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Anmeldung

Wenn Sie nach Börtlingen umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis und, wenn vorhanden, Reisepass
  • Kinderreisepass (wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunde des Kindes)
  • Die Vorlage weitere Unterlagen kann notwendig werden (wie z.B. Sorgerechtsvereinbarungen, Scheidungsurteil).
  • Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie zur Miete wohnen
  • Selbsterklärung, wenn Sie ein Eigenheim beziehen

Das neue Meldegesetz gilt ab 01.11.2015

Mit dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dieses löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz, sowie die Landesmeldegesetze ab und gilt einheitlich für die Bundesrepublik Deutschland. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen (bislang 1 Woche) nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das neue Bundesmeldegesetz sieht unter anderem vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen wirksamer verhindern. Künftig ist also bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer (Mieter) zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim einziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.


Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbescheinigung enthalten:

·        Name und Anschrift des Vermieters

·        Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum

·        Anschrift der Wohnung

·        Namen aller meldepflichtigen Personen, die die Wohnung beziehen

Weiterhin werden die Namen und die Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist, erfasst.


Bitte unbedingt beachten:

Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht daher nicht aus!

Kommen Wohnungsgeber Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, so kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.



Wesentliche Neuerungen für Sie zusammengefasst:

  • Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen zur Erfüllung der Meldepflicht gewährt, in diesem Zusammenhang muss die Wohnungsgeberbestätigung dem Bürgerbüro vorgelegt werden. Den Ein- bzw. Auszug muss der Wohnungseigentümer bzw. Wohnungsgeber den Mieterinnen und Mietern schriftlich bestätigen.
     
  • Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, eine Abmeldung am Nebenwohnsitz ist nicht mehr möglich.
     
  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
     
  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten (z.B. Aufenthalt zu Besuchszwecken, Saisonarbeitnehmer).
     
  • Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

Ihre AnsprechpartnerInnen von A bis Z

Was? Zuständigkeit Telefon mehr Infos
Abfallbeseitigung Abfallwirtschaftsbetrieb 07161-202-7701 www.awb-gp.de
Sperrmüllabfuhr Abfallwirtschaftsbetrieb 07161-202-7701 Details
Abmeldung Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Anmeldung Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Aufenthaltsbescheinigung Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Auskunft aus dem Melderegister Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Ausländerangelegenheiten Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Beglaubigungen Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11
Einbürgerung Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Erziehungsgeld Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13
Fischereischeine Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Führerscheinanträge Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11
Führungszeugnis Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Geburtstage und Jubiläen Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Gelber Sack Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11
Gestattungen Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Gewerbean-, um-, abmeldungen Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Landesfamilienpass Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Lebensbescheinigung Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11
Passangelegenheiten Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Personalausweis Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Reisepass Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Rentenanträge Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Rundfunkgebührenbefreiung Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Ummeldung Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Vermietung Bürgerhaus / Turnhalle Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13
Baugenehmigung Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12 Details
Bauplätze Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12 Details
Beflaggung Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-16 Details
Gemeindewohnungen Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12
Kleingärten Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12
Liegenschaftsverwaltung Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12
Naturschutz Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16
Öffentlichkeitsarbeit Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12
Schädlingsbekämpfung Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16
Unterschriftsbeglaubigung Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12
Vereinswesen Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12
Verkehrsplanung Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12
Vorkaufsrecht Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-985331-12 Details
Wasserrohrbruch Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12 Details
Wohnbauförderung Bürgermeisterin Sabine Catenazzo 07161-95331-12 Details
Lohnsteuer Finanzamt Göppingen 07161-9703-0 Details
Versammlungen Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16
Datenschutz Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16
Elterngeld Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16
Grundschule Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16
Grundsicherung Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16
Schwerbehindertenausweis Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16 Details
Telefonsozialtarif Hauptamt Volkmar Spitz. 07161-95331-16 Details
Wahlen Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16 Details
Wohngeld Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Homepage Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11
Kinderbetreuung Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16
Plakatierung Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11
Abwasserbeiträge Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-14
Bauwasserzins Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-14
Einzugsermächtigung Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-12 Details
Erschließungsbeiträge Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-14
Grundsteuer Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-14 Details
Hundesteuer Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-14 Details
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-14 Details
Wasserverbrauchsabrechnung Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-14
Wasserversorgungsbeiträge Kämmerei Benedikt Engel 07161-95331-14
Adoptionen Landratsamt Göppingen 07161-202-682
Jugendhilfe Landratsamt Göppingen 07161-202-651
Kfz-Zulassung Landratsamt Göppingen 07161-202-291
Waffenerlaubnis Landratsamt Göppingen 07161-202-351
Anmeldung Eheschließung Standesamt 07161-95331-13 Details
Archiv Standesamt Standesamt 07161-95331-13 Details
Bestattungen Standesamt 07161-95331-13 Details
Ehefähigkeitszeugnis Standesamt 07161-95331-13 Details
Eheschließung Standesamt 07161-95331-13
Familienbuch Standesamt 07161-95331-13 Details
Geburten Standesamt 07161-95331-0 Details
Geburtsurkunde Standesamt 07161-95331-13 Details
Kirchenaustritt Standesamt 07161-95331-12 Details
Lebenspartnerschaft Standesamt 07161-95331-0 Details
Namensänderung Standesamt 07161-95331-13
Personenstandswesen Standesamt 07161-95331-13
Staatsangehörigkeitsausweis Standesamt 07161-95331-13
Sterbefall Standesamt 07161-95331-13
Sterbeurkunde Standesamt 07161-95331-13 Details
Urkunden Standesamt 07161-95331-13
Vaterschaftsanerkennung Standesamt 07161-95331-13 Details
Fundbüro Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Gartenfeuer Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11 Details
Mitteilungsblatt Vorzimmer Miriam Benik 07161-95331-13 Details
Straßenbeleuchtung Bürgerbüro Helena Petter 07161-95331-11
Straßensperrung Hauptamt Volkmar Spitz 07161-95331-16 Details