Die Vergleiche mit weiteren Anbietern haben gezeigt, dass das Angebot im unteren Preissegment liege. 

Der GR beschloss einstimmig die Anschaffung weiterer 20 Tablets gemäß dem Angebot der Firma KringIT aus Lorch zum Angebotspreis von 16.161,39 € brutto.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 24.11.2023

Gemeindewald/Planungen für das Forstjahr 2024

BMin Catenazzo begrüßte Herrn Revierförster König, um die Planungen für das Forstjahr 2024 zu erläutern. Für das Jahr 2024 sind Einnahmen in Höhe von 19.494 € geplant (Holzernte), dem stehen Ausgaben in Höhe von 15.723 € gegenüber. Neben den Ausgaben für die Holzernte selbst fallen Gebühren für die Holzverkaufsstelle, Steuern und Beiträge sowie ein Entgelt für den forstlichen Revierdienst an. 

Herr König stellte den derzeitigen Stand der Einnahmen und Ausgaben dar. Dabei waren die Einnahmen des vergangenen Jahres deutlich höher ausgefallen als geplant. Für das Jahr 2024 wird mit einem geringeren Holzeinschlag gerechnet, sodass die Einnahmen entsprechend niedriger ausfallen werden. Der Holzmarkt hat derzeit einen erheblichen Rückgang der Erlöse bei Nadelholz zu verzeichnen.

Auf Nachfrage von GR Held teilte Herr König mit, dass innere Verrechnungen wie z. B. Bauhofleistungen nicht in der Planung bzw. im Rechnungsergebnis aufgeführt sind. GR Thamm wollte wissen, ob es Vorgaben für Privatwaldbesitzer gibt und welche Rolle das Forstamt hier spiele. Herr König erläuterte, dass es im privaten Bereich mehr um Beratung und Unterstützung rund um Fördermittel gehe. 

GR Held wies darauf hin, dass die im Vortrag angesprochene Wegeunterhaltungsmaßnahme, welche noch in diesem Jahr geplant ist, in diesem Jahr nur noch schwer umsetzbar sein wird. Außerdem behinderten die abgelegten Stämme eine Sanierung. GR Mohring erkundigte sich, ob nur so viel Holz genutzt wird, wie nachwächst. Dies bestätigte Herr König. Das Nachhaltigkeitsprinzip werde regelmäßig innerhalb des Forstbetriebsplanzeitraumes überprüft.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans einschließlich Finanzplan und Naturalplan 2024. 

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 Behandlung von Bauanträgen

 Erstellung einer Pergola mit Lamellenmarkise und Seitenmarkise sowie Erweiterung der Terrasse, Stockbrunnenweg 10, Börtlingen

Herr Spitz erläuterte das Vorhaben, das durch den geänderten Bauantrag nun aus Sicht des Baurechtsamtes genehmigungsfähig ist. Da jedoch weiterhin die Baugrenze durch die Terrassenerweiterung überschritten wird, wird eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans erforderlich. 

Der GR beschloss einstimmig, das Einvernehmen der Gemeinde zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB zu erteilten. 

 Ausbau einer Wohneinheit, Stuifenstr. 1, Börtlingen

Einleitend stellte BMin Catenazzo fest, dass die Nachverdichtung im Innenbereich mit Schaffung von neuem Wohnraum zu begrüßen ist. Herr Spitz erklärte anschließend das Vorhaben. Bis auf die Schlafräume erfolgen alle Baumaßnahmen im Bestand. Diese sollen mit einem Flachdach überdacht werden, was der im Bebauungsplan festgesetzten Dachform „Satteldach“ widerspricht und deshalb der Befreiung bedarf.

Der GR beschloss einstimmig die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB.

 Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2024

BMin Catenazzo erläuterte auf die als Sitzungsvorlage beigefügte Kalkulation und die daraus abgeleitete vorgeschlagene Erhöhung des Wasserpreises von 1,86 € auf 2,08 € je m³. Die Kosten der Grundgebühr konnten bei 24 € jährlich belassen werden. Die Wassergebühren sollen im Zeitraum von fünf Jahren kostendeckend kalkuliert werden. Dies wird regelmäßig durch Gebührenanpassungen erreicht. 

Die Erhöhung bedeutet für eine Familie mit 120 m³ jährlichem Verbrauch Mehrkosten von 28,25 € im Jahr. GR Mohring wies auf die mit der Erhöhung verbundenen erheblichen Mehrkosten bei Haushalten mit hohem Wasserverbrauch wie z. B. landwirtschaftlichen Betrieben hin. Er bat um Prüfung, ob ein Rabatt für Landwirte und Großabnehmer möglich ist. Eine Prüfung wurde von BMin Catenazzo zugesichert.

 Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgenden Beschlussanträgen zu: 

 Der Gebührenkalkulation vom 09.11.2023 wird zugestimmt. Die Kalkulation lag dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor. 

  1. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 werden die Gebühren entsprechend der beiliegenden Satzungs-änderungen, Anlage 2, zur vollständigen Kostendeckung festgesetzt. Der dem Gemeinderat vorliegende Satzungsentwurf wird entsprechend beschlossen.

Kalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2024 für die Jahre 2024 und 2025

BMin Catenazzo verwies auf die vorliegende Kalkulation und die sich daraus ergebende vorgeschlagene Neufestsetzung der Abwassergebühr auf 2,75 € je m³ für Schmutzwasser und 0,76 € je m³ für Niederschlagswasser. Bisher betrugen die Gebühren für Schmutzwasser 1,98 € je m³ und Niederschlagswasser 0,86 € je m³. 

 Zwar konnten die Gebühren für das Niederschlagswasser gesenkt werden, die Erhöhung im Bereich Schmutzwasser resultiert in erster Linie durch die steigenden Ausgaben bei der Sanierung der Kläranlage. 

Aus den Reihen der Gemeinderäte kam der Vorschlag, mit Hinblick auf die Kostenwelle, die seitens der Sanierungsmaßnahmen befürchtet wird, heute bereits stärker zu erhöhen, um in den nächsten Jahren auf Erhöhungen verzichten zu können.

 BMin Catenazzo wies darauf hin, dass dies nicht möglich ist, weil die Gebühren kalkuliert werden und die tatsächlichen Kosten abbilden müssen. Es wird eine vollständige Kostendeckung angestrebt. Sie betonte, dass die Digitalisierung der Regenüberlaufbecken in der Kalkulation noch nicht mit einkalkuliert sind, da noch keine Kostenschätzung vorliegt. Gegebenenfalls müsste im kommenden Jahr erneut kalkuliert und dann vermutlich erneut erhöht werden.

 Der Gemeinderat beschloss einstimmig Folgendes:

 Der Gebührenkalkulation 2024 bis 2025 (Anlage 1) vom 21.11.2023 wird zugestimmt. Die Kalkulationsunterlagen haben dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.

  1. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren wie folgt festgesetzt:

     ab 01.01.2024   Schmutzwassergebühr   Niederschlagswassergebühr

     Kanalgebühr   1,13 €/m³   0,55 €/m²

     Klärgebühr   1,62 €/m³   0,21 €/m²

     Gesamtgebühr   2,75 €/m³   0,76 €/m² 

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2023

Jahresrechnung 2021 mit Rechenschaftsbericht

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In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis genommen und einstimmig festgestellt. Kämmerer Engel erläuterte dem Gremium das Ergebnis und die entstanden Abweichungen.

Die Gemeinde konnte im laufenden Betrieb keinen Gewinn erwirtschaften. So stand am Ende des Jahres 2021 ein Minus von 172.742,27 €. Im Sonderergebnis erwirtschaftete die Gemeinde keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, da  zum Beispiel keine Grundstücksverkäufe getätigt wurden. Der Fehlbetrag des laufenden Betriebs wurde mit den Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses verrechnet. Die Rücklagen des Sonderergebnisses betrugen zum Ende des Jahres 2021 673.118,18 €.

Kämmerer Engel erläuterte dem Gremium zunächst die Abweichungen im Ergebnishaushalt:  Auf der Ertragsseite war ein Plus von 280.453,64 € gegenüber der Planung zu verzeichnen. Dies stellt eine Abweichung von 7,59 % dar. Auf der Aufwandsseite sind die Aufwendungen leider um 376.252,91 € (+9,98 %) gegenüber der Planung gestiegen.

Im Finanzhaushalt, der den tatsächlichen Zahlungsmittelverlauf darstellt, konnte ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 337.323,84 € erzielt werden. Geplant waren 105.857,00 €. Der Finanzierungsmittelbedarf für Investitionen betrug 330.458,33 €. Die Gemeinde hat im Jahr 2021 keinen Kredit aufgenommen. Nach Abzug der Tilgungsleistungen von 103.120,87 € standen der Finanzierungsmittelbestand zum Jahresende bei -96.255,36 €.

Der liquide Mittelbestand der Gemeinde erhöhte sich  zum Jahresende um 133.052,04 € auf 240.485,65 €. Maßgeblich dazu beigetragen haben die Kostenerstattungen des Landkreises für die Sanierung der Ortsdurchfahrt (Landkreisstraße).

Der 152 Seiten umfassende Jahresabschluss 2021, der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlag, enthält Ausführungen zur Kredit- und Vermögenssituation der Gemeinde Börtlingen. Der Schuldenstand hat sich zum Jahresende 2021 auf 2.392.742  € erhöht. Dies bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.413 €. Im Vergleich dazu liegt der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden zwischen 1.000 und 3.000 Einwohnern bei 896 € Schulden pro Einwohner.

BMin Catenazzo bedankte sich bei Frau Leonhardt und Herrn Engel für den umfassenden Jahresabschluss und beim Gemeinderat für den verantwortungsbewussten Umgang mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19.09.2023

Wiedereröffnung des Dorfladens „Tante-M“, Hauptstraße 56 / Vorstellung der Interessenten, GR Hettich sprach die schlechte Sichtbarkeit des Ladens an. Durch Banner und Fahnen könnte man hier viel erreichen. , Bürgerfragen, Vorbesprechung zur Einsetzung eines Stadtjägers, Behandlung von Bauanträgen: Umbau und Erweiterung  Doppelhaushälfte und Garage, Paul-Trunetz- Str. 30, Aktualisierung des Jagdkatasters zur Vorbereitung der Jagdgenossenschaftsversammlung 2023 / Vergabe​​​​​ 

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Wiedereröffnung des Dorfladens „Tante-M“, Hauptstraße 56 / Vorstellung der Interessenten

BMin Catenazzo begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt zahlreiche Besucherinnen und Besucher sowie den Vertreter der Presse. Weiter begrüßte sie die geladenen  Interessenten für die Übernahme des Dorfladens, Frau Waibel und Herrn Nusser, zur öffentlichen Sitzung.

Die potenziellen Betreiber stellten anschließend ihre bisherige Tätigkeit im Einzelhandel sowie ihren persönlichen Hintergrund vor. Familie Waibel führt einen landwirtschaftlichen Betrieb, Herr Nusser arbeitet im Einzelhandel. Sie führen aktuell die Tante-M-Filialen in Urbach und Haubersbronn, eine weitere Filiale wird zeitnah in Schorndorf eröffnet. In den Filialen wird Wert auf regionale Produkte gelegt und sie arbeiten mit Lieferanten aus der Umgebung zusammen. Dies soll dann auch in Börtlingen so praktiziert werden und Produkte wie z.B. Eier, Bauernhofeis oder Fleisch soweit möglich von Erzeugern vor Ort bezogen werden. In jeder Filiale gibt es ein unterschiedliches Sortiment auf den jeweiligen Standort bezogen. Es werden rund 1.400 Artikel angeboten, dabei ist - soweit möglich - auch immer ein günstigerer und ein Markenartikel desselben Produktes im Sortiment.  Am Sonntag, den 24.9.2023, findet für die Bürgerschaft ein Infonachmittag von 14.30 Uhr bis 17:00 Uhr statt. 

BMin Catenazzo bat die Anwesenden, hierfür Werbung im Umfeld zu machen, damit das Interesse an der Wiedereröffnung des Ladens auch bekräftigt wird. Eventuelle Schwierigkeiten der Kunden mit dem Bezahlsystem sollen durch die Anwesenheit von Personal  (zu Beginn ständig, anschließend zu festen Zeiten) bewältigt werden. Die festen Anwesenheitszeiten des Personals werden durch Aushang im Laden sowie Veröffentlichung im Mitteilungsblatt publiziert werden.

GR Hettich sprach die schlechte Sichtbarkeit des Ladens an. Durch Banner und Fahnen könnte man hier viel erreichen. 

Auf Nachfrage von GR Held erklärte Frau Waibel, dass angesichts der benachbarten Bäckerei keine frischen Backwaren im Angebot sein werden sondern höchstens Aufbackbrötchen und abgepackte Kuchen etc. Weiter stellte sie fest, dass keine Barzahlung möglich sein wird – das Guthaben der vorhandenen Kundenkarten können im Übrigen weiter genutzt werden und auch eine Bezahlung mit EC-Karte wird erneut möglich. 

Der GR nahm von den Ausführungen Kenntnis und befürwortete die Wiedereröffnung des Ladens ausdrücklich.

Bürgerfragen

Ein Bürger nahm die Gelegenheit zum Anlass, nach der Verkehrssituation in Breech zu fragen. Er beklagte, dass durch unrechtmäßig fahrende Lastwagen es zu Schäden und Verunreinigungen am Breecher Spielplatz gekommen war. 

BMin Catenazzo verwies darauf, dass aktuell ein Fertighaus im Adelberger Weg aufgestellt werde – dabei sei es möglich, dass ortsunkundige Fahrer falsch abgebogen seien. Sie bittet den Bürger bei weiteren Verstößen die Verwaltung zu informieren. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Hackschnitzel durch den Bauhof wieder zusammengekehrt. 

Behandlung von Bauanträgen

Umbau und Erweiterung  Doppelhaushälfte und Garage, Paul-Trunetz- Str. 30

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage und  legte dar, dass das Bauvor-haben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. 

Der GR nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Erteilung des Einvernehmens zu eventuell notwendig werdenden Befreiungen, falls das Baurechtsamt zum Ergebnis kommen sollte, das diese erforderlich sind.

Vorbesprechung zur Einsetzung eines Stadtjägers

BMin Catenazzo umriss die Aufgaben eines Stadtjägers. Herr Krauß, der Jagdpächter in Börtlingen ist, hatte Interesse bekundet, die Tätigkeit als Stadtjäger nach bestandener Prüfung und Zulassung durch die Jagdbehörde auszuüben. Sie ergänzte, dass er aktuell die Weiterbildung zum anerkannten Stadtjäger absolviert. Nach bestandener Prüfung ist eine Bestellung möglich. 

Die Kosten für den Einsatz eines Stadtjägers trägt der Auftraggeber, in der Regel der Grundstückseigentümer. Durch eine Einsetzung als Stadtjäger können jedoch Aufwand und Gebühren für eine sonst erforderliche  Einzelgenehmigung beim Fangen von Wildtieren im Siedlungsbereich eingespart werden.

GR Schwegler bat darum, Herrn Krauß im Falle seiner Einsetzung um die Erstellung und Veröffentlichung einer Preisliste für seine Tätigkeiten zu bitten, damit die Kosten für die jeweiligen Auftraggeber ersichtlich sind. 

Der GR beschloss einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, bei bestandener Prüfung zum Stadtjäger die entsprechenden Schritte für die Einsetzung von Herrn Krauß als Stadtjäger in die Wege zu leiten.

 

Aktualisierung des Jagdkatasters zur Vorbereitung der Jagdgenossenschaftsversammlung 2023 / Vergabe

BMin Catenazzo erklärte, dass die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung noch in diesem Jahr erfolgen muss, damit eine Neuverpachtung der Jagdflächen bis zum Ablauf der Jagdpachtverträge am 31.03.2024  erfolgen kann. 

Voraussetzung für die Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist das Vorliegen eines aktuellen Jagdkatasters. Da die Verwaltung dies nicht selbst leisten kann, soll, wie vor der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung auch, die Vergabe an ein entsprechendes Fachbüro erfolgen. Dazu verwies BMin Catenazzo auf das vorliegende Angebot der Firma „Geocockpit“ aus Schlierbach, welche die Gemeinde bereits im Jahr 2017 unterstützt hatte. 

GR Mohring hielt den Aufwand und die Kosten für die Erstellung des Jagdkatasters und die sonstigen angebotenen Leistungen der Firma Cockpit für zu hoch und zweifelte die Notwendigkeit an. Diese Ansicht teilten weitere Mitglieder des Gemeinderats. 

BMin Catenazzo und Hauptamtsleiter Herr Spitz legten dar, dass die rechtssichere Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung nur mit aktuellem Jagdkataster möglich ist.

Der GR beschloss nach längerer Diskussion einstimmig, die Erstellung des aktuellen Jagdkatasters an die Firma Geocockpit aus Schlierbach zu vergeben, die in Anspruch genommenen Leistungen jedoch auf das notwendige Minimum zu beschränken, um die Kosten möglichst gering zu halten.

Weitere Berichte folgen in der nächsten Ausgabe des Schurwaldboten. 

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.07.2023

Verschiedenes

Besichtigung eines neuen Kleintraktors für den Bauhof hinter dem Rathaus

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung begutachtete das Gremium auf dem Rathausparkplatz den blauen Kleintraktor der Gemeinde sowie ein etwas größeres Vorführmodell. Insbesondere für den Winterdienst kommt der blaue Traktor zum Einsatz, da er auch für Gehwege und Engstellen geeignet ist. 

GR Held erläuterte, dass der alte Traktor inzwischen 20 Jahre alt ist und aufgrund verschiedener Schadstellen ist damit zu rechnen, dass der Traktor in naher Zukunft ohne größere Reparatur nicht mehr fahrtauglich ist. Deshalb wurden verschiedene Ersatzoptionen geprüft. Er stellte das Vorführfahrzeug der Firma Carrara vor: Dieses hat die für den Winterdienst geeignete Spurbreite, eine ausreichende Motorleistung sowie einen guten Rund-um-Blick – auch bei schlechter Witterung durch die Scheibenwischer, die die gesamte Frontscheibe abdecken. 

Dieses Modell könnte zunächst gemietet werden und der Kaufpreis würde sich dann beim Kauf um die bezahlte Miete reduzieren. 

Es wurde vereinbart, dass Bauhof und Verwaltung die notwendige Ausstattung zusammenstellen und entsprechende Angebote einholen. Dadurch soll eine kurzfristige Anschaffung bei Ausfall des alten Traktors möglich gemacht werden. 


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Bürgerfragen

 Ein Bürger stellte fest, dass der verkehrsberuhigte Bereich in der Hohenstaufenstraße ohne regelmäßige Überwachung der Geschwindigkeit keinen Sinn macht. Er wollte wissen, welche Maßnahmen hier ergriffen werden. 

Für eine Geschwindigkeitskontrolle ist die Verkehrsdichte zu gering, so BMin Catenazzo. Sie sagte jedoch zu, dies mit dem Landratsamt abzuklären. GR Elser verwies darauf, dass bei einer Kontrolle ohnehin nur die ersten fünf Fahrzeuge „erwischt“ werden, weil danach durch die sozialen Medien der Standort verbreitet wird. GR Hettich stellte fest, dass sich weder Eltern noch Anwohnende an die Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkvorschriften halten. 

GR Thamm und GR Hettich schlugen vor, bewegliche  Kunststoffelemente als Bodenwellen anzubringen. Dies hielt GR Held für wenig praktikabel und verwies dabei auf die Beeinträchtigungen beim Winterdienst. Zudem führt das Überfahren der Elemente zu Geräuschen.

BMin Catenazzo sagte zu, die Zulässigkeit von Bodenwellen und Ähnliches zu prüfen und auch die Kosten in Erfahrung zu bringen. Dabei sollen auch klappbare Elemente in die Überlegungen einbezogen werden, mit denen ein Überfahren von Flächen verhindert werden kann (z.B. für die Engstelle auf der Hauptstraße). 

Bebauungsplan „Geschrei – Deckblattänderung zu Flurstück Nr. 1154/4“ / Abwägungs- und Satzungsbeschluss

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage und teilte dem Gremium mit, dass insgesamt sieben Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind. Die darin enthaltenen Anregungen und Hinweise wurden abgewogen und in den Textteil des Bebauungsplanes aufgenommen. Eine Neuauslegung des Bebauungsplanes ist aufgrund der geringen Abweichungen nicht erforderlich. 

Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig das vorliegende Abwägungsprotokoll sowie die Ergänzungen in der Satzung. Anschließend wurden die Bebauungsplanunterlagen „Geschrei - Deckblattänderung zu dem Fist. Nr. 1145/4" mit den Änderungen als Satzung beschlossen. Die Gemeindeverwaltung wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses beauftragt.

 Anmerkung: 

Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Schurwaldboten vom 27. Juli 2023 und trat damit in Kraft. 

Vergabe für die Lieferung und Montage von vier Buswartehäuschen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestellen

Mit Hinweis auf die Sitzungsvorlage erläuterte BMin Catenazzo, dass die Grundsatzentscheidung zur Anschaffung der vier Buswartehäuschen zeitnah erfolgen muss, da mit der Submission für die Arbeiten rund um die Ortsdurchfahrt die ausführende Firma die Standorte der Fundamente für die weiteren Planungen benötigt. Die Submission findet am 27.07.2023 statt. 

Zunächst legte der Gemeinderat die Größe fest. Möglich waren dabei zwei oder drei Felder, wobei ein Feld ca. 1,50 m lang ist. Bei zwei Feldern beträgt die Länge insgesamt 3,27 m, bei drei Feldern 4,77 m. 

Nach kurzer Diskussion sprach sich das Gremium für jeweils drei Felder bei den Haltestellen in Fahrtrichtung Rechberghausen und jeweils zwei Felder bei den Haltestellen in Fahrtrichtung Börtlingen aus, weil bei letzterem weniger Fahrgäste einsteigen. 

Anschließend stellte Bürgermeisterin Catenazzo die einzelnen Modelle von vier verschiedenen Herstellern vor. In einer vorangegangenen Sitzung wurde bereits festgelegt, dass die Häuschen begrünte Dächer bekommen sollen. 

Die Preise der einzelnen Firmen sind nicht eins zu eins vergleichbar, da die Leistungen zu sehr voneinander abweichen. Insgesamt befinden sich jedoch alle Angebote innerhalb eines Preissegments. Neben der Optik sind die Vorgaben seitens der Kreisbehindertenbeauftragten entscheidend.  

Das Gremium entschied sich nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema für das Modell WH 9 mit Gründach der Firma Zimmermann aus Siegen – insbesondere aufgrund des „unaufdringlichem Erscheinungsbilds“ sowie der  praktikablen Nutzungsmöglichkeit. Der Angebotspreis für vier Wartehäuschen beträgt dabei 77.000 €. Die Gemeinde wurde in das Landesprogramm gemäß des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) aufgenommen. Hiernach werden auch die Wartehäuschen bezuschusst.  Weiter wurde beschlossen, vorerst auf die Fahrgastinformation in dem Häuschen zu verzichten und die Seitenteile nach vorne zu ziehen, damit bei allen Wetterlagen ein Schutz gegeben ist. 

Es wurde weiter darauf hingewiesen, dass der Mülleimer nicht beim Fahrplan angebracht werden soll, damit Menschen im Rollstuhl ungehindert den Fahrplan lesen können. GR Elser ergänzte, dass an den Wartehäuschen ein Leerrohr verlegt werden sollte. 

 

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2023

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Birenbach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die

Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2023 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Göppingen, den 09. August 2023

Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

Verschiedenes

Beschaffung eines neuen Aufsitzrasenmähers

Wie bereits berichtet wurde für den Bauhof ein neuer Aufsitzrasenmäher bestellt. Dazu hatten Teile des Gremiums sich das Modell auf dem Wertstoffhof vorführen lassen. Vorteil dieses Modells war insbesondere der große Auswurfschacht, welcher dazu beiträgt, dass die Arbeiten ohne lästige Unterbrechungen durchgeführt werden können. 

Die Verwaltung legte dem Gremium drei Angebote zur Entscheidung vor. Dabei war das Angebot mit der besten Preis-Leistungsverhältnis von der Firma Bopp Landmaschinen aus Böbingen in Höhe von 15.986 € brutto. Diese Auffassung teilte das Gremium. 

Da für die Beschaffung keine Mittel im Haushalt 2023 eingestellt sind, handelt es sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe. 

Beschaffung von Fernsehern statt Whiteboards für die Paul - Roth - Schule

BMin Catenazzo verwies auf das vorliegende Angebot der Fa. Kring IT, Lorch, welches für jedes Klassenzimmer der Paul-Roth-Schule einen Fernseher mit Apple TV vorsieht. Die Lehrkräfte waren sich einig, dass diese Anschaffung zum einen günstiger, als auch praktischer ist als Whiteboards, welche dann mit Beamer ergänzt werden müssen. BMin Catenazzo sprach sich für die Ergänzung der Anlagen mit einer Soundbar (z.B. für Filmabende) sowie für das größeren Bildschirm aus. Auch ist der Bildschirm bei Helligkeit gut zu sehen. 

Finanziert wird die Beschaffung teilweise aus Mitteln des „Digitalpakts“ des  Bundes.  

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung von vier TV-Geräten mit Soundbar und 75 Zoll Display bei der Firma Kring IT zum Angebotspreis von 11.637,60 € brutto.

Anmerkung: 

Die Bildschirme wurden in der ersten Augustwoche montiert und stehen damit rechtzeitig zum Start des neuen Schuljahrs zur Verfügung. 

Ersatzbeschaffung eines Farbdruckers für das Bürgerbüro

Bürgermeisterin Catenazzo gab bekannt, dass für den defekten Farbdrucker im Bürgerbüro eine Ersatzbeschaffung notwendig wurde, die zum Preis von 1.083,79 € erfolgt ist. Der Farbdrucker dient dazu, vorläufige Ausweisdokumente sowie Adressaufkleber für Personalausweise zu drucken. 

Treppenaufgang Gebäude Hauptstraße 60/1

Bürgermeisterin Catenazzo teilte mit, dass der Treppenaufgang durch den Steinmetz Andreas Lüttig aus Göppingen zum Angebotspreis von 5.823,33 € neu hergestellt worden war. Die Reparatur war notwendig geworden, um der Verkehrssicherheitspflicht zu entsprechen. Es wurden verschiedene Firmen angefragt, eine zeitnahe Umsetzung konnte jedoch nur durch die ausführende Firma zugesagt werden. 

