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Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Herzliche Einladung zum Börtlinger Adventszauber am Samstag, 29.11.2025

Auch in diesem Jahr findet der Börtlinger Adventszauber von 11 bis 17 Uhr rund um den Dorfplatz statt. Wie gewohnt wird es ein vielfältiges Angebot örtlicher und regionaler Produkte geben. 

Auch für das leibliche Wohl ist wieder ausreichend gesorgt. Das erwartet Sie unter anderem kulinarisch: 

 

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Bürgerhaus

Linsen und Spätzle, Handballfrauen des Turnvereins Börtlingen Kaffee und Kuchen, Kinderhaus Grashüpfer

 

Dorfplatz

Rote Wurst, CVJM Börtlingen Waffeln, Paul-Roth-Schule

Auch für Glühwein und Punsch ist gesorgt.

 

Im ökumenischen Gemeindehaus und auf dem Dorfplatz haben Sie die Möglichkeit, bei einem Bummel Weihnachtsgeschenke zu kaufen und sich in weihnachtlicher Stimmung zu treffen. 

 

Merken Sie sich auch die Termine für das Rahmenprogramm vor: 

12:00 Uhr     Der Posaunenchor spielt auf dem Dorfplatz

14:30 Uhr bis 15:30 Uhr  Treffen mit den Neubürgerinnen und Neubürgern im Bürgerhaus – es ist ein Tisch reserviert

14:30 und 15:30 Uhr  Geschichtenerzählerin im ökumenischen Gemeindehaus, UG, Jugendraum

14.30 – 16.30 Uhr      Maltisch im Bürgerhaus

16:30 Uhr     Der Nikolaus kommt auf den Dorfplatz

 

Wir freuen uns auf einen gemütlichen und unterhaltsamen Adventszauber – wir treffen uns am kommenden Samstag!

 

Ihre Sabine Catenazzo Bürgermeisterin 

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Ja, ist denn bald Weihnachten?

Ja, und das ist auch in Börtlingen zu sehen. Seit letzter Woche steht auf dem Dorfplatz eine kleine Holzhütte, wie zu sehen ist, ganz eindeutig der Gemeinde Börtlingen zuzuordnen. 

Der Bauhof hat diese selbst hergestellt und mit grünem Flügel und Reinhold-Maier-Turm verziert. Die Hütte dient zum Ausschank oder Verkauf und kommt erstmals im Rahmen des Adventszaubers am 29.11.2025 zum Einsatz. 

Anschließend steht sie den Vereinen und Gruppen zur Verfügung. 

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Den Auftakt machen am 04.12.2025 die Landfrauen mit Punsch, Glühwein und „etwas zu essen“. Der Liederkranz übernimmt am 18.12.2025 und lädt ebenfalls zu einem stimmungsvollen Beisammensein ein.

Wir freuen uns, wenn Sie die gute Idee und den Einsatz unterstützen und nicht nur zum Adventszauber auf den Dorfplatz kommen, sondern wir uns auch am „Adventsdräff“ sehen: 

Donnerstag, 04.12.2025  18:00 Uhr bis 21:30 Uhr (Landfrauen Börtlingen e.V,)

Donnerstag, 18.12.2025  18:00 Uhr bis 21:30 Uhr (Liederkranz Börtlingen e.V.) 

Sie entscheiden mit Ihrem Besuch, ob dieses Angebot in der kalten Jahreszeit künftig fortgeführt wird – kommen Sie vorbei, genießen Sie die Atmosphäre und unterstützen Sie unsere Vereine! Wer weiß, vielleicht folgen dann dem „Adventsdräffs“ die „Winterdäits“.  

Ein herzliches Dankeschön an das Bauhof-Team für den Bau der Hütte und die liebevolle Gestaltung sowie an die beiden Vereine, die das Angebot als Erste nutzen! 

ügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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NACHRUF

Die Gemeinde Börtlingen trauert um

Frau Liesel Fink

Frau Fink war von März 1992 bis November 2006 auf dem Rathaus Börtlingen tätig. In dieser Zeit erfüllte sie ihre Aufgaben im Bürgerbüro, im Standesamt, in den Rentenangelegenheiten sowie in zahlreichen weiteren Verwaltungsbereichen mit großer Sorgfalt, hoher Kompetenz und stets einem offenen Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Ihr Engagement für die Gemeinde und für die Menschen im Ort ging weit über die Anforderungen hinaus. 

Ihr Beruf war für sie weit mehr als eine Aufgabe, er war eine Berufung.

Die Gemeinde Börtlingen dankt ihrem Einsatz für die Gemeinde Börtlingen. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. 

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt ihren Kindern Anette, Christiane und Georg sowie ihrer Familie und ihren Freunden. 

