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Aktuelles

Praktikant*innen gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Praktikant*innen.

Öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Marbach- und Krettenbachtal

Am Mittwoch, den 11.03.2026, findet um 17:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Marbach- und Krettenbachtal in der Verbandskläranlage und anschließend im Sitzungssaal des Rathauses in Wäschenbeuren statt. Zu dieser Sitzung ist die Einwohnerschaft herzlich eingeladen.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

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TOP 1    Besichtigung der Kläranlage

TOP 2  Aktuelle Informationen zur Maßnahme „Erneuerung der P-Fällung“

TOP 3    Aktueller Planungsstand der Maßnahme „Erneuerung der Zwischenhebewerke“ 

TOP 4    Aktueller Stand „Erneuerung Gasfackel“ und Abstimmung weiterer Vorgehensweise

TOP 5    Aktueller Stand „Erneuerung Gebläse“ und Abstimmung weiterer Vorgehensweise

TOP 6    Aktueller Stand Nachklärbecken und Abstimmung weiterer Vorgehensweise

TOP 7    Vergabe - Leerung des Faulturms

TOP 8  Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplans mit Haushaltssatzung 2026

TOP 9    Anträge - Bekanntgaben - Verschiedenes

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. 

gez.

Steven Hagenlocher

Verbandsvorsitzender

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Einladung zur nächsten Gemeindratssitzung

FDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 03.03.2026 um 19.30 Uhr im Rathaus - Rathaussaal (EG) statt. Mehr…

Vorgesehene Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.  Fragen aus der Bürgerschaft. 

2.  Behandlung von Bauanträgen   a) Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes sowie einer Überdachung für 9 Stellplätze und Lagerflächen auf Flurstück Nr. 167/1, Seele 3   b) Um- und Anbau eines Milchviehstalls mit Laufhof, Dunglege und Fahrsilo auf Flurstück Nr. 420, Schweizerhof 7, Börtlingen  c) Errichtung einer Gartenhütte auf Flurstück Nr. 1080/5, Blumenstraße 25  d) Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für eine Auffüllung von Bodenmaterial auf Flurstück Nr. 832, Gemarkung Börtlingen  e) Verschiedenes

3.  Einführung eines Starkregenrisikomanagements

4.  Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

5.  Umstellung auf digitale Wasserzähler in 2027 – Vergabe und Umsetzung

6.  Widerspruch gegen den Bevölkerungs-Zensus-Bescheid vom 24.09.2024; ev. Klageerhebung

7.  Festlegung der Besetzungsvorschläge für den Gutachterausschuss und Empfehlung an den Gutachterausschuss Göppingen

8.  Verschiedenes 

Zu dieser Gemeinderatssitzung lade ich Sie herzlich ein. 

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen liegen für die Zuhörer/-innen im Rathaussaal aus bzw. können in den nächsten Tagen am Infoständer des Rathauses abgeholt werden.

 

Mit freundlichem Gruß

Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

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Einladung zum ersten Handwerks- und Gewerbe-Treff am 26.02.2026

Wir leben in herausfordernden Zeiten – insbesondere für Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe ist es aktuell nicht leicht. Wirtschaftlicher Druck durch hohe Material- und Energiekosten, hohe bürokratische Belastung, Fachkräftemangel – Themen, die nicht nur große Firmen umtreiben, sondern auch Betriebe im ländlichen Raum beschäftigen. 

Für einen gemeinsamen Austausch auch zu den aktuellen Herausforderungen sind alle Gewerbetreibende der Gemeinde Börtlingen auch im Namen des Gemeinderats herzlich eingeladen: 

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Donnerstag, 26.02.2026, um 19:00 Uhr

Bürgerhaus Börtlingen, Hohenstaufenstr. 7. 

Dabei möchten wir insbesondere besprechen, wie wir das Handwerk und das Gewerbe von kommunaler Seite unterstützen können. Gibt es Interesse an einer gemeinsamen Broschüre, auch online, oder an Fortbildungen zu Themen wie Betriebsnachfolge und Digitalisierung? Welcher Bedarf besteht an Gewerbeflächen? 