Lehrgang von Miriam Benik als Standesbeamtin

Wie bereits berichtet, hat Frau Benik die Prüfung zur Standesbeamtin nach einem zweiwöchigen Seminar erfolgreich abgelegt und ist nun „Vollstandesbeamtin“ der Gemeinde Börtlingen. Damit hat sie die Befähigung zur Führung der Personenstandsregister sowie zur Beurkundung von Personenamtsfällen. 

Bestellung Bürgerauto

Für das neue E-Bürgerauto (Ladesäule steht bereits vor dem Rathaus) bestand die Möglichkeit, ein Gemeindelogo anzubringen. Allerdings wird dieses Fahrzeug lediglich am Anfang in Börtlingen stehen. Anschließend befindet es sich dort, wo es nach erfolgreicher Fahrt abgestellt wird. Die Kosten für die Beklebung belaufen sich auf 500 €. 

GRin Fischer und GR Thamm hielten die Anbringung für nicht erforderlich, GR Held schlug vor, einen einfachen Aufkleber am Heck als Hinweis auf die Gemeinde anzubringen, was allgemein befürwortet wurde.

Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses in den Sommerferien

BMin Catenazzo gab bekannt, dass während der Sommerferien die Öffnungszeiten des Rathauses reduziert werden, um den Mitarbeitenden das Abbauen von Über-stunden zu ermöglichen. Freitags ist das Rathaus in den Ferien geschlossen, in dringenden Fällen können die Anliegen per E-Mail vorgebracht werden. 

Aufstellung neuer Tore auf dem Sportplatz

Neue Tore für das Kleinspielfeld mit Basketballkörben sowie zwei neue Jugendtore wurden Mitte Juli geliefert und montiert. Dies, einen Dirtpark sowie die Reinigung des Kleinspielfelds  hatten sich die Jugendlichen gewünscht. 

Tour de Kreisle

BMin Catenazzo gab bekannt, dass die Tour de Kreisle am 26.07. in Börtlingen auf dem Dorfplatz Station machen wird. Sie lud das Gremium sowie die Bürgerschaft dazu herzlich ein. 

 

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2023

Bürgerfragen

Aus der Bürgerschaft wurde gefragt, wie der Stand des Glasfaserausbaus in Breech ist. Bürgermeisterin Catenazzo berichtete, dass die Deutsche Glasfaser sich gegen eine Aufnahme von Breech in das Ausbaugebiet entschieden hatte, da dies unwirtschaftlich sei. Allerdings könnte sich dies noch ändern, sobald die Planungen in Bezug auf das Gewerbegebiet weitergeführt werden. 

In dem Zusammenhang stellte sie fest, dass der Ausbau in Börtlingen und Zell langsamer als erwartet vorangehe. Allerdings wurden in den letzten Wochen die Backbone-Trassen über die Zachersmühle nach Börtlingen, von Zell zur Zeller Straße sowie von Birenbach nach Börtlingen gelegt - wichtige erste Schritte für die Weiterverzweigung in die Haushalte.  Auch wurden die Vermessungsarbeiten für das sogenannte Pop-up-Häuschen gegenüber dem Rathaus durchgeführt. 

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Behandlung von Bauanträgen

 Es waren keine Bauanträge bei der Gemeinde eingegangen. Die Anzahl der Bauanträge war in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen, so Bürgermeisterin Catenazzo. 

Umstellung Mittagessen an der Paul-Roth-Schule

Bürgermeisterin Catenazzo betonte, dass man mit dem aktuellen Anbieter des Mittagessens sehr zufrieden gewesen war. Über 10 Jahre belieferte die Firma aus Schorndorf Schule und bis vor zwei Jahren auch das Kinderhaus. 

Das Kinderhaus bezieht das Essen tiefgefroren und bereitet es im Heißluftofen zu. Dabei werden die Gerichte mit frischen Zutaten wie Rohkost oder Joghurt ergänzt.  

Dennoch sprechen einige Argumente für die frische Zubereitung des Essens: 

Die Menge kann individuell bestimmt werden, dadurch entstehen weniger Reste. Durch das Schockfrosten und dem direkten Verzehr nach der Zubereitung bleiben die Vitamine und Nährstoffe erhalten. Auch ist es möglich, auf Unverträglichkeiten der Kinder besser zu reagieren. Auch können Fahrten reduziert werden. 

Dagegen sprechen der erhöhte Personalbedarf sowie die Anschaffungskosten eines Heißluftofens und zwei Gefriertruhen. 

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde bestätigt, dass das Essen im Kinderhaus den Kindern sehr gut schmeckt. Man war sich einig, dass ein Angebot eines gesunden, ausgewogenen Essens im Vordergrund stehen muss, zumal das Mittagessen für viele Kinder die Hauptmahlzeit darstellt. 

 BMin Catenazzo informierte das Gremium, dass der Vorteil bei der Einstellung einer zusätzlichen Hauswirtschaftskraft auch darin liege, dass man einen Personalpool aufbauen könne, um bei Personalengpässen Hilfe in der Betreuung, im Kinderhaus oder bei Veranstaltungen wie das Kinomobil etc. organisieren zu können. 

Das Gremium beschloss einstimmig die Umstellung des Mittagessens auf den Anbieter Hofmann Menü-Manufaktur GmbH, Boxberg-Schweigern sowie die Anschaffung von zwei Gefriertruhen und eines Heißluftofens mit entsprechendem Zubehör in Höhe von einmalig 8.345,06 €. Zudem wurde  die Anstellung einer weiteren Hauswirtschaftskraft für ca. acht Stunden wöchentlich einstimmig beschlossen.

Wiedereröffnung des Landgasthauses Löwen / Vorstellung der neuen Inhaber

BMin Catenazzo begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Swen und Marco Hofsäß sowie Gunther Minkmar der Schurwaldhaus GmbH. 

Sie erläuterte kurz die Vorgeschichte. Um den wohlverdienten Ruhestand antreten zu können, hatte sich das Ehepaar Mende nicht ohne Bedauern für einen Verkauf des Landgashofs Löwen entschieden. Nach einer kurzfristigen Wiedereröffnung und verschiedenen Interessenten kam nun erfreulicherweise der Verkauf des Gasthauses an die Schurwaldhaus GmbH zustande. Wie die Käufer in öffentlicher Sitzung erklärten, war man bereits beim ersten Schritt in die Gastwirtschaft davon überzeugt, die Räumlichkeiten als Gaststätte zu behalten – mit dem Ziel, schwäbische Küche anzubieten. 

Die Käufer berichteten von den weiteren Plänen für den „Löwen“ – es sind verschiedene Sanierungsmaßnahmen geplant. Auch stehe man kurz vor der Unterzeichnung eines Pachtvertrages. Aufgrund der aktuellen Tätigkeit der künftigen Pächter sei es jedoch noch nicht möglich, in öffentlicher Sitzung den Namen zu nennen. 

Auch der Bürgerschaft wurde das Wort erteilt. Herr Teichmann, der stellvertretend für die Vereine vor Ort an der Sitzung teilgenommen hatte, wollte wissen, ob es bereits heute möglich sei, Reservierungen für die Weihnachtsfeiern zu tätigen. 

Die Käufer waren dabei zuversichtlich. Eine Eröffnung im Dezember hielten sie für realistisch. . 

Die Ausführungen wurden seitens des Gemeinderats sehr positiv aufgenommen. Bürgermeisterin Catenazzo versicherte, dass die Börtlingerinnen und Börtlinger allen voran der Gemeinderat mit regelmäßigen Besuchen den Löwen unterstützen werden. Über eine baldige Wiedereröffnung würden sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger freuen.  

Beratung über die Einführung eines kommunalen Förderprogramms für Balkonkraftwerke

BMin Catenazzo informierte das Gremium darüber, dass einige umliegende Gemeinden eine Förderung für sogenannte Balkonkraftwerke beschlossen haben. Diese werden in die Steckdose im Haushalt eingesteckt und der produzierte Strom direkt in den eigenen Stromkreislauf eingespeist. Dadurch sei es zum Beispiel möglich, den Kühlschrank bzw. die Waschmaschine klimaneutral zu betreiben. Sie sprach sich für eine rückwirkende Förderung aus. Als Fördersumme für die einzelnen Balkonkraftwerke hielt sie bei einer Anschaffungssumme von ca. 700 € einen Betrag von 100 € bis 150 € für angemessen. 

Sie betonte, dass es sich hier weniger um „den großen Wurf“ handele, es jedoch eine Möglichkeit eröffne, etwas  zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen. Dabei hat sie insbesondere die insbesondere für die Mieterinnen und Mieter im Blick, die selbst keine PV-Anlage auf dem Dach installieren können. 

Gemeinderat Simon Hettich äußerte Bedenken gegen das Förderprogramm. Man sollte sich die Förderung in Hinblick auf den Haushalt sehr gut überlegen. Auch sieht er die Verantwortung für eine solche Förderung keineswegs bei der Kommune, sondern eher auf Länder- bzw. Bundesebene. Weiter erklärte er, dass die Herstellung und Entsorgung der Anlagen in keinem Verhältnis zu den positiven Aspekten stehe. 

Mehrere Mitglieder des Gremiums gaben ihm Recht. Dabei wurden besonders der geringe Stromertrag sowie die Bevorzugung vor anderen klimafreundlichen Maßnahmen vorgebracht. 

Das Gremium sprach sich mit einer Enthaltung gegen die Einführung eines kommunalen Förderprogramms aus, lediglich Bürgermeisterin Catenazzo stimmte für die Einführung. 

Somit gilt der Antrag auf Beauftragung der Verwaltung, eine Richtlinie für die Förderung von Balkonkraftwerken zu erarbeiten, als abgelehnt.

Verschiedenes

Diverse Reinigungen

Bürgermeisterin Catenazzo informierte das Gremium über die anstehende Reinigung des Kleinspielfeldes. Zusätzlich wird der Sand der Weitsprunggrube sowie der Sandkästen auf dem Spielplatz Breech und am Kinderhaus Grashüpfer gereinigt. 

Austretendes Wasser Schulstraße / Salzklinge

Im Laufe der Woche fand ein Vor-Ort-Termin mit der Deutschen Glasfaser an der Schulstraße und der Salzklinge statt. Hier läuft Wasser über die Straße, daher sollte eine neue Drainage gelegt werden. Vertreter der Gemeinde Rechberghausen waren ebenfalls anwesend, da es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt. 

Auf die verschiedenen Nachfragen aus dem Gremium erklärte sie, dass die Landeswasserversorgung eine Wasserprobe entnommen habe. Es ist auszuschließen, dass es sich um einen Leitungsschaden handelt. 

Eröffnung Naturgruppe

Weiter führte BMin Catenazzo aus, dass die Waldgruppe des Kindergartens nun eröffnet werden kann. Die Betriebserlaubnis war am 16. Juni 2023 eingegangen, somit die Gruppe zum 1. Juli 2023 starten konnte. Offiziell eröffnet wird die Naturgruppe am 20. September mit einem Tag der offenen Tür.

Wasserschaden Friseursalon

Zudem kam es zu einem Wasserschaden im Friseursalon in der Hauptstraße 60/1. Es trat Wasser aus der Decke aus, was vermutlich durch eine undichte Fuge oder die Badewanne im darüber liegenden Geschoss verursacht wurde. Momentan läuft kein Wasser mehr, allerdings wurde die Firma Pittner beauftragt, die Klappe an der Badewanne zu öffnen und die Ursache zu beheben.  

„Unterwegs durch Börtlingen mit Dr. Helmuth Zelesny“ 

Bürgermeisterin Catenazzo berichtete, dass die Veranstaltung „Unterwegs durch Börtlingen mit Dr. Helmuth Zelesny“ mit etwa 20 Personen gut besucht war. Trotz der großen Hitze war es eine schöne Veranstaltung. Herr Dr. Zelesny hatte sich bereit erklärt, die Gemeinde weiterhin in Fragen des Naturschutzes zu unterstützen. 

Save the Date: Kommunalwahl 2024

Weiter gab Bürgermeisterin Catenazzo bekannt, dass die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 stattfinden werden. 

 Umspannstation der NetzeBW in Zell

Aufgrund des gestiegenen Stromverbrauchs wird in Zell eine weitere Umspannstation im Ortsteil Zell benötigt. Als möglicher Standort war seitens der NetzeBW der Standort neben dem Parkplatz des Waldkindergartens vorgeschlagen worden. Bürgermeisterin Catenazzo bat um weitere Vorschläge. Das „Häuschen“ hat folgende Maße: 2,80 m x 2 m ist ca. 1,90 m hoch.  

TÜV Fahrzeuge Feuerwehr

Bei den Fahrzeugen der Feuerwehr war die Hauptuntersuchung durchgeführt worden. Dabei wurden kleinere Mängel am Kraftstoffhahn der Tragkraftspritze festgestellt, die mit ca. 180 € behoben werden konnten. Zudem sind die Reifen des Löschfahrzeugs zu alt. Der Verwaltung lag ein Angebot der Firma Fischer aus Weilheim über 2.200 EUR für neue Reifen sowie die Altreifenentsorgung vor. 

GR Held schlug vor, die Altreifenentsorgung aus dem Angebot zu nehmen und die Reifen zu verkaufen. GR Hettich gab zu bedenken, dass das Löschfahrzeug bereits 24 Jahre alt ist und hier sowieso über Alternativen nachgedacht werden sollte. 

Das Angebot der Firma Fischer aus Weilheim – Beschaffung von vier Reifen zu insgesamt 2.698,69 € (ohne Altreifenentsorgung) wurde einstimmig angenommen. 

Umlaufverfahren Hydranten

Im Umlaufverfahren wurde die Vergabe für die Erneuerung des Hydrantenschacht an der Rechberghäuser Straße beschlossen. Die Einschätzung des Gemeinderats, ein „Gesamtpaket“ für die Erneuerung der Schächte zu schnüren, hat das angefragte Ingenieurbüro bestätigt, so dass nach einer Voruntersuchung geplant ist, mehrere defekte Schächte in Zell zeitgleich zu erneuern. Die Vorbereitungen dazu werden in den kommenden Wochen erfolgen. 

In diesem konkreten Fall war es jedoch erforderlich, schnell zu handeln, so dass an die Firma Astra (18.856,51 € brutto) sowie an die Firma Hummel (8.650,76 € brutto) vergeben worden war.  

Die Entscheidung dafür war einstimmig

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023

Standort eines möglichen Wiesengrabfelds, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, Behandlung von Bauanträgen/Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für eine Auffüllung auf Flurstück Nr. 147, Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2023 für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 / Aufstellung der Vorschlagsliste unter Beteiligung der Gemeinde, Verschiedenes/ Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2023/2024, Leitungsfreistellung,  Bau einer Gerätehütte für den Waldkindergarten, Bau einer Anlehnhütte für den Schulhof, AK rund ums Dorf, Parkplatzsituation Grundschule / Kinderhaus,  Geschwindigkeitsüberbreitungen in der Spielstraße „Hohenstaufenstraße“

 

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Begehung des Friedhofs Börtlingen

Auf die Ausführungen unter „Mitteilungen der Gemeinde“ wird verwiesen. 

Standort eines möglichen Wiesengrabfelds

Im Zusammenhang mit den Bestattungen kam aus der Bürgerschaft erneut der Wunsch auf, dass der Wetterschutz eingehaust wird. Bei Regen oder kalter Witterung ist der vorhandene Wetterschutz nicht ausreichend. BMin Catenazzo führt aus, dass Verwaltung und Gemeinderat verschiedene Lösungen diskutiert hat, allerdings ist dies nicht realisierbar, ohne die Personenanzahl bei Beerdigungen einzuschränken. Einige Optionen wie Glaswände etc. scheiden aufgrund der Kosten und des Reinigungsaufwands aus. 

Auch kam die Frage auf, ob man Grabstellen reservieren müsste. BMin Catenazzo verneinte dies. Aktuell stehen noch ausreichend Grabstellen zur Verfügung – auch bei den Urnengemeinschaftsgrabfeldern. Als Möglichkeit für ein zukünftiges Wiesengrabfeld für Urnen könnte der aktuelle Platz der anonymen Bestattungen angedacht werden. 

Anschließend wurde über die Ausrichtung der neuen Wiesengräber diskutiert. 

Das Gremium spricht sich einhellig für die Ausrichtung der Wiesengräber in derselben Flucht wie im übrigen „alten Teil“ des Friedhofs aus. 

Auch kam die Frage der Kosten für ein Wiesengrab auf. Es entstehen Kosten für die Bestattung von aktuell 1.500 € sowie für die Grabnutzungsgebühr, welche noch kalkuliert werden muss. Bürgermeisterin Catenazzo schätzte letzte auf ca. 1.000 € bis 2.000 €. Nach Möglichkeit sollen hier die Kosten für die Grabplatten enthalten sein. Die Kosten für die Gestaltung des Steins legt der Steinmetz fest. 

a) Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen 

BMin Catenazzo informierte darüber, dass im diesjährigen Haushalt für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen des Friedhofs 3.200 EUR eingestellt sind, im Jahr 2025 ein Ansatz i.H.v. 18.400 EUR. Allerdings machen die Schäden im neuen Teil des Friedhofs an den gepflasterten Wegen es notwendig, dass früher gehandelt wird. 

Die Schäden sind vor allem durch das Wurzelwerk der angrenzenden Bäume entstanden. Das Gremium einigte sich nach kurzer Diskussion darauf, dass am Weg entlang der Hecke Richtung Ödweilerhofstraße das Pflaster entfernt und lediglich aufgeschottert werden soll, da der Weg wenig frequentiert wird. Die Querwege hierzu sind in Ordnung, diese müssten lediglich mit einer Wurzelbürste gereinigt werden.

BMin Catenazzo machte darauf aufmerksam, dass es sich bei den Einfassungen rund um die Gräber aufgrund diverser Senkungen ebenfalls um Stolperfallen handelt. Das Gremium überlegte, ob hier kleinere Platten sinnvoll wären, allerdings wird dies keine Lösung des Problems darstellen, da auch hier Senkungen zu Absätzen zwischen den Platten führen werden. 

Die weitere Beratung findet im Rathaussaal statt. 

b) Sonstiges

 GR Held erkundigte sich, wie bei der Gemeinde Börtlingen damit umgegangen wird, wenn die Nutzungsdauer eines Grabes beendet ist. Von anderen Gemeinden weiß er, dass hier ein Zettel an das entsprechende Grab gehängt wird und wenn nach drei Monaten keine Rückmeldung der Grabverantwortlichen eingegangen ist, wird dieses abgebaut. Laut Satzung ist die Auflösung des Grabes nach Beendigung der Nutzungszeit jederzeit möglich – auch als Ersatzvornahme seitens der Gemeinde. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit wären diese Aufkleber jedoch eine gute Idee. Die Kosten werden dann den Angehörigen in Rechnung gestellt – sind keine Angehörigen greifbar, werden die Kosten von der Allgemeinheit getragen. 

Abschließend fasste das Gremium einstimmig folgende Beschlüsse: 

  1. Das Gremium beschließt den Standort entsprechend der Sitzungsvorlage mit einer Ost-West Ausrichtung der Gräber wie im alten Teil des Friedhofs. 
  2. Von einer Beauftragung eines Planers wird abgesehen. Der Bauhof wird beim Anlegen des neuen Feldes in Anlehnung an die alten Grabstrukturen ausmessen, sodass zwei Gräber in unmittelbarer Nähe angelegt werden mit einem gewissen Abstand zu den nächsten beiden Gräbern. Um ein einheitliches Gestaltungsbild auf dem Friedhof Börtlingen zu erreichen, wird die Größe der Steinplatte für Wiesengräber auf 45 cm x 45 cm festgelegt. Es sollen dieselben Platten wie die der Urnengemeinschaftsgräber verwendet werden. Die Beschaffung erfolgt durch die Gemeinde. 
  3. Weiter wird die Erstellung eines Flyers zur Information der Bürgerschaft über die Bestattungsmöglichkeiten beschlossen. 
  4. Zudem soll auf dem Weg Richtung Ödweilerhofstraße das Pflaster entfernt und neu eingeschottert werden. Bei den anderen Wegen werden lediglich kleine Ausbesserungsmaßnahmen vorgenommen. 

 Behandlung von Bauanträgen

Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für eine Auffüllung auf Flurstück Nr. 147

 BMin Catenazzo verwies auf die Tischvorlage und den gestellten Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung. Da diese zum Zweck der Bodenverbesserung vorgenommen werden soll, sieht sie hier keine entgegenstehenden Interessen. Da in der Vergangenheit in zwei Fällen erst nachträglich ein Antrag gestellt worden war, lobte GR Elser die Vorgehensweise der Antragsteller.  

Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Auffüllung von Bodenmaterial einstimmig. 

 Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2023 für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 / Aufstellung der Vorschlagsliste unter Beteiligung der Gemeinde

BMin Catenazzo informierte das Gremium über die beiden Bewerbungen für das Schöffenamt für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 von Frau Cornelia Schäfer-Schneider und Herrn Claus Rudolf Fischer. Insgesamt waren zwei Personen zu benennen. 

 Herr Claus Fischer ist dem Gremium bekannt, er war an dem heutigen Termin verhindert und ließ sich entschuldigen. Frau Schäfer-Schneider kam der Bitte der Verwaltung nach und stellte sich dem Gremium kurz vor. 

BMin Catenazzo bedankte sich bei Frau Schäfer-Schneider für ihr Kommen und ihre Bereitschaft, sich für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. Sie machte deutlich, dass die Gemeinde das Thema sehr ernst nimmt und daher gerne die Bewerbenden im Vorfeld kennenlernt. Weiter zeigte sie kurz das weitere Verfahren auf. Unter anderem haben nun die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einsicht in die Vorschlagsliste der Gemeinde zu nehmen und gegebenenfalls Bedenken vorzubringen. Im weiteren Verlauf wird die Vorschlagsliste an das Amtsgericht gesandt, wo ein Richter die Bewerbungen prüft und entscheidet, ob Hinderungsgründe bestehen. Auch das Landratsamt entscheidet nochmals über die Bewerbungen, weshalb die Wahl im Gremium noch keine endgültige Ernennung zum Schöffen bzw. Schöffin darstellt.

Das Gremium stimmte einstimmig für die Aufnahme von Frau Cornelia Schäfer-Schneider und Herrn Claus Rudolf Fischer in die Vorschlagsliste der Gemeinde Börtlingen. 

Verschiedenes 

 Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2023/2024

BMin Catenazzo berichtete aus der Sitzung des Kindergartenausschusses. Dieser hatte mehrheitlich eine Erhöhung der Elternbeiträge für Ü3-Betreuung um 8,5 % und der Beiträge für Krippen um 12 % vorgeschlagen. 

 Die gemeinsame Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags sowie der Kirchenverbände geht von einer Erhöhung der Beiträge für alle Gruppen von 8,5 % aus. Allerdings ist in der Vergangenheit die Anpassung im U3-Bereich stets geringer ausgefallen – aufgrund von Corona und auch aufgrund der geringeren Auslastung zu Beginn des Angebots. Nach wie vor liegen die Gebühren weit unter den Empfehlungen – und das bei höheren Betreuungszeiten. 

Der Anstieg ist erheblich, allerdings ist auch mit hohen Kostensteigerungen für dieses Jahr zu rechnen. 

 Das Gremium stimmte der Anpassung der Gebühren im Kinderhaus für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu (bei einer Enthaltung von GR Held). 

 Anmerkung: Die Eltern werden über die Höhe der Beiträge über das Kinderhaus informiert. Die Elternbeiträge können ab sofort auch unter www.kinderbetreuung/kindergarten.de bzw. unter www.kinderbetreuung/krippe.de abgerufen werden. 

Leitungsfreistellung

BMin Catenazzo erläuterte, dass die Leitung des Kinderhauses eine Leitungsfreistellung von 50 % hat – 10% pro Gruppe. Sobald die Naturgruppe eröffnet wird, erhöht sich die Freistellung auf 65 % - da die Naturgruppe als „Außenstelle“ gewertet wird, sind hier 15 % gesetzlich vorgeschrieben. 

 Bereits der Kindergartenausschuss hatte sich dafür ausgesprochen, die Leitungsfreistellung um weitere 15 % erhöht wird, um die Ausstände der vergangenen Jahre aufzuarbeiten und auch die Umstellungen vom offenen zum teiloffenen Konzept sowie die Einführung der Naturgruppe gut umzusetzen. 

Der Gemeinderat schloss sich einstimmig dem Vorschlag an, zumal die neue Kinderhausleitung bereits viel umgesetzt hat und sie für die weiteren Planungen Zeit eingeräumt werden soll. 

 Das Gremium beschloss einstimmig die Leitungsfreistellung um 0,3 Stellen auf 0,8 befristet ab dem 01.06.2023 bis 31.12.2024. Über die Leitungsfreistellung soll im September 2024 erneut mit vorheriger Vorlage einer Stellenbeschreibung der Leitungsstelle beraten werden.

 Bau einer Gerätehütte für den Waldkindergarten

 Die Firma Holzbau Hieber, Mögglingen, hatte ergänzend zu den bisherigen Arbeiten ein Angebot für eine Gerätehütte für den Waldkindergarten in Höhe von  5.934,68 € brutto abgeben. 

 GR Hettich sprach sich für die Vergabe des Auftrags, da sehr positive Erfahrungen bei den vorherigen Projekten gemacht wurden und man einen kompetenten Ansprechpartner hat. Weiter passe dann alles auch optisch gut zusammen. 

 Das Gremium beschloss einstimmig die Vergabe des Vorhabens „Gerätehütte Waldkindergarten“ an die Firma Holzbau Hieber entsprechend des vorliegenden Angebots. 

 Bau einer Anlehnhütte für den Schulhof

 BMin Catenazzo informierte das Gremium über den Abschluss des Projekts „Anlehnhütte auf dem Schulhof“. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 8.157,16 €. Das Betreuungspersonal und die Lehrkräfte, auf deren Vorschlag die Hütte mit zwei separaten Eingängen geplant worden, war, haben die Hütte sehr positiv aufgenommen. 

 AK rund ums Dorf

 BMin Catenazzo berichtete von den aktuell durchgeführten Aktionen des Arbeitskreises Rund ums Dorf. Das von Frau Thamm und Herrn Scheuring angelegte Kräuterbeet ist gelungen. Allerdings ist der Standort noch nicht optimal und soll nochmals verlegt werden. Zudem wird das Ehepaar Thamm die Wanderwege ablaufen und Schilder überprüfen. Laut GR Thamm sollen die Plastikboxen für Flyer abgeschraubt und entsorgt werden, da diese meist nicht mehr zu verwenden sind. 

