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Kindergarten, Schule & Betreuung

Ansprechperson

Bei allgemeinen Fragen rund um die Betreuung – auch von Kindergarten- und Schulkindern - Telefon 07161 95331-0, rathaus@ boertlingen.de gerne zur Verfügung.

  • Allgemeines
  • Hohenstaufenstr. 28/1
    Telefon 07161 53620

    Kinderhausleitung:
    Julia Neufeld
    leitung@grashuepfer-boertlingen.de

  • Träger
  • Gemeinde Börtlingen

    Das Kinderhaus Grashüpfer hat 6 Gruppen:
    3 Kindergartengruppen, eine Natur- und Waldgruppe und 2 Krippengruppen. Wir bieten Plätze für bis zu 107 Kindern an.
    Das Haupthaus befindet sich in wunderschöner Ortsrandlage mit großem Garten, der ausgiebig genutzt wird.
    Die Naturgruppe befindet sich ca. 200m entfernt am Waldrand, in einem umzäunten Wiesengrundstück.

    Es stehen neben Regel- und VÖ-Plätzen auch 20 Ganztagesplätze zur Verfügung

    Betreuungszeiten:
    RG: 7 - 13 Uhr
    VÖ: 7 - 14 Uhr mit warmem Mittagessen
    GR: 7 - 16 Uhr mit warmem Mittagessen

    In der Natur- und Waldgruppe stehen 20 Regelplätze zur Verfügung.
    Die Betreuungszeiten sind: 7.30 - 13.30 Uhr

    Wir beschäftigen 20 festangestellte pädagogische Fachkräfte, sowie weitere 6 Aushilfen, mehrere Auszubildende und zwei Küchenkräfte.



  • Infos zu Anmeldung
  • Die Anmeldung erfolgt per Post oder per E-Mail an leitung@grashuepfer-boertlingen.de

    • Anmeldungen werden das ganze Jahr über angenommen
    • Der Zeitpunkt der Aufnahme wir mit Ihnen abgesprochen
    • Falls Sie neu nach Börtlingen gezogen sind, melden Sie sich bitte im Kinderhaus - Sie erhalten dann weitere Informationen

    Kindergarten und Villa Wiese:

    • Aufgenommen werden Kinder frühestens ab 2,9 Jahre
    • Villa Wiese ab 3 Jahre

    Krippe

    • Aufgenommen werden Kinder ab 9 Monaten
  • Konzeption / Ausrichtung
  • Kindergargen

    Im Kindergarten arbeiten wir nach dem teiloffenen Konzept  - das heißt neben den Stammgruppen gibt es Bildungsbereiche mit Schwerpunkten, in denen sich die Kinder während der geöffneten Gruppen individuell beschäftigen können.

    Für die Kinder gibt es verschiedene wöchentliche Angebote, wie Waldtag, Vorschulaktivitäten und Angebote in den einzelnen Funktionsbereichen

    Villa Wiese

    Pädagogische Ausrichtung der Natur- und Waldgruppe

    Unser Naturkindergarten hat eine klare pädagogische Ausrichtung: die Wertschätzung und die Achtung vor der Umwelt. Wir begreifen uns als Teil der Natur und lernen das zu schützen, was wir lieben. hier erleben die Kinder im Jahreskreislauf wichtige Vorgänge des Lebens wie Wachstum, Veränderung, Vergänglichkeit und Kontinuität zur verstehen. In der Natur können viele wichtige Erziehungsziele vermittelt werden, ohne dass sie künstlich gefördert werden müssen, da eine Umgebung mit Bäumen, Sträuchern, Wiesen und Tieren vielfältige Erfahrungsräume bietet.

    Eingebettet in ein anregendes Umfeld spielen, forschen entdecken, staunen und lernen wir alles, was für das Leben und im Leben der Kinder wichtig ist.

    Im Einklang mit der Natur und ihren Jahreszeiten gestalten wir unseren Tag, situativ und nah an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Natürlich auch im Hinblick auf die Schule. Es werden alle Kernkompetenzen erworben, die für einen gelingenden Übergang in den neuen Lebensabschnitt wichtig sind.

Hohenstaufenstr. 28/1
Telefon 07161 53620

Kinderhausleitung:
Julia Neufeld
leitung@grashuepfer-boertlingen.de

Gemeinde Börtlingen

Das Kinderhaus Grashüpfer hat 6 Gruppen:
3 Kindergartengruppen, eine Natur- und Waldgruppe und 2 Krippengruppen. Wir bieten Plätze für bis zu 107 Kindern an.
Das Haupthaus befindet sich in wunderschöner Ortsrandlage mit großem Garten, der ausgiebig genutzt wird.
Die Naturgruppe befindet sich ca. 200m entfernt am Waldrand, in einem umzäunten Wiesengrundstück.

Es stehen neben Regel- und VÖ-Plätzen auch 20 Ganztagesplätze zur Verfügung

Betreuungszeiten:
RG: 7 - 13 Uhr
VÖ: 7 - 14 Uhr mit warmem Mittagessen
GR: 7 - 16 Uhr mit warmem Mittagessen

In der Natur- und Waldgruppe stehen 20 Regelplätze zur Verfügung.
Die Betreuungszeiten sind: 7.30 - 13.30 Uhr

Wir beschäftigen 20 festangestellte pädagogische Fachkräfte, sowie weitere 6 Aushilfen, mehrere Auszubildende und zwei Küchenkräfte.



Die Anmeldung erfolgt per Post oder per E-Mail an leitung@grashuepfer-boertlingen.de

  • Anmeldungen werden das ganze Jahr über angenommen
  • Der Zeitpunkt der Aufnahme wir mit Ihnen abgesprochen
  • Falls Sie neu nach Börtlingen gezogen sind, melden Sie sich bitte im Kinderhaus - Sie erhalten dann weitere Informationen

Kindergarten und Villa Wiese:

  • Aufgenommen werden Kinder frühestens ab 2,9 Jahre
  • Villa Wiese ab 3 Jahre

Krippe

  • Aufgenommen werden Kinder ab 9 Monaten

Kindergargen

Im Kindergarten arbeiten wir nach dem teiloffenen Konzept  - das heißt neben den Stammgruppen gibt es Bildungsbereiche mit Schwerpunkten, in denen sich die Kinder während der geöffneten Gruppen individuell beschäftigen können.

Für die Kinder gibt es verschiedene wöchentliche Angebote, wie Waldtag, Vorschulaktivitäten und Angebote in den einzelnen Funktionsbereichen

Villa Wiese

Pädagogische Ausrichtung der Natur- und Waldgruppe

Unser Naturkindergarten hat eine klare pädagogische Ausrichtung: die Wertschätzung und die Achtung vor der Umwelt. Wir begreifen uns als Teil der Natur und lernen das zu schützen, was wir lieben. hier erleben die Kinder im Jahreskreislauf wichtige Vorgänge des Lebens wie Wachstum, Veränderung, Vergänglichkeit und Kontinuität zur verstehen. In der Natur können viele wichtige Erziehungsziele vermittelt werden, ohne dass sie künstlich gefördert werden müssen, da eine Umgebung mit Bäumen, Sträuchern, Wiesen und Tieren vielfältige Erfahrungsräume bietet.

Eingebettet in ein anregendes Umfeld spielen, forschen entdecken, staunen und lernen wir alles, was für das Leben und im Leben der Kinder wichtig ist.

Im Einklang mit der Natur und ihren Jahreszeiten gestalten wir unseren Tag, situativ und nah an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Natürlich auch im Hinblick auf die Schule. Es werden alle Kernkompetenzen erworben, die für einen gelingenden Übergang in den neuen Lebensabschnitt wichtig sind.

Tagespflege

  • Allgemeines
  • Tagespflege 

    Börtlingen hat Zug um Zug die verschiedenen Betreuungsangebote ausgebaut. Neben der Ganztagesbetreuung an der Schule sowie im Kindergarten und dem Bau einer Kinderkrippe unterstützt die Gemeinde die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Tagespflege durch

    • Zuschüsse an die Eltern 
    • Unterstützung der Qualifizierung von Tagesmüttern und –vätern
    • enge Zusammenarbeit mit dem Tagesmütter Göppingen e.V.
  • Tagesmütter Göppingen e.V.
  • Tagesmütter Göppingen e.V.

    Qualifizierte Kindertagespflege ist ein flexibles, familiäres und pädagogisches Angebot für Kinder vom Säuglingsalter bis zum 14. Lebensjahr. Die Kinder werden ganztags oder für einen Teil des Tages in der Tagespflegefamilie betreut, oft auch vor bzw. nach den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Altersgerecht, liebevoll und zuverlässig werden die Kinder von Tagesmüttern/-vätern in ihrer Entwicklung begleitet und gefördert. Im Interesse und zum Wohle der Kinder arbeiten die Kindertagespflegepersonen mit den Eltern vertrauensvoll zusammen. Der Tagesmütterverein ist delegiert vom Kreisjugendamt und sorgt für die professionelle Vermittlung von Kindertagespflegepersonen im gesamten Landkreis. Die sozialpädagogischen Fachberaterinnen des Tagesmüttervereins beraten Eltern und Tagespflegeeltern und führen in Kooperation mit den Häusern der Familie regelmäßig Qualifizierungskurse für Tagesmütter und Tagesväter durch. Neben der Kinderbetreuung im eigenen Haushalt werden vom Tagesmütterverein auch Kinderfrauen vermittelt, die im Haushalt der Eltern arbeiten und in der Regel von den Eltern angestellt werden. Darüber hinaus begleitet und berät der Tagesmütterverein im Landkreis Göppingen sogenannte TigeR (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen). Hier betreuen zwei Kindertagespflegepersonen bis zu 9 Kinder unter drei Jahren in kindgerechten Räumen mit finanzieller Unterstützung durch die Kommunen. Die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege können individuell abgesprochen und vereinbart werden. Die Kindertagespflege ist in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung da die Betreuung öffentlich gefördert wird. Nähere Informationen über die Qualifizierung als Tagesmutter oder Tagesvater oder über die Vermittlung Ihres Kindes zu einer qualifizierten Kindertagespflegeperson erhalten Sie beim Tagesmütterverein. Tagesmütter Göppingen e. V. Ziegelstraße 35 Telefon: 07161 96331-0 info@tmv-gp.de www.tmv-gp.de Außenstelle Geislingen Karlstraße 24 73312 Geislingen 07331 30 17 63


  • Anmeldung
  • Wenn Sie für Ihr Kind eine Tagesmutter/einen Tagesvater suchen…

     …hilft ihnen der Tagesmütterverein Göppingen gerne weiter.

    Der Tagesmütterverein vermittelt Ihnen die Tagespflegefamilie, die zu Ihnen und den Bedürfnissen Ihres Kindes passt. Tagesmütter/Tagesväter können flexibel auf Ihre Wünsche eingehen.

    Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der öffentlichen finanzierten Kindertagesbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Kindertagespflege zeichnet sich durch ihren familiären Charakter aus. In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, in speziell angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.

    Die Betreuung in der Kindertagespflege ist für Kinder von 0 und 14 Jahren möglich. Durch die kleine Gruppe und familiäre Atmosphäre kann die Tagesmutter/der Tagesvater auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen. Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie fördern die Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.

    Für Kinder unter 3

    ist die Kindertagespflege eine gute Alternative zu einer Betreuung in einer öffentlichen Kindertageseinrichtung. Vor allem Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienst erleben.

    Für Kinder von 3 bis 6 Jahren

    kann Kindertagespflege auch in Ergänzung zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung genutzt werden.

    Für Schulkinder bis 14 Jahren 

    ist die Betreuung bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater eine gute Ergänzung, wenn sie am Nachmittag, bei spätem Schulbeginn oder in den Ferien eine Betreuung benötigen.

  • Kosten
  • Kosten:

    Die Kindertagespflege ist in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung da die Betreuung öffentlich gefördert wird. Wir beraten Sie gerne.