Im Namen der Gemeinde Börtlingen, des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung

 

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin 

Gelingen des Winterdienstes durch gemeinsame Verantwortung

Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen ihre Räum- und Streupflicht durchzuführen. 

Die Gemeinde Börtlingen hat in der Vergangenheit stets ihre Verpflichtung ganz allgemein in den Ortsstraßen wahrgenommen. Obwohl zum Beispiel ebene Wohnstraßen nicht unter die entsprechenden Kriterien fallen. Dies wollen wir im Rahmen eines wirtschaftlichen und effizienten Winterdienstes auch künftig so handhaben. 

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt und endet am Abend. Vor Beginn des morgendlichen Hauptberufsverkehrs muss gestreut sein. Dieser Zeitpunkt wird in der Regel auf 7.00 Uhr angesetzt. Am Abend endet die Streupflicht in der Regel um 20.00 Uhr.

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Der Streuplan der Gemeinde Börtlingen sieht vor, dass zunächst in den Ortslagen Börtlingen, Breech und Zell geräumt und gestreut wird, erst anschließend werden Außenbereichs-Wohnplätze angefahren.

Darüber hinaus muss bezüglich der landwirtschaftlichen Anwesen in den Morgenstunden auch noch die Fahrtroute für Milchtransporte berücksichtigt werden.

An verschiedenen erfahrungsgemäß kritischen Stellen im Gemeindegebiet haben wir wieder Streukisten mit Splittmaterial aufgestellt. Diese sollen dazu dienen, dass in kritischen Situationen auch einzelne Stellen der Ortsstraßen bei Bedarf im Wege der Selbsthilfe gestreut werden können. 

Auch lässt die Funktion eines Schneepfluges es nicht zu, dass Garagenzufahrten oder Hauszugänge ausgespart werden können. Insgesamt kann der Schnee eben nur seitlich an den Straßenrand weggeschoben werden.

Gerade in der Winterzeit kommt es beim Räumen und Streuen durch die Winterdienstfahrzeuge immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge. Diese sollten gerade in der jetzigen Zeit so weit wie möglich auf den privaten Grundstücken abgestellt werden; auch an engen Straßenstellen und Gefällstrecken besteht immer die Gefahr, dass bei Schnee- und Eisglätte das Räumfahrzeug in parkende Fahrzeuge hineinrutschen kann. Die Autobesitzer bitten wir deshalb auf diesem Wege um ihre Mithilfe. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Das Bauhofteam ist für den anstehenden Winterdienst bestens gerüstet. Bitte bringen Sie unserem Bauhofteam auch bei Eis und Schnee etwas Verständnis entgegen. Sie werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, alle Mühe geben – können jedoch nicht überall gleichzeitig sein.

 

Zusammenfassung der Pflichten der Anlieger

 Grundsätzlich sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen und Wegen angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Gebäude selbst bewohnt wird oder vermietet ist.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Zeitlicher Rahmen: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr müssen die Wege verkehrssicher sein. Die Pflicht besteht jeweils bis 20 Uhr.
  • Breite des Gehwegs: Es muss mindestens ein etwa 1 Meter breiter Streifen geräumt werden, damit Fußgänger sicher passieren können.
  • Einsatz von Streumitteln: Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Auftausalze sollen nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) benutzt werden.
  • Freihalten von Zugängen: Auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen und Hauszugängen sind entsprechend zu sichern.
  • Schneehaufen: Räumgut darf nicht auf die Straße oder auf Radwege geschoben werden.

Gemeinsame Verantwortung Damit alle sicher durch den Winter kommen, sind wir auf die Mithilfe aller Anlieger angewiesen. Bitte erfüllen Sie gewissenhaft Ihre Räum- und Streupflichten und sprechen Sie gegebenenfalls auch mit Ihren Mietern oder Nachbarn darüber. Nur gemeinsam können wir glatte Wege vermeiden, sichere Schulwege und ein gutes Miteinander gewährleisten.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine sichere Winterzeit!

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Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

Fügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Neues aus der Jugendkonferenz – Unterstützung von Jugendprojekten seitens AkKiD und der Stiftung Börtlingen kommt gut an

Am 10. November fand im Rathaussaal die zweite Jugendkonferenz in diesem Jahr statt. Gemeinsam mit den Jugendlichen hatte man sich darauf geeinigt, dass die Konferenzen zweimal jährlich stattfinden sollen. 

Insgesamt 19 Jugendliche aus dem Ort folgten der Einladung von Bürgermeisterin Catenazzo, um im Sitzungssaal des Rathauses über die verschiedenen Angebote im Ort für Jugendliche zu diskutieren. 