 Außerdem sollen auch in diesem Jahr wieder die Bäume geschnitten werden sowie das Obst geerntet werden. Frau Schimanko hatte angekündigt die historischen Tafeln zu putzen.

 In dem Zusammenhang bestand Einigkeit im Gremium, dass die Tafeln in einem so schlechten Zustand sind, dass vermutlich eine Reinigung nicht mehr möglich sein wird. GR Hettich regte an, die Tafeln neu machen zu lassen. Eine Erneuerung der Panoramatafeln sowie Prüfung der Standorte wäre ebenfalls in seinem Interesse. 

 BMin Catenazzo ergänzte, dass die Inhalte im Zuge dessen auf Aktualität überprüft werden sollten. 

 Den Pflegeanstrich des Blockhauses des Waldkindergartens übernimmt im kommenden Jahr ebenfalls der Arbeitskreis.

 BMin Catenazzo bedankte sich für das weitreichende Engagement bei den Mitgliedern des Ak rund ums Dorf. 

 Parkplatzsituation Grundschule / Kinderhaus

 GR Hettich berichtete, dass er auf die katastrophale Parkplatz- und Verkehrssituation an der Grundschule und dem Kinderhaus angesprochen worden sei. Dabei werden falschparkende Eltern zum Teil „ausfällig“, wenn sie darauf angesprochen werden. Er erkundigte sich, ob hier seitens der Verwaltung bereits etwas veranlasst wurde. 

 BMin Catenazzo entgegnete, dass trotz regelmäßiger Präsenz des Vollzugsdienstes und Verhängung von Bußgeldern bisher keine Besserung in Sicht ist. Eine zu diskutierende Möglichkeit wäre das Verteilen von Hinweiszetteln an die Scheibenwischer, denn vielen sei es nicht bewusst, dass sie durch das unvernünftige Parken die Freundinnen und Freunde ihrer Kinder gefährden. 

 Geschwindigkeitsüberbreitungen in der Spielstraße „Hohenstaufenstraße“ 

 Auf Nachfrage erklärte BMin Catenazzo, dass das Aufstellen eines Blitzers gegen die regelmäßigen Geschwindigkeitsverstöße in der Spielstraße bisher  nicht angedacht sei, sei werde jedoch nachhaken. GR Thamm regte an, über Fahrbahnschwellen nachzudenken. GR Schwegler schlug das beidseitige Aufstellen von Spielstraßenschildern vor – er könne sich vorstellen, dass dies bereits zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen könnte. 

 

 

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 25.04.2023

Behandlung von Bauanträgen, Aufstellungs, Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss des Bebauungsplans "Geschrei" Deckblattänderung zu dem Flst. 1145/4, Friedhofsangelegenheiten, Ausweisung eines Feldes für Wiesengräber. Mehr…

Behandlung von Bauanträgen

  1. Errichtung Außentreppe vom EG ins OG, Balkon im OG, PKW-Stellplatz, Birenbacher Str. 14, Börtlingen-Zell

BMin Catenazzo informierte das Gremium darüber, dass das o.g. Vorhaben zum Großteil bereits realisiert worden war. Auf der Nordseite wurde die Baulinie durch das Anbringen einer Außentreppe überschritten. Ob der Balkon auf der Südseite die Baulinie ebenfalls überschreitet, wird aktuell vom Baurechtsamt geprüft. Deshalb sollte das Gremium vorsorglich über beide Befreiungen beraten. 

GR Hettich sah die nachträgliche Legitimierung grundsätzlich für kritisch an und bestand auf eine deutliche Ermahnung der Bauherren. Dies sei laut Verwaltung erfolgt und ist auch ein wichtiges Zeichen an alle Bauwilligen. GR Hettich ergänzte, dass die Schaffung von Wohnraum ein wichtiges Ziel der Gemeinde ist und sprach sich für die Befreiungen aus. Hier bestand Einigkeit. 

Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen gemäß § 30 in Verbindung mit § 36 BauGB.

 

            b) Erstellung einer Gartenhütte, Marbachstr.  20

GRin Schniepp rückte aufgrund von Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt vom Tisch ab. 

BMin Catenazzo verwies auf die Tischvorlage zu dem geplanten Vorhaben. Im Innenbereich wäre dies verfahrensfrei, da es sich allerdings im Außenbereich befindet, ist eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren als Nebenanlage notwendig. Da die Umgebungsbebauung hierzu sehr ähnlich ist, sieht sie keine relevanten Gründe, die gegen das Vorhaben sprechen. 

Dem stimmte das Gremium zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Erstellung einer Gerätehütte.  

 

  1. Anfrage zur Nutzungsänderung eines Schuppens in eine gewerblich genutzten Lagerhalle, Marbachstr. 20

 Auch für diesen Tagesordnungspunkt rückte GRin Schniepp aufgrund von Befangenheit vom Tisch ab.  

Bürgermeisterin Catenazzo berichtete von der Anfrage eines Bürgers, das bisher als Scheune genutzte Gebäude zu einem gewerblich genutzten Lagerraum umzubauen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. 

Grundsätzlich war sich das Gremium einig, dass Gewerbetreibenden Umbau- und Erweiterungen ermöglicht werden sollen. Die baurechtliche Entscheidung liegt jedoch nicht bei der Gemeinde, so dass hier das Baurechtsamt sowie die Fachstellen entscheiden müssen. 

Dies kann nur im Rahmen einer Bauvoranfrage erfolgen. Dies wurde dem Bauherrn bereits mitgeteilt. 

Aus den Reihen des Gemeinderats kam die Frage auf, ob die Straße bzw. der Weg für eine gewerbliche Nutzung geeignet ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Abklärung. 

Das Gremium ist sich einig, dass erst nach einer formellen Antragstellung weiter beraten werde.                          

 

Aufstellungs-, Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss des Bebauungsplans „Geschrei – Deckplanänderung zu dem Flurstück Nr. 1145/4

BMin Catenazzo verwies auf die bereits mehrfach erfolgte Diskussion bezüglich des Themas. Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans soll der jungen Familie ermöglichen, das bestehende Wohngebäude zu erweitern. Bestandteil der Änderung des Bebauungsplanes ist ein Verschieben der Baulinie, die Nachbarn werden hierdurch nicht beeinträchtigt. 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren können die Bauherren nun den Bauantrag auf den Weg bringen. 

Die erforderlichen Beschlüsse zum Verfahren wurden entsprechend der Sitzungsvorlage einstimmig durch das Gremium beschlossen. 

Anmerkung: Die amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses finden Sie im Schurwaldboten Nr. 18 vom 04.05.2023. Bis einschließlich 16.06.2023 liegt der Entwurf zur Einsichtnahme im Rathaus aus. 

Friedhofsangelegenheiten / Anfrage einer Bürgerin zur Ausweisung eines Feldes für Wiesengräber

Die Bürgerin, welche die Anfrage gestellt hatte, war ebenfalls anwesend und erläuterte ihren Beweggrund. Ihr sei die Bestattungsart auf anderen Friedhöfen aufgefallen. 

Die Pflege von Gräbern ist sehr zeitintensiv und bei der Länge der Ruhezeit oft nicht vereinbar mit den Möglichkeiten der Hinterbliebenen. Auch sind Gärtner, die die Pflege von bepflanzten Gräbern übernehmen, immer schwieriger zu finden.

Auf Nachfrage von GR Thamm erklärte Bürgermeisterin Catenazzo, dass Wiesengräber sowohl für Erd- als auch Urnenbestattungen denkbar sind. Darüber entscheide der  Gemeinderat und hat hier Gestaltungsmöglichkeiten. Sie schlug vor, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung der Friedhof gemeinsam begangen wird. Dabei könne der Standort festgelegt werden. 

Das Gremium sprach sich dafür aus, die Begehung im öffentlichen Teil der nächsten Gemeinderatssitzung durchzuführen. So hätten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei Interesse dabei zu sein. 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.03.2023

Bauanträgen, Jahresabschluss 2021, Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom, Ausbau Bauhofgebäude, Neugestaltung Schulhof, Teststation Parkplatz Turn- und Festhalle, Ladesäule E-Carsharing-Vereinbarung, Instandsetzung Zisterne Turn- und Festhalle Mehr…

Bürgerfragen

Aus der Bürgerschaft wurde gefragt, warum das Thema „Zielabweichungsantrag des Landratsamts Rems-Murr-Kreis zur Errichtung von drei Windenergieanlagen auf der Gemarkung Welzheim/Plüderhausen“ nicht im Gemeinderat behandelt wird. Die Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans sei hingegen abgestimmt worden. Weiter forderte der Bürger das Gremium dazu auf, sich gegen den Bau der Windkrafträder auszusprechen und verwies auf die Informationen des Vereins Mensch Natur e.V. Bürgermeisterin Catenazzo führte aus, dass die Gemeinde keine Stellungnahme in diesem Fall abgeben wird, da sich aus dem Bau subjektiv keine Einschränkungen für Börtlingen ergeben werden und somit keine Bedenken gegen die Anlagen bestehen. 

Weiter erklärte sie, dass es sich bei der Entscheidung über die Abgabe einer Stellungnahme um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und somit im ihrem Verantwortungsbereich liegt. Das Gremium sei dennoch über das Vorhaben informiert worden. 

 Behandlung von Bauanträgen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport / geänderte Ausführung, Hauptstr. 89, Börtlingen

Das Gremium hatte sein Einvernehmen zum Abriss des alten Gebäudes sowie dem Neubau bereits am 22.09.2022 erteilt. Nun wurden seitens der Antragstellenden Änderungen an den Bauplänen vorgenommen, was zu einem erneuten Verfahren führt. 

BMin Catenazzo zeigte anhand der Pläne, was sich gegenüber dem vorangegangenen Bauantrag geändert hat. Die Bebauung Richtung Straße wird vorgezogen, um mehr Wohnraum im Obergeschoss zu schaffen. 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines  Bebauungsplans, womit die Umgebungsbebauung zur Beurteilung herangezogen wird.  Im Sinne der Nachverdichtung sei der Bau des Einfamilienhauses zu begrüßen,  erklärte GR Held.  

Die Mitglieder des Gemeinderats diskutierten im Anschluss über die Folgen der Planänderungen und kamen zu dem Ergebnis, dass diese städtebaulich zu vernachlässigen sind.

Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen zu den Planänderungen. 

Feststellung des Jahresabschlusses 2021

 Einleitend berichtete Bürgermeisterin Catenazzo, dass der Jahresabschluss 2021 bisher noch nicht erstellt werden konnte, so dass dieser Tagesordnungspunkt verschoben werden muss. Nachdem die Kämmerei vor sieben Jahren den Haushalt von Kameralistik auf Doppik umgestellt hatte, war nun eine Umstellung der bisherigen Finanzsoftware KIRP auf SAP notwendig. Nicht alle Daten konnten hierbei aufgrund von Schwierigkeiten des Dienstleisters Komm.ONE migriert werden, sodass viele Buchungen neu erfasst werden mussten und noch müssen. Dies bedeutet einen hohen Zeitaufwand, der nicht ohne weiteres neben der täglichen Arbeit umzusetzen ist. 

 Bürgermeisterin Catenazzo kündigte die Vorstellung des Jahresabschlusses für eine der kommenden  Gemeinderatssitzungen an – bis dahin sollten die technischen Schwierigkeiten behoben sein. Laut Umfragen des Gemeindetags Baden-Württemberg kam es bei anderen Gemeinden zu ähnlichen Verzögerungen. Da die Vorlage des Abschlusses für den Antrag auf Ausgleichsstockmittel für die Sanierung der Ortsdurchfahrt bis zum 31.03.2023 erforderlich gewesen wäre, wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart vereinbart, lediglich die Eckpunkte der Gemeindefinanzen vorzulegen. Diese gab sie in Umlauf. 

 Erfreulicherweise konnte bereits jetzt festgestellt werden, dass der Abschluss  besser als geplant ausfallen wird. Dies ist auf starke Sparmaßnahmen seitens der Verwaltung sowie auf das Verschieben einiger geplanter Maßnahmen zurückzuführen. 

 Weiter führte sie aus, dass die aktuelle Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Komm.ONE mit vielen Herausforderungen einhergeht. Vor allem die Kosten für die Inanspruchnahme der Programme seien in den letzten Jahren stark gestiegen. 

 Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn 01.01.2024 im Rahmen der 22. Bündelausschreibung

Im Umlaufverfahren hatte sich der Gemeinderat für die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom des Gemeindetags einstimmig ausgesprochen. Durch die Zusammenfassung der Gemeinden und der damit verbundenen Abnahme einer höheren Strommenge lassen sich erfahrungsgemäß bessere Preise erzielen. Dies hatte sich auch bei der Bündelausschreibung „Gas“ bewährt. Dem Gemeinderat oblag nun die Auswahl bei der Art des Stroms, was auch Auswirkungen auf die Kosten hat: 

Es konnte gewählt werden zwischen:

1. kein Ökostrom

2. Ökostrom ohne Neuanlagenquote

3. Ökostrom mit Neuanlagenquote

4. Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote

 Bürgermeisterin Catenazzo erklärte dazu, dass seitens des Gemeindetags zugesagt worden war, dass die geschätzten Liefermengen bis zur heutigen Sitzung vorliegen. Dies war nicht der Fall, weshalb man auf die Schätzungen der letzten Ausschreibung zugreifen musste.  

Nach Hochrechnung der Kämmerei belaufen sich die Mehrkosten bei Bezug von Ökostrom auf 268,34 EUR pro Jahr, wenn mit 0,02 ct/kWh Mehrkosten gerechnet wird. 

Nach ausführlicher Diskussion des Gremiums waren sich die Mitglieder des Gemeinderats einig, dass vollumfänglich Ökostrom bezogen werden soll trotz Mehrkosten. Auch bei höheren Kosten soll diese Entscheidung beibehalten werden. Eine Förderung von Neuanlagen durch den Strompreis schloss es jedoch aus, da hier keine Möglichkeit besteht, die Art der Neuanlagen zu wählen. Freiflächen-PV-Anlagen sollten aus Sicht des Gremiums nicht unterstützt werden. 

Das Gremium beschloss einstimmig, an der Ausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg teilzunehmen und dabei die Variante „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ auszuschreiben.  

 Verschiedenes

Ausbau des Bauhofsgebäudes

 Bürgermeisterin Catenazzo informierte das Gremium über die Anschaffung von Material wie Holzbretter, um eine Zwischendecke in das Dach des Bauhofs auszuziehen. Dadurch können verschiedene Arbeitsmittel besser und übersichtlicher aufbewahrt werden. Die Ausbauarbeiten wurden vom Bauhof-Team in Eigenleistung erbracht, das Material kostete 1.404,39 EUR netto und wurde von der Firma Hieber Zimmermänner, Börtlingen, bezogen. 

 GR Held ergänzte, dass die Bühne nun mit dem Hublader befahrbar sei, um Dinge zu lagern, die aktuell in der Turnhalle untergebracht sind. Zudem plane man einen Gefahrgutraum im Nebengebäude, der sog. „Schnapse“. Der Umbau und die Entfernung der Feuchtigkeit aus dem geplanten Raum sind derzeit in Arbeit. 

 Neugestaltung des Schulhofs / Lieferung des ersten Spielgeräts

 BMin Catenazzo berichtete, dass die Firma „eibe“ das Spielgerät auf dem Schulhof aufgebaut und dabei sehr schnell sowie sorgfältig gearbeitet hat. Die Hackschnitzel als Fallschutz werden in den kommenden Wochen durch den Bauhof aufgebracht. 

 Rückbau der Teststation auf dem Parkplatz der Turn- und Festhalle

 BMin Catenazzo führte aus, dass die Corona-Teststation auf dem Parkplatz der Turn- und Festhalle außer Betrieb genommen worden ist. Ende März wird der Container abgeholt. In Zeiten der täglichen Testungen war das Testzentrum vor Ort ein großer Gewinn für die Gemeinde. 

 Ladesäule im Rahmen der E-Carsharing-Vereinbarung

 Die „deer-Ladesäule“ unterhalb des Rathauses wird in den nächsten beiden Wochen aufgestellt wird, wurde bekanntgegeben.   Das Bürgerauto „schneller Franz“ wurde bereits umgestellt. GR Thamm fragte, ob hier alle Fahrzeuge unabhängig vom Fabrikat geladen werden können. Dies ist der Fall, allerdings handelt es sich nicht um eine Schnell-Ladesäule. 

 Instandsetzung der Zisterne für die Turn- und Festhalle

 Die Bürgermeisterin teilte mit, dass die Wasserversorgung für die Zisterne nicht funktioniert hatte. Es konnte kein Wasser aufgefangen werden, durch eine undichte Stelle am Zulauf trat Wasser aus und versickerte, bevor es in der Zisterne ankam.  Aufgefallen war die Problematik während einer Hochzeitsfeier, als die Toilettenspülung nicht mehr funktionierte. Der Bauhof hatte das Problem kurzfristig noch während der Veranstaltung lösen können. Die Firma Astra hat nun im Rahmen der Gewährleistung Sanierung Parkplatz den Schaden behoben. 

 Einladung Info-Mittag des Krankenpflegevereins

 Bürgermeisterin Catenazzo informierte das Gremium über die erste Veranstaltung des Krankenpflegevereins am kommenden Montag zum Thema „Betrüger-Anrufe“ und „Enkeltrick“. Herr Liebrecht von der Kriminalpolizei Göppingen hat hierzu eine PowerPoint-Präsentation ausgearbeitet und es wird auf eine rege Teilnahme gehofft. 

 Erste-Hilfe-Kurs – das Rathaus bleibt am 09. Mai geschlossen

 Am 9. Mai bleibt das Rathaus geschlossen, da die Mitarbeitenden an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen werden. Die Teilnahme am Kurs wird ebenfalls den Mitgliedern des Gremiums freigestellt. Stattfinden wird der Kurs voraussichtlich im Feuerwehrmagazin. 

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 28.02.2023

Behandlung von Bauanträgen, Bündelausschreibung Strom, Wasserdruck Kirchstraße, Verschiedenes

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Behandlung von Bauanträgen

 

Wiedergenehmigung Umbau DG, Neubau Dachgauben, Neubau Terrasse, Neubau Fahrradbox, Neubau zusätzlicher Stellplätze, Steigweg 2/1, Börtlingen-Zell 

 

Einleitend stellte Bürgermeisterin Catenazzo fest, dass die Baugenehmigung für oben genanntes Vorhaben bereits im Jahr 2017 erteilt worden war. Allerdings wurde das Vorhaben weder in der gesetzlichen Frist umgesetzt, noch wurde eine Verlängerung beantragt. Somit war die Genehmigung Ende 2021 erloschen. Die erneut eingereichten Planungen entsprechen den Plänen aus 2017. Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, so die Bürgermeisterin. Der vorgesehene Bauumfang entspricht der Umgebungsbebauung. 

 

Nach kurzer Diskussion erteilte das Gremium einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 34 in Verbindung mit § 36 BauGB zu der Wiedergenehmigung. 

 

In dem Zusammenhang berichtete Bürgermeisterin Catenazzo, dass das Gebäude offiziell unter „Marbachstraße 2/1“ geführt wird. Hier muss das weitere Vorgehen mit den Eigentümern abgeklärt werden. Wichtig ist aktuell, dass das Gebäude von Rettungskräften gefunden werde. 

 

Änderung der Baugenehmigung für den Neubau einer Doppelgarage, Steigweg 1 

 

Die Baugenehmigung für das Einfamilienhaus mit Garage wurde mit Bescheid vom  17.06.2020 erteilt. Das Haus wurde realisiert. Nun wurde ein Antrag gestellt, die noch nicht erstellte, jedoch bereits genehmigte Garage Richtung Nordwesten zu verschieben, um die Einfahrt zu erleichtern. Daneben wurde eine Vergrößerung beantragt. Von bisher 6 m x 6 m soll der Grundriss nun 6,5 m x 6,5 m betragen.  

Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte, dass das Vorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liege und somit entsprechend der Umgebungsbebauung zu beurteilen sei. Die beantragten Änderungen tangieren nicht das Ortsbild. Deshalb bestehen keine Bedenken seitens der Verwaltung. Dem stimmte der Gemeinderat zu. 

 

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde zu den Änderungen gegenüber der bisherigen Baugenehmigung gemäß § 34 in Verbindung mit § 36 BauGB aus. 

 

 

 

 

Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom

ab Lieferbeginn 01.01.2024  im Rahmen der 22. Bündelausschreibung  / Bekanntgabe des Umlaufbeschlusses des Gemeinderats

 

Um die Frist für die Interessensbekundung an der Bündelausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg im Bereich Strom nicht zu versäumen, war es notwendig, den entsprechenden Beschluss im Umlaufverfahren zu fassen. Die Sitzungsvorlage hierzu hatte das Gremium per E-Email am 07.02.2023 erhalten. Folgende Beschlüsse wurden hierzu einstimmig gefasst und in der Sitzung am 28.02.2023 öffentlich bekanntgegeben. 

 

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde Börtlingen ab 01.01.2024 dauerhaft zu beauftragen.  Die Zuschlagserteilung an den günstigsten Stromanbieter erfolgt durch den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH. Die Gemeinde Börtlingen verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen und über die vereinbarte Laufzeit den Strom von dort zu beziehen. 

 

Bürgermeisterin Catenazzo ergänzte, dass die gemeinsame Ausschreibung mit vielen Kommunen in der Regel zu einem günstigen Strompreis führen. Dies wird aktuell durch den nach wie vor günstigen Gaspreis bestätigt. Auch hier hatte die Gemeinde im Jahr 2021 beschlossen, an der Bündelausschreibung teilzunehmen. 

 

Nach diesem Grundsatzbeschluss wird in der kommenden Sitzung darüber beraten, welcher „Strom-Mix“ bezogen werden soll. Dazu fehlen aktuell noch die Auswahlmöglichkeiten sowie die Kosten.  

 

Die durchschnittliche Strommenge der Gemeinde beläuft sich übrigens auf jährlich rund 134.170 kWh.

 

 

Maßnahmen zum Erhalt des Wasserdrucks Kirchstraße / Teile der Hauptstraße

 

Aufgrund des geringen Wasserdrucks in einem Gebäude in der Kirchstraße wurde versucht, durch verschiedene Maßnahmen diesen zu erhöhen. Leider hatten alle bisherigen Versuche nicht zu einer Verbesserung. beigetragen.  Auch andere hier angeschlossene Grundstückseigentümer stellten fest, dass der Wasserdruck zwar „okay, aber verbesserungswürdig“ sei.  Der gesetzlich vorgeschriebene Wasserdruck beträgt 2,5 bar, pro Stockwerk erhöht sich dieser um jeweils 0,5 bar. 

 

Deshalb wurde überlegt, ob man verschiedene Gebäude von der Nieder- auf die Hochzone umstellen könnte. Da sich jedoch der Wasserdruck auf bis zu 7 bar erhöhen würde, ist die Regulierung durch einen Druckminderer unerlässlich. 

Nach einer Umfrage haben von insgesamt zwölf betroffenen Haushalten lediglich zwei Haushalte einen Druckminderer eingebaut. 

 

Anmerkung: Die Umstellung wird ab 27.03. erfolgen, die betroffenen Haushalte wurden über die Möglichkeiten zum Einbau eines Druckminderers informiert. Im folgenden Mitteilungsblatt werden wir weiter berichten.  

 

 

Verschiedenes

 

Renovierungsarbeiten im Bürgerhaus

Ende Januar wurde das Treppenhaus zur Wohnung Hohenstaufenstraße 7 sowie der Saal und das Foyers des Bürgerhauses gestrichen. Die Arbeiten hat die Firma Jochen Braun durchgeführt. Insgesamt konnte die Maßnahme mit 3.819,66 € abgeschlossen werden (1.338,07 € Foyer und Bürgerhaus, 2.481,59 € Treppenhaus). 

 

 

Baumschnittkurs am 03. und 04. Februar

Der Baumschnittkurs Anfang Februar wurde seitens der Bürgerschaft sehr gut angenommen. Am theoretischen Vortrag hatten über 30 Personen, an der folgenden praktischen Schulung über 20 Personen teilgenommen. Die Schulungen waren kostenlos von Herrn de Wit aus Wäschenbeuren angeboten worden. Es wurde angeregt, dies jährlich zu wiederholen. 

 

 

Zuschuss „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“  

Mit Bescheid vom 24.02.2023 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Aufnahme in das Programm mit einer Fördersumme von 88.500 € erfolgt ist. Der Betrag wurde zum Erhalt der Landgaststätte „Löwen“ beantragt und fällt unter die Förderrubrik „Grundversorgung“. Über das weitere Vorgehen wird nun gesondert beraten. 

 

 

Montage eines Blitzableiters auf der Schutzhütte des Waldkindergartens

Mit Montage des Blitzableiters durch die Firma Paul Hofmann GmbH, Göppingen, sind die baulichen Arbeiten am Waldkindergarten abgeschlossen. Kosten hierfür betrugen 2.098,66 € brutto. Eine Abnahme durch das Baurechtsamt ist nun möglich und wurde beantragt. Die Parkplätze an der Abzweigung K 1408 / Schulweg werden in den nächsten Wochen hergestellt.  

 

Ersatzbeschaffung Laptop

Wie dem Gremium bekannt funktionierte einer der beiden Laptops für die Gemeinderatssitzungen nicht mehr. Eine Reparatur war nicht möglich. Die Kosten für ein neues Notebook betragen 1.065,05 € brutto, die Installation der notwendigen Programme wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies übernimmt ebenfalls die Firma Wöllner IT-Service. Da es sich um eine Ersatzbeschaffung handelt, ist kein Beschluss erforderlich. Der Laptop wird künftig auch im Homeoffice verwendet. 

 

 

WLAN für die Paul-Roth-Schule

Im Rahmen des Medienentwicklungsplans soll die Paul-Roth-Schule sowie das Lehrschwimmbad mit WLAN ausgestattet werden. Dabei werden die Access Points wie folgt verteilt: 

5 x Klassenzimmer, 2 x Flur (EG/OG), 1 x Betreuung, 1 x Aula, 1 x Schwimmbad.

Es liegt ein Angebot der Firma Wöllner IT-Service vor. Die Kosten liegen bei 5.144,37 € brutto. Das Gremium stimmte der Vergabe zu diesem Angebotspreis zu. Hinzu kommen weitere Kosten für die Verkabelung. 

