Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Börtlingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.boertlingen.de


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese  Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG  

  • Nur wenige Seiten weisen noch HTML-Syntaxfehler auf.

 Unverhältnismäßige Belastung       

  • Die auf der Website hinterlegten PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Es sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Website www.boertlingen.de wurde am 08.04.2022 erstellt und zuletzt am 12.04.2022 überprüft und aktualisiert.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbstbewertung.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.boertlingen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Börtlingen
Hauptstraße 54
73104 Börtlingen
Telefon: 07161 95331-0
Telefax: 07161 95331-20
E-Mail: rathaus@boertlingen.de


5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese  Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Börtlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Börtlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.