Frau Dr. Spichal-Mößner von der Kreiswirtschaftsförderung wird sich vorstellen und einen Überblick über die verschiedenen Angebote des Landkreises geben. 

Ich freue mich auf einen informativen Abend. 

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Verabschiedung von Frau Kleinlein – Acht Jahre Engagement im Kinderhaus Grashüpfer und der Villa Wiese

Am 1. Januar 2018 nahm Frau Kleinlein ihren Dienst im Kinderhaus Grashüpfer auf –eine Entscheidung, die sich als echter Gewinn für die Einrichtung und vor allem für die Kinder erwiesen hat.

In den vergangenen acht Jahren hat sich vieles verändert. Die Corona-Pandemie stellte insbesondere die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen vor enorme Herausforderungen. Hinzu kam im Mai 2024 der Wechsel der Trägerschaft von der kirchlichen Einrichtung hin zur Gemeinde. Während ihrer Tätigkeit erlebte Frau Kleinlein drei verschiedene Kita-Leitungen und zwei Träger – Veränderungen, die Flexibilität, Geduld und Professionalität erforderten.

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Die wohl größte Veränderung jedoch war der Schritt in den Wald. Aufgrund steigender Kinderzahlen und begrenzter Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Gebäude wurde die Idee einer Naturgruppe geboren. Dieser mutige Schritt wäre ohne die Begeisterung und das Engagement aus dem Team kaum denkbar gewesen. Frau Kleinlein war gemeinsam mit ihrer Kollegin von Anfang an Feuer und Flamme für das Projekt.

Mit intensiver Planung, einem durchdachten Konzept und vielen kreativen Ideen wurde die Naturgruppe „Villa Wiese“ ins Leben gerufen. Vom Namen bis zur Gestaltung des Tagesablaufs brachte Frau Kleinlein ihre Handschrift ein – mit Herz, Verstand und großer Begeisterung. Die positiven Anmeldezahlen sprechen für den Erfolg dieses besonderen pädagogischen Angebots.

Der Weg dorthin war kein leichter. Zahlreiche Sitzungen und Begehungen gingen der Entscheidung des Gemeinderates voraus. Ein Bild jedoch blieb besonders in Erinnerung und wurde sinnbildlich für den Erfolg der Naturgruppe: die Langsamkeit der Weinbergschnecke. Sie steht für das bewusste Tempo, für Achtsamkeit und für die Überzeugung, dass Entwicklung Zeit braucht.

Mit ihrer ruhigen, aber bestimmten Art setzte sich Frau Kleinlein stets für die Belange der Kinder ein. Sie schuf einen verlässlichen Rahmen, in dem Kinder sich sicher fühlen und in ihrem eigenen Tempo wachsen konnten.

Kinderhaus-Leitung Julia Neufeld, Bürgermeisterin Sabine Catenazzo sowie Vertreterinnen des Elternbeirats bedankten sich für das große Engagement und wünschten für die Zukunft viel Zeit für Natur, Ruhe, Familie und all die schönen Dinge, die im Berufsalltag manchmal zu kurz gekommen sind. Gemeinsam mit dem Kinderhaus-Team sowie den Kolleginnen der Villa Wiese fand ein kleiner Umtrunk statt. 

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Neue Gebühren für den Personalausweis ab Februar 2026

Zum 7. Februar 2026 sind bundesweit neue Gebühren für den Personalausweis in Kraft getreten.

Grund für die Anpassung sind gestiegene Herstellungs- und Personalkosten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums kostet ein neuer Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren nun 46 Euro statt bisher 37 Euro. Bereits zuvor beantragte Ausweise sind von der Erhöhung nicht betroffen.

Personen unter 24 Jahren bezahlen 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro. Der Personalausweis für diese Altersgruppe ist sechs Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden.

Die Kosten für vorläufige Personalausweise und für den Reisepass bleiben von der Gebührenerhöhung unberührt.

Weitere Informationen zu Gebühren und Gültigkeit erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de

Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und allen Kindern gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen, haben Bund und Länder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule festgelegt. Grundlage dafür ist das Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (§ 24 Abs. 4 S. 1 SGB VIII).

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder, welche im kommenden Schuljahr in die erste Klasse eingeschult werden, einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Entscheidend dabei ist, wann das Kind tatsächlich die 1. Klasse besucht, nicht das jeweilige Geburtsjahr.

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Die Gemeinde Börtlingen bietet diese Betreuung bereits seit vielen Jahren an. Sie findet in eigenen Räumen direkt auf dem Schulgelände der Paul-Roth-Schule statt. Das Team der Grundschulbetreuung betreut die Kinder außerhalb des Unterrichts von Montag bis Donnerstag jeweils bis 16:00 Uhr und am Freitag bis 13:00 Uhr. 

Der Anspruch wird schrittweise auf alle Klassenstufen ausgeweitet:

Schuljahr Anspruch auf Ganztagsbetreuung

2026/2027 Kinder der Klassenstufe 1

2027/2028 Kinder der Klassenstufen 1 und 2

2028/2029 Kinder der Klassenstufen 1, 2 und 3

2029/2030 alle Grundschulklassen (1–4)

Wie der Betreuungsanspruch gestaltet ist:

Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst sowohl den regulären Unterricht als auch die Angebote der Grundschulbetreuung der Gemeinde Börtlingen. Zusammen ergeben diese Bereiche die tägliche Betreuungszeit, die Ihr Kind bis zu acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen kann. Die Betreuung erfolgt während der Schulzeit wöchentlich von Montag bis Freitag. An gesetzlichen Feiertagen sowie während insgesamt 20 Schließtagen in den Schulferien findet keine Betreuung statt.

Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang Ihr Kind die Betreuung nutzt – eine Verpflichtung besteht nicht.

Besucht Ihr Kind nicht die Grundschule an der Paul-Roth-Schule Börtlingen, sondern eine private Grundschule oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), wird der Rechtsanspruch in der Regel durch diese Einrichtung erfüllt.

 

Kosten:

Die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Entgeltordnung der Gemeinde Börtlingen, welche auf unserer Homepage unter www.boertlingen.de einzusehen ist. 

Anmeldung zusätzlicher Betreuungszeiten:

Falls Sie für Ihr Kind in der ersten Klasse im Schuljahr 2026/2027 zusätzliche Betreuungszeiten über den regulären Unterricht hinaus wünschen, geben Sie uns bitte bis spätestens 15. März 2026 eine Rückmeldung über das Formular, dass Sie bei der Schulanmeldung erhalten oder senden Sie uns eine E-Mail an: rathaus@boertlingen.de.

Ihre Rückmeldung ist noch keine Zusage für die Betreuung. Die Gemeinde informiert Sie rechtzeitig vor Schulbeginn über das weitere Vorgehen. Nach Bekanntgabe des Stundenplans der Schule erfolgt die verbindliche Anmeldung.

Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechpersonen für Fragen zur Grundschulbetreuung der Gemeinde Börtlingen:

Frau Kordon, E-Mail: kordon@boertlingen.de 

Herr Spitz, Telefon: 9533116, E-Mail: spitz@boertlingen.de 

Wenn Sie mehr zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen hier:

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/ganztagsschule-und-ganztagsbetreuung-in-baden-wuerttemberg/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung

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Neuigkeiten zum Glasfaserausbau

Ausbau Gewerbegebiet Seele durch die Telekom

Die Gemeinde hat den Ausbau des Gewerbegebiets an die Telekom vergeben. Der Ausbau wird über die „Weiße-Förderung“ mit insgesamt 90 % der Kosten unterstützt. 

Der Baubeginn wurde nun für Juni 2026 angekündigt.  

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Nachanschlüsse für Deutsche Glasfaser-Kunden

Erste Anschlüsse konnten bereits fertiggestellt werden. Die weiteren ca. 70 Anschlüsse folgen zeitnah. 

Dafür werden erneut kleinere Tiefbaumaßnahmen erforderlich. In der Regel wird ein Kopfloch im Asphalt notwendig (max. 1 x 1 Meter). Diese Kopflöcher sind maximal einen halben Tag offen und werden direkt nach den Arbeiten wieder verschlossen. Entweder wieder mit Pflaster oder, bei Asphalt, temporär mit Pflaster, bis die gesammelten Kopflöcher mit Asphalt verschlossen werden.

Daneben werden mehrere Straßenquerungen erforderlich, die jedoch mittels Erdverdrängungsverfahren durchgeführt werden. So muss hier nicht in den Asphalt eingegriffen werden, dies bedeutet auch weniger Lärm und Schmutz für die Anlieger. 

Bei Fragen zu Ihrem Nachanschluss steht Ihnen die Hotline der von der Deutschen Glasfaser beauftragten Firma NXT wie folgt zur Verfügung: 

  • NXT Hotline mit Öffnungszeiten für Kundenanfragen 

- E-Mail: ftth.hotline@nxt-netcare.com

- Phone: +49 211 88239311   Montag-Freitag 9:00-16:00 (mit Rückruf)

 

Ausbau von Breech und den Außenhöfen

 

Die Ausschreibung für den Ausbau von 67 Adressen ist erfolgt. Wir halten Sie hier über das Ergebnis auf dem Laufenden. 

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Mittelverwendung 2026 – Anträge jederzeit möglich

Im vergangenen Jahr wurden aus Stiftungsmitteln unter anderem die Jugend-Nikolaus-Party sowie die beiden Jugendkonferenzen der Gemeinde finanziell unterstützt. Weiter wurden Werkbänke für die Villa Wiese sowie Reckstangen für das Kinderhaus angeschafft. Auch die Kosten für das Töpfchen-Training wurden übernommen.  Mehr…

Auch in diesem Jahr stehen wieder Mittel zur Verfügung. 

Sollten Sie eine Idee aus dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit haben, melden Sie gerne Ihren Bedarf beim Stiftungsrat an. Kontaktperson ist hier Bürgermeisterin Catenazzo, catenazzo@boertlingen.de, Tel.: 95331-12.

Der Stiftungsrat entscheidet dann, welche Projekte unterstützt werden. 

In dem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender sowie dem Team des Repair-Cafés! 

Wenn auch Sie die Stiftung Börtlingen unterstützen möchten, informieren wir Sie gerne. 

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Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sehen wir künftig von der Veröffentlichung von Glückwünschen zu Geburtstagen und Ehejubiläen ab. 

Wir wünschen allen herzlich einen schönen Ehrentag.

 

Vorankündigung Ortsputzete

Am 7. März 2026 findet in der Gemeinde wieder eine Ortsputzete statt. Schon heute möchten wir die Bürgerschaft auf diesen Termin aufmerksam machen.

Über die Unterstützung zahlreicher Helferinnen und Helfer würden wir uns sehr freuen und bitten darum, sich den Termin bereits jetzt schon vorzumerken.

Weitere Informationen zum Ablauf und zur Organisation folgen in Kürze. 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 8. März 2026

Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 8. März 2026 wird im Verbandsteil gemeinsam für alle Verbandsgemeinden veröffentlicht. Bitte entnehmen Sie dort die entsprechenden Informationen. Bei Fragen steht Ihnen Herr Spitz unter der Telefonnummer 07161/9533116 oder per E-Mail unter spitz@boertlingen.de gerne zur Verfügung.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage  www.boertlingen.de  an. 

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Unter „Unsere Gemeinde/Wahlen/Landtagswahl-2026" kommen Sie zum Link für den Wahlscheinantrag und erhalten ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsbotin zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst in der ersten Februarhälfte zugestellt werden können, wenn uns die Stimmzettel geliefert werden. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt voraussichtlich noch in dieser Woche.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an petter@boertlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Nach wie vor ist es ebenfalls möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten im Bürgerbüro zu beantragen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Frau Petter Tel.: 07161 95331-11, E-Mail: petter@boertlingen.de

Herr Spitz Tel.: 07161 95331-16, E-Mail: spitz@boertlingen.de .

Bei Fragen zur Wahlhandlung, zum Wahlvorgang und den Wahlberechtigungen wenden Sie sich bitte an Herrn Spitz.

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Halbseitige Straßensperrung inkl. Gehwegsperrung

Aufgrund von Arbeiten zur Behebung einer Stromstörung kommt es in der Hauptstraße (K 1408) auf Höhe Hausnummer 46 zu einer halbseitigen Straßensperrung und Gehwegsperrung.

Die Sperrung gilt von Januar 2026 bis voraussichtlich Ende Februar 2026. Der Verkehr wird entsprechend abgesichert. Der Fußgängerverkehr wird auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Ihr Bürgermeisteramt

 

Aktuelles zum Glasfaserausbau

Fertigstellung der Hausanschlüsse 

Derzeit werden Kundinnen und Kunden per Mail angeschrieben, mit der Bitte, einen Termin für die Hausanschlussarbeiten der Deutschen Glasfaser zu vereinbaren. 

Die Verwaltung hat sich bei der Deutschen Glasfaser versichert, dass es sich bei dem Absender um eine von der Deutschen Glasfaser beauftragten Firma handelt. 

Die Firma NXT (ZTE), Düsseldorf, führt als ersten Schritt eine Besichtigung durch, damit dokumentiert werden kann, wie der Anschluss gebaut werden soll. Anschließend wird ein Anschlusstermin vereinbart. 

Gemeinde sucht erneut Wohnraum

Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund Eigenbedarf gekündigt wurden.

Gesucht werden Wohnungen oder Häuser für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen. 

Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen. 

Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich. 

Profitieren auch Sie von der Wiedervermietungsprämie

Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnraum auch in der Gemeinde Börtlingen. Gleichzeitig gibt es vorhandenen Wohnraum, der leer steht und nicht genutzt wird. Um diesen leerstehenden Wohnraum wieder zu aktivieren und somit dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich zu machen, nutzt die Gemeinde Börtlingen das Förderangebot des Landes und gibt die Mittel eins zu eins weiter. 

 

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So funktioniert´s:

Wird eine seit längerem leerstehende Wohnung, welche in einem guten vermietbaren Zustand ist, wiedervermietet, so wird dem Eigentümer eine Prämie, welche die Gemeinde für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten bei der Vermietung von leerstehendem Wohnraum vom Land erhält, in voller Höhe als Wiedervermietungsprämie ausgezahlt.

Voraussetzungen: 

  • Der Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. sechs Monate leer.
      
  • Es wird ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis abgeschlossen. 
      
  • Es wird im Vorfeld der Vermietung Kontakt zur Gemeinde Börtlingen aufgenommen.

 

Höhe der Prämie: 

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss (Prämie) in Höhe von zwei Nettomonats-Kaltmieten, maximal 2.000,00 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Für die Auszahlung der Prämie ist die Vorlage eines Mietvertrages entsprechend der oben genannten Kriterien sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung ausreichend. 

Bei Interesse steht Ihnen Bürgermeisterin Catenazzo unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de gerne zur Verfügung. 

 

Übrigens:  Die erste Prämie kann in der nächsten Woche bereits ausbezahlt werden – und die neuen Mieter freuen sich. 

Fügen Sie hier den erweiterten Text ein.
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Kommen Sie in unser Lehrschwimmbad

Unser Lehrschwimmbad hat nach den Sommerferien wieder zu folgenden Zeiten geöffnet, außer in den Ferien:

  • Familienbad – dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
     Hier können Groß und Klein gemeinsam plantschen, schwimmen üben und Spaß im Wasser haben.
  • Frauenschwimmen – dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr
     Eine entspannte Atmosphäre nur für Frauen – ideal, um in Ruhe Bahnen zu ziehen oder sich beim Schwimmen fit zu halten.
  • Aquafitness – dienstags von 19:30 bis 20:00 Uhr
     Bewegung im Wasser macht nicht nur Spaß, sondern schont auch die Gelenke. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

Ob sportlich aktiv, entspannt oder spielerisch mit der ganzen Familie – unser Lehrschwimmbad bietet den passenden Rahmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Mit der BundID digital Anträge stellen

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Mehr…
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
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