 

 

 

Weniger…

Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2023

Bürgerfragen, Bauanträge, Haushaltssatzung, Verschiedenes

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Bürgerfragen Anfrage des Liederkranzes Börtlingen e.V. zum Probenraum

Vertreterinnen und Vertreter des Liederkranzes Börtlingen e.V. fragten an, ob die Sitzungen des Gemeinderats künftig wieder im Rathaus stattfinden können. Dadurch wären wieder Proben des Chors an jedem Dienstag im Bürgerhaus möglich. 

Hintergrund war, dass aufgrund der Corona-Pandemie Gemeinderat und Gemeindeverwaltung beschlossen hatten, den Sitzungsort in das Bürgerhaus zu verlegen, um die erforderlichen Abstände gewährleisten zu können. 

Nach offizieller Beendigung der pandemischen Lage Ende November 2022 und der damit geringeren Gefährdung für Sitzungsteilnehmende kann nun der ursprüngliche Sitzungsort – der Rathaussaal des Rathauses - wieder genutzt werden. Der Liederkranz Börtlingen freute sich über die Zusage des Gemeinderats, dass ab sofort die Proben durchgängig im Bürgerhaus stattfinden können. Sollte das Infektionsgeschehen erneut Abstandsregeln erfordern, müsse der Gemeinderat erneut auf das Bürgerhaus ausweichen. 

In dem Zusammenhang dankte Bürgermeisterin Catenazzo der Ev. Kirchengemeinde, der Paul-Roth-Schule sowie dem Musikverein Börtlingen für die Bereitstellung von Räumlichkeiten sowie dem Liederkranz für die bisherige Nutzung der Ausweichräume. 

Behandlung von Bauanträgen

Neubau Einfamilienhaus, Hauptstr. 22/1, Flurstück 886/2, Börtlingen

Einleitend stellte Bürgermeisterin Catenazzo fest, dass die Schließung von Baulücken sowie die Nutzung der innerörtlichen Ressourcen in Zeiten der knappen Erweiterungsmöglichkeiten sehr begrüßenswert seien. Sowohl in Breech als auch in Börtlingen habe man es jungen Familien ermöglichen können, innerorts zu bauen. 

Die Bürgermeisterin verwies auf die vorliegenden Pläne und erklärte, dass in diesem Bereich kein Bebauungsplan vorhanden ist. Damit sei  zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Sie führt aus, dass die  umliegenden Häuser ebenfalls über ein Satteldach, verfügen und auch die Firstrichtung der westlich gelegenen Häuser entspricht. Das Gebäude befindet sich zurückgesetzt hinter dem Haus Hauptstr. 22 und nimmt sich dadurch trotz der Höhe und der geringeren Dachneigung von 20 Grad optisch zurück. 

Weiter erklärte sie, dass der Anschluss der Abwasserleitung über den südlichen Teil der Hauptstraße erfolgt. Es ist von den Bauherren geplant, dass das Regenwasser zwei Regenwasserzisternen zugeführt wird. Zu der bestehenden Zisterne für das Haus Hauptstr. 22 ist eine weitere mit 9 m³ geplant.  

Das Gremium erteilte einstimmig (Befangenheit GRin Margot Schwegler) das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 34 in Verbindung mit § 36 BauGB sowie die Zustimmung zu dem vorliegenden Entwässerungsgesuch.  

Rückbau und Neubau Dachgeschoss, Einfamilienhaus, Zeller Str. 23, Börtlingen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schmittwiesen-Morgen“ aus dem Jahr 1972, so Bürgermeisterin Catenazzo. Die Familie plant, das Dach anzuheben, um dadurch mehr Wohnraum zu schaffen. Es sollen zwei Gauben erstellt werden. Die im Bebauungsplan vorgeschriebene Firstrichtung sowie die maximale Anzahl der Vollgeschosse (2) werden eingehalten. Es handelt sich wie vorgeschrieben um ein Satteldach, Regelungen zur Dachneigung sind nicht vorhanden. 

Durch den umlaufenden Dachvorsprung von 80 cm wird die Baulinie um 80 cm in nördlicher Richtung überschritten. Der max. zulässige Kniestock beträgt 70 cm, dieser ist mit 90 cm geplant.  Für diese Abweichungen werden Befreiungen erforderlich. 

Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 31 in Verbindung mit § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen. 

Jahresrückblick und Statistik

Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte die Einwohnerzahlen des vergangenen Jahres (siehe dazu Schurwaldboten vom 12.01.2023). Der Zuwachs um 43 Personen von 1.716 auf insgesamt 1.759 Einwohnerinnen und Einwohner habe dabei drei Ursachen: zum einen sei die Geburtenrate mit 22 Kindern nach wie vor hoch, weiter sind Anfang des Jahres 19 Personen auf der Flucht vor dem Angriffskrieg aus der Ukraine zugezogen und im Juli 2022 wurde das Seniorenzentrum „Haus Katharina“ eröffnet. 

Sieht man jedoch die Anzahl der Geburten im Verhältnis zu den „hochbetagten“ Personen am Ort, liege Börtlingen im Landestrend: die Anzahl der Menschen über 85 Jahren ist hier im Durchschnitt dreimal so hoch wie die Geburtenrate. In Börtlingen wohnen insgesamt 69 Menschen, die über 85 Jahre alt sind – die Anzahl der Geburten liegt hingegen bei 22.

Statistiken sind interessant – die Zahlen sind jedoch für Gemeinderat und Verwaltung auch eine Orientierung, um Handlungen und Maßnahmen abzuleiten. Sie berichtet in diesem Zusammenhang von der Sitzung des Krankenpflegevereins – älteren Personen es so lange zu ermöglichen, selbstständig und fit zu bleiben, sei ebenfalls ein Auftrag an die Gemeinde. Durch das Vorhalten von seniorengerechten Angeboten komme man dieser Verpflichtung gerne nach. Gleichzeitig müssen die Familien vor Ort unterstützt werden – unter anderem mit familienfreundlichen Betreuungsangeboten und ausreichend Kita-Plätzen. 

Anschließend zeigte sie anhand von Fotos, was im Jahr 2022 in Börtlingen, Breech und Zell wichtig gewesen war und bedankte sich bei allen, die im vergangenen Jahr zu dem guten Miteinander in der Gemeinde beigetragen haben. Insbesondere dankte sie dem Gemeinderat für die insgesamt 14 Sitzungen und Ortstermine, den Einsatz für die Gemeinde sowie die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung. 

Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Bereits mehrfach hatte sich das Gremium mit den Zahlen und Wünschen für 2023 auseinandergesetzt. In der Januar-Sitzung wurde der Haushalt endgültig zur Verabschiedung eingebracht – im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden recht früh im Jahr, da zur Antragsstellung des Ausgleichstocks die Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans Voraussetzung ist. Nach einer Einführung, in der die Bürgermeisterin die finanzielle Situation der Gemeinde erläuterte und dabei betonte, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig belastet werden dürfen, übernahm der Fachmann für das Finanzwesen Benedikt Engel und zeigte anhand einer Präsentation, wie die Gemeinde in diesem Jahr finanziell aufgestellt ist. 

Anschließend wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 entsprechend dem Entwurf einstimmig verabschiedet. Auch der Finanzplan mit Investitionsprogramm wurde einstimmig beschlossen. Auch wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Genehmigung des Haushalts in die Wege zu leiten. 

Nähere Ausführungen zum Haushalt folgen in einem der kommenden Ausgaben des Schurwaldboten. 

Anmerkung:  Der Ausgleichsstockantrag wurde fristgerecht zum 31.01.2023 gestellt. Da die Gemeinde aus eigenen Mitteln als finanzschwache Gemeinde größere Projekte und Vorhaben nicht alleine stemmen kann, hat sie die Möglichkeit, Mittel aus dem Ausgleichstock zu beantragen. In diesem Jahr hat sich die Gemeinde dafür entschieden, Mittel für die Sanierung der Ortsdurchfahrt zu beantragen. 

Steuerlicher Abschluss der Wasserversorgung Börtlingen 2020

Einleitend führte der Fachbeamte für das Finanzwesen, Herr Engel, aus, dass die Wasserversorgung Börtlingen ein wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 102 GemO und steuerrechtlich ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist. Deshalb sei es erforderlich, dass ein steuerlicher Abschluss erfolgt. 

Der steuerliche Jahresabschluss 2020 für die Wasserversorgung wurde am 06. Oktober 2022 von Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Frau Treubert erstellt. Er verwies dabei auf den vorliegenden Auszug aus dem Abschlussbericht 2020.

Dabei wies die Wasserversorgung 2020 einen Verlust von 41.579,70 € aus. Das Jahresergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 25.471,46 € Zum Vergleich: Das Jahr 2019 schloss mit einem Verlust in Höhe von 16.108,24 € ab. Das Jahr 2018 wies einen Gewinn von 9.217,00 € aus. 

Das Ergebnis resultierte aus deutlich gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Hier erhöhten sich die Aufwendungen um 34.273,69 € auf 47.243,07 €. Die Umsatzerlöse stiegen zum Vorjahr um 13.304,33 € auf 164.805.22 €. 

Der steuerliche Verlustvortrag zum 31.12.2020 erhöht sich durch den Verlust 2020 von 180.613 auf 222.193 €. 

Der Gemeinderat stellte einstimmig den steuerlichen Abschluss der Wasserversorgung für das Jahr 2020 – wie vom Steuerbüro STR, Frau Treubert, aufgestellt – fest.

Spendenbericht 2022 Bewilligung der Annahme und der Vermittlung von Spenden

Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 17.10.2006 über die Annahme und Vermittlung von Spenden hatte das Gremium über die Annahme der Kleinspenden bis zu 100,00 € in gesammelter Form zu entscheiden. Über die eingegangenen Spenden von einem Wert über 100,00 € ist es zwingend erforderlich, dass Einzelentscheidungen über die Annahme bzw. Annahme und Weiterleitung der Spende getroffen werden. 

 Herr Engel listete die eingegangenen Spenden auf, Bürgermeisterin Catenazzo ließ das Gremium einzeln über die Spenden über 100 € abstimmen:  

  1. Heimatverein Breech e.V., 500,00 Euro, Geldspende
  2. Repaircafé, Stiftung Börtlingen, 409,24 Euro, Geldspende
  3. Raiffeisenbank Wangen eG, 1.250,00 Euro, Geldspende
  4. Jochen Braun, 150,00 Euro, Sachspende

Der Annahme der Kleinspenden in Höhe von insgesamt 98,00 € wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Ebenso einstimmig wurde die Vermittlung von Spenden und Zuwendungen in Höhe von 1.053,76 € zur Kenntnis genommen. 

Abschließend bedankte sich Bürgermeisterin Catenazzo bei allen Spenderinnen und Spendern. Insbesondere in einer Zeit, die durch Preissteigerungen und Lieferengpässen verunsichere, sei es nicht selbstverständlich, an andere zu denken. 

Anmerkung: Der Spendenbericht wurde anschließend der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Göppingen vorgelegt. 

Verschiedenes

Rohrschaden Blumenstraße 

Bürgermeisterin Catenazzo berichtete von einem Rohrschaden in der Blumenstraße, bei dem innerhalb kurzer Zeit große Mengen an Wasser aus der Straße getreten waren. Die Reparaturarbeiten wurden zeitnah von der Fa. Christoph Schwegler, Baggerbetrieb, Börtlingen, übernommen, die Kosten hierfür betrugen 3.243,70 €. Weiter wurden 202,30 € für die Ortung des Lecks fällig (Killermann Ortungstechnik, Eislingen). Das Gremium nahm dies zur Kenntnis. 

Tiefbau- und Belagsarbeiten Untere Bruck

Ende Oktober konnte die Schadstelle in der Unteren Bruck behoben werden. Hierfür wurden 5.567,97 € von der Fa. Christoph Schwegler, Baggerbetrieb, Börtlingen, in Rechnung gestellt. Ein Verursacher konnte nicht festgestellt werden. 

Weniger…

Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2022

Sanierung südliche Ortsdurchfahrt, PV-Projekt Hochschule Esslingen, Bauantrag Dirtpark, Gestaltung Schulhof u.a. 

Mehr…

Einführung des Programms „Wahlmanager“ zur Durchführung von Wahlen / erneute Beratung

Bereits in der Sitzung am 15.11.2022 hatte sich der Gemeinderat mit diesem Thema beschäftigt (Bericht dazu im Schurwaldboten vom 01.12.2022). 

Mittlerweile hat die Verwaltung bei umliegenden Gemeinden deren Erfahrungen mit dem Programm zusammengetragen. Nach Einschätzung der Verwaltung kann wie bisher auf das kostenintensive Programm verzichtet werden, da der Mehrwert vor allem dann gegeben ist, wenn die Gemeinde in mehrere Wahlbezirke eingeteilt ist. Dann wäre auch eine Darstellung von Zwischenergebnissen für die Bürgerschaft am Wahlabend reizvoll – und auch unter Umständen sehr spannend. Da Börtlingen lediglich einen Wahlbezirk hat, ist dieses Angebot von geringem Wert. Das Ergebnis kann nach wie vor direkt nach der Wahl mit Hilfe von gemeindeeigenen  Schaubildern veröffentlicht werden. 

Der Gemeinderat teilte diese Ansicht. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Einführung eines einheitlichen Programms verpflichtend werden, wird nachgerüstet. 

Dementsprechend beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Programm Wahlmanager.Basis der Komm.ONE zur Durchführung von Wahlen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beschaffen.  

Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt / Festlegung der Maßnahmen der Gemeinde

Die Sanierung der Kreisstraße 1408 von Zell bis nach Börtlingen, Höhe Landgasthof Löwen) wird seitens des Landkreises in drei Bauabschnitten erfolgen, die gemeinsam im Frühjahr 2023 ausgeschrieben werden. Begonnen wird im August / September 2023 mit der Sanierung von Zell bis Einmündung Bergstraße. 

Börtlingen nutzt die Maßnahme des Landkreises, um anstehende Verbesserungen an der Straßen- und Gehweggestaltung sowie die Barrierefreiheit von vier Bushaltestellen umzusetzen. Daneben wird aktuell geprüft, in welchem Zustand sich die Wasser- und Abwasserleitungen auf der Strecke befinden. 

Für alle Bauabschnitte wird eine gemeinsame Ausschreibung erfolgen, ebenso werden bei den verschiedenen Förderstellen für die Gesamtmaßnahme Zuschussanträge gestellt. 

Es wurden deshalb die Maßnahmen an der Gesamtstrecke festgelegt. Die Anregungen aus den vorangegangenen Beratungen und Besprechungen wurden aufgegriffen und die Pläne entsprechend ergänzt. 

Herr Luther, Ingenieur des mit den Planungen beauftragten Büros Riker und Rebmann, zeigte die Änderungen anhand von Plänen. In einer der vorangegangenen Besprechungen hatte er den Auftrag bekommen, die Fortführung des Gehwegs vom Löwenparkplatz zum Silcherweg zu prüfen. Aufgrund der Topografie und der damit zusammenhängenden Straßenentwässerung würde sich diese Maßnahme als schwierig gestalten, wenn die Fahrbahnbreite beibehalten werden soll. Das Gremium stellte die tatsächliche Nutzung des Weges in Frage und stimmte aus diesem Grund gegen den Bau eines Gehwegs über die gesamte Strecke. Da insbesondere Spaziergänger den Teilbereich Einmündung Silcherweg bis zum gegenüberliegenden abzweigenden Feldweg nutzen und bisher auf der Fahrbahn gelaufen sind, wird Herr Luther beauftragt, diesen Bereich näher zu untersuchen. 

Abschließend stimmte der Gemeinderat den vorliegenden Plänen und Kostenschätzungen zu und beauftragte die Verwaltung mit der Erstellung der erforderlichen Zuschussanträge für die Gesamtmaßnahme. 

Anmerkung: In einer der nächsten Sitzungen wird über die Gestaltung der Buswartehäuschen beraten werden. 

Die Pläne für die Gesamtmaßnahme sind im Foyer des Rathauses ausgehängt. Kleinere Änderungen können sich noch während der Bauphase ergeben. Bei Fragen rund um die Sanierungsmaßnahme steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter catenazzo@boertlingen.de oder 07161-95331-12 zur Verfügung. 

Photovoltaik-Projekt der Hochschule Esslingen / Untersuchung gemeindeeigner Dächer zur Ableitung von Maßnahmen

Zwei Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens und zwei Studierende der  Elektrotechnik der Hochschule Esslingen untersuchten im Rahmen ihres Studiums die gemeindeeigenen Dächer danach, ob die Installation von Photovoltaik-Anlagen machbar und sinnvoll ist. Dabei gingen sie insbesondere auf die zu erwartende Stromerzeugung, die verschiedenen Einspeisemodelle sowie die Rentabilität ein. Mit in die Überlegungen floss auch der Zustand des Gebäudes – wenn von vornherein feststand, dass das Dach mittelfristig saniert werden muss, muss die Sanierung vorgezogen werden. 

Nach diesen Kriterien hat sich das Rathaus klar als die beste Option für eine schnelle Umsetzung herausgestellt. In einer Präsentation zeigten die Studierenden die verschiedenen  Möglichkeiten für die Belegung des Daches, wobei sie die beiden erfolgversprechendsten Varianten dem Gremium vorstellten. Das Gremium sprach sich dafür aus, bei zustande kommen der Maßnahme, nicht die Variante, die am meisten Gewinn abwerfen würde zu favorisieren, sondern diejenige, die am meisten Strom erzeugen würde. 

Die Gemeinde hat nun die „Hausaufgaben“, aus den Handlungsempfehlungen der Hochschule eine sinnvolle und vor allem finanzierbare Maßnahme abzuleiten, so Bürgermeisterin Catenazzo. die einzige PV-Anlage auf einem Gemeindedach befindet sich auf der Turn- und Festhalle. Diese wird von der BürgerEnergieGenossenschaft betrieben. Vorteil einer erneuten Kooperation mit der BEG sei es, dass keine Investition der Gemeinde erforderlich wird. Zwar sei es reizvoll, sich als Gemeinde wirtschaftlich zu betätigen und langfristige Gewinne zu erzielen, allerdings lassen die Haushaltsplanungen 2023 und 2024 dies nicht ohne weiteres zu und eine schnelle Umsetzung müsse präferiert werden, so die Bürgermeisterin. Das Gremium stimmte dem zu. 

BMin Catenazzo bedankte sich bei den Studierenden und versprach, diese über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden zu halten. 

Überprüfung der Öffnungszeiten für das öffentliche Schwimmen im Lehrschwimmbad

Auf Anfrage aus der Bürgerschaft wurden nach den Sommerferien versuchsweise die Öffnungszeiten des Lehrschwimmbads erweitert. 

In der Zeit von 22.09.2022 bis zu den Weihnachtsferien war dienstags öffentliches Schwimmen zusätzlich auch in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr möglich. Die Verwaltung war davon ausgegangen, dass gerade Eltern, deren Kinder schwimmen lernen, das Angebot gerne nutzen werden. Die Schwimmkurse werden aktuell stark nachgefragt, die Nachfrage ist höher als das Angebot. Dies ist auch der längeren Schließung von Bädern während der Corona-Zeit geschuldet. Leider wurde das Angebot nur vereinzelt wahrgenommen. Da die erweiterten Öffnungszeiten auch mit höheren Kosten verbunden sind, schlug die Verwaltung vor, ab Januar 2023 die vorher geltenden Öffnungszeiten wieder einzuführen. Das Gremium bedauerte den Schritt, allerdings bestand Einigkeit, dass die tatsächlichen Besuchszahlen keine andere Vorgehensweise zulassen. 

Es wurde einstimmig beschlossen, ab Januar 2023 für das öffentliche Schwimmen am Dienstag das Bad wie folgt zu öffnen:    

17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Familienbad

19:00 Uhr bis 21:00 Uhr Frauenbad

Weiter wurde vereinbart, dass nach wie vor die Besuchszahlen zu erheben, um weitere Anpassungen vornehmen zu können. 

Behandlung von Bauanträgen

Modellierung Erdhügel zur Benutzung als Dirtbike-Strecke, Flst. 516, Teilbereich von ca. 2.000 m²

Auch wenn Bauherrin des Vorhabens die Gemeinde selbst ist, über das Einvernehmen musste der Gemeinderat dennoch entscheiden. Bürgermeisterin Catenazzo erklärte, dass das Vorhaben im Innenbereich geplant ist, es jedoch dafür keinen Bebauungsplan gibt. Das Gelände wird bisher als Sportanlage genutzt. Auch sind keine Eingriffe in die Natur – bis auf die Entfernung von Ziersträuchern – vorgesehen. Da die Umsetzung durch die Aufschüttungen von Bodenmaterial erfolgen wird, ist auch ein Rückbau jederzeit möglich. Dabei muss darauf geachtet werden, dass dann eventuell die Zuschüsse, die auf die Modellierung des Geländes entfallen, zurückgezahlt werden müssen. 

In dem Zusammenhang berichtete sie, dass am 02.12.2022 eine Begehung des Sportplatzes mit einer Gruppe Kinder und Jugendlicher stattgefunden hatte. Hier wurde über die geplante Anlage diskutiert. Anschließend fuhr die Gruppe nach Wäschenbeuren, um dort den bereits seit längerem fertiggestellten Dirtpark zu besichtigen. Es wurde vereinbart, dass im Januar/Februar 2023 erneut ein Treffen stattfinden wird, bei dem auch die Anschaffung eines Outdoor-Sportgeräts diskutiert werden wird. 

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB einstimmig.  

Gestaltung des Schulhofs / Beschaffung eines Spielgeräts

Die Sanierung des Schulhofs wurde bereits im Jahr 2020 beschlossen – als Diskussionsgrundlage diente ein Planentwurf mit umfangreichen Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 179.000 €, so Bürgermeisterin Catenazzo. Der Gemeinderat hatte sich in vorhergehenden Sitzungen dafür ausgesprochen, kleinere Maßnahmen in den nächsten Jahren auf den Weg zu bringen und hatte für das Jahr 2022 einen Betrag in Höhe von 15.000 € in den Haushalt eingestellt. Die Vorgehensweise wurde mit Lehrerschaft und Betreuungsteam abgestimmt. 

Auf Grundlage der vorangegangenen Besprechungen und Abstimmungen mit Kindern, Eltern und Gemeinderat wurde als erste Maßnahme die Anschaffung eines Klettergerüsts geprüft. Ende November 2022 war ein Fachplaner vor Ort und stellte sein Angebot vor. 

Das Spielgerät soll den Kindern die Gelegenheit geben, zu spielen und zu toben – z.B. könnte es aufgrund der Anordnung der einzelnen Spielelemente ein Ziel sein, das Gerät ohne den Boden zu berühren zu umrunden. Hangeln, balancieren und klettern fördern die Motorik. 

Da der Schulhof auch außerhalb der Schulzeiten für die Kinder zugänglich ist, wäre die Anordnung ebenso eine Ergänzung zum aktuellen Spielplatzangebot – neben der Nutzung durch Schulkinder in der Pause und durch „Betreuungskindern“ am Nachmittag.  

Anschließend stellte Bürgermeisterin Catenazzo das vorliegende Angebot vor. Es wurde darüber diskutiert, ob die Montagekosten durch die Aufstellung durch das Bauhofteam eingespart werden können. Die dadurch erforderliche Abnahme durch den TÜV, die mangelnde Gewährleistung sowie eine Aufbauzeit von ca. fünf Werktagen sprachen gegen diese Überlegung. Deshalb entschied sich das Gremium einstimmig dafür, mit der Montage den Hersteller des Kletterparks, die Firma „eibe“ zu beauftragen. Die Vorbereitung des Geländes wird der Bauhof übernehmen. 

Abschließend stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Beschaffung des Spielgerätes von der Firma „eibe“ inklusive Montage zu einem Preis von insgesamt 18.763,13 € brutto. 

Anmerkung: Die Lieferung und Aufstellung ist für Ende März 2023 angekündigt. 

Vorbesprechung Haushaltsplan 2023 

Einleitend stellte die Bürgermeisterin fest, dass der Schwerpunkt der Ausgaben in den Jahren 2023 und 2024 auf der Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt und den damit zusammenhängenden Aufgaben für die Gemeinde liegen wird. 

Sie stellte die damit zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen für das Jahr 2023 wie folgt zusammen: 

Umbau der beiden Busbuchten in Zell (barrierefrei) mit Erneuerung der beiden Buswartehäuschen   169.000 €

Fördermitteln aus Mitteln des LGVFG  95.000 €

noch durch die Gemeinde zu finanzieren:  74.000 €

Die weiteren Kosten der Maßnahme werden im Jahr 2024 anfallen und werden somit in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. Aktuell liegt die Kostenschätzung im Jahr 2024 bei 344.000 €, die Förderung aus den Mitteln des LGVFG betragen ca. 90.000 €. Für die Gesamtmaßnahme wird ein Ausgleichsstockantrag gestellt. 

Weiter sind für 2023 aus Vorbesprechungen mit dem Gemeinderat folgende größere Investitionen geplant: 

Maßnahme

Kosten

Mögliche  Förderung

Straßenbeleuchtung LED-Umstellung

60.000 €

21.000 €

Anlegen eines Dirtparks mit Jugendtreffpunkt

25.000 €

17.730 €

Anlage eines Fuß- und Radwegs ins Gewerbegebiet

100.000 

90.000 €

Spielplatz Schulhof

15.000 €

 

Erstellung eines Allgemeinen Kanalisationsplans

50.000 €

 

Breitbandausbau / Eigenleistungen Breech

10.000 €

 

Bis zur Gemeinderatssitzung lag der Verwaltung ein Angebot für die Sanierung des Kleinspielfeldes hinter der Turnhalle vor. Es war vorgesehen, auch hier Mittel in den Haushalt aufzunehmen, allerdings war man ursprünglich von ca. 60.000 € ausgegangen. Mit einer Förderung von 30 bis 40 % wäre dies durchaus darstellbar. Das erste (und leider einzige) eingegangene Angebot betrug ca. 113.000 € brutto, weshalb diese Maßnahme verschoben werden muss. 

Neben der Sanierung der südlichen Ortsdurchfahrt werden in die mittelfristige Finanzplanung die Digitalisierung der Regenüberlaufbecken mit 115.000 € (finanziert durch Fördermittel in Höhe von 80.000 €) sowie die Ersatzbeschaffung des Feuerwehr-Löschfahrzeugs (mit 420.000 €, davon 200.000 € Fördermittel) aufgenommen. 

Für energetische Maßnahmen an Gemeindegebäuden, kontinuierliche Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen, die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen und Schaffung von Wohnraum werden ebenfalls Mittel ausgewiesen. 

Zusätzlich zu den Investitionsmaßnahmen belasten dringend anstehende Unterhaltungsmaßnahmen den Haushalt: 

Sanierung Fassade Rathaus und Bürgerhaus, Sanierung Treppenweg, Instandsetzung Wege auf dem Friedhof, Feldwegausbesserungen. 

Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, zum Erhalt des Landgasthofs Löwen ebenfalls Mittel in den Haushaltsplan einzustellen. Die Verwaltung hatte vorsorglich im September 2022 einen Antrag auf Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gestellt sowie eine Vorkaufsrechtssatzung verabschiedet. Dem Gremium war es dabei wichtig, nachrangig zu handeln, da der Kauf den Haushalt stark belasten würde. Das bedeutet, es sollte vorrangig ein privater Käufer gefunden werden, der die Gaststätte als solche betreiben wird. 

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, die Machbarkeit der einzelnen Maßnahmen im Sinne eines ausgeglichenen Haushalts zu prüfen und entsprechend den Haushaltsplan 2023 aufzustellen. 

Anmerkung:  Da für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Mittel aus dem Ausgleichsstock beantragt werden, muss der Haushalt noch im Januar 2023 verabschiedet werden. 

Verschiedenes

Bauabrechnung Waldkindergarten / Elektroarbeiten

Es wurde bekanntgeben, dass für die Elektroarbeiten an der Schutzhütte und dem Toilettenhäuschen (Verkabelung, Steckdosen, Beleuchtung) Kosten in Höhe von 7.207,43 € angefallen seien. Die Arbeiten wurden von der Firma Elser, Börtlingen, durchgeführt.  

Abrechnung Ferientreff

Der AkKiD hat im Sommer wie gewohnt das Schülerferienprogramm durchgeführt. Dabei haben an 26 Programmpunkten 292 Kinder teilgenommen. In diesem Jahr konnte ein Überschuss in Höhe von 122,93 € erzielt werden. Bürgermeisterin Catenazzo dankte allen ehrenamtlich Tätigen, die durch ihren Einsatz das tolle und abwechslungsreiche Programm zusammengestellt und durchgeführt haben. 

Weitere Berichte folgen in den kommenden Ausgaben des Schurwaldboten. 

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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung am 15.11.2022

Verschiedenes: u.a. Austausch Schiebetür Tante M, Schulstatistik, Schwimmzeiten

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Verschiedenes

Austausch der automatischen Schiebetür Tante M

Der Motor der automatischen Schiebetür im Eingangsbereich des Dorfladens „Tante M“ war defekt, die Idee, von der zweiten innenliegenden Schiebetür den Motor umzubauen, war leider nicht umsetzbar.  Die Firma Deubler hat nun die Schiebetür ersetzt, Kosten hierfür betragen 8.103,90 € brutto. Das Gremium nahm diese nicht geplanten Ausgaben zur Kenntnis. 

Schlussrechnung der Firma Holzbau Hieber, Mögglingen, zum Bau einer Schutzhütte und eines Toilettenhäuschens

Bürgermeisterin Catenazzo informierte das Gremium, dass die Firma Holzbau Hieber aus Mögglingen nun die Arbeiten an der Schutzhütte des Waldkindergartens abgeschlossen. hat. Das Angebot allein für die Schutzhütte lag ursprünglich bei 42.425,55 €  - ohne die zusätzlich angebotenen Sonderleistungen. 

Anschließend listete sie die zusätzlich während des Baus aufgekommenen Leistungen auf: die Terrasse wurde um ca. 5 m² vergrößert, es bedurfte eines weiteren Schraubfundaments, mehrere zusätzliche Einfräsungen für die  Elektroanschlüsse kamen dazu. Weiter wurde ein Teil der Möblierung in Auftrag gegeben (Garderobe, Regale und Sitzbänke nach Rücksprache mit den Erzieherinnen). Insgesamt betrug deshalb die Schlussrechnung  47.517,38 € brutto. 

Das Gremium nahm diese zur Kenntnis. 

Schulstatistik 2022/2023

Für das Schuljahr 2022/23 sind insgesamt 59 Kinder in der Paul-Roth-Schule angemeldet, so Bürgermeisterin Catenazzo. Davon besuchen 19 Kinder die 1. Klasse, 12 Kinder die 2. Klasse, 12 Kinder die 3. Klasse und 16 Kinder die 4. Klasse. 

Die Wohnsitze der  Kinder teilten sich wie folgt auf:  

37 Kinder aus Börtlingen

3 Kinder aus Breech

13 Kinder aus Zell

2 Kinder vom Ödweilerhof, jeweils ein Kind vom Schweizerhof und vom Schneiderhof,

1 Kind aus Rechberghausen

1 Kind aus Birenbach.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte sie, dass aufgrund des Finanzausgleichgesetzes auch die „Schullast“ von der Wohnsitzgemeinde zu tragen ist. Das bedeutet, dass Rechberghausen und Birenbach sich an den Sachkosten für die Kinder aus ihren Gemeinden beteiligen werden. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag. 

Dem Gremium war noch wichtig, ob der Schulstandort auf Dauer gesichert ist. Dazu erklärte Bürgermeisterin Catenazzo, dass die Geburtenrate in den vergangenen Jahren stabil geblieben sei und durch Zuzüge davon auszugehen ist, dass die Schülerzahl bei ca. 60 Schülerinnen und Schülern für die nächsten Jahre konstant bleibt. 

Verringerter Wasserdruck Kirchstr. 6

Weiter gab die Bürgermeisterin bekannt, dass seit mehreren Wochen der Wasserdruck im Gebäude Kirchstr. 6 verringert sei.  Der Schaden war durch ein defektes Druckhalteventil entstanden, welches ausgetauscht werden kann. Kosten für den Erwerb (aus Kunststoff) bei der Firma GS Albershausen zusammen mit den Kosten für den Austausch durch den Wassermeister betragen ca. 3.500 € brutto. 

Weniger…

Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 19.10.2022

Bürgerfragen, Gemeindewald, Bauangelegenheiten 

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Bürgerfragen

Von den Bürgerfragen wurde in der Sitzung rege Gebrauch gemacht. 

So wurde gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde zur Sicherung des Schulweges plane. BMin Catenazzo berichtete, dass in erster Linie die Elterntaxis zu einer Gefährdung der zu Fuß gehenden Schülerinnen und Schüler beitragen. Aktuell gebe es zum Beispiel das Projekt „Küss und Tschüss“ in Weil im Rhein, so etwas sei auch denkbar. In jedem Schuljahr aufs Neue werden die Eltern dazu angehalten, die Kinder nicht direkt bis vor die Schule zu bringen. 

Weiter ist geplant, mit der Verkehrswacht einen sicheren Schulweg mit Markierungen auszuweisen. Die Gestaltung eines sicheren Schulwegs werde auch bei den Planungen der südlichen Ortsdurchfahrt eine Rolle spielen. Dazu überreichte der Bürger eine Zusammenfassung von Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit sicheren Schulwegen aus seiner Sicht erforderlich seien und bat das Gremium, sich damit zu befassen und in die weiteren Planungen einzubeziehen. 

Ein weiterer Bürger fragte nach dem Ortsschild Richtung Salzklinge, welches seit geraumer Zeit fehle. Dieses sei tatsächlich gestohlen worden und werde in den nächsten Wochen erneut aufgestellt, so BMin Catenazzo. 

Weiter erkundigte er sich nach der Anzahl der in Börtlingen untergebrachten Geflüchteten und wie Schule und Kinderhaus mit den gestiegenen Zahlen umgehen. Insgesamt befinden sich in Börtlingen 37 Personen in der Anschlussunterbringung – Schule und Kinderhaus meistern die Herausforderungen sehr gut, wobei auch viele der Kinder bereits weiterführende Schulen besuchen. 

Anschließend interessierte er sich für den Glasfaserausbau in Breech. 

Dazu stellte BMin Catenazzo das Umfrageergebnis vor. Die Gemeinde hatte auf Eigeninitiative eine Umfrage in Breech und den Außenhöfen durchgeführt, um so den Bedarf nachweisen zu können. Die Interessensbekundungen sind zahlreich eingegangen und man habe das Ergebnis an die Verantwortlichen bei der Deutschen Glasfaser weitergegeben. Nun muss das Ergebnis abgewartet werden. 

 

Gemeindewald / Planung für das Forstjahr 2023

Dazu begrüßte BMin Catenazzo Herrn Revierförster König und bedankte sich für die Aufstellung des Haushalts 2023 sowie die gute Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung des Gemeindewalds. Herr König ist seit Juni 2022 für Börtlingen zuständig, er ist der Nachfolger von Herrn Mönich. 

Anschließend zeigte Herr König die einzelnen Planungen auf. Im Wesentlichen entsprechen die Einschlagszahlen, also die geplante Fällung von Bäumen, den Zahlen des Vorjahres. Insgesamt ist die Gemeinde in dem 10-Jahres-Plan genau auf Kurs, da nach sechs Jahren auch 60 Prozent des Einschlags erfolgen werden. 

Insgesamt sollen innerhalb von zehn Jahren 3.339 Festmeter (fm) gefällt werden.  Im Jahr 2022 wurden bislang 336 Festmeter Holz eingeschlagen, Sturm- und Käferholz gab es in diesem Jahr kaum. Für die letzten Monate in 2022 sind noch 65 fm im Bereich des Naturkindergartens geplant. Im kommenden Jahr sehen die Planungen Fällungen in Richtung Sägmühle auf der rechten Seite von 50- bis 80-jährige Fichten vor.

Herr Revierförster König betonte, dass trotz der gestiegenen Nachfrage eine nachhaltige Bewirtschaftung erforderlich sei. Auf Nachfrage aus dem Gremium zeigte er auf, dass der Holzpreis nur minimal gestiegen sei – die Preissteigerung resultiere in erster Linie an der hohen Nachfrage der Endverbraucher, weshalb es finanziell für die Gemeinde keinen Vorteil bringe, mehr Holz anzubieten. 

Das Forstamt plant für das kommende Jahr mit einem Holzeinschlag von 510 Festmeter, was erneut über dem jährlich geplanten Durchschnitt liegt, was sich positiv auf die Einnahmen der Gemeinde auswirken wird.  

Das Gremium verabschiedete einstimmig den vorliegenden Bewirtschaftungsplan einschließlich Finanzplan und Naturalplan 2023. 

Bauangelegenheiten 

Terrassenüberdachung für Sonnenschutz der Süd- / Westseite; Holzkonstruktion analog zum Carport mit Sichtschutzwand, Stockbrunnenweg 12, Börtlingen

BMin Catenazzo erklärte einleitend, dass das Vorhaben sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Stockbrunnenweg / West“, in Kraft getreten am 22.05.2019, befinde. Die Terrasse überschreitet die Grenze der überbaubaren Fläche und liegt im Bereich der Fläche für Garagen und überdachte Stellplätze. Grundsätzlich handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben. Da jedoch die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten sind, wird eine Zustimmung der Gemeinde zu der Überschreitung erforderlich. Sie verwies auf die angespannte Parksituation und betonte, dass es im Sinne der Anwohnenden und dem landwirtschaftlichen Verkehr ist, wenn die angelegten Stellplätze auch als solche genutzt werden. Leider gebe es keine Verpflichtung, über die vorgeschriebenen Anzahl Stellplätze weitere zu realisieren. Sie appellierte deshalb an den anwesenden Bauherren, nach Fertigstellung der Terrassenüberdachung den vorhandenen Carport für die Fahrzeuge zu nutzen. 

Das Einvernehmen der Gemeinde zu den Befreiungen wird gemäß § 30 in Verbindung mit § 36 BauGB erteilt. 

Anbau eines landwirtschaftlichen Schuppens an best. landwirtschaftlichem Gebäude, Schneiderhof, Flst. 1323, Börtlingen / erneute Beratung

Einleitend verwies BMin Catenazzo auf das Schreiben des Landratsamtes, welches dem Gremium als Tischvorlage vorlag. 

Sie betonte, dass bei der Erteilung des Einvernehmens die Gemeinde die Möglichkeit hat, mögliche planerische Aspekte abzuwägen und städtebaulich das Vorhaben zu bewerten. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig und greift nicht in die Planungen der Gemeinde ein. Sie schlug deshalb vor, bei der erneuten Beratung das Einvernehmen zu erteilen. 

Dem widersprachen mehrere Gemeinderäte. Da der Bauherr bereits in einem vorangegangenen Verfahren sich nicht an den gesetzlich vorgeschriebenen Weg gehalten habe, sei das erneute Versagen des Einvernehmens ein Zeichen für ihn – aber auch für alle, die bewusst oder unbewusst, die Antragstellung versäumen.  

GR Thamm stellte das Verfahren grundsätzlich in Frage – es mache keinen Sinn, die Meinung der Gemeinde einzuholen, wenn die Baurechtsbehörde die Entscheidung überstimmen könne. 

Anschließend wurde das Einvernehmen versagt - mit neun Enthaltungen, und einer Gegenstimme – lediglich BMin Catenazzo sprach sich für die Erteilung des Einvernehmens aus. 

 

Erstellung eines Dirtparks / Vorbereitung des Bauantrags

Wie bereits berichtet erhält die Gemeinde zur Umsetzung eines „Jugendtreffpunkts mit Dirtpark“ einen Zuschuss in Höhe von 17.730 € vom Land Baden-Württemberg. Dieser Zuschuss steht im Zusammenhang mit dem Beteiligungsformat „Ländlicher RAUM für Zukunft“, bei dem zum Thema „Lebenswertes Börtlingen - Kinder und Jugendliche“ die Idee eines Dirtparks entwickelt worden war. Der Zuschuss muss bis spätestens 31.03.2023 abgerufen werden, so dass nun zeitnah ein entsprechender Bauantrag eingereicht werden muss. 

In der vergangenen Sitzung wurde bereits die Grobplanung vorgestellt, wobei aus den Reihen des Gemeinderats der Einwand aufgekommen war, dass in östlicher Richtung die Gefahr einer Rutschung gegeben sein könnte. Nach Rücksprache mit der beauftragten Architektin des Büros mquadrat besteht die Gefahr nicht, da wenig Gewicht auf den Teil der Anlage entfällt. Die Querausrichtung, das heißt die Anlegung parallel zur Tartanbahn, hat den Vorteil, dass die Nutzerinnen und Nutzer Geschwindigkeit aufbauen können. Dies gelingt nicht, wenn die Anlage parallel zum Fußweg zwischen Sportplatz und Seniorenheim entsteht. Hier muss dann erst eine 90 Grad-Kurve gedreht werden. 

Dem Vorschlag der Verwaltung wurde entsprochen und die Planung wie von der Architektin vorgeschlagen, gebilligt. 

Die beiden Jugendlichen, die von Anfang an das Projekt begleitet hatten, waren ebenfalls in der Sitzung anwesend. Sie bestärkten auf Nachfrage des Gremiums, dass die Betreuung und Instandhaltung des Dirtparks von Seiten der Jugendlichen übernommen werde. 

Die Verwaltung schlug vor, schnellstmöglich den Bauantrag zu stellen. Die konkrete Ausführung der Bahn (z.B. wo werden welche Schanzen realisiert) werden dann mit den Kindern und Jugendlichen besprochen. Zuvor soll eine Besichtigung eines Dirtparks einer Nachbarkommune stattfinden. 

Weiter wurden ein Platz für zwei Trainingsgeräte und ein kleiner Unterstand in den Bauantrag aufgenommen. 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 20.09.2022

Stellungnahme zu Bauanträgen, Bericht aus dem Kinderhaus

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Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart / Funktionsbereiche Freiflächen-Photovoltaik und Vorranggebiete  Windkraft

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, hat die Bundesregierung das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Demnach soll es auf 2 Prozent der Fläche des Landes möglich sein, Windkraftanlagen zu stellen. Weiter ist die Ausschreibung von Flächen für PV-Anlagen vorgesehen. 

Bei der Verwaltung gingen dazu Pläne der Region Stuttgart ein, in denen die auf der Gemarkung in Frage kommenden Flächen eingezeichnet sind. Die Gemeinde hatte hierzu die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und eigene Planungen bzw. Vorschläge mitzuteilen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine offizielle Anhörung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, sondern es soll vor Einstieg in das Verfahren abgefragt werden, ob Gründe gegen die Standorte vorliegen. 

Schnell war sich das Gremium einig, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien unterstützt werden muss – im Sinne des Klimaschutzes und um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und damit von anderen Ländern zu reduzieren. Über den Weg dorthin wurde anschließend diskutiert. 

Freiflächen-PV-Anlagen

Vorrang vor den von der Region vorgeschlagenen Flächen muss die Überbauung von bereits versiegelten Flächen wie Dächern und Parkplätzen eingeräumt werden, hier bestand Einigkeit im Gremium. Auch dürfen keine Flächen, die für die  Landwirtschaft oder den Naturschutz von Nutzen sind, überbaut werden. Insbesondere Flächen entlang von Bahnlinien und Autobahnen sind vorzuziehen. 

So war es nicht überraschend, dass nur eine der vorgeschlagenen Flächen vom  Gremium als sinnvoll erachtet wurde. Dabei handelte es sich um eine Fläche entlang der Verbindungsstraße zwischen Zell und Birenbach. Parallel findet aktuell eine Untersuchung der aller Dächer der gemeindeeigenen Gebäude statt. 

Windkraftanlagen

Grundsätzlich hatte das Gremium keine Bedenken gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen im Staatswald. Es dürfen jedoch keine Beeinträchtigungen durch Immissionen für die Bewohnerinnen und Bewohner der in der Nähe gelegenen Höfe (Ödweilerhof und Schweizerhof) entstehen. Da in der Übersichtskarte kein konkreter Standort angegeben war, konnten die Abstände zur Wohnbebauung nicht konkret abgelesen werden. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, den Hinweis bei der vorläufigen Stellungnahme aufzunehmen, dass zwingend die erforderlichen Abstände eingehalten werden müssen. 

Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die Überlegungen zu den Freiflächen-PV-Anlagen weiterzugeben und die eine in Frage kommende Fläche zu benennen.   

Stellungnahme zu Bauanträgen 

Umbau Wohnhaus und Doppelgarage, Im Bild 9, Börtlingen

Bürgermeisterin Catenazzo stellte das Bauvorhaben vor, welches sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Bild“ aus dem Jahr 1971 befindet. Garagen und Stellplätze sind demnach sowohl auf überbaubaren und nicht überbauen Flächen zulässig. Auch die weiteren baurechtlichen Anforderungen an die Garage und an den Carport sind eingehalten. Die Dachterrasse, die in östlicher Richtung geplant wurde, befindet sich innerhalb des Baufensters. 

Dennoch wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich, da zum einen der vorgeschriebene Kniestock von max. 80 cm durch den Einbau einer Gaube überschritten wird und zum anderen die Terrasse und der Wintergarten die Baulinie überschreitet. 

Da es sich um Überschreitungen handelt, die weder in das Ortsbild noch in nachbarschaftliche Belange eingreifen, erteilte das Gremium einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde. 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport, Hauptstr. 89

Einleitend stellte Bürgermeisterin Catenazzo fest, dass sich das vorhandene Gebäude in einem sehr schlechten baulichen Zustand befinde und sie es begrüßt, wenn dieses zeitnah abgerissen wird. Das geplante Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und muss dementsprechend nach der Umgebungsbebauung beurteilt werden. Zur Hauptstraße hin befindet sich eine Baulinie, die geringfügig überschritten wird. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zur Erstellung des Neubaus zu erteilen.

Gestaltung des Schulhofs / Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Bürgermeisterin Catenazzo fasste die bisherigen Bemühungen, den Schulhof der Paul-Roth-Schule aufzuwerten und für die Kinder attraktiver zu machen, kurz zusammen. Im Jahr 2020 habe es bereits eine Begehung mit dem Gemeinderat und den Lehrkräften gegeben. Zuvor wurden die Schülerinnen und Schüler befragt, wie sie sich die Gestaltung vorstellen. Auch liegt ein Entwurf eines Fachplaners vor, welcher jedoch die finanziellen Mittel der Gemeinde bei weitem überschritten hat. 

Es wurde deshalb nach Rücksprache mit Frau Rektorin Neumaier besprochen, dass erste von der Schülerschaft, den Lehrkräften und dem Betreuungsteam gewünschten Maßnahmen und Verbesserungen angegangen werden. Die weiteren Schritte sollen in den kommenden Jahren erfolgen. Bei der aktuellen Planung wird vorerst der Fokus auf die Anlegung eines Niedrigseilgartens bzw. der Schaffung von Balanciermöglichkeiten, Gestaltung eines Rondells mit Hackschnitzeln und einer Rutsche im Hangbereich gelegt. Je nach Preisgestaltung werden eines oder mehrere der Maßnahmen zeitnah umgesetzt. Die im Haushaltsplan eingestellten Mittel in Höhe von 15.000 € sollen dabei nicht überschritten werden. 

In den nächsten Wochen wird gemeinsam mit allen Beteiligten erste Spielgeräte ausgesucht und die weitere Vorgehensweise geplant. 

Die Eltern hatten ihre Bereitschaft signalisiert, sich an den anfallenden Arbeiten zu beteiligen – dies wurde vom Gemeinderat sehr positiv aufgenommen und die Verwaltung wird je nach Art der Arbeiten darauf zurückkommen. 

In einer der vorangegangenen Sitzungen hatte der Gemeinderat dem Bau eines Anlehnhäuschens für die Unterbringung von Spielgeräten für die Betreuung zugestimmt. Da auch der Bauwagen der Schule marode ist, wird aktuell geprüft, in einem Haus beide Bereiche unterzubringen, mit voneinander getrennten Aufbewahrungsmöglichkeiten.   

Aktuelle Situation im Kinderhaus Grashüpfer

In öffentlicher Sitzung wurde wie bereits mehrfach berichtet, über die Verschiebung des Starttermins der Naturgruppe informiert. Ursächlich für die spätere Inbetriebnahme ist in erster Linie dem fehlenden Personal geschuldet. 

Bürgermeisterin Catenazzo stellte dabei fest, dass der Personalmangel in Kindertageseinrichtungen ein Problem darstellt, welches derzeit viele Gemeinden zu beklagen haben. Es werde jedoch durch verstärkte Ausschreibung der Stellen in verschiedenen Medien und einem attraktiven Angebot vehement versucht, passende Erziehungskräfte zu gewinnen. 

Glücklicherweise habe man bereits zum 01.09.2022 zwei neue Erzieherinnen einstellen können, dennoch fehlen aktuell 1,24 Stellen, weshalb auch die Öffnungszeiten der Einrichtung reduziert worden seien. 

In der Krippe habe man nur noch an einem Nachmittag bis 16:00 Uhr geöffnet, im Kinderhaus wurde ein Nachmittag gestrichen. Das sei sehr bedauerlich, zumal nach der Coronazeit die Eltern bereits viele Einschränkungen hinzunehmen hatten und eine schnelle Rückkehr zu den üblichen Zeiten wird angestrebt. 

Erfreulich sei jedoch, dass alle angemeldeten Kinder auch aufgenommen werden können – spätestens im März 2023 muss jedoch die Naturgruppe zwingend in Betrieb gehen, um dies auch nach wie vor gewährleisten zu können. 

Weitere Berichte folgen in den kommenden Ausgaben des Mitteilungsblatts. 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 19.07.2022

Sanierung der Ortsdurchfahrt, Verschiedenes (Naturkindergarten, Wasserversorgung, Glasfaser, Heizungsanlage Rathaus 

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Sanierung der Ortsdurchfahrt südlicher Teil / Vergabe der Planungsarbeiten

Einleitend bedankte sich BMin Catenazzo bei GR Florian Schwegler und GR Michael Mohring für die Befahrung der Ortsdurchfahrt im Vorfeld zu dieser Sitzung. Hier wurden mit einem Schlepper und einem LKW die Möglichkeiten zur Verengung der Straße geprüft. Man hatte gut sehen können, wo die Schwierigkeiten bei der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt liegen. Dies sei für die weiteren Planungen elementar. GR Florian Schwegler ergänzte zum Thema Querungshilfe, dass insbesondere morgens die Schülerinnen und Schüler von der Ortsmitte über die Untere Bruck auf die gegenüberliegende Seite wechseln, um  mit dem Bus Richtung Göppingen zu fahren. Er bittet, dies bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen und die Querungshilfe nicht am Ortseingang, sondern auf der Höhe der Bushaltestelle Untere Bruck  zu planen. Auch sei hier der Übergang für die Schulkinder aus dem Bergfeld sicherer. 

Anschließend gab BMin Catenazzo die eingegangenen Angebote für die Planungsarbeiten in Umlauf. Es wurden zwei Ingenieurbüros angefragt, mit denen die Gemeinde bisher sehr gute Erfahrungen auch im Bereich Kanalsanierung gemacht hatte. Beide Büros verfügen über gute örtliche Kenntnisse. Als Grundlage für die Angebote wurde zur Vergleichbarkeit eine Bausumme in Höhe von 500.000 € veranschlagt. 

Das Gremium fasste anschließend einstimmig folgenden Beschluss: 

Vergabe der Ingenieurleistungen – Umbau K 1408 Umbaumaßnahmen an das Büro Riker und Rebmann, Murrhardt, zu einem Angebotspreis von 58.223,30 € brutto.  

Die tatsächliche Bausumme und somit das endgültige Honorar ist abhängig davon, für welche Maßnahmen sich das Gremium im Zuge der Planungen entscheiden wird. Aktuell sind der Umbau von vier Bushaltestellen barrierefrei, die Verbreiterung des Gehwegs zum Löwenparkplatz sowie die Umgestaltung der Einmündungsbereiche Bergstraße und Untere Bruck geplant. 

Eine mögliche Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen werden in dem Zug geprüft. Im Juli wurde ein Wasserrohrbruch auf der Hauptstraße unterhalb der Gaststätte festgestellt. Es ist geplant, im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt die Wasserleitung zu sanieren. Eine Aufdimensionierung des Regenwasserkanals „Untere Bruck“  wird ebenfalls aktuell geprüft. 

 

Verschiedenes

Heizungsanlage Rathaus

Die Reparaturarbeiten an der Heizungsanlage des Rathauses wurden durch die Fa. Pittner durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Heizkessel zeitnah ausgetauscht werden muss. Aktuell ist die Anlage noch voll funktionsfähig, so BMin Catenazzo. Erstmalig wurde die Heizung komplett ausgeschaltet. Die Verwaltung rechnet hier mit höheren Einsparungen. 