    Nähere Informationen erhalten Sie beim Tagesmütterverein. ​http://www.tmv-gp.de​​​

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage:

    Tagesmütter Göppingen e. V.
    Ziegelstraße 35
    07161 96331-0
    info@tmv-gp.de
    www.tmv-gp.de

    Außenstelle Geislingen
    Karlstraße 24
    73312 Geislingen
    07331 30 17 63

Tagespflege 

Börtlingen hat Zug um Zug die verschiedenen Betreuungsangebote ausgebaut. Neben der Ganztagesbetreuung an der Schule sowie im Kindergarten und dem Bau einer Kinderkrippe unterstützt die Gemeinde die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Tagespflege durch

  • Zuschüsse an die Eltern 
  • Unterstützung der Qualifizierung von Tagesmüttern und –vätern
  • enge Zusammenarbeit mit dem Tagesmütter Göppingen e.V.

Tagesmütter Göppingen e.V.

Qualifizierte Kindertagespflege ist ein flexibles, familiäres und pädagogisches Angebot für Kinder vom Säuglingsalter bis zum 14. Lebensjahr. Die Kinder werden ganztags oder für einen Teil des Tages in der Tagespflegefamilie betreut, oft auch vor bzw. nach den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Altersgerecht, liebevoll und zuverlässig werden die Kinder von Tagesmüttern/-vätern in ihrer Entwicklung begleitet und gefördert. Im Interesse und zum Wohle der Kinder arbeiten die Kindertagespflegepersonen mit den Eltern vertrauensvoll zusammen. Der Tagesmütterverein ist delegiert vom Kreisjugendamt und sorgt für die professionelle Vermittlung von Kindertagespflegepersonen im gesamten Landkreis. Die sozialpädagogischen Fachberaterinnen des Tagesmüttervereins beraten Eltern und Tagespflegeeltern und führen in Kooperation mit den Häusern der Familie regelmäßig Qualifizierungskurse für Tagesmütter und Tagesväter durch. Neben der Kinderbetreuung im eigenen Haushalt werden vom Tagesmütterverein auch Kinderfrauen vermittelt, die im Haushalt der Eltern arbeiten und in der Regel von den Eltern angestellt werden. Darüber hinaus begleitet und berät der Tagesmütterverein im Landkreis Göppingen sogenannte TigeR (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen). Hier betreuen zwei Kindertagespflegepersonen bis zu 9 Kinder unter drei Jahren in kindgerechten Räumen mit finanzieller Unterstützung durch die Kommunen. Die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege können individuell abgesprochen und vereinbart werden. Die Kindertagespflege ist in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung da die Betreuung öffentlich gefördert wird. Nähere Informationen über die Qualifizierung als Tagesmutter oder Tagesvater oder über die Vermittlung Ihres Kindes zu einer qualifizierten Kindertagespflegeperson erhalten Sie beim Tagesmütterverein. Tagesmütter Göppingen e. V. Ziegelstraße 35 Telefon: 07161 96331-0 info@tmv-gp.de www.tmv-gp.de Außenstelle Geislingen Karlstraße 24 73312 Geislingen 07331 30 17 63


Wenn Sie für Ihr Kind eine Tagesmutter/einen Tagesvater suchen…

 …hilft ihnen der Tagesmütterverein Göppingen gerne weiter.

Der Tagesmütterverein vermittelt Ihnen die Tagespflegefamilie, die zu Ihnen und den Bedürfnissen Ihres Kindes passt. Tagesmütter/Tagesväter können flexibel auf Ihre Wünsche eingehen.

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der öffentlichen finanzierten Kindertagesbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Kindertagespflege zeichnet sich durch ihren familiären Charakter aus. In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, in speziell angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.

Die Betreuung in der Kindertagespflege ist für Kinder von 0 und 14 Jahren möglich. Durch die kleine Gruppe und familiäre Atmosphäre kann die Tagesmutter/der Tagesvater auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen. Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie fördern die Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.

Für Kinder unter 3

ist die Kindertagespflege eine gute Alternative zu einer Betreuung in einer öffentlichen Kindertageseinrichtung. Vor allem Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienst erleben.

