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Aktuelles aus Börtlingen

Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 21.01.2025 um 19.30 Uhr im Rathaus - Rathaussaal (EG) statt.

Vorgesehene Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

  1. Fragen aus der Bürgerschaft  
  2. Kinderhaus Grashüpfer / Teilnahme an dem Projekt „Eine Kita für alle“ 
  3. Behandlung von Bauanträgen 
     a) Anbau, Umbau und Nutzungsänderung auf Flurstück Nr. 999/1, Marbachstraße 20, Börtlingen-Zell
     b) Herstellung einer Lagerfläche für land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge sowie gelegentliche Zwischenlagerung von geringen Mengen an    Baustoffen auf Flurstück Nr. 730 Gemarkung Börtlingen
     c) Verschiedenes
  4. Jahresrückblick und Statistik des Jahres 2024
  5. Kalkulation der Wassergebühren zum 01.01.2025 für das Jahr 2025
  6. Kalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2025 für das Jahr 2025
  7. Erhalt der örtlichen Hausarztpraxis 
  8. Verschiedenes  

Zu dieser Gemeinderatssitzung lade ich Sie herzlich ein.

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen liegen für die Zuhörer/-innen im Rathaussaal aus bzw. können in den nächsten Tagen am Infoständer des Rathauses abgeholt werden.

Mit freundlichem Gruß

Sabine Catenazzo
Bürgermeisterin

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.boertlingen.de an. 

Unter „Unsere Gemeinde/Wahlen/Bundestagswahl-2025" kommen Sie zum Link für den Wahlscheinantrag und erhalten ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

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Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbotin zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst in der ersten Februarhälfte zugestellt werden können, weil uns die Stimmzettel erst zu diesem relativ späten Zeitpunkt geliefert werden.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an petter@boertlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Nach wie vor ist es ebenfalls möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten im Bürgerbüro zu beantragen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Frau Petter Tel.: 07161 95331-11, E-Mail: petter@boertlingen.de

Herr Spitz Tel.: 07161 95331-16, E-Mail: spitz@boertlingen.de .

Bei Fragen zur Wahlhandlung, zum Wahlvorgang und den Wahlberechtigungen wenden Sie sich bitte an Herrn Spitz.

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Bundestagswahl 2025- Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und  Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Erweiterung eines Klassenzimmers erfolgreich gestartet

Schulbetrieb und Betreuung laufen ungehindert weiter

Bereits in den Weihnachtsferien haben die Vorbereitungsarbeiten für die Erweiterung des „kleinen“ Klassenzimmers im Obergeschoss gestartet. Die Lehrerschaft hatte gemeinsam mit dem Bauhof das Lager geräumt, das künftig dem Klassenzimmer zugeschlagen wird. Weiter wurde die Decke geöffnet, die Stromkabel verlegt sowie das Waschbecken entfernt. In den nächsten Tagen wird im Flur eine Bautür eingezogen, damit die Störungen für die Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich gehalten werden. Weiter dient dies zur Sicherheit der Kinder. 

Anschließend findet der Durchbruch statt, was vorwiegend nachmittags erledigt wird. Dennoch kann nicht verhindert werden, dass es ab und zu Baulärm kommt. 

Wir bitten hier um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme – auch beim Parken, da nun auch unsere Handwerker vor Ort sind. 

Einladung zu den Veranstaltungen 2025

Die Börtlinger Vereine, Gruppen und Institutionen haben sich dieses Jahr wieder einiges an Aktivitäten einfallen lassen. Sie tragen damit ganz entscheidend zu unserem Gemeinschaftsleben bei. 

Vieles, was bei uns in den Vereinen und Gruppen das Jahr über angeboten wird, kann gerade auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur durch entsprechende Veranstaltungserlöse realisiert werden. Deshalb hoffen wir, dass die Veranstaltungen bei der Bürgerschaft insgesamt auf reges Interesse stoßen – bitte unterstützen Sie die vielen engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. 

Aufgenommen haben wir alle bisher gemeinsam abgestimmten Termine, über etwaige Änderungen und Ergänzungen werden Sie aktuell im Schurwaldboten und auf der Homepage www.boertlingen.de unterrichtet. 

Allen Aktivitäten unserer Vereine, Gruppen und Institutionen wünsche ich einen erfolgreichen Verlauf und eine rege Teilnahme im Veranstaltungsjahr 2025. 