In den nächsten Wochen werden Gespräche stattfinden, welche Alternative zur bestehenden Gasheizung gegeben sind. 


Bosch Boxberg-Rallye

BMin Catenazzo berichtete, dass es Probleme bei der Oldtimer-Rallye Ende Juni gegeben hatte. Die Strecke führte unter anderem durch das Gewerbegebiet und entlang des Reinhold-Maier-Turms. Die Fahrerinnen und Fahrer haben sich zum Teil nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben gehalten. Dies wurde an das Straßenverkehrsamt weitergegeben. Der Termin für kommendes Jahr ist bereits notiert, so dass präventiv eingegriffen werden kann. (24. und 25 Juni 2023).


Deutsche Glasfaser

BMin Catenazzo bedankte sich bei dem Landfrauenverein und dem Musikverein für die Bewirtung und bei den unterstützenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für die Teilnahme an der Info-Veranstaltung zum Thema Breitbandausbau am 05.07.2022.

Überraschend sei das große Interesse der Bürgerschaft gewesen – mit 130 Teilnehmenden waren die Erwartungen weit übertroffen worden. 

Anmerkung: Börtlingen hat die 33 Prozent erreicht! Das beideutet, ein Ausbau von Börtlingen und Zell wird erfolgen. Für Breech und die Außenstellen läuft noch bis zum 10.09.2022 die Umfrage. Bei ausreichend positiven Rückmeldungen hofft die Verwaltung, dass sich auch hier ein Ausbau erfolgen kann.  

 

Überprüfung der Einrichtungen der Wasserversorgung durch das Gesundheitsamt

BMin Catenazzo berichtete von der Begehung des Gesundheitsamts Mitte Juli.  Dabei waren der Wasserturm sowie der Erdbehälter besichtigt worden. Ein abschließender Bericht liegt aktuell noch nicht vor, größere Beanstandungen werden jedoch nicht erwartet. 

 

Natur-/Waldgruppe Kinderhaus Grashüpfer

BMin Catenazzo gab bekannt, dass sich die Eröffnung des Waldkindergartens vermutlich auf den 15.10.2022 verschieben werde. Zwar sei die Baugenehmigung in Rekordgeschwindigkeit über die Bühne gegangen, allerdings habe man noch Schwierigkeiten bei der Besetzung des Personals. Die Schutzhütte werde vermutlich in der Woche vom 29.08.2022 aufgestellt werden – dadurch habe man auch Luft für die Ausstattung wie Blitzableiter, Möbel und ähnliches. 

Anmerkung: Die Aufstellung der beiden Hütten (Schutzhütte und Toilettenhäuschen) sind für diese Woche geplant. 

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 19.07.2022

Carsharing, Bauangelegenheiten 

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Vorstellung des Carsharing-Konzepts mit Aufstellung einer E-Ladesäule der Firma deer

Einleitend stellte BMin Catenazzo die Firma deer (dt. Hirsch) vor: Sie ist eine Tochtergesellschaft der Energie Calw GmbH (ENCW)  und wirbt mit der Konzeption und Einführung ganzheitlicher, nachhaltiger und moderner Mobilitätskonzepte. Dabei bietet sie unter anderem Carsharing-Konzepte mit E-Fahrzeugen an. 

Aktuell nutzt die Gemeinde das Carsharing-Angebot des Autohauses Baur. Der „Bürgerbus“ wird nach einer kleinen Durststrecke während der Corona-Schließungen derzeit wieder vermehrt nachgefragt – insbesondere für mehrtägige Ausfahrten von Familien oder Vereinen. Auch für Bürgerfahrten wird der 9-Sitzer genutzt, wobei hier überwiegend neben dem Fahrer nur eine weitere Person mitgenommen wird, wofür das Fahrzeug überdimensioniert ist. Da häufig eine Fahrt nach Göppingen nachgefragt wird, gestaltet sich die Parkplatzsuche dort als schwierig. Eine kleinere umweltfreundlichere Alternative gerade als Bürgerauto wäre deshalb begrüßenswert. BMin Catenazzo betonte, dass an dem Konzept der Firma Baur festgehalten wird – ein kleineres Fahrzeug wäre eine gute Ergänzung. 

Anschließend erläuterte Herr Gall der Firma deer das Carsharing-Konzept, welches aktuell 24 Kommunen des Landkreises nutzen. Mit einer Reichweite von 250 km eignen sich die kleineren E-Fahrzeuge insbesondere für Stadtfahrten. Da die Region Stuttgart den Bau von Ladesäulen mit einer Förderung von 50 % unterstützt, bietet sich hier für die Gemeinde die Möglichkeit, kostengünstig in das Thema E-Mobilität einzusteigen. 

BMin Catenazzo ergänzte, dass eine öffentliche Ladesäule aufgrund des geringen Durchgangsverkehrs bisher wirtschaftlich nicht interessant gewesen sei. Die Kosten für die Ladesäule liegen bei 16.000 €, wobei die Gemeinde einen Anteil von 8.000 € tragen wird. Ansonsten ist die Teilnahme an dem Konzept für die Gemeinde kostenfrei. 

Auf Nachfrage von GR Elser berichtete Herr Gall, dass der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Bei Buchungen über deer ist der Stromverbrauch inklusive, wenn ein „fremdes“ Fahrzeug anschließt, wird dieser in Rechnung gestellt. 

Nach kurzer Diskussion sprach sich das Gremium einstimmig dafür aus, mit der Firma deer eine Vereinbarung über ein Carsharing-Fahrzeug abzuschließen. Der Abschluss soll jedoch nur dann erfolgen, wenn auch die Förderung für den Bau einer Ladesäule in Höhe von 50 % gesichert werden kann. 

Anmerkung: Es liegt eine Zusage für die Förderfähigkeit vor, so dass die Vereinbarung in den nächsten Tagen abgeschlossen werden kann. 


Behandlung von Bauanträgen 

Anbau eines landwirtschaftlichen Schuppens an best. landwirtschaftlichem Gebäude, Schneiderhof, Flst. 1323, Börtlingen

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage und betonte, dass das Gebäude bereits erstellt worden ist. Die Erstellung eines Gebäudes ohne Aufenthaltsräume im Außenbereich ist dann verfahrensfrei, wenn die Grundfläche von 100 m² nicht überschritten wird. Dies gilt nicht für einen Anbau. Zur Herstellung der Rechtmäßigkeit ist deshalb eine Genehmigung erforderlich. Der Schuppen wird zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Geräten genutzt. 

Da es bereits wiederholt zu dieser Vorgehensweise seitens der Bauherren gekommen war, ist das Gremium der Meinung, dass dies nicht hingenommen werden darf. Nach längerer Diskussion wurde deshalb das Einvernehmen der Gemeinde mit sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen versagt. 


Anbau eines Gewölbekellers und eines behindertengerechten WCs, Schneiderhof 3, Börtlingen

Mit Hinweis auf die Sitzungsvorlage stellte BMin Catenazzo das Vorhaben vor. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Anfang des Jahres wurde die Baugenehmigung für die  Aufstockung des Wohnhauses im Außenbereich sowie den Anbau eines Hofladens erteilt. Ergänzend soll nun für die Kundschaft des Hofladens ein behindertengerechtes WC erstellt werden. Die Entwässerung erfolgt über die vorhandene Klärgrube. Weiter ist die Erstellung eines Gewölbekellers mit 30 m² Nutzfläche unter den genehmigten Stellplätzen geplant. 

Das behindertengerechte WC wird für den Betrieb des Hofladens benötigt. Aus den Reihen des Gemeinderats wurde nachgefragt, ob dafür die Klärgrube ausreichend dimensioniert sei. BMin Catenazzo erklärte, dass das Amt für Abwasser regelmäßige Plausibilitätsprüfungen vornimmt. Ebenso liegt die Standsicherheit in der Verantwortung des Bauherren und des Architekten, da aufgrund der Hanglage Bedenken geäußert worden waren. 

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 35 in Verbindung mit § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.


Neubau eines Einfamilienhauses, Talstr. 15, Börtlingen - Planänderung

BMin Catenazzo verwies auf die Beratung in der April-Sitzung diesen Jahres. Der Bauherr habe nun das Gebäude um ca. einen Meter entsprechend beiliegendem Lageplan verschoben, hierzu bestehen keine Bedenken. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung ist grundsätzlich keine erneute Erteilung des Einvernehmens erforderlich, sie schlägt jedoch vor, vorsorglich darüber zu beschließen, um den Genehmigungsprozess gegebenenfalls nicht unnötig zu verlangsamen.   Der einzige Angrenzer hat bereits dem Vorhaben zugestimmt. 

Das Einvernehmen der Gemeinde zu den erforderlichen Befreiungen wird einstimmig erteilt. 


Bauvoranfrage: Erweiterung und Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte, Paul-Trunetz-Str. 30, Börtlingen

BMin Catenazzo erläuterte das Bauvorhaben, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Geschrei“ aus dem Jahr 1963 liegt und die Baulinie auf der nördlichen Seite überschreitet. 

Weiter erklärte sie, dass mit diesem Entwurf der städtebauliche Charakter der Siedlung gewahrt bleibt. Alternativ könnte entsprechend des Bebauungsplans die Doppelhaushälfte abgerissen werden und ein nicht in die Baureihe passender Kubus entstehen. 

Weiter führte sie aus, dass es sich lediglich um einen Einbau eines Bades handelt – die geplante Doppelgarage entspricht der heutigen Lebensrealität für die Unterbringung von zwei Fahrzeugen sowie Fahrrädern, Gartengeräten und Kinderspielzeugen. 

Das Einvernehmen der Gemeinde zu der Bauvoranfrage wird einstimmig erteilt.


Einbau einer Einliegerwohnung mit Dachgaube im bestehenden Dachgeschoss, Errichtung eines Carport mit drei Stellplätzen sowie eines Außenstellplatzes, Anbau von zwei Wendeltreppen außen, Anbau eines Balkons im EG mit Abgangstreppe, Im Bild 16, Börtlingen

Aufgrund des sehr großen Baufensters und der Tatsache, dass es sich um zwei Grundstücke handle, sei das Bauvorhaben unproblematisch, erklärte BMin Catenazzo. Die Bauherren verfolgen mit den Planungen zum einen die Schaffung von weiterem Wohnraum, zum anderen wird damit die Weichen für die Zukunft gestellt – es ist möglich, einzelne Teile des Hauses abzutrennen, um hier entweder ein älteres Ehepaar oder die heranwachsenden Kinder unterzubringen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Bild“ aus dem Jahr 1972. Demnach ist ein Vollgeschoss sowie ein anrechenbares Dachgeschoss zulässig. Der Einbau von Dachgauben ist nicht ausgeschlossen. Die Baulinie wird eingehalten. 

Das Einvernehmen der Gemeinde wird einstimmig entsprechend der Sitzungsvorlage erteilt. 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 28.06.2022

Behandlung von Bauanträgen, Bericht aus dem Kindergartenausschuss, Erlass von Benutzungsordnungen und Verschiedenes 

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Nutzungsänderung / Abmeldung des Gewerbeteils in Privatnutzung, Hauptstr. 80, 73104 Börtlingen

BMin Catenazzo stellte fest, dass es sich hier lediglich um eine Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse handle. Bei Umbau und anschließender Nutzung als Wohnraum hatte man versäumt, die Nutzungsänderung zu beantragen. Zuvor waren Teile des Gebäudes gewerblich genutzt gewesen. Da der Bebauungsplan beide Nutzungen zulasse, ist die Erteilung des Einvernehmens „pro forma“. 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 30 in Verbindung mit 36 BauGB wurde einstimmig erteilt. 

Sanierung der K 1408, südlicher Teil; Maßnahmen der Gemeinde

BMin Catenazzo verwies auf die Sitzungsvorlage. sowie die angefügten Pläne. Ein Treffen mit dem Straßenbauamt hatte ergeben, dass die Sanierung des Oberflächenbelages der Kreisstraße vom Landgasthof Löwen bis nach Zell bereits im Sommer 2023 stattfinden werde – es wird mit einer Bauzeit von bis zu 10 Wochen gerechnet. Da die Maßnahme überwiegend in den Sommerferien stattfinden soll, hofft man auf möglichst geringe Beeinträchtigungen der Bürgerschaft, Einschränkungen werden jedoch aufgrund der Dauer der Maßnahme nicht vermeidbar sein. 

Im Zusammenhang mit der Sanierung wurden Überlegungen angestellt, die Wasserleitungen und Abwasserkanäle zu erneuern. Da in dem Sanierungsbereich bislang kaum nennenswerte Probleme aufgetreten sind, lohnt es sich lediglich in Zell die Sanierung zu prüfen. Zur Finanzierung der Sanierung tragen Bundes- und Landesförderungen bei, wodurch in erster Linie die barrierefreien Bushaltestellen sowie eine Querungshilfe über die Hauptstraße vom „Bergfeld“ über die Kreisstraße mit 90 % unterstützt werden. 

Die weiteren in Frage kommenden Maßnahmen wie die Verbreiterung des Gehwegs vom Löwen zum Parkplatz oder die Einfahrtsituationen „Untere Bruck“ sowie „Bergstraße“ könnten über einen Ausgleichsstockantrag gefördert werden. Die Bushaltestelle Untere Bruck soll auf die Straße verlegt werden. Die Bucht würde demnach entfallen. Dementsprechend wird der Gehwegbereich umgestaltet.  

Nach längerer Diskussion zu den möglichen Sanierungen von kommunaler Seite wird vereinbart, die Machbarkeit von Straßenverengungen und die Umgestaltung von Einmündungsbereichen anhand eines Vor-Ort-Termins zu prüfen. Dieser wurde auf Dienstag, 12.07.2022 festgelegt. 

Anmerkung: Am 11.07.2022 wurde auf der Hauptstraße Einmündung Blumenstraße ein Wasserrohrbruch behoben. Dabei wurde festgestellt, dass die Leitung auch an anderer Stelle sanierungsbedürftig ist, so dass diese Strecke für die Sanierung der Ortsdurchfahrt vorgemerkt wird. 

Bericht aus dem Kindergartenausschuss / Anpassung der Elternbeiträge

BMin Catenazzo berichtete aus der nichtöffentlichen Sitzung des Kindergartenausschusses und der Empfehlung des Ausschusses, die Kindergartenbeiträge entsprechend der Sitzungsvorlage zu erhöhen. Hauptamtsleiterin Gansloser erklärte die Berechnungsgrundlagen und verwies insbesondere darauf, dass die Unterscheidung bei der Gebühr für die Betreuung von Ein- bis Zweijährigen und Zwei- bis Dreijährigen entfallen wird. 

Da die Gebühren im Krippenbereich nach wie vor unter den Vorschlägen von Gemeindetag und kirchlichen Verbänden liegen, hakte hier das Gremium nach. Ziel müsste es sein, der Empfehlung zu folgen. Dazu erläuterte BMin Catenazzo, dass bei der aktuellen Situation – Ausfall Betreuungszeiten aufgrund Corona 2020 und 2021, Erhöhung der Lebenshaltungskosten – sich der Kindergartenausschuss auf eine moderate Erhöhung geeinigt habe. Für das kommende Jahr wird vereinbart,  den Gemeinderat vor Einbringung der Gebühren in den Kindergartenausschuss anzuhören. 

Der Gemeinderat nimmt die Gebührenerhebung für das Kindergartenjahr 2022/23 einstimmig zur Kenntnis. 

Anmerkung: Den Eltern werden nach Beschlussfassung im Kirchengemeinderat die Elternbeiträge 2022/2023 zur Kenntnis gegeben; auch können sie auf der Homepage der Gemeinde www.boertlingen.de/Leben&Wohnen/Kindergarten nachgelesen werden. 

Erlass von Benutzungsordnungen

Um eine rechtssichere Grundlage für die Erstellung von Bescheiden und eine einheitliche Handhabung von Vermietungen bzw. Betreuungsverhältnissen zu gewährleisten, wurden Benutzungsordnungen von Betreuter Grundschule, Turnhalle und Bürgerhaus erlassen. Die Abstimmung erfolgte einstimmig. Die Benutzungsordnungen treten zum 01.09.2022 in Kraft.

Die Benutzungsordnung für Turn- und Festhalle sowie für das Bürgerhaus wurde in der Ausgabe des Schurwaldboten vom 07.07.2022 veröffentlicht. Der Gemeinderat hat sich gegen eine Erhöhung der Gebühren ausgesprochen. Dafür wurde in der Turn- und Festhalle die Möglichkeit eröffnet, den „Blauen Saal“ für Veranstaltungen zu mieten. Bisher war dies nicht möglich gewesen. 

Die Benutzungsordnung der Betreuten Grundschule  wurde ebenfalls gefasst, wobei eine Überarbeitung spätestens mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf Betreuung Ende 2025 erforderlich wird. Die aktuell erlassene Benutzungsordnung finden Sie in der heutigen Ausgabe im amtlichen Teil. Auch hier wurde auf eine Erhöhung der Gebühren verzichtet. 

Alle Gebühren wurden als Brutto-Beträge ausgewiesen. Sollten Gebühren umsatzsteuerpflichtig werden, ist eine Anpassung nicht erforderlich, da diese voerst inkludiert sind. 

Verschiedenes

Dirtpark

BMin Catenazzo gab bekannt, dass der Turnverein Börtlingen die Überlegungen, einen Dirtpark an der Turn- und Festhalle zu errichten, begrüßt hatte. Hier kam auch der Vorschlag auf, die Böschung Richtung Haus Katharina in die Planung mit aufzunehmen. Da eine Baugenehmigung erforderlich wird, rechnet die Bürgermeisterin mit einem Vorlauf von ca. sechs Monaten. Kosten gab sie mit rund 4.000 € allein Planungs- und Genehmigungskosten ein; die Umsetzung selbst könnte mit vielen Eigenmitteln gestemmt werden. 

Auf Nachfrage der Verwaltung hat der Turnverein Interesse an Fitnessgeräten im Außenbereich geäußert. Dies wird in nächster Zeit weiter verfolgt. 

Das Gremium sprach sich einstimmig dafür aus, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.

Spielplatz Panoramaweg

Die Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Panoramaweg/Stockbrunnenweg wurden vom Naturschutz positiv gewertet. Hier wurden 30 Streuobstbäume gepflanzt und dazu Baumpatenschaften vergeben. Eine erste Einweisung dazu ist erfolgt, die weiteren Schritte sind für die kommenden Wochen angedacht.

Da sich der Zweck „Ausgleichsfläche“ und „Spielplatz“ ausschließen, beschloss das Gremium auf Anraten des Naturschutzamtes eine Wackelbrücke, eine Vogelnestschaukel sowie eine Wellenbank an der östlichen Seite des Neubaugebietes aufzustellen. Weiter ist eine Renaturierung des südlich gelegenen Weges aus Sicht des Naturschutzes zu begrüßen. 

Parksituation Hohenstaufenstraße / Hauptstraße

GR Mohring berichtete von der Parksituation in der Hohenstaufenstraße. Es sei teilweise nicht möglich, dort durch die Straße zu fahren. 

GRin Fischer fügte hinzu, dass die Parksituation Einmündung Rechbergstraße in die Hauptstraße ebenfalls gefährlich sei. Dort parken gegenüber der Einfahrt im Kreuzungsbereich Autos. GR Hettich und GR Thamm pflichteten der Ausführung bei und merkte an, dass die gesamte Hauptstraße bis zum Bäcker sehr gefährlich sei. Das Beginne bei Familie Jung. 

BMin Catenazzo regte an, beide Bereiche in der nächsten Verkehrsschau des Landratsamts Göppingen zu behandeln. 

Anlehnhaus für Kernzeitenbetreuung

Das Team der Betreuten Grundschule hat einen Antrag auf Aufstellung eines Häuschens für die Unterbringung von Spielmaterialien auf dem Schulhof gestellt. BMin Catenazzo gab bekannt, dass dem die Verwaltung zugestimmt habe, die Kosten hierfür belaufen sich auf 1.500 bis 2.000 €. 

Das Gremium stimmte dieser Anschaffung ebenfalls zu.                                                                                                                                         

Defekte Automatiktür Tante M, Hauptstr. 56

BMin Catenazzo informierte das Gremium, dass aufgrund der Hitze der vergangenen Wochen immer wieder die Steuerung der Automatiktür ausfällt, so dass die Türe offenbleibt. Aufgrund des Alters der Türe gibt es keine Ersatzteile mehr – es wird derzeit überprüft, ob Teile der zweiten innenliegenden Tür verwendet werden können. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Komplettaustausch notwendig. Das erste Angebot liegt bei 7.508,90 € brutto, die Lieferzeit beträgt vier Wochen. 

Weitere Angebote werden eingeholt. 

Telefonanlage des Rathauses

Einleitend erklärte BMin Catenazzo, dass die einfache und unkomplizerte Erreichbarkeit ein Aushängeschild einer modernen Verwaltung ist. Selbst wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gespräch sind, ist es wichtig, dies zu kommunizieren und auf Alternativen, wie einen späteren Anruf oder die Erreichbarkeit per E-Mail hinzuweisen. 

Die Telefonanlage des Rathauses Börtlingen ist bereits zehn Jahre alt, diverse Funktionen, die eigentlich eine moderne Anlage ermöglichen sollte, sind nicht eingerichtet. Mit einem Update kann die Anlage auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Kosten für das Update sowie die Überprüfung der bestehenden Verbindungen belaufen sich auf 1.673,43 € brutto. Beauftragt wurde die Firma  Heldele, Salach, welche die Telefonanlage eingerichtet und bisher betreut hatte. 

Belagsarbeiten im Ödachweg

Zur Ausbesserung des Belages wurde nach Einholung eines weiteren Angebots die Firma Christoph Schwegler, Baggerbetrieb, Börtlingen, zur Angebotssumme von 5.170,55 € beauftragt. 

Wiederherstellung Bankett, Marbachtal

Auf dem Weg zum Marbachtal ist auf einer Länge von 200 m das Wegbankett teilweise weggebrochen. Zur Behebung des Schadens wurde die Firma Forst- und Baggerbetrieb Manfred Abele zu einer Angebotssumme von 4.581,55 € brutto beauftragt. 

Heizanlage Rathaus / Tante M / Wohneinheit

BMin Catenazzo berichtet, dass in den Wintermonaten die Heizung im Rathaus vermehrt ausgefallen ist. Bei der Überprüfung der Anlage wurde festgestellt, dass der Austauschregler defekt ist und auch der Thermostat Mängel aufweist. Durch einen Komplett-Austausch Regler und Thermostat können diese Mängel behoben und gleichzeitig der Verbrauch von Gas reduziert werden. Dafür liegt der Verwaltung ein Angebot der Firma Pittner in Höhe von 1.813,86 € brutto vor. Das Gremium stimmte der Beauftragung zu. 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 24. Mai 2022

Beschaffung einer Heizanlage und Beschaffung Toiletten für den Waldkindergarten, Bekanntgabe Eilentscheidung der Bürgermeisterin 

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Waldgruppe Kinderhaus Grashüpfer

Beschaffung einer Heizanlage

Der Bauantrag zum Bau des Waldkindergartens konnte in den vergangenen Wochen gestellt werden. In diesem Zusammenhang hat sich die Verwaltung ebenfalls mit dem Thema der Heizanlage befasst. Bislang hatten Gemeinderat und Verwaltung den Einbau einer Pelletheizung verfolgt. Nach Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile sprach sich das Gremium für die Anschaffung von Infrarotheizungen aus, die an den Wänden angebracht werden können. Die Verlegung der Stromleitung hat dies ermöglicht. Vorteil dabei ist, dass die Erzieherinnen keinen Aufwand und keinen Vorlauf für die Beheizung benötigen. Auch kann damit das Toilettenhäuschen, welches durchgängig frostfrei gehalten werden muss, an strengen Wintertagen beheizt werden. Die Erfahrung „Feuer“ kann pädagogisch durch ein Lagerfeuer umgesetzt werden. 

Beschaffung von zwei Komposttoiletten 

Hauptamtsleiterin Karin Gansloser führte aus, dass eine Bedingung für die Genehmigung einer Waldkindergartengruppe darin besteht, Toiletten auf dem (Wiesen-)Grundstück anzubieten. Hierfür ist eine separate Toilettenhauslösung vorgesehen. Daher wurde in der März-Sitzung die Firma Hieber aus Mögglingen mit dem Bau eines Toilettenhäuschens beauftragt. Wichtiger Bestandteil ist, dass zwei Toiletten vorhanden sind und diese in getrennten Kabinen aufgestellt werden. Erwachsene und Kinder benötigen jeweils getrennte Toilettenvorrichtungen. Da kein Anschluss an das Abwasserleitungssystem besteht, beschloss das Gremium einstimmig die Anschaffung von zwei Bio-Komposttoiletten, wobei es sich um Trenntoiletten in Holzausführung handelt. Durch die Verwendung von Spänen und speziellen Flocken können die Fäkalien ökologisch und ohne großen Aufwand entsorgt werden.

Die Verwaltung spricht sich für den Erwerb von zwei Bio-/Komposttoiletten für die Waldkindergartengruppe aus.  

Informationsveranstaltung

Bürgermeisterin Catenazzo gab bekannt, dass zur Unterrichtung der Eltern eine Informationsveranstaltung stattfinden wird. Dazu werde derzeit ein Termin mit Träger und Einrichtungsleitung abgestimmt.

Anmerkung:

Der Termin für die Info-Veranstaltung steht nun fest. Sie findet am Mittwoch, 30.06.2022 im Kinderhaus statt. Alle an dem Waldkindergarten interessierten Eltern werden hierzu eingeladen. Über das Kinderhaus erfolgt zeitnah eine separate Einladung.

Gebühren

Die Gebühren für Waldkindergärten/-gruppen werden in der Regel deckungsgleich zu den Gebühren der Regelkindergärten festgesetzt, informierte Frau Gansloser. Die festgesetzten Öffnungszeiten für das Kinderhaus Grashüpfer können daher auch als Gebühren für die Waldkindergartengruppe herangezogen werden. Die Waldgruppe ist Teil des bestehenden Kinderhauses als sechste Gruppe – auch das spreche für eine einheitliche Gebühr. 

Bekanntgabe der Eilentscheidung der Bürgermeisterin / Kreditaufnahme; Änderung der Konditionen

Wie bereits berichtet, hat der Gemeinderat der Aufnahme eines Kredites in Höhe von 250.000 € in der öffentlichen Sitzung am 26.04.2022 zu folgenden Konditionen zugestimmt:

Kreditinstitut: LBBW Bank. Laufzeit: 20 Jahre, Zinsbindung: 20 Jahre, Kreditzins: 1,94 %.

