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Die Beantragung eines Wahlscheins ist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich. Das Rathaus ist hierzu geöffnet von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass an diesem Tag keine sonstigen Angelegenheiten wie z. B. Beantragung von Ausweisen im Rathaus erledigt werden können.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden. Wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Wahlvorstandes im Wahlraum (Bürgerhaus) oder melden Sie sich unter Tel. 953310.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, also Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Anträge hierzu nehmen wir unter Tel. 953310 entgegen.
Fragen rund um die Beantragung der Briefwahl, insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung beantworten wir Ihnen gerne unter Tel. 9533116 oder Tel. 953310.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die neuen Einsatzuniformen sind da – und können nun nach und nach an die Mannschaft ausgegeben werden.
Die Beschaffung war notwendig geworden, da die bisherigen Uniformen aufgrund des Alters nicht mehr den Sicherungsanforderungen entsprochen haben. Die Helme waren über 35 Jahre alt, viel zu schwer und unbequem, die Handschuhe störrisch und unpraktisch.
Insgesamt wurden 33 Helme, 17 Paar Brandbekämpfungshandschuhe, 37 Paar technische Handschuhe sowie 35 Einsatzuniformen (Jacken und Hosen) angeschafft.
Die Gesamtkosten betragen dabei 56.845,19 € brutto. Für die Uniformen war ein Haushaltsansatz in Höhe von 57.000 € eingestellt, was bei der Anzahl der Anschaffungen eine Punktlandung war.
Fördermittel gab es für die Anschaffung der Ausrüstung trotz des hohen Betrages nicht, da es sich um Ersatzbeschaffungen handelt.
Die Auswahl und die Zusammenstellung der verschiedenen Komponenten war ein langwieriger Prozess. Herzlichen Dank an den Feuerwehrausschuss, den Gemeinderat sowie an die beauftragten Personen der Feuerwehr für die gute Entscheidungsfindung. Die Feuerwehr ist nun wieder gut gerüstet und die Uniformen und Helme entsprechen nun nicht nur den Sicherheitsvorschriften und schützen im Ernstfall, sondern sie sehen auch noch gut aus.
Am vergangenen Mittwoch fand die Sitzung des Stiftungsrats „Stiftung Börtlingen“ statt. Dabei wurden unter anderem die Projekte des vergangenen Jahres vorgestellt.
So wurden zum Beispiel Spielgeräte beschafft, einkommensschwache Kinder in der Betreuung unterstützt und einen Zuschuss zur Schaffung einer Grillstelle auf dem Spielplatz Zell gewährt.
In diesem Jahr stehen 4.260,83 € zur Verfügung. Ein herzliches Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender!
Einig war man sich, dass vorrangig Projekte und Belange von Börtlinger Jugendlichen bezuschusst werden sollen.
Sollten Sie eine Idee aus dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit haben, melden Sie gerne Ihren Bedarf beim Stiftungsrat an. Kontaktperson ist hier Bürgermeisterin Catenazzo, catenazzo@boertlingen.de, Tel. 95331-12.
Der Stiftungsrat entscheidet dann, welche Projekte unterstützt werden.
Anmerkung: Für Frühjahr ist die Durchführung einer Jugendkonferenz geplant, auch hier kommen Mittel der Stiftung zum Einsatz.
Wenn auch Sie die Stiftung Börtlingen unterstützen möchten, informieren wir Sie gerne.
Frühzeitig war Herr Dr. Boy mit der Gemeindeverwaltung Börtlingen, mit der kassenärztlichen Vereinigung sowie verschiedenen Ärztinnen und Ärzten in Kontakt, um die Nachfolge für seine Praxis in der Hauptstraße in Börtlingen zu sichern.
Insgesamt 35 Jahre war er in Börtlingen tätig und hat sich um Großeltern, Eltern und Kinder gekümmert und kennt hier nicht nur Krankheitsverläufe, sondern ganze Lebensgeschichten. Herr Dr. Boy ist eine Institution am Ort.
Umso bitterer, dass die gut gehende und sehr beliebte Arztpraxis zum 31.03.2025 schließt und keine Nachfolge findet. Es gab zwar bis Herbst 2024 einen ernstzunehmenden Interessenten, dieser hatte jedoch aus persönlichen Gründen leider abgesagt.
Börtlingen steht hier nicht alleine da. Insgesamt 44 Hausarztstellen fehlen allein im Landkreis Göppingen – es ist davon auszugehen, dass nur wenige Stellen wiederbesetzt werden können. Die Tendenz geht ganz klar zu Gemeinschaftspraxen, um sich nicht nur über Fälle austauschen zu können, sondern auch um die Räume und das Praxispersonal zu teilen.
Herr Dr. Boy hat rechtzeitig seine Patientinnen und Patienten über die Schließung informiert. Da er in Teilzeit bei der Hausarztpraxis Mehner in Rechberghausen arbeiten wird, können zum Teil Patientinnen und Patienten dort aufgenommen werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Praxis Dr. Boy https://dr-w-boy.de.
Anfang 2024 wurde das digitale Baugenehmigungsverfahren eingeführt. Im Jahr 2024 war es noch möglich, während einer einjährigen Übergangszeit bei allen Anträgen zum Thema Bauen zwischen digitaler Antragstellung und Antragstellung in Papier zu wählen.