Mit besten Grüßen

Ihre

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

Gemeinde sucht erneut Wohnraum

Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund von Eigenbedarf gekündigt wurden.

Gesucht werden Wohnungen oder Häuser, für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen. 

Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen. 

Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich. 

Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen

Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch folgende Geburtstage veröffentlicht werden:

70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag. Ab dem 100. Geburtstag erfolgt die Veröffentlichung jährlich.

Ehejubiläen werden folgendermaßen veröffentlicht:

50., 60., 65., 70., und 75. Ehejubiläum

Sollten Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, haben Sie nach wie vor das Recht auf Einrichtung einer gebührenfreien Übermittlungssperre.

Durchführung des Winterdienstes

Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen ihre Räum- und Streupflicht durchzuführen.

Die Gemeinde Börtlingen hat in der Vergangenheit stets ihre Verpflichtung ganz allgemein in den Ortsstraßen wahrgenommen, obwohl zum Beispiel ebene Wohnstraßen nicht unter die entsprechenden Kriterien fallen. Dies wollen wir im Rahmen eines wirtschaftlichen und effizienten Winterdienstes auch künftig so handhaben.

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt und endet am Abend. Vor Beginn des morgendlichen Hauptberufsverkehrs muss gestreut sein. Dieser Zeitpunkt wird in der Regel auf 07.00 Uhr angesetzt. Am Abend endet die Streupflicht in der Regel um 20.00 Uhr.

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Der Streuplan der Gemeinde Börtlingen sieht vor, dass zunächst in den Ortslagen Börtlingen, Breech und Zell geräumt und gestreut wird, erst anschließend werden Außenbereichs-Wohnplätze angefahren.

Darüber hinaus muss bezüglich der landwirtschaftlichen Anwesen in den Morgenstunden auch noch die Fahrtroute für Milchtransporte berücksichtigt werden.

An verschiedenen erfahrungsgemäß kritischen Stellen im Gemeindegebiet haben wir wieder Streukisten mit Splittmaterial aufgestellt. Diese sollen dazu dienen, dass in kritischen Situationen auch einzelne Stellen der Ortsstraßen bei Bedarf im Wege der Selbsthilfe gestreut werden können.

Auch lässt die Funktion eines Schneepfluges es nicht zu, dass Garagenzufahrten oder Hauszugänge ausgespart werden können. Insgesamt kann der Schnee eben nur seitlich an den Straßenrand weggeschoben werden.

Gerade in der Winterzeit kommt es beim Räumen und Streuen durch die Winterdienstfahrzeuge immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge. Diese sollten gerade in der jetzigen Zeit so weit wie möglich auf den privaten Grundstücken abgestellt werden; auch an engen Straßenstellen und Gefällstrecken besteht immer die Gefahr, dass bei Schnee- und Eisglätte das Räumfahrzeug in parkende Fahrzeuge hineinrutschen kann. Die Autobesitzer bitten wir deshalb auf diesem Wege um ihre Mithilfe. Wir hoffen auf ihr Verständnis und ihr aktives Mitwirken.

Der Bauhof ist für den anstehenden Winterdienst bestens gerüstet. Bitte bringen Sie unserem Bauhofteam auch bei Eis und Schnee etwas Verständnis entgegen. Sie werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, alle Mühe geben – können jedoch nicht überall gleichzeitig sein.

 

Sabine Catenazzo
Bürgermeisterin

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Neues vom Glasfaserausbau

Die Leitungen funktionieren, aktuell finden die Restarbeiten an den Verteilerkästen statt. 

In den nächsten Tagen und Wochen wird die von der Deutschen Glasfaser beauftragte Firma alle Kunden anrufen und einen Termin für die Installation des Hausanschlusses vereinbaren. Der Termin wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Pro Hausanschluss müssen Sie mit ca. 60 Minuten Arbeitszeit rechnen. Eine Verschiebung des Termins ist möglich. 

Die Deutsche Glasfaser sowie Artemis streben an, Ende des Jahres das Glasfasernetz freizuschalten – damit haben Börtlingen und Zell schnelles Internet. 

Alle Haushalte, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, jedoch noch keine Leitung zum Haus bekommen haben, werden beim Nachanschluss berücksichtigt. Dieser findet Anfang 2025 gleichzeitig mit der Verlegung der Anschlüsse für neue Kundinnen und Kunden statt.