Für Kinder von 3 bis 6 Jahren

kann Kindertagespflege auch in Ergänzung zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung genutzt werden.

Für Schulkinder bis 14 Jahren 

ist die Betreuung bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater eine gute Ergänzung, wenn sie am Nachmittag, bei spätem Schulbeginn oder in den Ferien eine Betreuung benötigen.

Kosten:

Die Kindertagespflege ist in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung da die Betreuung öffentlich gefördert wird. Wir beraten Sie gerne.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Tagesmütterverein. ​http://www.tmv-gp.de​​​

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage:

Tagesmütter Göppingen e. V.
Ziegelstraße 35
07161 96331-0
info@tmv-gp.de
www.tmv-gp.de

Außenstelle Geislingen
Karlstraße 24
73312 Geislingen
07331 30 17 63

Schule

So finden Sie uns

Schulbetreuung

Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Gemeinde Börtlingen

Die Gemeinde Börtlingen erlässt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.06.2022 für die Benutzung des Betreuungsangebots „Betreute Grundschule“ in Börtlingen folgende Benutzungsordnung:

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§ 1 Gegenstand und Aufgaben                   

Die nachstehende Benutzungsordnung regelt die Benutzung des Betreuungsangebots „Betreute Grundschule“ der Gemeinde Börtlingen.                                                

                                                   
  1. Die Gemeinde Börtlingen unterhält und betreibt die Betreuung als öffentliche Einrichtung.
  2.                                                
  3. Es werden spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Hausaufgaben im Zeitraum der Betreuung zu erledigen. Das Betreuungspersonal wird sich bemühen im Rahmen der personellen Möglichkeiten unterstützend tätig zu sein. Unterricht bzw. Nachhilfeunterricht ist nicht Gegenstand des Angebots.
  4.                                                
  5. Ein Mittagessen wird von Montag bis Donnerstag angeboten.

                                  

§ 2 Aufnahme                                      

  1. An der Betreuung können interessierte Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 1-4 der Paul-Roth-Schule teilnehmen. Die Teilnahme sollte regelmäßig und pünktlich erfolgen. Eine Anmeldung ist monatlich möglich.
  2.                                                
  3. Auf Antrag ist die Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler höherer Klassenstufen möglich.                                                
  4.                                                
  5. Für die Anmeldung wird im Rathaus, der Paul-Roth-Schule und auf der Homepage der Gemeinde Börtlingen ein jeweils aktuelles Anmeldeformular zur Verfügung gestellt.
  6.                                                
  7. Die Gemeinde Börtlingen behält sich vor, Schülerinnen und Schüler bei gravierendem Fehlverhalten vom Betreuungsangebot auszuschließen.                                        


§ 3 Kündigung                            

Wenn ein/e Schüler/in nicht mehr in die Betreuung kommt, hat eine Abmeldung durch die Personensorgeberechtigten zu erfolgen. Die Abmeldung kann monatlich vorgenommen werden. Die Abrechnung erfolgt für jeden angefangenen Monat. 

                                  

§ 4 Betreuungszeiten und Ferien                      

  1. Die Betreuungszeiten gestalten sich wie folgt:                     

Montag bis Freitag:11.00 Uhr – 13.00 Uhr                         

Montag bis Donnerstag:13.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittagessen

                                      14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung

                                           

An Tagen, an denen Klassen erst zur zweiten Stunde unterrichtet werden, wird die erste Schulstunde ab 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr abgedeckt.                     

  1. Eine Betreuung ist auch individuell stundenweise möglich.
  2.                                                
  3. Während der Schulferien wird keine Betreuung angeboten. 
  4.                                                
  5. Die Teilnahme am Mittagessen ist, sofern die Betreuung bis 14 Uhr  und darüber hinaus in Anspruch genommen wird, verpflichtend. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Allergien und Unverträglichkeiten, können abweichende Regelungen getroffen werden. 

                         

§ 5 Aufsicht

  1. Während der Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtung ist grundsätzlich das Betreuungspersonal für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. 
  2.                                                
  3. Die Aufsichtspflicht beginnt erst mit der Übernahme des Schülers/der Schülerin durch das Betreuungspersonal in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen der Einrichtung.
  4.                                                
  5. Die Personensorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ein/e Schüler/in auf eigenen Wunsch vorzeitig die Betreuung verlassen oder unter besonderen Voraussetzungen nach Hause geschickt werden kann, sofern im Einzelfall eine Zustimmung der Personensorgeberechtigten dazu vorliegt. In beiden Fällen unterliegt der/die Schüler/in keiner Aufsicht mehr.


§ 6 Regelung in Krankheitsfälle                       

  1. Bei Erkältungskrankheiten mit Husten und Schnupfen, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. 
  2.                                                
  3. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (zum Beispiel Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Einrichtung ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. 
  4.                                                
  5. Vor dem weiteren Besuch der Betreuungseinrichtung hat der Schüler bzw. die Schülerin 24 Stunden „fieber-frei“ zu sein. 
  6.                                                
  7. Für akute Erkrankungen, die in der Einrichtung auftreten, hinterlassen die Personensorgeberechtigten zu Beginn des Schuljahres eine Notfallnummer. Das Betreuungspersonal behält sich in solchen  Situationen vor, das Kind vorzeitig abholen zu lassen. 

                             

§ 7 Gebührenerhebungsgrundsatz                                   

  1. Zur teilweisen Deckung des Aufwands werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Gebühren sind für alle angemeldeten Schüler/innen zu entrichten, gleichgütig, ob sie im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) die Betreuung tatsächlich besuchten oder nicht. 
  2.                                                
  3. Im Falle der Einzelstundenabrechnung gilt die Regelung nach Absatz 1 nicht. 

                       

§ 8 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter/Personensorgeberechtigten des Schülers bzw. der Schülerin,  der/die die Betreuung besucht, sowie derjenige, der ihn/sie zum Besuch der Betreuung anmeldet.
  2.                                                
  3. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

                       

§ 9 Höhe der Gebühr

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenberechnung für Betreuungsangebote der Gemeinde Börtlingen in der jeweils gültigen Fassung und ist als Anlage 1 dieser Benutzungsordnung beigefügt.                                            

                           

§ 10 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr wird zur Mitte des Monats fällig, in welchem der Schüler/die Schülerin an der Betreuung teilgenommen hat.

                                           

§ 11 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

                                                                                    

Börtlingen, 29.06.2022

                                           

gez. Sabine Catenazzo Bürgermeisterin

                         

Anlage 1 zur Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Gemeinde Börtlingen: 

               

Gebührenerhebung

  1. Monatliche Gebühren: 

Kernzeitenbetreuung 

                                                           

Mo. bis Fr. bis 13:00 Uhr 

 

bei 1 Kind in der Familie unter 18 

35 €

bei 2 Kinder in der Familie unter 18

30 €

bei 3 Kinder in der Familie unter 18

25 €

bei 4 und mehr Kinder in der Familie unter 18

15 €

Mittagessen  

   Mo. bis Do. von 13:00 bis 14:00 Uhr                                                            

Nach tatsächlicher Inanspruchnahme bei Absage bis 8:00 Uhr. Für die Betreuung selbst wird keine Gebühr erhoben. 

 

Pro Mittagessen 

3,50 €

                                                                                                             

HA-Betreuung 

 

Mo. bis Do. bis 16:00 Uhr

1 Tag

  

pro Woche

2 Tage

              

pro Woche

3 Tage 

                    

pro Woche

4 Tage


pro Woche

bei 1 Kind in der Familie unter 18 

15 €

25 €

35 €

45 €

bei 2 Kinder in der Familie unter 18

10 €

20 €

30 €

40 €

bei 3 Kinder in der Familie unter 18

8 €

15 €

25 €

35 €

bei 4 und mehr Kinder in der Familie unter 18

5 €

10 €

15 €

20 €

                                           

Für sozial schwache Familien (ALG I und II-, Wohngeld-, BaföG-Bezug) gelten die Beträge von 4 und mehr Kindern. Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Bescheides. 

                                           

                                           

2. Gebühren für Einzelstunden: 

                           

3,50 € je angefangene Stunde in der Vormittagsbetreuung                                  

3,00 € je angefangene Stunde in der Nachmittagsbetreuung

                                           


Bei Einzelstundenabrechnung wird ab der 6. Einzelstunde eine einmalige Verwaltungskostenpauschale pro Schuljahr von 20,00 € fällig. 

                                   

Bei allen Gebühren handelt es sich um Brutto-Beiträge. Sollte die Gebühr umsatzsteuerpflichtig sein oder werden, sind diese im Mietbetrag inkludiert.

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Rückblich Ferienbetreuung 2024 Woche 1 - 2

In den ersten beiden Ferienwochen bot die Gemeinde eine abwechslungsreiche Ferienbetreuung für die sechs angemeldeten Kinder an. Durchgeführt wurde die Betreuung von Leonie Kurz und Leonie Spitz:

Das Programm der Ferienbetreuung war vielfältig und sorgte für unvergessliche Erlebnisse. Zu den Höhepunkten zählten:

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Das Programm der Ferienbetreuung war vielfältig und sorgte für unvergessliche Erlebnisse. Zu den Höhepunkten zählten:

  • Besuch des Tierparks in Göppingen: Die Kinder hatten die Gelegenheit, zahlreiche Tiere aus nächster Nähe zu beobachten.
  • Eis essen in Rechberghausen: Ein Ausflug ins nahegelegene Rechberghausen wurde mit einem erfrischenden Eis belohnt, was bei den sommerlichen Temperaturen besonders gut ankam.
  • Besuch verschiedener Spielplätze: Auf mehreren Spielplätzen in Börtlingen konnten sich die Kinder austoben.
  • Wasserschlacht: Eine ausgelassene Wasserschlacht sorgte für Abkühlung und jede Menge Spaß.
  • Besuch des Bewegungsparcours: Der Bewegungsparcours des Turnvereins bot den Kindern die Möglichkeit, ihre Geschicklichkeit und Koordination unter Beweis zu stellen.
  • Gemeinsames Frühstück und Kekse backen: Neben den vielen Aktivitäten kamen auch die kulinarischen Genüsse mit einem gemeinsamen Frühstück und mit Kekse backen nicht zu kurz.

Die Kinder erlebten zwei spannende Wochen, in denen sie viel lachten, spielten und neue Erfahrungen sammelten. Die Gemeinde dankt Leonie Kurz und Leonie Spitz herzlich für die liebevolle Betreuung und die Organisation dieses vielfältigen Programms, das die Ferien für alle Teilnehmenden zu einem unvergesslichen Erlebnis machte.

In der letzten Ferienwoche wird nochmals eine Betreuung angeboten, welche von Debora Krauß und Sebastian Ankele übernommen wird.

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Rückblick Ferienbetreuung 2024 Woche 6

In der Ferienbetreuung in der letzten Ferienwoche haben die Kinder durch ein abwechslungsreiches Programm viel erlebt. Neben vielfältigen Bastelaktionen, bei denen Armbänder geknüpft, Jonglierbälle aus Sand und Reis hergestellt und Specksteine zu Handschmeichlern bearbeitet wurden, kamen auch Ausflüge nicht zu kurz. 

So wanderten die Kinder am Montag nach einem kurzen Kennenlernen zum Spielplatz nach Zell. Da es ein sehr heißer Tag war, bereitete das Spielen am Bach den Kindern besonders viel Freude.

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Am Dienstag machten die Kinder eine Fotojagd durch Börtlingen. Hierbei wurde den Kindern anhand von Bildern gesagt, an welchem Ort das nächste Bild versteckt ist. Beim letzten Bild wurden alle mit einem Schatz belohnt.

Leckere Muffins wurden am Mittwoch gebacken. Selbstverständlich durfte das Probieren der Muffins nicht fehlen. Anschließend ging es bei der Besichtigung des Kirchturms über die Dächer von Börtlingen hoch hinaus. Ein herzliches Dankeschön an Beate Blessing und die Ev. Verbundkirchengemeinde Schurwald, die dies möglich gemacht haben.

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