Ab 01.01.2025 ist eine Einreichung aller Bauanträge aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch in digitaler Form möglich. Diese erfolgt über das für Börtlingen zuständige Baurechtsamt, Landratsamt Göppingen.
Der nachfolgende Link führt zum virtuellen Bauamt des Landratsamts Göppingen:
Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt.
Sollten Sie planen, per Briefwahl abzustimmen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen: Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit und der damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben erhalten wir die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar. Anschließend werden wir die Briefwahlunterlagen umgehend zusammenstellen und aushändigen.
Die Briefwahl kann unabhängig hiervon schon beantragt werden, sobald die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Bitte nutzen Sie die Online-Antrags-Funktion auf unserer Homepage oder werfen Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten des Rathauses ein. Die Wahlbenachrichtigungen werden in Börtlingen voraussichtlich am 21.01.2025 verschickt und sollten Ihnen dann zeitnah vorliegen.
Aufgrund des kurzen Briefwahlzeitraumes wählen Sie bitte - wenn möglich – am Wahltag im Wahllokal (Bürgerhaus, Hohenstaufenstraße 7). Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, meiden Sie – sofern möglich – den Postweg und werfen Sie Ihre Wahlunterlagen im Briefkasten des Rathauses ein. Sollten Sie auf den Postweg angewiesen sein, so senden Sie die Unterlagen schnellstmöglich zurück. Es können nur Wahlbriefe berücksichtigt werden, die bis zum Wahltag (Sonntag, 23.02.20025) um 18:00 Uhr eingehen.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.boertlingen.de an.
Unter „Unsere Gemeinde/Wahlen/Bundestagswahl-2025" kommen Sie zum Link für den Wahlscheinantrag und erhalten ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Mehr… Weniger…Nachdem der Januar schon fast wieder vorüber ist, wird es Zeit, die Urlaubsplanungen zu intensivieren. Auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde bei Bedarf eine Ferienbetreuung an. Aufgrund der geringen Nachfrage in Pfingst- und Herbstferien bieten wir 2025 nur eine Ferienbetreuung in den beiden ersten und den beiden letzten Wochen der Sommerferien an. Dadurch hoffen wir, in diesen Zeiträumen genügend Anmeldungen zu erhalten und somit die Durchführung sicher stellen zu können.
Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für die Durchführung einer Ferienbetreuung ist die Teilnahme von fünf Kindern (Mindestgruppengröße). Sollten weniger Kinder angemeldet werden, werden wir versuchen, gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden eine Lösung zu finden. Dies hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt.
Bei Interesse füllen Sie bitte nachstehenden Vordruck aus und geben ihn bis spätestens 28. Februar 2025 auf dem Rathaus ab. Anschließend kann die Gemeindeverwaltung eine konkrete Aussage treffen, wann aufgrund der erreichten Mindestteilnehmerzahl von fünf Kindern eine Betreuung stattfinden wird. Der Vordruck steht Ihnen auch auf unserer Homepage unter www.boertlingen.de/Leben & Wohnen/Ferienbetreuung 2025 zur Verfügung.
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Die Gemeinde sucht Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung (Anschlussunterbringung) sowie für Menschen, die ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, weil sie zum Beispiel aufgrund von Eigenbedarf gekündigt wurden.
Gesucht werden Wohnungen oder Häuser, für Familien, Paare oder Einzelpersonen zur Miete. Ein Kauf ist nicht ausgeschlossen.
Die Gemeinde Börtlingen übernimmt die Garantie für die Mietzahlungen und unterstützt gemeinsam mit dem Integrationsmanagement des Landkreises sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter mit Rat und Tat. Der Wohnraum soll längerfristig zur Verfügung stehen.
Bei Fragen oder wenn Sie sich entschließen, Ihren Wohnraum zu vermieten oder verkaufen, wenden Sie sich bitte unter Tel. 07161-95331-12 oder catenazzo@boertlingen.de direkt an mich.
Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch folgende Geburtstage veröffentlicht werden:
70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag. Ab dem 100. Geburtstag erfolgt die Veröffentlichung jährlich.
Ehejubiläen werden folgendermaßen veröffentlicht:
50., 60., 65., 70., und 75. Ehejubiläum
Sollten Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, haben Sie nach wie vor das Recht auf Einrichtung einer gebührenfreien Übermittlungssperre.
Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Börtlingen stehen zwei Defibrillatoren zur Verfügung, welche bei akuten Notfällen eine schnelle Hilfe gewährleisten.
Zu finden sind die Defibrillatoren an folgenden Standorten:
- Firma Elektro Elser, Hauptstraße 105, 73104 Börtlingen
- Feuerwehrmagazin, Hohenstaufenstraße 7, 73104 Börtlingen
Die Standorte gewährleisten eine schnelle Zugriffmöglichkeit auf die medizinischen Geräte. Im Ernstfall können somit wertvolle Minuten gespart werden. Die Defibrillatoren setzen somit ein Zeichen für die Sicherheit in unserer Gemeinde. Mit Hilfe dieses Artikels sollen die Standorte in Erinnerung gebracht werden, damit diese im Bedarfsfall schnell erreicht werden können.
Mehr… Weniger…Wir nehmen den kommenden Brückentag am Freitag, 10. Mai 2024, zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass freitags das Rathaus geschlossen ist. Termine finden nur nach Vereinbarung statt und auch die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt.