Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Geänderte Öffnungszeiten am 11.12.2025

Aufgrund der Weihnachtsfeier der Gemeinde Börtlingen ist das Rathaus am 11.12.2025 nur bis 17 Uhr geöffnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung

Vorgesehene Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Ehrung der Blutspenderinnen und Blutspender

2. Bürgerfragen

3. Behandlung von Bauanträgen a) Herstellung einer Lagerfläche für land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge sowie Anhänger auf Flurstück Nr. 730

b) Verschiedenes

4. Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung der Turn- und Festhalle

5. Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2026

6. Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2026

7. Steuerlicher Abschluss der Wasserversorgung 2022 8. Steuerlicher Abschluss der Wasserversorgung 2023

9. Bau eines Fuß- und Radwegs zum Gewerbegebiet „Seele“; Vergabe

10. Einführung eines Starkregenrisikomanagements

11. Verschiedenes 

Zu dieser Gemeinderatssitzung lade ich Sie herzlich ein. Die öffentlichen Sitzungsvorlagen liegen für die Zuhörer/-innen im Rathaussaal aus bzw. können in den nächsten Tagen am Infoständer des Rathauses abgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

Verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung einer Drückjagd am Samstag, 6. Dezember 2025

Wegen einer Drückjagd wird die Kreisstraße K 1408/K 3273 zwischen Rattenharz und Waldhausen am Samstag, den 6. Dezember 2025 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr voll gesperrt. 

Zeitgleich gilt eine Geschwindigkeitsreduzierung für die Kreisstraße K 1408 zwischen  Börtlingen-Zell und Börtlingen-Breech. 

Bei dieser gemeinschaftlichen Bewegungsjagd gilt es vorrangig dem drohenden Szenario der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen. 

Der Forstbezirk Schurwald bittet um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbehinderungen und appelliert, sich an die Geschwindigkeitsreduzierungen zu halten.

Ja, ist denn bald Weihnachten?

Ja, und das ist auch in Börtlingen zu sehen. Seit letzter Woche steht auf dem Dorfplatz eine kleine Holzhütte, wie zu sehen ist, ganz eindeutig der Gemeinde Börtlingen zuzuordnen. 

Der Bauhof hat diese selbst hergestellt und mit grünem Flügel und Reinhold-Maier-Turm verziert. Die Hütte dient zum Ausschank oder Verkauf und kommt erstmals im Rahmen des Adventszaubers am 29.11.2025 zum Einsatz. 

Anschließend steht sie den Vereinen und Gruppen zur Verfügung. 

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Den Auftakt machen am 04.12.2025 die Landfrauen mit Punsch, Glühwein und „etwas zu essen“. Der Liederkranz übernimmt am 18.12.2025 und lädt ebenfalls zu einem stimmungsvollen Beisammensein ein.

Wir freuen uns, wenn Sie die gute Idee und den Einsatz unterstützen und nicht nur zum Adventszauber auf den Dorfplatz kommen, sondern wir uns auch am „Adventsdräff“ sehen: 

Donnerstag, 04.12.2025  18:00 Uhr bis 21:30 Uhr (Landfrauen Börtlingen e.V,)

Donnerstag, 18.12.2025  18:00 Uhr bis 21:30 Uhr (Liederkranz Börtlingen e.V.) 

Sie entscheiden mit Ihrem Besuch, ob dieses Angebot in der kalten Jahreszeit künftig fortgeführt wird – kommen Sie vorbei, genießen Sie die Atmosphäre und unterstützen Sie unsere Vereine! Wer weiß, vielleicht folgen dann dem „Adventsdräffs“ die „Winterdäits“.  

Ein herzliches Dankeschön an das Bauhof-Team für den Bau der Hütte und die liebevolle Gestaltung sowie an die beiden Vereine, die das Angebot als Erste nutzen! 

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Börtlinger Adventszauber zog mit vielfältigem Angebot zahlreiche Gäste an

Der diesjährige Adventszauber zeigte sich von seiner milden Seite: Statt Frost und Schnee sorgten angenehme Temperaturen dafür, dass viele Besucherinnen und Besucher besonders lange auf dem Dorfplatz verweilten und die gesellige Atmosphäre genießen konnten.

Noch nie zuvor gab es so viele Stände wie in diesem Jahr. Das Angebot reichte von handgefertigten Geschenkideen – darunter Pralinen, Kerzen, Pflegeprodukte und kreative Bastelarbeiten – bis hin zu allerlei kulinarischen Köstlichkeiten.