Das Angebot war bis zum Folgetag um 9:00 Uhr bindend.

Obwohl noch am späten Abend die Verwaltung die Bestätigung der Annahme des Angebots verschickt hatte, konnte die Bank ihr Angebot nicht aufrechterhalten. Der Zins verschlechterte sich auf 2,04 %.

Da anzunehmen war, dass die Zinsen weiter steigen, entschied Bürgermeisterin Catenazzo, dass dieses Angebot angenommen wird. Die weiteren Konditionen blieben identisch. Das Gremium wurde umgehend informiert.

Das Gremium nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeisterin Catenazzo zur Kenntnis.

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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung am 24. Mai 2022

Verschiedenes -  Amt für Naturschutz / Besprechung und Begehung am 09.05.2022 Mehr…

Bürgermeisterin Catenazzo berichtete über die Begehung am 09.05.2022 mit dem Amt für Naturschutz. Dabei wurden verschiedene Themen besprochen: 

1. Standort Waldkindergarten

Der von der Gemeinde im Rahmen des Bauantrags vorgeschlagene Standort wurde begrüßt. Die an der Kreisstraße L 1408 beantragten Stellplätze sind ausreichend, es werden lediglich zwei Stellplätze benötigt. Es wird empfohlen, Rasengittersteine zu verwenden. Das Straßenbauamt Göppingen / Esslingen wird dazu derzeit angehört und prüft, ob der Abstand zur Kreisstraße ausreichend bemessen ist.

2. Dirtpark

Das von der Gemeinde vorgeschlagene Grundstück (unterhalb des Kinderhauses Grashüpfer) befindet sich auf einem „Naturdenkmal“, gab Bürgermeisterin Catenazzo die Einschätzung des Umweltschutzamtes weiter. Das Gelände auf dem Sportplatz sei hingegen völlig unbedenklich. Zum Zeitpunkt der Errichtung war dafür keine Genehmigung erforderlich, aktuell müsste für die Ausweisung eines Sportplatzes und größeren Anlagen eine Baugenehmigung beantragt werden. Derzeit wird mit dem Turnverein die weitere Vorgehensweise abgesprochen.

3. Spielplatz Panoramaweg

Die Aufstellung von verschiedenen Spielgeräten, einer Bank und eines Sonnensegels sowie die Aufschüttung von Sand mit Einfriedung waren ursprünglich auf der Fläche hinter dem Panoramaweg geplant. Dies widerspricht jedoch der Nutzung Streuobstwiese als Ausgleichsfläche. Das Naturschutzamt hatte jedoch vorgeschlagen, in der Verlängerung des Stockbrunnenweges die Spielgeräte aufzustellen. Bei gleichzeitiger Renaturierung des Weges hinter den Bauplätzen im östlichen Teil des Neubaugebietes bestehen hier bei einer „zurückhaltenden“ Bebauung keine Bedenken.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 24. Mai 2022

Neubau einer PV-Freifeldanlage, Langwiesen 1, Börtlingen  

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Bürgermeisterin Catenazzo berichtete von dem Beschluss des Zweckverbandes Abwasserreinigung Marbach- und Krettenbachtal, eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zur Nutzung des Stroms für die Kläranlage zu bauen. Der jährliche Stromverbrauch der Kläranlage beträgt 305.000 KWh – davon werden 135.000 KWh durch das anlageneigene BHKW produziert. Mit der geplanten PV-Anlage werden weitere 30.000 KWh jährlich abgedeckt. 

Das Vorhaben befindet sich außerhalb eines Bebauungsplans und ist somit als Außenbereich zu werten. Die erforderlichen Abstände zur Kreisstraße 1408 sind eingehalten, die geplanten 70 Module werden aufgeständert, so dass eine Versickerung und Vegetation unter den Modulen stattfinden kann. 

Zur Kosteneinsparung, für den Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit begrüßten Verwaltung und Gemeinderat das Vorhaben; auch wenn im Jahr der Umsetzung sich die Kosten erhöhen, trägt es langfristig zu Einsparungen bei.  

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 35 in Verbindung mit § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt. 

​Einrichtung einer Waldkindergartengruppe und Errichtung einer Schutzhütte mit Toilettenhäuschen, Flst. 1013, Börtlingen-Zell 

Einleitend stellte Bürgermeisterin Catenazzo fest, dass der Gemeinderat nun über seinen selbst eingebrachten Bauantrag entscheiden müsse. Seit Juni 2021 beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Thema Naturgruppe, nachdem bekannt war, dass weitere Plätze für das Kinderhaus benötigt werden. 

Nachdem verschiedene Standorte untersucht worden waren, entschied sich das Gremium für das o.g. Flurstück – dabei waren das angrenzende Waldstück und die Lage ausschlaggebend. Da es sich um Bauen im Außenbereich handelt, sind auch  Schutzhütten genehmigungspflichtig. 

Der Standort wurde mit dem Naturschutzamt, dem Forstamt und dem Baurechtsamt vor Einreichung abgesprochen. Mit der Ausführung aus Holz fügt sich die Hütte in die Landschaft gut ein und die Gebäude wahren den naturnahen Charakter.  

Die Schutzhütte wird ein öffentliches Gebäude, an das deshalb höhere Anforderungen gestellt werden. Neben der Baugenehmigung bedarf es deshalb auch der Erteilung einer Betriebserlaubnis. 

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 35 in Verbindung mit § 36 BauGB.  

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Feststellung des Jahresabschlusses 2020

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2020 einstimmig festgestellt. Herr Engel hat dem Gremium die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlusses erläutert. Mehr…

Er hat mit dem Ergebnishaushalt begonnen. Der Ergebnishaushalt ist die Gewinn- und Verlustrechnung der Gemeinde.

 Im ordentlichen (laufenden) Betrieb hat die Gemeinde 3,98 Millionen Euro an Erträgen erwirtschaftet. Leider hat sie hiermit die Aufwendungen über 4,04 Millionen Euro nicht ausgeglichen, somit ein Fehlbetrag von 0,05 Millionen Euro ausgewiesen.

 Die Gemeinde hat durch Verkäufe rund 59.448 Euro außerordentliche Erträge erzielt. Durch Sonderabschreibungen von verschiedenen Geräten hat sie außerordentliche Aufwendungen über rund 9.145 Euro auszuweisen. Insgesamt hat sie einen Überschuss von rund 50.303 Euro erwirtschaftet.

Die Gemeinde hat das Jahr 2020 mit einem Gesamtergebnis von -1.791,03 Euro abgeschlossen. Der Überschuss aus dem Sonderergebnis in Höhe von 50.303,07 Euro hat den Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -52.094,10 Euro nahezu ausgeglichen.

Anschließend hat Herr Engel den Finanzhaushalt vorgestellt.

 Die Gemeinde hat einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 296.999,94 Euro erwirtschaftet. Die Einnahmen hat er mit 3,80 Millionen Euro beziffert und die Auszahlungen 3,51 Millionen Euro.

Durch die finanzielle Abwicklung der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt hat die Gemeinde 1,44 Millionen Euro investiert. Durch Zuschüsse und Verkäufe hat sie 0,54 Millionen Euro aus Investitionstätigkeit einnehmen können. Somit hat sie im Jahr 2020 einen Finanzierungsbedarf im Bereich Investitionen von 0,90 Millionen Euro gehabt.

Die großen Investitionen hat die Gemeinde nur mit Einnahmen durch Kreditaufnahmen stemmen können. Sie hat Kredite in Höhe von 315.000 Euro aufgenommen und hat Kredite in Höhe von 97.378 Euro getilgt. So hat sie einen Finanzierungsüberschuss von 217.621 Euro erlangt.

Trotz der Kreditaufnahmen hat die Liquidität im Jahr 2020 um 381.213,29 Euro abgenommen.

Als nächstes hat Herr Engel das Vermögen zum 31.12.2020 dargestellt. Die Gemeinde hat im Jahr 2020 ein Vermögenszuwachs von rund 0,68 Millionen Euro erfahren. Das Vermögen in Höhe von 15,44 Millionen Euro teilt sich wie folgt auf:

Abschließend hat sich Bürgermeisterin Catenazzo bei Frau Leonhardt und Herr Engel für die gute Arbeit bedankt.

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 26. April 2022

Geplante Kreditaufnahme, Verschiedenes

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Beratung über die geplante Kreditaufnahme

Zur Finanzierung verschiedenerer Projekte und Erhalt der Liquidität legte der Gemeinderat in der Haushaltssatzung die Ermächtigung zu einer Kreditaufnahme im Jahr 2022 fest.

Herr Engel stellte die Konditionen für die Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 € vor. Entgegen des ersten Angebots von Ende März hatte sich der Zins dabei für die verschiedenen Laufzeiten erhöht, so dass die Verwaltung eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer 20jährigen Zinsbindung vorschlug. Ursprünglich war eine Laufzeit von 30 Jahren aufgrund des sehr niedrigen Zinssatzes geplant gewesen.

Das Gremium stimmte einstimmig für den Vorschlag der Gemeinde und damit dem Zinssatz von 1,94 % zu. 

Anmerkung:

Trotz einer Bestätigung am frühen Morgen des Folgetages erhöhte sich der Zinssatz um weitere 0,1% auf 2,04 %. Die Bürgermeisterin informierte umgehend das Gremium und traf bei der Vergabe eine Eilentscheidung gem. § 43 der Gemeindeordnung.

Aktuell hat die Gemeinde einen Kredit bei der KFW-Bank mit einer Restschuld in Höhe von 41.028 € um weitere zehn Jahre verlängert – der sehr niedrige Zinssatz in Höhe von 0,98 % konnte so gesichert werden.

Verschiedenes

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ gab Bürgermeisterin Catenazzo folgende Informationen bekannt:

Ersatzbeschaffung Schaukel

Die Schaukel auf dem Dorfplatz war marode. Die Abtrennung der Pachtfläche für das ehemalige Gemeindegebäude „Paul-Trunetz-Str. 4“ wurde zum Anlass genommen, die Schaukel abzubauen und eine neue baugleiche Schaukel zu kaufen. Die Kosten inklusive Versand betragen 2.152,28 € brutto. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich Anfang Mai.

Beschaffung eines Laptops für die Freiwillige Feuerwehr

Für die Freiwillige Feuerwehr wurde ein Laptop beschafft. Dieser ermöglicht ein flexibleres Arbeiten und kann auch für Online-Schulungen genutzt werden. Gekauft und für die Bedürfnisse der Feuerwehr eingerichtet wurde der Laptop von der Firma Wöllner IT-Service. Die Kosten betrugen 1.898,05 €.

Ausbesserungsarbeiten im Ödachweg

Für die Ausbesserungsarbeiten Asphaltbelag im Ödachweg lagen zwei Angebote vor. Preisgünstigstes Angebot war von der Firma Schwegler Baggerbetrieb, so dass das Gremium beschloss, die Arbeiten zu einem Angebotspreis in Höhe von 5.170,55 € brutto an die Firma zu vergeben. (GR Florian Schwegler war dabei befangen).

Prüfung einer event. Beschädigung des Feldwegs Verlängerung Ödachweg durch die Abwasserleitung von Adelberg zur Kläranlage

Der Anschluss der Gemeinde Adelberg im Jahr 2018 an die Kläranlage ist ein Gewinn für alle Gebührenzahler des Abwasserzweckverbands. Nunmehr werden die Fixkosten auf mehr Personen verteilt, wodurch auch Preissteigerungen abgefedert werden können. Beim Bau der Abwasserleitung wurde vereinbart, dass eventuell auftretende Schäden auf der Gemarkung Börtlingen von der Gemeinde Adelberg übernommen werden. In der Verlängerung des Ödachwegs Richtung Zell hat sich bereits im vergangenen Jahr der Weg gesenkt. Die durchführende Firma und der zuständige Ingenieur sind der Meinung, dass die Senkung nicht mit Leitungsbau zusammenhängt. Dies wird nun überprüft. Es wurde nun vereinbart, die beschädigte Stelle aufzubaggern und somit die Ursache für die Senkung in Erfahrung zu bringen.

Sanierung des Einlaufschachtes auf der Kläranlage

Am Einlaufschacht aus dem Regenüberlaufbecken der Gemeinde Börtlingen bestehen Beschädigungen am Beton. Derzeit wird mit dem Ingenieurbüro Straub das Ausmaß des Schadens erhoben und anschließend in Frage kommende Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Regenüberlaufbecken befinden sich im Eigentum der Gemeinde, so dass diese auch für die Instandhaltung zuständig ist - auch wenn sich das Becken auf dem Betriebsgelände der Kläranlage befindet.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 26. April 2022

Bauangelegenheiten 

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Neubau Garage und Terrassenüberdachung, Abbruch bestehender Überdachung, Paul-Trunetz-Straße 5, Börtlingen 

Bürgermeisterin Catenazzo schilderte das Erfordernis, für die Terrassenüberdachung an der südwestlichen Ecke und den Bau der Garage eine Befreiung zu erteilen. Die Abstände zu den Nachbargrundstücken sind eingehalten und das Vorhaben ist an dieser Stelle auch für die Nachbarn unbedenklich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erteilung des Einvernehmens zu den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB.


Neubau eines Einfamilien-Hauses, Talstraße 15, Börtlingen

Bürgermeisterin Catenazzo teilte mit, dass für das Grundstück bereits eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses im Jahr 2016 erteilt worden war. Zum Teil wurde der Bau realisiert, es wird nun der Antrag auf Abriss und Bau eines neuen Hauses gestellt. Das ursprünglich aufgestellte Haus entsprach in etwa den Maßen des nun zur Entscheidung vorliegenden Vorhabens. 

Der Dachvorsprung Richtung Osten überschreitet die Baulinie um ca. 70 cm. Die Dachneigung des Bebauungsplans „Schmittwiesen-Morgen“ wird mit „ca. 35 Grad“ angegeben, das Dach ist mit 30 Grad Dachneigung geplant. Ansonsten werden die Vorschriften des Bebauungsplans eingehalten. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB einstimmig. 


Umbau Dachgeschoss mit Erweiterung vorhandener Dachgaube, Dachgaube neu, Außentreppe und Dachterrasse, Hohenstaufenstr. 30, Börtlingen 

Anhand der Planzeichnungen erläuterte BMin Catenazzo, wie das Dachgeschoss ausgebaut werden soll. Dachgauben sind im für diesen Bereich geltenden Bebauungsplan „Geschrei“ nicht ausgeschlossen. Die vorhandene Garage steht auf der Grenze, für die auf die Garage geplante Dachterrasse gelten jedoch die allgemeinen Abstandsregelungen, so dass ein Abstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Dies ist durch das Einrücken der Umrandung gegeben. Allerdings wird die vorgegebene Baulinie dabei überschritten, so dass hierfür eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans erforderlich wird. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmens zu den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB. 


Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Adelberger Weg 9, Börtlingen Breech

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Gemeinderat im Rahmen einer Bauvoranfrage mit dem Vorhaben beschäftigt. Dabei stand die Frage, ob das zu bebauende Grundstück dem Außen- oder dem Innenbereich zugehörig ist, im Vordergrund. Das Haus wurde dem Innenbereich zugeschrieben und somit konnte die Bauvoranfrage positiv beschieden werden. Da das Vorhaben sich in die Umgebungsbebauung einfügt und die Auflagen seitens des Naturschutzes eingehalten werden, erteilte das Gremium einstimmig das Einvernehmen zu dem Vorhaben. 


Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Untere Bruck 25, Börtlingen

Auch hier liegt kein Bebauungsplan vor, dass für die Beurteilung des Vorhabens die Frage, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, entscheidend ist. Dies wurde seitens Verwaltung und Gremium bejaht. Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass das Gremium einstimmig das Einvernehmen zum Neubau des Einfamilienhauses erteilt hat. 

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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung am 22. März 2022

Angebot der „Deutschen Glasfaser“ zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau der Gemeinde / Kooperationsvertrag

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Anhand einer Präsentation stellte Bürgermeisterin Catenazzo das Konzept der „Deutschen Glasfaser“ zum eigenwirtschaflichen Glasfaserausbau vor. Für Börtlingen als finanzschwache Gemeinde stellt das Angebot eine Chance dar, zeitnah und günstig den Ausbau vorauszutreiben. Im Rahmen der Bundes- und Landesförderung wurde der Ausbau des Gewerbegebiets ausgeschrieben. Obwohl hier Fördermittel in Höhe von 90 % gewährt werden, könnten hier Kosten auf die Gemeinde in Höhe von bis zu 60.000 € zukommen. 

Die Kooperation mit der Deutschen Glasfaser hingegen bedeutet für die Gemeinde kein finanzielles Risiko, da eine Umsetzung auch nur dann erfolgt, wenn ausreichend Interesse der Bürgerschaft besteht. Dies ist dann gegeben, wenn mindestens 237 Haushalte in Börtlingen und Zell sich für einen Vertragsabschluss entscheiden. Das entspricht 33 % der in Frage kommenden Haushalte. 

Für die Nutzerinnen und Nutzer werden im ersten Jahr vergünstigte Konditionen angeboten, in den Folgejahren entsprechen die Tarife den marktüblichen Sätzen. Nach zwei Jahren ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Der Anschluss erfolgt kostenlos; sollte ein Haushalt nachträglich Interesse an einem Anschluss haben, kann dieser für einmalig 750 € realisiert werden. 

Weiter informierte die Bürgermeisterin, dass in den nächsten Monaten Informationsveranstaltungen stattfinden werden.  Daneben werden individuelle Beratungen angeboten. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Deutsche Glasfaser durch Bereitstellung von Räumen und bei Werbemaßnahmen wie die Genehmigung für die Aufstellung von Plakaten zu unterstützen. 

Sehr bedauerlich jedoch sei, dass der dringend erforderliche Ausbau von Breech und den Außenstellen (Ödweilerhof, Schweizerhof, …) derzeit für die Firma nicht interessant sei. Allerdings verspricht sich die Verwaltung von der Kooperation Synergieeffekte, um die betroffenen Gebiete ebenfalls mit Glasfaser versorgen zu können. Dafür muss vor allem das Interesse dieser bisher unterversorgten Gebiete signalisiert werden. Eine Abfrage wird zur gegebenen Zeit erfolgen. 

Weiter verpflichtet sich die Gemeinde, eine Fläche für das sogenannte PoP-Up-Gebäude zur Verfügung zu stellen. Nach längerer Diskussion wird die Fläche hinter dem „alten“ Rathaus“ vorgeschlagen. Dieser wird nun weiter verfolgen. 

Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig Bürgermeisterin Catenazzo zum Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Deutschen Glasfaser. 

Mit einer Gegenstimme wurde beschlossen, die Fläche hinter dem alten Rathaus als Standort für das PoP-Häuschen der Deutschen Glasfaser anzubieten und die entsprechenden Pachtverträge zu verhandeln. 

 

Anmerkung:  Parallel läuft derzeit die Ausschreibung zum Breitbandausbau des Gewerbegebietes, welches bisher außerhalb des von der Deutschen Glasfaser aufgenommenen Gebiets liegt. Mit den Ergebnissen der Ausschreibung ist im Juni 2022 zu rechnen.   

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 22. Februar 2022 und 22. März 2022

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Waldkindergarten und Begehung Seniorenzentrum 

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Gemeinderatssitzung am 22.02.2022

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde hat der Gemeinderat in der Klausurtagung am 11.02.2022 alle wiederkehrenden Einnahmen der Gemeinde auf den Prüfstand gestellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass sowohl die Mieten als auch die Pachtzinsen für gemeindeeigene Flächen und Liegenschaften in den vergangenen Jahren nicht überprüft und entsprechend dem Lebenshaltungsindex angepasst worden waren. 

Dies wurde nun weiter verfolgt. Die Mieten wurden angepasst und entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten erhöht. Auch die Pachtzinsen wurden kritisch beleuchtet. In den nächsten Wochen werden die betroffenen Pächterinnen und Pächter informiert und es werden entsprechende Vereinbarungen getroffen. 

Gerade bei den Pachtzinsen war es Ziel des Gemeinderats und der Verwaltung, eine einheitliche und damit gerechte Regelung zu finden, die dann auch für neu abgeschlossene Verträge herangezogen werden kann.  

 

Gemeinderatssitzung am 22.03.2022

Vergabe der Aufträge zum Bau einer Schutzhütte für den Wald-/Naturkindergarten

Die Verwaltung hatte insgesamt vier Angebote für Bauwagen sowie fünf Angebote für konventionell gebaute Holzhütten eingeholt. Die Angebote lagen dem Gremium vor. 

Nach Besichtigung der Bauwägen war sich das Gremium einig, dass zum einen der Grundriss für 20 Kinder nicht vorteilhaft ist und zum anderen das Preis-Leistungsverhältnis nicht gegeben ist. Nach Vergleich der vorliegenden konventionellen Ausführungen und der Reputation der Firma sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, den Bau der Schutzhütte an die Firma Holzbau Hieber, Mögglingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 33.899,02 € brutto zu vergeben. Nach längerer Diskussion wurde auch der Vergabe für den Bau einer Einhausung für die Komposttoiletten ebenfalls durch die Firma Hieber zugestimmt. Der Angebotspreis für das Häuschen, welches sich optisch an der Schutzhütte orientiert liegt bei 3.927,00 € brutto.  Nachdem die Bürgermeisterin die Gesamtkosten in Höhe von ca. 83.000 € brutto vorgestellt hatte, gab GRin Schwegler zu bedenken, dass die Komposttoiletten zu teuer seien. Hier müsse nachgebessert werden. 

Für den Netzanschluss mit Hausanschlusskasten und Zähleranschlussschrank wurde das Angebot der Netze BW in Höhe von 2.362,15 € brutto dem Gremium vorgelegt. Hier sind die Tiefbauarbeiten eingeschlossen. Bürgermeisterin Catenazzo berichtete von den Ergebnissen zum Thema Wasseranschluss. Leider sei es nicht möglich, in den Graben der Stromtrasse Wasser zu verlegen, so dass die Maßnahme mindestens 7.000 € kosten würde. Da bei Frost der Brunnen stillgelegt werden müsse, schlug sie vor, wie in anderen Naturkindergärten üblich, das Wasser „mitzubringen“. Dem stimmte das Gremium zu. 

 

Verschiedenes

Obdachlosenunterbringung Hauptstr. 118

 

GR Held sprach an, dass sich die Obdachlosenunterbringung Hauptstr. 118 in einem sehr maroden Zustand befinde. Insbesondere der Sturm in den vergangenen Wochen habe Schäden am Dach verursacht.  Er schlug vor, während einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die Lage vor Ort zu besichtigen. 

 

 

Begehung des Seniorenzentrums Börtlingen 

Bürgermeisterin Catenazzo wies darauf hin, dass bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 26.04.2022 geplant sei, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Seniorenheim Vinzenz von Paul zu besichtigen. Eine Einladung wird rechtzeitig erfolgen. 

 

In dem Zusammenhang ergänzte sie, dass derzeit Wohnraum für drei der auswärtigen Pflegekräfte gesucht werde. Bis dieser zur Verfügung stehe, werden sie Räumlichkeiten im Seniorenzentrum bewohnen. 

 

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 22. Februar 2022

Medienentwicklungsplanung

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Der Kämmerer Herr Engel führte aus, dass die Summe an Spenden im Jahr 2021 deutlich höher ausgefallen ist als in den Vorjahren. Im Bereich Kleinspenden bis 100,00 € waren im vergangenen Jahr in Summe Spenden in Höhe von 220,00 € eingegangen. Zuwendungen über einem Wert von 100,00 € konnten in Höhe von 2.473,94 € verzeichnet werden. Aus der Vermittlung von Zuwendungen ergaben sich 2.467,50 €.

Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte dem Gremium die einzelnen Sachspenden und nahm den Spendenbericht zum Anlass, sich bei allen Spenderinnen und Spendern für die Unterstützung zu bedanken. Diese Großzügigkeit sei nicht selbstverständlich. 

Das Gremium stimmte der Annahme aller Spenden einstimmig zu. 

 

Medienentwicklungsplan Paul-Roth-Schule

Herr Engel informierte das Gremium über das aktuelle Förderprogramm für Schulen, um die mediale Ausstattung zu erweitern. Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln ist die Aufstellung eines Medienentwicklungsplans. Rektorin Elke Neumaier hatte in den vergangenen Wochen mit Unterstützung des Kreismedienzentrums und der Verwaltung einen entsprechenden Plan aufgestellt. Schwerpunkt ist die Einbindung digitaler Mittel in die pädagogische Arbeit. BMin Catenazzo lobte die Zusammenstellung und Ideen der Schule, die sehr pragmatisch seien.

Es wird eine Fördersumme von 20.500 € beantragt, wobei der Eigenanteil der Gemeinde bei 20 % betrage. Die Beantragung des Zuschusses verpflichtet die Gemeinde nicht, die Mittel in voller Höhe abzurufen. Das ermöglicht eine flexible Beschaffung.

Das Gremium nahm einstimmig den Medienentwicklungsplan zur Kenntnis und stimmte dem Beschlussantrag der Verwaltung betreffend Beauftragung zur Antragstellung und Abwicklung des Förderprogramms DigitalPakt Schule einstimmig zu. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, eine Unterhaltung der angeschafften Ausstattung aus Gemeindemitteln gegenüber der L-Bank zu bestätigen.


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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 25. Januar 2022

Anfragen und Verschiedenes

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Errichtung einer Wald-/Naturgruppe

BMin Catenazzo stellte die verschiedenen Angebote zum Bau einer Schutzhütte für  die Wald-/Naturgruppe vor. Im Bereich Preis-Leistung lag die Firma Hieber Holzbau aus Mögglingen vorn, die mit verschiedenen Ideen wie beispielsweise die Überdachung der Terrasse und dem Einzug eines Zwischenbodens unter dem Dach überzeugten. Auch die eingeholten Referenzen waren positiv – Kosten- und Zeitplan waren bei einem ähnlichen Projekt genau eingehalten worden.

Aufgrund der bisher geschätzten Kosten von ca. 150.000 € hatte die Verwaltung geplant, Fördermittel aus dem Ausgleichsstock zu beantragen. Nach Vorliegen der ersten Schätzungen wird das Projekt ca. 90.000 € kosten – der Erhalt von Fördermitteln ist bei dieser Summe nicht aussichtsreich.  