Unter der Telefonnummer 02861-8133 400 können Sie den Stand Ihres Vertrages erfragen.

 

Versorgung im Notfall – Defibrillatoren Standorte der Defibrillatoren im Gemeindegebiet

Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Börtlingen stehen zwei Defibrillatoren zur Verfügung, welche bei akuten Notfällen eine schnelle Hilfe gewährleisten.

 Zu finden sind die Defibrillatoren an folgenden Standorten: 

- Firma Elektro Elser, Hauptstraße 105, 73104 Börtlingen

- Feuerwehrmagazin, Hohenstaufenstraße 7, 73104 Börtlingen

Die Standorte gewährleisten eine schnelle Zugriffmöglichkeit auf die medizinischen Geräte. Im Ernstfall können somit wertvolle Minuten gespart werden. Die Defibrillatoren setzen somit ein Zeichen für die Sicherheit in unserer Gemeinde. Mit Hilfe dieses Artikels sollen die Standorte in Erinnerung gebracht werden, damit diese im Bedarfsfall schnell erreicht werden können.

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 Was ist ein Defibrillator und wie funktioniert er?

Ein Defibrillator soll den natürlichen Herzrhythmus wiederherstellen, wenn jemand lebensbedrohliche Rhythmusstörungen hat. Dazu gibt das Gerät über Elektroden auf der Brust der/des Betroffenen Stromstöße ab. Sie sind so konzipiert, dass auch ein Laie sie bedienen kann. Entweder per Sprachfunktion oder per Monitor gibt das Gerät genaue Anweisungen, was zu tun ist. Es fordert den Benutzer oder die Benutzerin auf, die zwei Klebeelektroden am Patienten bzw. an der Patientin anzubringen. Dann misst es selbständig die Herzströme, wertet aus, ob ein Kammerflimmern vorliegt und zeigt dementsprechend an, ob ein Elektroschock nötig ist. Weitere Anweisungen erfolgen im Anschluss durch das Gerät entsprechend.  

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Zur Erinnerung - das Rathaus bleibt freitags geschlossen!

Wir nehmen den kommenden Brückentag am Freitag, 10. Mai 2024, zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass freitags das Rathaus geschlossen ist. Termine finden nur nach Vereinbarung statt und auch die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt.

Schurwaldbote - den abonniere ich!

Heute bekommen alle unsere Haushalte in Börtlingen, Breech und Zell den Schurwaldboten. Sie können sich davon überzeugen, dass im Schurwaldboten ganz aktuell und umfassend über das gesamte Gemeindegeschehen informiert wird.

Mehr…
  • Aktuelles aus den Börtlinger Vereinen und Gruppen
  • Amtliche Bekanntmachungen des Rathauses und sonstige Informationen aus der Gemeinde
  • Umfassende kirchliche Nachrichten
  • Bildberichte mit neuesten Farbfotos
  • Nachrichten von Schule und Kindergarten
  • Wohnungs- und Stellenangebote, sowie Anzeigen aus dem gewerblichen Bereich

Aber auch über Sitzungen und Entscheidungen des Gemeinderates und der verschiedenen Gremien wird im Schurwaldboten umfassend berichtet. Hintergrundinformationen lassen vieles Gemeindegeschehen verständlicher werden.   

Ganz interessant sind natürlich auch die kulturellen Angebote und übrigen Informationen aus  den Nachbargemeinden und dem gesamten Schurwald.

Überzeugen Sie sich selbst davon, auch der Preis ist konkurrenzlos günstig. 

Neue Abonnenten sind herzlich willkommen. Denn der Schurwaldbote gehört in jeden Haushalt. 

Wenn Sie nun zum Leserkreis des Schurwaldboten gehören wollen und Interesse an einem Abo haben, wenden Sie sich einfach an das Bürgeramt im Rathaus. Telefon 07161 95331-13 oder Fax 07161 95331-20, gerne auch per E-Mail petter@boertlingen.de.

Mit dem Schurwaldboten ist man einfach umfassend informiert von den neuesten Bestimmungen der Ausweise bis hin zur Sperrmüllbörse.

Ihre
Sabine Catenazzo
Bürgermeisterin

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