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Auch verschiedene Initiativen und Einrichtungen präsentierten sich: Herr Kramer stellte das Repaircafé vor, die Fairtrade-Steuerungsgruppe informierte über fair gehandelte Produkte, und das Seniorenzentrum „Haus Katharina“ war mit liebevoll von den Bewohnerinnen und Bewohnern hergestellten Artikeln vertreten.

Ein besonderes Highlight war die Premiere unserer neuen Gemeindehütte, die von den Guggen genutzt wurde – ihre Tombola fand großen Zuspruch und trug zur guten Stimmung bei. 

Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Linsen mit Spätzle der Handballfrauen, die Rote Wurst des CVJM, Kaffee und Kuchen des Kinderhauses Grashüpfer sowie die beliebten Waffeln der Paul-Roth-Schule boten eine abwechslungsreiche Auswahl. Selbstverständlich durften auch Punsch und Glühwein nicht fehlen. 

Bürgermeisterin Catenazzo begrüßte im Namen der Gemeinde und des Gemeinderats die im Jahr 2025 neu zugezogenen Bürgerinnen und Bürger und überreichte ihnen als Willkommensgruß ein frisch gebackenes Holzofenbrot des Landfrauenvereins.

Auch die jüngsten Gäste kamen nicht zu kurz: Die Geschichtenerzählerin Andrea Kaul zog Kinder wie Erwachsene gleichermaßen in ihren Bann und begeisterte sowohl mit ihrem Kostüm als auch ihren Erzählungen. Der Nikolaus machte ebenfalls Halt auf dem Dorfplatz und verteilte Süßigkeiten. 

Den musikalischen Auftakt übernahm der Posaunenchor des CVJM. Mit einer sehr schönen Auswahl von stimmungsvollen und schwungvollen Weihnachtsliedern wurden so die Besucherinnen und Besucher auf die Adventszeit eingestimmt.

Ein herzlicher Dank gilt allen Mitwirkenden, die mit ihren Ständen, Beiträgen und tatkräftiger Unterstützung zum Gelingen des Marktes beigetragen haben. Ebenso danken wir der Evangelischen und Katholischen Kirchengemeinde für die Nutzung der Räumlichkeiten. Ein besonderer Dank geht an Lena Petter für die Organisation sowie an Corina Daubner, Andreas Held, Michael Zürn, Ben Weller und Luca Garnich für die festliche Dekoration des Dorfplatzes und der Gemeindehäuser.

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Gemeinderat Gruibingen zu Besuch in Börtlingen

Im Rahmen eines Ausflugs machten die Mitglieder des Gemeinderats Gruibingen mit Bürgermeister Roland Schweikert auch in Börtlingen Halt. Es traf sich gut, dass an diesem Tag auch der Adventszauber stattfand.  Mehr…

Bürgermeisterin Catenazzo stellte anhand einer kurzen Präsentation die Gemeinde Börtlingen und die aktuellen Projekte vor. Nicht überraschend war, dass die Themen und Herausforderungen in kleinen Gemeinden nahezu identisch sind: Finanzen, Kinderbetreuung, Glasfaser, Erhalt der Infrastruktur …. Man war sich einig, dass es heute wichtiger denn je ist, dass alle Akteure gut zusammenarbeiten: Verwaltung, Gemeinderat und Ehrenamt und auch die Gemeinden untereinander sich zur Seite stehen. 

Einen kleinen Appetit-Happen gab es auch: Börtlinger Landfrauen-Brot mit leckeren Aufstrichen von Tante M – da schmeckte der anschließende Glühwein noch besser. 

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Es weihnachtet sehr … auch in Börtlingen, Breech und Zell

Pünktlich zum ersten Adventswochenende und unserem Adventszauber werden auch die Weihnachtsbäume aufgestellt. Auch in diesem Jahr sind die hell erleuchteten Bäume „echte Hingucker“ und wer selbst zu Hause für das Aufstellen zuständig ist, weiß, wie schwierig es ist, zu aller Zufriedenheit den Baum gerade zu stellen. Auch in diesem Jahr: Mission erfüllt!  Mehr…

Viele tatkräftige Helferinnen und Helfer sind hierfür notwendig – die Gemeinde bedankt sich für den vorweihnachtlichen Lichterglanz vor dem Rathaus bei dem „Weihnachtsbaum-Team“ der Freiwilligen Feuerwehr Börtlingen. Danke auch an das Bauhof-Team sowie die Baumspenden aus der Bürgerschaft – Herzlichen Dank an Gerhard und Petra Munz aus Breech sowie an Familie Docters und Herrn Hans Schmid (Baum vor dem Rathaus). 

Herzlichen Dank auch an alle, die mit ihrer Weihnachtsdeko bzw. -beleuchtung zur weihnachtlichen Stimmung beitragen. 

Weihnachten kann kommen! 

Ihre 

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

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Neue Sitzgelegenheit in Zell

Am Spielplatz in Zell sitzt man nun noch besser. Nicht nur die Jugendlichen hatten sich gewünscht, eine weitere Möglichkeit zum „Chillen“ zu schaffen. 

Bei der Bank-Tisch-Kombination handelt es sich um eine Spende aus der Bürgerschaft. Herzlichen Dank an das Ehepaar Sigmund für diese hochwertigen Sitzgelegenheiten. 

Vorankündigung Klimawerkstatt

Leider musste die Klimawerkstatt im November ausfallen. Nun steht ein neuer Termin fest: 

Bitte merken Sie sich 

Montag, 26. Januar 2026, um 18:30 Uhr

vor. 

Diejenigen, die sich bereits für den ersten Termin angemeldet haben, erhalten eine separate Einladung. 

Gelingen des Winterdienstes durch gemeinsame Verantwortung

Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen ihre Räum- und Streupflicht durchzuführen. 

Die Gemeinde Börtlingen hat in der Vergangenheit stets ihre Verpflichtung ganz allgemein in den Ortsstraßen wahrgenommen. Obwohl zum Beispiel ebene Wohnstraßen nicht unter die entsprechenden Kriterien fallen. Dies wollen wir im Rahmen eines wirtschaftlichen und effizienten Winterdienstes auch künftig so handhaben. 

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt und endet am Abend. Vor Beginn des morgendlichen Hauptberufsverkehrs muss gestreut sein. Dieser Zeitpunkt wird in der Regel auf 7.00 Uhr angesetzt. Am Abend endet die Streupflicht in der Regel um 20.00 Uhr.

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Der Streuplan der Gemeinde Börtlingen sieht vor, dass zunächst in den Ortslagen Börtlingen, Breech und Zell geräumt und gestreut wird, erst anschließend werden Außenbereichs-Wohnplätze angefahren.

Darüber hinaus muss bezüglich der landwirtschaftlichen Anwesen in den Morgenstunden auch noch die Fahrtroute für Milchtransporte berücksichtigt werden.

An verschiedenen erfahrungsgemäß kritischen Stellen im Gemeindegebiet haben wir wieder Streukisten mit Splittmaterial aufgestellt. Diese sollen dazu dienen, dass in kritischen Situationen auch einzelne Stellen der Ortsstraßen bei Bedarf im Wege der Selbsthilfe gestreut werden können. 

Auch lässt die Funktion eines Schneepfluges es nicht zu, dass Garagenzufahrten oder Hauszugänge ausgespart werden können. Insgesamt kann der Schnee eben nur seitlich an den Straßenrand weggeschoben werden.

Gerade in der Winterzeit kommt es beim Räumen und Streuen durch die Winterdienstfahrzeuge immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge. Diese sollten gerade in der jetzigen Zeit so weit wie möglich auf den privaten Grundstücken abgestellt werden; auch an engen Straßenstellen und Gefällstrecken besteht immer die Gefahr, dass bei Schnee- und Eisglätte das Räumfahrzeug in parkende Fahrzeuge hineinrutschen kann. Die Autobesitzer bitten wir deshalb auf diesem Wege um ihre Mithilfe. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Das Bauhofteam ist für den anstehenden Winterdienst bestens gerüstet. Bitte bringen Sie unserem Bauhofteam auch bei Eis und Schnee etwas Verständnis entgegen. Sie werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, alle Mühe geben – können jedoch nicht überall gleichzeitig sein.

 

Zusammenfassung der Pflichten der Anlieger

 Grundsätzlich sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen und Wegen angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Gebäude selbst bewohnt wird oder vermietet ist.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Zeitlicher Rahmen: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr müssen die Wege verkehrssicher sein. Die Pflicht besteht jeweils bis 20 Uhr.
  • Breite des Gehwegs: Es muss mindestens ein etwa 1 Meter breiter Streifen geräumt werden, damit Fußgänger sicher passieren können.
  • Einsatz von Streumitteln: Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Auftausalze sollen nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) benutzt werden.
  • Freihalten von Zugängen: Auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen und Hauszugängen sind entsprechend zu sichern.
  • Schneehaufen: Räumgut darf nicht auf die Straße oder auf Radwege geschoben werden.

Gemeinsame Verantwortung Damit alle sicher durch den Winter kommen, sind wir auf die Mithilfe aller Anlieger angewiesen. Bitte erfüllen Sie gewissenhaft Ihre Räum- und Streupflichten und sprechen Sie gegebenenfalls auch mit Ihren Mietern oder Nachbarn darüber. Nur gemeinsam können wir glatte Wege vermeiden, sichere Schulwege und ein gutes Miteinander gewährleisten.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine sichere Winterzeit!

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Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

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Neues aus der Jugendkonferenz – Unterstützung von Jugendprojekten seitens AkKiD und der Stiftung Börtlingen kommt gut an

Am 10. November fand im Rathaussaal die zweite Jugendkonferenz in diesem Jahr statt. Gemeinsam mit den Jugendlichen hatte man sich darauf geeinigt, dass die Konferenzen zweimal jährlich stattfinden sollen. 

Insgesamt 19 Jugendliche aus dem Ort folgten der Einladung von Bürgermeisterin Catenazzo, um im Sitzungssaal des Rathauses über die verschiedenen Angebote im Ort für Jugendliche zu diskutieren. 

Zu Beginn der Sitzung stellte Andrea Schweizer, Vorsitzende des AKKiD (Arbeitskreis Kinder im Dorf) sich und die weiteren Planungen vor. 

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Der AKKiD beschafft eine Outdoor-Tischtennisplatte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.900 €. Diese wird nach längerer Diskussion in Zell auf dem Spielplatz aufgestellt. 

Weiter wird aktuell die Jugend-Nikolaus-Party geplant. Diese findet am 05.12.2025 statt. Die Organisation übernimmt der AKKiD, bis max. 400 € wird die Party finanziell von der Stiftung Börtlingen unterstützt. 

Beides waren Ideen aus den vergangenen Konferenzen. 

Anschließend wurden folgende Themen besprochen:   

Neuer Busfahrplan ab 01.12.2025

Die Fahrzeiten haben sich für die Schülerinnen und Schüler sowie die Azubis Richtung Geislingen verschlechtert. 

Bereits bei der Stellungnahme an den Landkreis hat Bürgermeisterin Catenazzo vor allem die Wochenend-Fahrten kritisiert. Deshalb wurde gemeinsam der in Zukunft geltende Busfahrplan angeschaut. Die Jugendlichen gaben dabei genau an, wo die Probleme liegen. Dies wird an den Landkreis weitergeleitet. 

 Beleuchtung

Es wurde seitens der Jugendlichen kritisiert, dass die Straßenbeleuchtung bereits um 0:30 Uhr ausgeschaltet wird. Weiter wünschen sie sich eine Flutlichtanlage auf dem Sportplatz. 

 

Aufstellung von Reckstangen/einem Sportgerät

Die Stiftung Börtlingen unterstützt die Jugendlichen mit der Anschaffung eines Sportgeräts, z.B. einer Reckstangenkombination mit einem Betrag in Höhe von max. 1.000 €. Hier waren sich die Jugendlichen einig, dass ein Standort am Sportplatz am besten geeignet wäre. Alternativ könnten sie sich den Dorfplatz vorstellen.  

 

Zum Abschluss gab es für alle Pizza, gesponsert von der Stiftung Börtlingen. 

Die nächste Jugendkonferenz ist für April 2026 geplant. Wenn es zwischenzeitlich Fragen, Anregungen oder Ideen gibt, steht der Briefkasten im Rathausfoyer oder Bürgermeisterin Sabine Catenazzo zur Verfügung. 

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TÜV-Schlepperaktion

Wie in den vergangenen Jahren üblich, wird auch in diesem Jahr durch den TÜV Service Center Göppingen die technische Überprüfung (Hauptuntersuchung) der landwirtschaftlichen Zugmaschinen gemäß § 29 STVZO in unserem Ort durchgeführt.

Termin:  Samstag, 06.12.2025 von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Prüfplatz:  Bauhof Börtlingen 

Gebühren für die Hauptuntersuchung (incl. MwSt.)

Zugmaschine ohne Druckluftbremse:  58,50 Euro

 

Wichtig:

  • eine evtl. fällige Instandsetzung vorher durchführen
  • KFZ -Schein mitbringen

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren TÜV Service-Center Göppingen, Tel: 07161 – 815021.

Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Gemeinderat setzt ein Zeichen für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum

Beantragung der Wiedervermieterungsprämie ab sofort möglich

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbarem Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

So funktioniert´s:

Mehr…

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

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Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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