Der Preis für das Haus inkl. Montage liegt bei 25.860,32 €. Die Größe umfasst 5 m x 6 m und das Dach kann bei Bedarf weiter „herausgezogen“ und mit Balken abgestützt werden, sodass eine überdachte Terrasse in der Größe von 5 m x 6 m entsteht. Hierbei würden maximal 4.000 € Mehrkosten entstehen. 

Da es sich um ein Holzhaus handelt, schlägt der Anbieter vor, das Haus im Turnus von vier bis fünf Jahren zu streichen. Bei Anlieferung sind alle Teile imprägniert und zweifach vorgestrichen. GR Hettich hat daraufhin empfohlen, sich hier nochmals zu informieren. 

Weiter wird die Idee verfolgt, einen Stromanschluss zu legen. Statt eines Holzofens, der erst zeitverzögert Wärme abgibt, könnte ein Pelletofen installiert werden. Kosten hierfür betragen ca. 3.000 €. Auch wird derzeit geprüft, ob ein Wasseranschluss möglich ist. 

Es wurde noch die Wandstärke diskutiert. Da erst ab einer Stärke von 112 mm die Verwendung  von zwei Holzteilen angeboten wird, wird eine Stärke von 70 mm für ausreichend erachtet. 

Mit einem Baubeginn wird im Mai 2022 gerechnet – die Inbetriebnahme der Waldgruppe erfolgt voraussichtlich am 01.09.2022. 

Das Gremium beschloss einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Hieber für ein Blockhaus entsprechend des Angebots in der Größe 5 x 6 m ergänzt durch ein herausgezogenes Dach ebenfalls in der Größe 5 x 6 m. Weiter war sich das Gremium einig, keine Mittel aus dem Ausgleichsstock zu beantragen. 


Kosten für Sanierungsmaßnahmen

BMin Catenazzo berichtete, dass die Straße durch die Fa. Abele mit Unterstützung des Bauhofs am Wasen in gesamter Länge neu gesplittet wurde. Die Kosten hierfür betrugen 3.707,54 €. Außerdem fielen durch einen Wasserrohrbruch im Silcherweg Kosten in Höhe von 3.321,06 € an.

 

Verkauf von Fahrzeugen und Sonstigem

Folgende Gegenstände konnten von der Verwaltung auf eBay-Kleinanzeigen verkauft werden:

Eine Kinderrutsche für 20 €

Kompletträder für den Radlader für 300 €

Ein Einachs-Kipper für 1.850 €

Peugeot Partner für 800 €

Die Einnahmen werden der jeweiligen Haushaltsstelle gutgeschrieben. 

 

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 20. Juli 2021

Behandlung von Bauanträgen

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Einbau Ladengeschäft in ehem. Raiffeisenbank, Nutzungsänderung, Hauptstraße 56, Börtlingen

Bei dem Bauvorhaben ist die Gemeinde Börtlingen Bauherrin, der Antrag wurde gestellt, um den Umbau der ehemaligen Raiffeisenbankfiliale zu einem Lebensmittelgeschäft umzusetzen. Das Gebäude liegt außerhalb eines Bebauungsplans. Im Gegensatz zu einer Bankfiliale werden nur geringfügig andere Anforderungen gestellt. Dabei werden insbesondere Fragen der Hygiene und des Lebensmittelrechts beurteilt.  Das Einvernehmen der Gemeinde wurde einstimmig erteilt.


Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses als Anbau an vorh. Scheune und Stall; Teilabbruch der Scheune, Schneiderhof 5, Börtlingen – geänderter Lageplan – 

Die Bürgermeisterin erklärte, dass dieses Bauvorhaben bereits in der Sitzung am 19.01.2021 behandelt worden war - dabei wurde das Einvernehmen erteilt. Die neuen Planungen verzichten auf die Erweiterung des Wohnhauses mit ca. 30 m² Grundfläche und stellen somit einen geringeren Eingriff in die Natur und die nachbarschaftlichen Belange dar. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig. 


Neubau einer Garage, Poststr. 14, Börtlingen-Zell

Anhand der Pläne erläuterte Bürgermeisterin Catenazzo das Vorhaben und ergänzte, dass des im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tobel“ aus dem Jahr 1967 liege. Danach sind Garagen auf überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig – auch als Grenzbebauung. Auch seien vier Stellplätze für zwei Wohneinheiten angemessen und auch der  vorgeschriebene Abstand zur Straße von 4,50 m sei eingehalten worden. Das Gremium sprach sich einstimmig für die Erteilung des Einvernehmens aus.


Neubau eines Wohnhauses mit ELW, sowie 3 Garagen, Hauptstraße 68, Börtlingen

Bürgermeisterin Catenazzo verwies auf die geplante Änderung des Bebauungsplans „Häuslensäcker“ aus dem Jahr 1975. Der Aufstellungsbeschluss wurde ebenfalls in der Sitzung gefasst und ist der Start für das weitere Bebauungsplanverfahren. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Hier ist möglich, parallel zum Bebauungsplanverfahren das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Im geänderten Bebauungsplan wurde die Baulinie verschoben, so dass nun das Bauvorhaben den Festsetzungen entspricht. Befreiungen sind deshalb nicht erforderlich. Das Gremium nahm das Bauvorhaben einstimmig zur Kenntnis.


Maueröffnungen schließen an der westlichen Außenmauer, Fenster einbauen, Hauptstr. 57, Börtlingen

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Schließung von zwei vorhandenen Maueröffnungen aus energetischen Gründen. Die Maßnahme wurde bereits durchgeführt. Die Bürgermeisterin führte dazu aus, dass aufgrund der historisch bedingten Überschreitung der Grundstücksgrenze sowie des geringen Abstandes zum Nachbargrundstück nachbarschaftliche Belange tangiert sind. Ein  Bebauungsplan liegt für das Grundstück liegt nicht vor. Es folgte eine längere Diskussion, dabei wurden Fotos herangezogen. Schlussendlich wurde das Einvernehmen der Gemeinde mit drei Gegenstimmen erteilt.

Weitere Berichte folgen in den kommenden Mitteilungsblättern …


Steuerlicher Abschluss der Wasserversorgung Börtlingen 2019

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Herr Engel, erklärte, dass die Wasserversorgung ein wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Börtlingen und damit steuerrechtlich ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) sei. Damit unterliege die Wasserversorgung der Steuerpflicht. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird derzeit mit dem Betrieb nicht verfolgt. 

Der steuerliche Jahresabschluss 2019 für die Wasserversorgung wurde am 11. Juni 2021 von Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Frau Treubert erstellt. Dabei wurde festgestellt, dass die Wasserversorgung 2019 einen Verlust von 16.108,24 € ausweist. Das Jahresergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 25.325,24 €. Zum Vergleich: Das Jahr 2018 schloss mit einem Gewinn in Höhe von 9.217,00 € ab. Das Jahr 2017 wies einen Gewinn von 39.141,12 € aus.

Das Ergebnis 2019 resultierte aus niedrigeren Umsatzerlösen, das heißt, es wurde weniger Wasser in der Gemeinde verbraucht. Insgesamt sanken die Erlöse um 30.782,47 € auf 151.500,89 €. Durch sparsames Wirtschaften sanken die  Aufwendungen ebenfalls von 173.066,27 € im Jahr 2018 auf 167.609,13 € im Jahr 2019, so dass der Verlust etwas abgefedert werden konnte.

Der Kämmerer ging davon aus, dass in den Jahren 2020 und 2021 der Wasserverbrauch wieder steigen wird – viele Menschen waren in Pandemiezeiten im Homeoffice bzw. im Homeschooling.

Der Gemeinderat stellte den steuerlichen Abschluss der Wasserversorgung für das Jahr 2019 entsprechend den vorgestellten Zahlen fest.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2021

Umnutzung der bestehenden Lagerhalle zu Werkstatt, Neubau Lagerhalle, Anbau Büro sowie Anlage von sechs Stellplätzen, Seele 2

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Die  Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben wurde am 11.04.2018 erteilt. Bisher war die Umsetzung nicht erfolgt, weshalb der Bauherr einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt hat. Die Bürgermeisterin erklärte, dass, wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die am Tag der erstmaligen Genehmigung vorgelegen haben, nach wie vor bestehen, eine Verlängerung reine Formsache sei. Das Einvernehmen der Gemeinde und eine erneute Nachbarschaftsanhörung sind dann ebenfalls nicht erforderlich.

Das Gremium nahm die Verlängerung der Baugenehmigung durch das Baurechtsamt Göppingen zur Kenntnis. 


Dirtpark

Bürgermeisterin Catenazzo berichtete von der Anfrage, einen Dirtpark in der Gemeinde auszuweisen, auf dem die Jugendlichen Fahrrad fahren können. Alternativ wäre ein Trail durch den Wald. GR Thamm bekräftigte diese Forderung der Jugendlichen und brachte die Gründung eines Vereins ins Gespräch. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu recherchieren. Weiter werden mögliche Standorte geprüft.


Teilnahme an dem Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ 

Bürgermeisterin Catenazzo teilt dem Gemeinderat mit, dass die Gemeinde Börtlingen eine Zusage für die Teilnahme an dem Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ erhalten hat. Sie bedankte sich bei der Hauptamtsleiterin Frau Gansloser, die die Förderanträge vorbereitet hat. Sie wird auch die weitere Organisation übernehmen. Es sei eine einmalige Chance für die Gemeinde, um mit Unterstützung der Bürgerschaft und im Sinne der Bürgerschaft die Weichen für die kommenden Jahre zu stellen. Neben der Frage der dörflichen Entwicklung im Bereich Wohnen liege der Schwerpunkt bei den Themen Jugend und generationsübergreifendes Miteinander. Frau Gansloser ergänzte auf Nachfrage, dass die Termine derzeit mit den Initiatoren abgesprochen werden und die Einladung an die Bürgerschaft frühzeitig erfolgen wird. Der Termin für die Auftaktveranstaltung werde für den Herbst 2021 geplant. 


Corona-Pandemie

Die Bürgermeisterin informierte das Gremium, dass in den vergangenen fünf Wochen weder Infizierte noch Kontaktpersonen dem Ordnungsamt gemeldet worden waren. Auch liege die Inzidenz des Landkreises bei unter 10. Weiter teilte sie mit, dass die Arztpraxis von Dr. Boy in Börtlingen genügend Impfstoff zur Verfügung gestellt bekommen habe, so dass auch Personen, die nicht Patient/Patientin seien, kurzfristig einen Impftermin bekommen könnten.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2021

Erlass zweier Satzungen

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In der vergangenen Sitzung hat der Gemeinderat jeweils einstimmig zwei Satzungen erlassen. Diese treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Zum einen wurde die Satzung zur Benutzung von Obdachlosenunterkünften beschlossen. Im Gegensatz zu den privatrechtlich geregelten Mietverträgen handelt es sich bei der Unterbringung um eine öffentlich-rechtliche Benutzung, für die Gebühren erhoben werden. Die Festlegung der Gebührenhöhe obliegt dem Gemeinderat, wobei er sein Ermessen ausüben muss. Durch die personenbezogene Festlegung sowie dem Zuschlag bei alleiniger Benutzung einer Wohnung wurden die Gebühren sozial gestaffelt.

Bei der Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen hat sich die Verwaltung eng an dem Vorschlag des Gemeindetages orientiert. Bei den Erschließungsbeiträgen geht es in erster Linie um die Übernahme der tatsächlich entstandenen Kosten bei der Herstellung von Straßen und Wasser-/ Abwasseranschlüssen. Großteils werden Grundstücke bereits voll erschlossen verkauft. Die tatsächliche Anwendung der Satzung spielt nur in wenigen Fällen eine Rolle.

Die vollständigen Satzungstexte finden Sie unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.


Bewerbung um die Teilnahme am Projekt: „Der Ländliche RAUM für Zukunft“

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 20.04.2021 für die Bewerbung um die Teilnahme am Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ ausgesprochen.

Dabei handelt es sich um ein Format der Bürgerbeteiligung, das Kommunen im Ländlichen Raum in ihrer Weiterentwicklung unterstützt. Die Ideen und Wünsche der Börtlinger Bürgerinnen und Bürger für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde spielen dabei die Hauptrolle. Ziele und Vorstellungen werden in zwei bis vier gemeinsamen Veranstaltungen gemeinsam ausformuliert, diskutiert und für die Umsetzungsphase vorbereitet. Im Rahmen des Projekts können die unterschiedlichsten Themen aufgegriffen werden. Bildung, Mobilität, Lebensmittelversorgung, Energie und Klima, (Wohnungs-)bau, Digitalisierung und Gesundheitsversorgung sollen hierfür nur einige beispielhafte Handlungsfelder darstellen. Den Ideen und Wünschen sind dafür zunächst keine Grenzen gesetzt.

Damit die Gemeinde Börtlingen Teil dieses Projekts werden kann, muss bis 16. Mai 2021 eine Bewerbung der Kommune erstellt und eingereicht werden.  

Voraussetzung an der Teilnahme ist das Interesse der Bürgerschaft. Dies muss in der Bewerbung nachgewiesen werden.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 23. März 2021

Festlegung der Besetzungsvorschläge für den Gutachterschuss und Empfehlung  an den Gutachterausschuss Göppingen

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Einleitend erinnert Bürgermeisterin Catenazzo, dass die Aufgaben  des  Gutachterausschusses  für  die Gemeinden  Adelberg,  Birenbach, Börtlingen  und  Rechberghausen  auf den Gutachterausschuss der Stadt Göppingen übertragen werden. Aktuell obliegen diese noch dem  Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald. Die Aufgabenübertragung wird am 01.07.2021 stattfinden. Derzeit werde der Übergang vorbereitet. 

Grund für die Aufgabenübertragung war die  neue  Gutachterausschussverordnung  vom  11.10.2017  und das  daran anknüpfende  Eckpunktepapier  des  zuständigen  Ministeriums  für  Ländlichen  Raum und Verbraucherschutz (MLR). Es führt aus, dass für eine rechtssichere Ermittlung der Bodenrichtwerte 1.000 auswertbare Verkaufsfälle zur Verfügung stehen müssen. Im  Verbandsgebiet  fanden bislang  jährlich  ca. 140  Verkaufsfälle  statt,  davon  etwa  70  in Rechberghausen, der Rest in den drei anderen Gemeinden. Bei der Berechnung der Grundsteuer werden die Bodenrichtwerte künftig eine wesentliche Rolle spielen. Um diese rechtssicher festlegen zu können, hat der Gemeinderat Börtlingen am 29.01.2019 beschlossen, die Aufgaben an die Stadt Göppingen zu übertragen.

Die  Gemeinde  Börtlingen kann einen Gutachter/Gutachterin und zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen für  den Gutachterausschuss  der  Stadt  Göppingen  vorschlagen. Eine Unterschreitung der Anzahl ist möglich. Die Vorgeschlagenen müssen entsprechende Fachkenntnisse besitzen und sich laufend fortbilden, um akzeptiert zu werden. Die  Berufung  erfolgt  dann durch  die  Stadt  Göppingen.  Der Ablauf wird so sein, dass in einem konkreten Fall (Ermittlung  der Bodenrichtwerte,  Erstellung  von  Verkehrswertgutachten)  die  Stadt  Göppingen Gutachter  aus  der  jeweiligen  Gemeinde  hinzuziehen wird,  weil  diese  neben  der Fachkompetenz auch über die erforderlichen Ortskenntnisse verfügen. 

Bisher waren Herr Dieter Abele und Herr Dietmar Haug im Gutachterausschuss tätig. Sie sind hier bereits langjährig tätig, verfügen über ein fundiertes Fachwissen und sind  bereit, diese Aufgabe auch im Gutachterausschuss in Göppingen zu übernehmen. Da es sich um nur wenige Fälle in Börtlingen handelt, schlägt die Verwaltung vor, zwei Gutachter vorzuschlagen. Einstimmig fällt dann auch die Entscheidung aus: Herr Dieter Abele und Herr Dietmar Haug werden als Vertreter der Gemeinde Börtlingen vorgeschlagen.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 23. Februar 2021

Festlegung bzw. Erlass der Beiträge für das Kinderhaus Grashüpfer und Gebühren für die Betreute Grundschule für Februar 2021

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Das Kinderhaus Grashüpfer ist seit 22.02.2021 unter Pandemiebedingungen geöffnet, das bedeutet, dass neben der Einhaltung der Hygienevorschriften eine Durchmischung der Gruppen unterbleiben soll. Dies gilt auch für die Randzeiten, so dass mehr Erzieherinnen gebraucht werden. Derzeit fehlen durch Krankheit und Beschäftigungsverbot ohnehin insgesamt 1,5 Stellen. Aus diesem Grund besteht derzeit bedauerlicherweise nur die Betreuungsmöglichkeit bis 14:00 Uhr. Da bei möglicher Schließung einzelner Gruppen aufgrund von Infektionen eine Erstattung der Gebühren nicht vorgesehen ist, könne man somit den Eltern entgegenkommen. Auch handle es sich lediglich um eine „gebührenfreie“ Woche. Auch hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, 80 % der ausgefallenen Elternbeiträge zu übernehmen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, aufgrund der Belastungen der Eltern auch auf die Februarbeiträge zu verzichten.

Die Gebühren für die Notbetreuung bis zum 19.02.2021 werden wie bereits beschlossen unabhängig davon erhoben.

Betreute Grundschule

An den Grundschulen findet seit 22.02.2021 ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche statt. Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden. Das bedeutet, dass die Kinder an zwei Stunden täglich in wöchentlichem Wechsel in der Schule unterrichtet werden.

Da noch nicht absehbar ist, wie sich der Unterricht in Kombination mit Fernlernen und Betreuung gestalten wird, wird in den ersten Wochen lediglich bis 13:00 Uhr Betreuung angeboten, da das Team der Betreuten Grundschule in der Vormittagsbetreuung einspringt, um die Trennung der Klassen zu gewährleisten. Die Lehrkräfte hatten bis 19.02.2021 dafür die Notbetreuung von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr übernommen.

Nun wird der Bedarf der Eltern erfasst und überlegt, wie eine „Kohortentrennung“ auch in der Betreuung möglich gemacht werden kann. Eine Mischung von zwei Klassen war bisher kein Problem und wurde im Herbst auch so umgesetzt, widerspricht jedoch der vorgeschriebenen Vorgehensweise der Schule. Die Verwaltung hofft dennoch, dass bald wieder – zumindest als Notbetreuung -  bis 16:00 Uhr geöffnet werden kann.

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Kurzberichte aus der öffentlichen Sitzung am 19. Januar 2021

Behandlung von Bauanträgen

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Bauvoranfrage Teilabbruch Scheune und Stall, Neubau Einfamilienhaus, Schneiderhof 5, Börtlingen

Die Bauvoranfrage zielte auf die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ab,  das bedeutet, dass der Gemeinderat zu entscheiden hatte, ob das Vorhaben im Außenbereich zulässig ist und die Belange der Gemeinde nicht beeinträchtigt werden. Bauordnungsrechtliche Fragestellungen wie Anlegung von Stellplätzen oder Einhaltung von Grenzabständen spielten bei der Beurteilung keine Rolle. Eine Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich ist unter anderem dann zulässig, wenn das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie genutzt werden wird. Die Bürgermeisterin stellte fest, dass es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass junge Familien vorhandene Gebäude sanieren und selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Ein anwesende Anlieger legte seine Bedenken zur Wasserversorgung dar. Insbesondere führte er den geringen Wasserdruck an, welcher sich durch den Anschluss eines weiteren Wohngebäudes verschlechtern könnte. Bürgermeisterin Catenazzo berichtete von Gesprächen mit der Landeswasserversorgung – Verbesserungen könnten durch den Austausch von Leitungen auf den Privatgrundstücken erreicht werden. 

Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen.


Stand der Betreuungssituation in Schule und Kinderhaus aufgrund des Corona-Lockdowns / Festlegung der Gebühren für die Notbetreuung 

Bürgermeisterin Catenazzo informierte über die aktuellen Stand der Betreuungssituation an Schule und Kinderhaus: Seit 16.12.2020 sind erneut bundesweit Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen, Homescooling findet seit 11. Januar 2021 wieder statt. Für beide Einrichtungen wurde eine Notbetreuung eingerichtet. Derzeit besuchen 9 Krippenkinder, 22 Kindergartenkinder und 6 Schulkinder die Notbetreuung.

Da es sich im Dezember 2020 aufgrund der Weihnachtsferien um nur wenige Tage gehandelt hat, in denen die Betreuungsgebühren „ohne Gegenleistung“ eingezogen worden waren, sieht die Verwaltung hier keinen Handlungsbedarf. Für Januar 2021 stellt sich jedoch die Frage, wie mit den Elternbeiträgen im Kinderhaus und den Betreuungsgebühren in der Betreuten Grundschule umgegangen werden soll.

Die Landesregierung hat bisher keinen finanziellen Ausgleich für entgangene Elternbeiträge für den Januar-Lockdown vorgesehen. Der Gemeinderat und die Verwaltung waren sich jedoch einig, dass die Januar-Gebühren nicht eingezogen werden dürfen, da auch keine Leistung der Gebühr entgegensteht. Mit Ausnahme der Notbetreuungsgebühren werden deshalb für Januar 2021 keine Elternbeiträge bzw. Betreuungsgebühren für beide Einrichtungen erhoben. 

Anschließend stimmte das Gremium einstimmig für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren für die Notbetreuung:

Kinderhaus Grashüpfer

Anzahl der tatsächlichen Betreuungstagebisherige Monatsgebühr mal          20 Tage

Dadurch kann die Sozialstaffelung für die Anzahl der Kinder in einer Familie ohne großen Aufwand berücksichtigt werden.

Betreute Grundschule

Für jede angefangene Stunde, welches ein Kind die Notbetreuung in Anspruch nimmt, werden 2,00 € erhoben, gedeckelt auf die vor der Schließung geltenden Monatsgebühren (Kernzeit). Dies gilt nicht für die durch die Lehrkräfte abgedeckten Zeiten bis 12:00 Uhr. 


Jahresrückblick

„Es war ein sehr trauriger Start ins Jahr 2020“, stellte die Bürgermeisterin fest. Mit dem Verlust von Johannes Mühleisen und Lothar Zürn hat die Gemeinde zwei hoch geschätzte Persönlichkeiten verloren, die tief in der Gemeinde verwurzelt gewesen waren. Herr Mühleisen war in der Zeit von 1994 bis 2009 Mitglied des Gemeinderats, Herr Zürn seit 15 Jahre Bauhofleiter der Gemeinde gewesen – der plötzliche Tod der beiden hat den Ort schwer erschüttert. 

Ab März 2020 dominierte das Thema „Corona“ auch die Gemeinde Börtlingen. Die Bürgermeisterin fasste anhand einer Fotopräsentation das Jahr zusammen: obwohl man das Gefühl hatte, das die Welt stillgestanden hat, konnte trotz Corona einiges stattfinden:

  • Spatenstich Seniorenzentrum
  • Sternsinger besuchen das Rathaus
  • Buchhaltestelle am Dorfplatz
  • Neue Uniformen für die Freiwillige Feuerwehr Börtlingen
  • Einführung der BürgerApp
  • Baubeginn Erschließung Stockbrunnenweg
  • Anbau Ruheraum Kinderhaus Grashüpfer
  • Krachmachumzug mal anders
  • SWR Landesschau zu Besuch in Börtlingen
  • Beginn der Corona-Pandemie
  • Verkauf Alte Kaserne
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung und Abbau von Dachständern
  • Baustart Seniorenzentrum
  • Sanierung Turnhallenparkplatz
  • Die Zimmerei Hieber brennt
  • Ferientreff
  • Beitritt von Börtlingen zur ESA
  • Kandidatenvorstellung zur BM-Wahl
  • Wahlhelfer bei der Bürgermeisterwahl
  • Börtlingens neue Bürgermeisterin Frau Sabine Catenazzo
  • 20 Jahre Betreute Grundschule
  • BM Wenka 50 Jahre öffentlicher Dienst
  • Vereidigung und Verpflichtung Bürgermeisterin Sabine Catenazzo
  • Verabschiedung Bürgermeister Franz Wenka


GR-Termine

In seiner letzten Sitzung legte der Gemeinderat folgende Termine für öffentliche Sitzungen fest:

23. Februar/ 23. März/ 20. April/ 18. Mai/ 22. Juni/ 20. Juli/ 21. September/ 19. Oktober/ 16. November/ 14. Dezember


Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erdgas ab Lieferbeginn im Rahmen der 12. Bündelausschreibung 01.01.2022 

Herr Engel erklärte, dass folgende Liegenschaften der Gemeinde mit Gas versorgt werden: Schule, Kinderhaus, Lehrschwimmbad, Bürgerhaus, Feuerwehrmagazin, Turn- und Festhalle sowie das Gebäude Hauptstr. 60/1.

An den Bündelausschreibungen der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH Gemeindetag Baden-Württemberg hatte die Gemeinde bereits in der Vergangenheit teilgenommen, um bessere Konditionen für den Bezug von Gas zu erhalten. Im Bereich Strom wurde dies im Übrigen ebenso gehandhabt.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg bietet als umweltfreundliche Variante eine 10 % Abdeckung des Bedarfs durch Biogas an. Bisher wurden lediglich Schule, Kinderhaus und Lehrschwimmbad mit Biogas beliefert. Eine Ausweitung dieser Regelung auf die übrigen Gebäude bedeuten Mehrkosten in Höhe von ca. 700 € jährlich.

Das Gremium hat sich einstimmig für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Ausweitung des 10 % Biogasanteils auf die anderen Liegenschaften ausgesprochen.


Bewilligung der Annahme und der Vermittlung von Spenden

Herr Engel stellte die im Jahr 2020 eingegangenen Spenden vor. Wie der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.10.2006 grundsätzlich beschlossen hatte, entschied das Gremium über Kleinspenden bis 100 € in gesammelter Form. Über alle darüber hinaus gehenden Beträge wurde einzeln über die Annahme beschlossen. Insgesamt gingen – auch zur Vermittlung – Spenden bei der Gemeinde in Höhe von 1.088,20 € ein.

Die Bürgermeisterin bedankte sich herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern.


Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr

Bürgermeisterin Catenazzo gab bekannt, dass die gesetzlich vorgeschriebene  Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Börtlingen noch bis 31.12.2021 stattfinden kann.

Diese hatte aufgrund der Corona-Pandemie von Januar 2020 verschoben werden müssen. Sollte weiterhin nicht die Möglichkeit bestehen, Sitzungen durchzuführen, wäre die Durchführung als Video-Sitzung eine Option.

Dies setzt voraus, dass die Feuerwehrsatzung dementsprechend geändert wird. Bis dahin soll vorerst die abgewartet werden.

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