Zu Beginn der Sitzung stellte Andrea Schweizer, Vorsitzende des AKKiD (Arbeitskreis Kinder im Dorf) sich und die weiteren Planungen vor. 

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Der AKKiD beschafft eine Outdoor-Tischtennisplatte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.900 €. Diese wird nach längerer Diskussion in Zell auf dem Spielplatz aufgestellt. 

Weiter wird aktuell die Jugend-Nikolaus-Party geplant. Diese findet am 05.12.2025 statt. Die Organisation übernimmt der AKKiD, bis max. 400 € wird die Party finanziell von der Stiftung Börtlingen unterstützt. 

Beides waren Ideen aus den vergangenen Konferenzen. 

Anschließend wurden folgende Themen besprochen:   

Neuer Busfahrplan ab 01.12.2025

Die Fahrzeiten haben sich für die Schülerinnen und Schüler sowie die Azubis Richtung Geislingen verschlechtert. 

Bereits bei der Stellungnahme an den Landkreis hat Bürgermeisterin Catenazzo vor allem die Wochenend-Fahrten kritisiert. Deshalb wurde gemeinsam der in Zukunft geltende Busfahrplan angeschaut. Die Jugendlichen gaben dabei genau an, wo die Probleme liegen. Dies wird an den Landkreis weitergeleitet. 

 Beleuchtung

Es wurde seitens der Jugendlichen kritisiert, dass die Straßenbeleuchtung bereits um 0:30 Uhr ausgeschaltet wird. Weiter wünschen sie sich eine Flutlichtanlage auf dem Sportplatz. 

 

Aufstellung von Reckstangen/einem Sportgerät

Die Stiftung Börtlingen unterstützt die Jugendlichen mit der Anschaffung eines Sportgeräts, z.B. einer Reckstangenkombination mit einem Betrag in Höhe von max. 1.000 €. Hier waren sich die Jugendlichen einig, dass ein Standort am Sportplatz am besten geeignet wäre. Alternativ könnten sie sich den Dorfplatz vorstellen.  

 

Zum Abschluss gab es für alle Pizza, gesponsert von der Stiftung Börtlingen. 

Die nächste Jugendkonferenz ist für April 2026 geplant. Wenn es zwischenzeitlich Fragen, Anregungen oder Ideen gibt, steht der Briefkasten im Rathausfoyer oder Bürgermeisterin Sabine Catenazzo zur Verfügung. 

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TÜV-Schlepperaktion

Wie in den vergangenen Jahren üblich, wird auch in diesem Jahr durch den TÜV Service Center Göppingen die technische Überprüfung (Hauptuntersuchung) der landwirtschaftlichen Zugmaschinen gemäß § 29 STVZO in unserem Ort durchgeführt.

Termin:  Samstag, 06.12.2025 von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Prüfplatz:  Bauhof Börtlingen 

Gebühren für die Hauptuntersuchung (incl. MwSt.)

Zugmaschine ohne Druckluftbremse:  58,50 Euro

 

Wichtig:

  • eine evtl. fällige Instandsetzung vorher durchführen
  • KFZ -Schein mitbringen

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren TÜV Service-Center Göppingen, Tel: 07161 – 815021.

Wichtige Hinweise zur Abholung der gelben Säcke in Börtlingen

Da bei den letzten Abfuhrterminen in Börtlingen einzelne gelbe Säcke von der Abfuhrfirma wegen falscher Befüllung nicht mitgenommen wurden, möchten wir darauf hinweisen, dass insbesondere Gegenstände aus Hartkunststoff wie Wäschekörbe, Plastikspielzeug, Plastikschüsseln und Klarsichthüllen nicht in den gelben Sack gehören, auch wenn sie aus Kunststoff sind. 

Eine genaue Auflistung, was in den gelben Sack gehört und was nicht, finden Sie auf der Homepage des AWB Göppingen unter 

https://awb-gp.de/abfallabholung/gelber-sack.

Mietwohnung ab sofort gesucht

Die Gemeinde sucht für einen ehemaligen Mitarbeiter der Gemeinde eine ebenerdige Mietwohnung. Wünschenswert sind 2–3 Zimmer, Küche, Bad sowie ein barrierearmer Zugang. Die Wohnung sollte sich möglichst in Börtlingen befinden.

Angebote oder Hinweise bitte an die Gemeindeverwaltung Börtlingen, Tel. 07161-95331-0, E-Mail: rathaus@boertlingen.de. 

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. 

Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Gemeinderat setzt ein Zeichen für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum

Beantragung der Wiedervermieterungsprämie ab sofort möglich

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbarem Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

So funktioniert´s:

Mehr…

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

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Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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